20. April20. Apr Moin, meine Projektdoku für den Fachinformatiker ist fertig, aber ich liege bei 11,5 statt der erlaubten 10 Seiten. Ich habe einige Bilder und Tabellen im Text, die den Platz fressen. Wie streng ist die IHK da? Sind 1,5 Seiten zu viel schon ein Grund für Punktabzug oder ist das noch im Toleranzbereich? Danke!
20. April20. Apr Das kann dir niemand sagen, es kommt drauf an wie kulant dein Prüfungsausschuss bzw deine Prüfer sind. Warum packst du die Bilder nicht in den Anhang und referenzierst entsprechend?
20. April20. Apr Autor Gerade, Whitehammer03 hat gesagt:Das kann dir niemand sagen, es kommt drauf an wie kulant dein Prüfungsausschuss bzw deine Prüfer sind.Warum packst du die Bilder nicht in den Anhang und referenzierst entsprechend?Mein Ausbilder (ehemaliger Prüfer FISI) meinte es ist besser mit bildern im Text daher habe ich das so umgesetz wie er es haben wollte.
20. April20. Apr vor 10 Minuten, Melinus hat gesagt:Mein Ausbilder (ehemaliger Prüfer FISI) meinte es ist besser mit bildern im Text daher habe ich das so umgesetz wie er es haben wollteStimmt das so auch mit deinen IHK-Vorgaben überein, also speziell deiner IHK? Hier sind sie da sehr "pissig" und wollen alle Bilder nur im Anhang. Der zählt auch nicht in die Seitenzahl. Und mehr Seiten sind ein großes No-No.LG
20. April20. Apr IT-Berufe-PodcastSinnvolle Anzahl der Seiten der Projektdokumentation - IT...Um eine sinnvolle Anzahl der Seiten der Projektdokumentation geht es in der neunten Episode der Shorts des IT-Berufe-Podcasts. Ich würde dir bzgl. der Anzahl der Seiten deiner Projektdokumentation rat
21. April21. Apr vor 14 Stunden, Melinus hat gesagt:Mein Ausbilder (ehemaliger Prüfer FISI) meinte es ist besser mit bildern im Text daher habe ich das so umgesetz wie er es haben wollte.Bei der dich prüfenden Kammer?Sehe das wie die Kollegen hier: Wenn es nicht zu Punktabzug führt, gerne in der Doku.Wir rechnen immer die Bilder raus und schauen was "an Doku" übrig bleibt.Du solltest in den Handreichungen deiner zuständigen Kammer schauen.
21. April21. Apr HiIch kann dir nur sagen, ich war bei 39 Seiten insgesamt inkl. Anhang und Literaturverzeichnis. #FISIEs kommt auf den reinen Textinhalt an – Anzahl der Wörter zusammengezählt und dann hochgerechnet. Du sagst, du bist bei 11,5 Seiten inkl. Anhang und eidesstattliche Erklärung?
21. April21. Apr Je nach ihk ist das Recht streng vorgegeben.Wir durften explizit nur x Seiten + Anhang / Deckblatt / Verzeichnisse haben .Daran ist sich dann auch zu halten.Man sollte im Hinterkopf haben , eine Überschreitung eines maximal Wertes in einer Aufgabe kann durchaus zu Punktabzug führen. Muss natürlich nicht , aber kann . Bearbeitet 21. April21. Apr von t1nk4bell
21. April21. Apr Daher sollte man das Schriftstück seitens der IHK genau durchlesenAber 11.5 Seiten inkl. Anhang finde ich wenig
22. April22. Apr vor 17 Stunden, Speedy hat gesagt:Aber 11.5 Seiten inkl. Anhang finde ich wenigInkl. der Bilder im Text ist das auch deutlich zu wenig.Der reine Dokutext ohne Inhaltsverzeichnis, Deckblatt, Anhänge, Bilder... sollte 10 Seiten betragen.
