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Teil der Projektpräsentation von KI sprechen lassen – erlaubt / sinnvoll?

Empfohlene Antworten

Hallo zusammen,

Mir geht eine Idee durch den Kopf:
Wäre es aus Sicht der IHK / der Prüfer in Ordnung, wenn ein kleiner Teil der Präsentation (z. B. 2–3 Folien) von einer KI gesprochen wird? Also zum Beispiel ein kurzer Abschnitt, der von einer Sprach-KI bzw. einem Avatar vorgetragen wird, während ich den Rest der Präsentation ganz normal selbst halte.

Hintergrund ist, dass ja immer mehr Aufgaben durch KI unterstützt oder übernommen werden und ich damit zeigen möchte, dass ich mich mit modernen Tools auseinandersetze und diese sinnvoll einsetze – also eher als „Innovations-Gimmick“ und nicht, um mich selber aus der Verantwortung zu ziehen.

Meine Fragen an euch:

  • Haltet ihr das grundsätzlich für zulässig in der Projektpräsentation?

  • Hat jemand von euch das schon gemacht oder miterlebt?

  • Wie schätzt ihr die Reaktion der Prüfer ein – eher positiv („geht mit der Zeit“) oder kritisch („Präsentation muss komplett selbst gemacht/vorgetragen werden“)?

Danke schon mal für eure Einschätzung!

a) Eine Prüfung ist dazu da, dass DU zeigst, was du kannst (oder nicht kannst).

b) Das ganze Netz wird grade mit KI slop geflutet. Meinst du wirklich solchen KI Unsinn auch noch in eine Präsentation einzubauen wird diese ganz besonders innovativ wirken lassen? Jedes Kleinkind vermag diese Werkzeuge zu benutzen. Das wird kein "aha"-Moment sondern deutlich eher ein "uff"-Moment werden.

Die IHK Berlin hat beispielsweise in ihrem Leitfaden zur Prüfung erwähnt, wie mit KI umgegangen wird. Vielleicht lohnt sich ein Blick in die Richtlinien deiner zuständigen IHK, um zu sehen, wie sie das handhabt.

Hier der Auszug dazu aus dem Leitfaden.

3.6. Einsatz von KI

Sollten Sie im Projekt, z.B. bei der Quellcodeerstellung KI verwenden, ist dies klar im Quellcode oder der Dokumentation zu kennzeichnen. Es muss in jedem Bereich noch ein eigener Anteil (>50%) erkennbar sein. Es wird nur der eigene Anteil bewertet. Wenn er zu gering ist, kann es zu Punktabzug bis „Null“ Punkte führen. Sollten Sie ohne Kenntlichmachung KI verwenden, liegt eine Täuschungshandlung vor, welche mit bis zu „Null“ Punkten bewertet werden kann und dann als nicht bestanden gilt. Der Einsatz von IT-/KI-gestützten Schreibwerkzeuge für die Dokumentation ist nicht zulässig. Es soll schließlich ihre Problemlösefähigkeit geprüft werden und die von der KI.

vor 22 Minuten, hellerKopf hat gesagt:

Nebenthema, auf das es pro IHK eine andere Antwort geben kann.

Als wäre es denkbar, dass 49% KI, mit sauberer Quellenangabe ( APA konform) zulässig sind?

Laut deren Leitpfaden anscheinend. Der Teil wird dann ja nicht bewertet, könnte man dann auch gleich weglassen und nur den Eigenteil als Projekt machen. Hatte selber mein Abschlussprojekt nicht fertig und bestanden mit sehr gut.

Hab aber auch bis jetzt bei keiner anderen IHK solche Angaben gefunden.

OT
Das wird dann interessant, wenn ein Sortalgorithmus, den ich bei Rosetta Code cut and paste besorge, anders bewertet wird als ein Code aus Claude.
( beide mit Angabe der Quelle )

Hat ein Projekt in der Bewertung dann gar keinen Sort?

Ich erwarte, dass die einzelnen IHK sich da bald genauer positionieren müssen.

Bearbeitet von hellerKopf

vor 1 Stunde, Manuel hat gesagt:

von einer KI gesprochen wird?

