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SR2021

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Beiträge von SR2021

  1. vor 13 Minuten schrieb Montaine:

    Passus Gehalt lautete mündlich: Während der Probezeit geringerer Einstieg (mit ca. 3.300/mon.), nach Probezeit Erhöhung damit ich im Endeffekt auf ein Jahresbrutto von 43 K dann komme. Der Vorschlag erfolgte durch Teamleiter + Personaler. 

    Tatsächliche Zahlen: Einstieg mit 3.100/mon., Erhöhung ab 7. Monat: 100 Euronen mehr. 

    Von wem kam denn der Arbeitsvertrag? Von einen von denen die an dem Gespräch beteiligt waren?
    Ansonsten einfach ein Schreiben aufsetzen, für die Übersendung des Arbeitsvertrages danken, darauf hinweisen das denen bei der Erstellung scheinbar ein Fehler unterlaufen ist und die vereinbarten Einkünfte bei xxxx€ liegen.

    Entweder die korrigieren das oder du kannst dich direkt wieder weg bewerben...

  2. vor 2 Minuten schrieb Niginchen:

    Ich habe angerufen und mir wurden diese zwei Gründe genannt:

    - Keiner im Prüfungsausschuss, die meinen Antrag überprüft haben, kennt sich mit SAP aus.

    - Das Projekt kann man leicht googeln.

    - das ist kein Projekt nach Spezifikation der IHK Prüfungsordnung
    - das ist ein vordefinierter Arbeitsauftrag
    - es werden keine eigenen Entscheidungen getroffen
    - dieses Projekt definiert in keinster Weise deine Handlungsfähigkeit als FISI

    Ich denke mit "Das Projekt kann man leicht googeln." ist gemeint die Lösung zu dem vorgegebenen "Problem" ist mit wenig Aufwand per Google zu recherchieren und eignet sich daher nicht als Projekt.

    Tonne auf --> Antrag rein --> neues Projekt

  3. vor einer Stunde schrieb ITAmateur:

    Grundsätzlich ist mir das egal, und ich möchte auch kein Spielverderber sein, aber wenn er aus den 2 Wochen zurück ist, dauerts immer 1-2 Tage bis er wieder drin ist, und dann gehts mehr oder weniger ab in den nächsten Urlaub (weil die Feiertage so günstig liegen etc.). Das Problem ist natürlich, dass ich quasi dann für 4-5 Wochen die Vertretung machen muss, was mich schon etwas nervt.

    Welche Zeiten betrifft es denn, Ferienzeiten? Wenn z.B. beide Parteien Kinder haben und auf die Ferien angewiesen sind fände ich es ein NoGo die Ferien damit quasi komplett zu blockieren.

    Was würde denn passieren wenn du dich einfach in die zwei Wochen dazwischen setzt? Sperrt ihr die Firma dann zu?

  4. vor 14 Stunden schrieb Fibonacci:

    aber in einem Beratungsgespräch bei einem Umschulungsanbieter meinte man zu mir, dass ich mich nicht auf die Syntax konzentrieren soll. Auch meinte man zu mir in einem Berufsvorbereitungskurs, also einer Maßnahme, dass es keinen Sinn macht ein Schnupperpraktikum als FIAE vor einer Ausbildung/Umschulung zu machen, da ich über keine Programmierkenntnisse verfüge.

    Ich würde in deinem Fall komplett anders vorgehen.

    Such dir einen Betrieb der ausbildet, bewirb dich um eine reguläre FIAE Ausbildung und biete dann an ein Schnupper-Praktikum zu machen damit sich beide Seiten ein Bild voneinander machen können. Formulier ganz klar den Wunsch in diesem Praktikum zu sehen wie in der Firma programmiert wird, ich denke es wird dann im Interesse beider Seiten sein dich da rein schnuppern zu lassen.

    BTW. je nachdem wie stark die Autismus Spektrum Störung bei dir ausgeprägt ist würde eventuell nicht direkt mit er Tür ins Haus fallen, der ein oder andere hat da doch sehr starke Vorbehalte auch wenn ich so das Gefühl habe das die Klima Gretel in dem Bereich mehr Türen geöffnet hat als beim Klima.

  5. vor 3 Minuten schrieb sicario:

    Dann verstehe ich aber nicht warum mir gesagt wird, dass ich es so machen kann, wenn es anscheinend doch nicht richtig ist. Wenn andere Mitschüler, damit kein Problem hatten bin ich natürlich verwirrt warum es bei mir daran scheitert.

    Das musst du deine Lehrer fragen, die Info wirst du ja sicher nicht von der IHK bekommen haben.

    Könnte daran liegen, dass es in deinem Bezirk mehr als nur einen PA gibt und du einen erwischt hast der so nicht mit sich umspringen lässt. Nicht die besten Vorzeichen um in die Prüfung zu gehen...

  6. vor 2 Minuten schrieb sicario:

    Wobei ich es unverständlich finde warum, dass der Grund ist den Antrag abzulehnen, weil es ja um den Inhalt geht.

    Wieso sollte sich der PA die benötigten Informationen aus einem beigefügten PDF suchen müssen wenn es dich zwei Minuten kostet den Antrag per Copy & Paste in Form zu bringen? Meiner Meinung nach mangelt es da an dem nötigen Respekt der Arbeit anderer gegenüber.