24. April24. Apr Jede IHK hat ihren eigenen Leitfaden den solltet ihr euch genau durchlesen. Macht euch nicht so einen Kopf, haltet euch einfach daran, dann passt das schon.Wichtig ist: Achtet auf Formatierung und Schriftgröße. Nichts mit 13 oder sogar 14 – hab ich alles schon gesehen 😴Meine Doku hatte insgesamt, inklusive Anhang und eidesstattlicher Erklärung, 39 Seiten. Wichtig 🚨 Lasst sie schön binden ✅ Denn was gut aussieht, wird auch eher positiv bewertet ;) Und ihr solltet euch sowieso intensiv mit eurem Thema auseinandersetzen also haut in die Tasten ⌨️Viel Glück 🍀
24. April24. Apr Schwierig zu sagen. Hier kommt es ziemlich auf die IHK/den Prüfungsausschuss an. Es kann sowohl positiv, negativ als auch neutral gewertet werden.Prinzipiell ist es allerdings empfehlenswert sich an die Richtlinien zu halten.
25. April25. Apr Am 24.4.2026 um 07:13, Speedy hat gesagt:Jede IHK hat ihren eigenen Leitfaden den solltet ihr euch genau durchlesen. Macht euch nicht so einen Kopf, haltet euch einfach daran, dann passt das schon.Wichtig ist: Achtet auf Formatierung und Schriftgröße. Nichts mit 13 oder sogar 14 – hab ich alles schon gesehen 😴Meine Doku hatte insgesamt, inklusive Anhang und eidesstattlicher Erklärung, 39 Seiten. Wichtig 🚨 Lasst sie schön binden ✅ Denn was gut aussieht, wird auch eher positiv bewertet ;) Und ihr solltet euch sowieso intensiv mit eurem Thema auseinandersetzen also haut in die Tasten ⌨️Viel Glück 🍀Wieso schreibst du wie GPT sein Bruder?
25. April25. Apr Per se: Einhalten der Vorgaben ist Teil der Prüfung. Wenn man das nicht schafft, dann gibt es Abzug.
25. April25. Apr Zitat aus den Vorgaben der IHK Bonn, Rhein-Sieg:" Eine zwingend notwendige Überschreitung des zulässigen Gesamtumfangs bedarf einer eindeutigen Begründung im Projektbericht."Jede IHK mag anders sein!weiter"Im Text der Projektdokumentation dürfen nur die Tabellen und Grafiken aufgeführt sein, die zum Verständnis des Textes Voraussetzungsind."Andere Tabellen und Grafiken oder betriebliche Unterlagen (z.B. Rechnungen), die aus Sicht des Prüflings vom Prüfungsausschuss unbedingtbeachtet werden sollten, müssen im Text der Projektdokumentation angesprochen …und im Anhang aufgeführt sein." Bearbeitet 25. April25. Apr von hellerKopf
25. April25. Apr vor 11 Stunden, Shun hat gesagt:Wieso schreibst du wie GPT sein Bruder? vor 11 Stunden, Shun hat gesagt:Wieso schreibst du wie GPT sein Bruder? Wie? 🤣 Vielleicht liegt es am Alter. 😬
26. April26. Apr In den Handreichungen unserer Kammer steht "soll zehn Seiten umfassen". Da steht nicht "muss" also bin ich, bzw ist mein Ausschuss hier einigermaßen entspannt. Viel kürzer sollte und kann es m.M.n. nicht sein. Bei elf oder zwölf Seiten wäre ich zufrieden, wenn einzelne Tabellen oder Bilder enthalten sind, die für das Verständnis unbedingt im Fließtext stehen müssen...Wie immer ist das kein Freibrief, es sei denn, du wirst in meinem Ausschuss geprüft 😉Andere Ausschüsse auch in der selben Kammer gehen da möglicherweise abweichend mit um.Wie oben schon mehrfach geschrieben: haltet euch an die Handreichungen EURER Kammer!
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