Du möchtest die von Dir erstellten Inhalte von einer KI vorlesen oder präsentieren lassen? Wenn das gut in die Gesamtpräsentation passt und wirklich originell dargestellt wird, und dazu sind KI ja mittlerweile durchaus in der Lage, kann das ganz gut rüberkommen. Muss auch irgendwie zum Thema passen und sollte sich auf max. eine Folie mit eher wenigen Inhalten beschränken. Ich würde mir von dem Effekt für die Benotung nicht allzu viel versprechen.

vor 1 Stunde, hellerKopf hat gesagt:

Sollte aber im Projekt selber KI ein Teil der Lösung sein, dann an passender Stelle vielleicht.
Aber nur mal kurz.

Heyy,

ich finde, wenn du KI in deiner Projektpräsentation einsetzt, sollte das einen klaren Bezug zu deinem Projekt haben. Die Prüfer wollen sehen, dass du die Inhalte selbst beherrschst und frei präsentieren kannst. Wenn du einfach 2–3 Folien von einer Sprach-KI vortragen lässt, könnte das schnell so wirken, als würdest du dich drücken und das kommt nicht gut an.

Anders sieht es aus, wenn du KI als Teil deiner Lösung demonstrierst, z. B. weil du im Projekt eine KI-Funktion entwickelt oder integriert hast. Dann ist es ein Mehrwert und zeigt dass du moderne Tools verstehst und sinnvoll einsetzt. Wichtig ist denke ich dass du den Einsatz begründen kannst und im Fachgespräch erklärst warum du das gemacht hast. Somit schließe ich mich meinen Vorpostern an.

Also einfach nur so zum Spaß? Lieber nicht. KI als Bestandteil deiner Projektarbeit? Gerne aber zeige auf, dass du deine Präsentation selbst im Griff hast.

LG Audrey 😊

vor 10 Minuten, steel hat gesagt:

Du möchtest die von Dir erstellten Inhalte von einer KI vorlesen oder präsentieren lassen? Wenn das gut in die Gesamtpräsentation passt und wirklich originell dargestellt wird, und dazu sind KI ja mittlerweile durchaus in der Lage, kann das ganz gut rüberkommen. Muss auch irgendwie zum Thema passen und sollte sich auf max. eine Folie mit eher wenigen Inhalten beschränken. Ich würde mir von dem Effekt für die Benotung nicht allzu viel versprechen.

Als Prüfer möchte ich eigentlich sehen, dass Du als Prüfling selbst in der Lage bist, mir Dein Projekt zu präsentieren. Da wünsche ich mir ein Gegenüber, welches sich auf die Präsentation mindestens genauso gut vorbereitet hat, wie ich selbst. Wenn Du Deine Präsentation gut vorbereitet hast, dann halte ich einen durch die AI gesprochenen Anteil, sofern ein projektbezogener Bezug herstellbar ist, für okay.

Mit der Ausstellung des Prüfungszeugnisses bescheinigen wir Dir letztendlich Deine Handlungsfähigkeit in Deinem Berufsfeld. Vielleicht können die Prüfer mit mehr Erfahrung als ich wie etwa @charmanta @hellerKopf @ExplainItToTheDuck @skylake etwas helfen?

so ich hab da nun mal drauf rumgedacht und auch nochmal in die PO gesehen. Ein Prüfungsausschuss bewertet die Eigenleistung des Prüflings auch in Bezug auf kommunikative und rhetorische Kompetenz.

Wenn nun Teile der 15 Minuten "fremd" vorgetragen sind kann ich hier nichts bewerten und ICH würde diese Zeit abziehen, nicht bewerten und auf Basis der verbleibenden Show diesen Part bewerten. Anders gesagt .... es fehlen von den 15 Minuten bewertungsfähigem Contents dann X Minuten in denen Eliza mir einen vom Pferd erzählt hat ( was ich als Prüfer dann eh ignorieren muss da es nicht Deine Kompetenz zeigt ).

Ausserdem fürchtet die Branche eh den Ersatz durch KI, ob da nun was dran ist oder nicht. Du gehst zum Ende der Prüfung bereits mit wehenden Fahnen voran und ersetzt Teile Deiner Leistung zu Lebzeiten durch KI .... wozu brauch ich DICH dann noch ( sorry, absichtlich böse formuliert ).

