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Brapchu

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Beiträge von Brapchu

  1. vor 1 Minute schrieb HappyMonyai:

    Was meine Kollegen bekommen weiß ich faktisch nicht, nur dass mir zwei meiner Kollegen wegen der Situation auch zu einem Wechsel geraten haben - dabei sagten sie auch, dass unser AG für unsere Stellen eher schlecht bezahlt und man überall woaders besseres Geld bekommen würde

    Das hörst du so gut wie überall.

  2. Ganz davon ab das ich nicht verstehe warum man sowas selbst machen muss... Anmerkungen zu deiner Projektplanung:

    1h Risikoanalyse bei so einem Projekt? Sportlich.

    2h Vorgehensmodell festlegen? Dafür brauchst du nicht mal 5min.

    Oberflächenentwurf und Konzeption der Datenbank gehören in die Planung.

    Die Tests gehören in die Kontrolle oder eine eigene Phase.

    16h Doku ist zu lang.

    4h Benutzerdoku ist zu lang.

    Verplan deinen Puffer.

     

     

  3. vor 15 Minuten schrieb mr.body2311:

    Besteht die Möglichkeit, zugelassenen zu werden, auch wenn man keine berufliche Erfahrungen in dem Bereich hat.und sich quasi alles Autodidaktisch beibringt.

    Nein.

    Zitat

     

    Zulassungsvoraussetzungen

    Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden:

    Dauer der Berufstätigkeit:
    Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit äquivalent zu einer Vollzeitbeschäftigung.

    Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.

     Art der Berufstätigkeit:
    Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.

     

    Zu welchem Zeitpunkt kann die Zulassung zur so genannten „Externen-Prüfung" beantragt werden? Ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBiG kann gestellt werden, wenn mindestens die Hälfte der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann.

     

  4. So gut wie jeder bewirbt sich bevor er sein Zeugnis hat.

    Sogar bevor der erfolgreiche Abschluss fest steht.

    vor 8 Minuten schrieb carnaqe:

    Wurde auch nicht übernommen, sozusagen ab Morgen arbeitslos.

    Dann bist du hoffentlich bereits als Arbeitssuchend gemeldet und merkst fürs nächste mal dich früher um sowas zu kümmern.

  5. vor 10 Minuten schrieb Anonyme Ente:

    Ich merke für mich persönlich echt, dass es zwar viele Stellen auf dem Markt gibt, aber die wirklich "guten", wo ein Wechsel einen Mehrwert hat, rar sind. 
    (Arbeitsklima, Entfernung, Gehalt, Arbeitszeiten, Aufgaben in einem gewissen Einklang) 

    Je mehr Kriterien für dich Ausschlaggebend sind desto weniger Stellen passen darauf.

    Ist doch eigentlich ganz logisch.

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