Ich rate ab

Nochmals zu klaren Abgrenzung:

KI als Gimmik, sinnlos wegen der Effekthascherei einsetzen, ist Mist! Wie @charmanta sagt, wird es gar nicht bewertet.
Als Beweis, in einem Projekt, das KI beinhaltet, um zu zeigen, man kann KI richtig einsetzen, wäre ok.

Abgesehen von der konkreten Frage des Threads, wird man noch abwarten müssen, bis die IHKs sich da zu Stellungnahmen durchringen.
Bei der hier zuständigen IHK hab ich auf den Webseiten 120 Artikel zum Thema KI.
In der PO, aber kein einziger Satz.

Bearbeitet von hellerKopf

Zur Bewertung von KI kann ich aus Schulsicht/Aufsichtssicht das etwas ausführen:

Wir müssen/dürfen nur nur Eigenleistung bewerten, keine KI generierte Leistung (das ist im Prüfungsrecht auch mehrfach gerichtlich festgehalten worden). Das würde ansonsten auch ganz andere Problematiken aufwerfen. Dann hätten Personen mit Geld und Zugang zu besseren KI-Modellen Vorteile gegenüber Menschen ohne entsprechende finanzielle Mittel. Aus dem Gesichtspunkt heraus wäre es schon unzulässig in Bezug auf eine standardisierte Prüfung und Diskriminierungsgrundsätzen. Es ist in der Schule sogar bereits rechtlich höchst problematisch, wenn ich Schüler eine Klassenarbeit auf ihren privaten Endgerät tippen lasse und das als zwingend voraussetze. Auf 16 Zoll arbeite ich schneller mit 2 Fenstern parallel als auf 10,1 Zoll. Das heißt, der Schüler mit dem 10 Zoll Gerät ist benachteiligt.

Jetzt ist aber die Welt im Umbruch und allen Prüfern ist bewusst, dass KI überall Einzug gehalten hat. Daher versucht scheinbar die IHK Berlin mit dem Leitfaden einen Mittelweg zu gehen in dem sinnemäß sagt "KI ja, aber nicht too much". In der Praxis kann dann niemand die Prozentzahl genau ermitteln, daher finde ich die Formulierung unglücklich.

Wir in unserem Ausschüssen sind an dem Punkt, dass wir KI erlauben, der Quellcode aber eindeutig kenntlich gemacht werden muss. Problematisch wird es aber dann, wenn 100% des gesamten Codes automatisiert erzeugt wurden. Jetzt könnte man die Eigenleistung auf die Erstellung der prompts lenken aber auch hier gibt es dann neue Probleme.

Alles in allem eine schwierige Situation. Ich gehe davon aus, dass die PO geändert werden wird und die Gewichtung mittelfristig viel stärker auf das Fachgespräch und die schriftlichen Prüfungen abzielt. Die Doku war schon immer anfällig für Betrug aber mithilfe von KI wird der Punkt fast schon obsolet.

vor 28 Minuten, skylake hat gesagt:

Alles in allem eine schwierige Situation. Ich gehe davon aus, dass die PO geändert werden wird und die Gewichtung mittelfristig viel stärker auf das Fachgespräch und die schriftlichen Prüfungen abzielt. Die Doku war schon immer anfällig für Betrug aber mithilfe von KI wird der Punkt fast schon obsolet.

Das wäre wünschenswert. Denn genau das ist es, was man seinen Azubis (und ich denke auch den Schülern) vertrauensvoll nahelegt: Am Ende stehen da 40 (damals 35) Stunden. Am Ende kontrolliert keiner, dass es on-top noch einmal 20-30 Stunden für die Doku waren, mit allen Korrekturschleifen die Ausbilder und andere Fachkollegen investieren. Gleichberechtigung? Fehlanzeige. Zumindest für den, der sich tatsächlich penibel daran hält und mit einer mittleren 3 nach Hause geht. Das Fachgespräch kommt viel zu kurz im praktischen Teil. Und mit der neuen VO sowieso.

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