  7.  

    Auch wenn es bei mir schon ein paar Jährchen her ist das ich regelmäßig die Rechenzentren der Welt erkunden durfte, fand ich es als "Jungspund" und Einsteiger eigentlich meistens sehr interessant. Weniger die Arbeit im RZ selbst, die ist ja meist identisch, aber der Kontakt zu anderen, internationalen Teams, Einsätze in Kopenhagen, Oslo, Paris, Madrid, Mailand, Genua, Bologna, Bern, Marseille, Wien etc. pp. 9-17Uhr im RZ, danach entweder mit den Ansprechpartnern irgendwo was fein Esssen gegessen oder dem ein oder anderen Insider Tipp gefolgt.

    Bzgl. Essen:
    Bei uns gab es damals die Regelung, dass man entweder die Spesen in Anspruch nehmen oder die tatsächlichen Kosten 1zu1 abrechnen kann. Fand ich super und habe ich auch selbst so übernommen. Dazu dann noch eine Pauschale in Höhe der aktuellen Freigrenze als "Taschengeld". Macht allerdings auch nur Sinn, wenn die Einsätze nicht allzu regelmäßig sind.

    Ansonsten bin ich sehr oft in Kantinen oder Abend zum Essen eingeladen worden oder habe die anderen eingeladen und als Geschäftsessen abgerechnet.

    Aber ich finde man muss auch einfach der Typ dafür sein, wenn ich heute beruflich unterwegs bin verbringe ich die Abende auch eher im Hotelzimmer mit einem guten Buch und genieße die Ruhe, die daheim mit den Kids nicht so selbstverständlich ist.

     

  8. vor einer Stunde schrieb northsnow:

    Die Daten liegen in unserem Data Warehouse, wie in den Zielen spezifiziert, und werdem dem Kunden auf einem eigenen Laufwerk bereitgestellt und zwar autommatisiert in mtl. Abständen. 

    Soweit verstanden, aber wenn euer Data Warehouse, wie du im ersten Satz selbst schreibst, dem Kunden schon die Möglichkeit gibt diese Informationen selbstständig abzurufen, bedingt dies ja eine gewisse intelligente GUI / Verwaltungsconsole / Agenten der sicherlich auch einen Großteil deines Projektes erledigen kann / wird.

    Zumindest ist es das was ich aus deinem Antrag raus lese.

  9. vor 17 Minuten schrieb hellerKopf:

    Könnte der Fehler nicht einfach sein, dass es der gängigen Praxis widerspricht, SQL erst nach 18 Monaten in den Plan zu schreiben.  Dann sollte man den Pubnt einfach anpassen.

    Das ist so nicht korrekt, da im Rahmenlehrplan ganz eindeutig die Verwaltung von Daten als Lernstoff der ersten 18 Monate angegeben wird. Die gängiste Art Daten zu verwalten sind halt nun mal Datenbanken und in dem Rahmen dann (als einfachste Variante) SQL.

  10. vor 52 Minuten schrieb Santini:

    Obwohl man hier die Auffassung vertritt, dass die Prüfungsanfechtung unbegründet sind, wird das hier auffällig oft und deutlich wiederholt. Wie so ein Mantra, dass man sich selbst solange einredet, bis man es für bare Münze nimmt 😀

    Das ist das tolle an so einem Forum, jeder darf seine Meinung dazu äußern, egal ob es dem TE gefällt oder nicht.
    Man könnte ja meinen, jemand der einen solchen Thread in diesem Forum postet wäre daran interessiert wie andere Personen (Ausbilder / Lehrer / Mitazubis / Fachkräfte) die Situation einschätzen. Welchen Grund sollte der Thread sonst haben?
     

    vor 53 Minuten schrieb Santini:

    Wenn jemand hofft, dass ich etwas zu den Darstellungen bzgl. SQL einwende muss ich leider enttäuschen. Das wird vor Gericht passieren. Und bestimmt nicht hier.....  😁

    Das passt wie Faust auf Auge zu dem was du hier die ganze Zeit schon ablässt, viel heiße Luft mit leeren Phrasen und fadenscheinigen Andeutungen die keinem zweiten Blick standhalten, zwischendrin ein paar juristische Schlagwörter um dem ganzen einen "offiziellen" Anstrich zu verleihen, aber im Endeffekt geht es doch eh nur darum gegen die von dir vermasselte Prüfung und die IHK zu wettern. Immer mit der Hoffnung möglichst viele deiner Mitauszubildenen aufzuhetzen...

     

  11. Nur weil es hier teilweise falsch / anders dargestellt wird:

    Gestreckte Abschlussprüfungen sind in keinsterweise Neuland für die IHK,  ganz im Gegenteil dazu sind diese durch diverse andere Berufsgruppen bereits voll etabliert.


    Ich persönlich sehe eine Klage (aufgrund der hier nur angedeuteten Apsekte) relativ kritisch, zumal sich grade der Punkt mit dem SQL relativ klar im Rahmenlehrplan wiederfindet und auch ein externer Projektberater zum Projektmanagement dazu gehört. Aber muss halt jeder selbst wissen womit er sich in seiner Freizeit beschäftig. Was dabei rum kommt werden wir ja früher oder später sehen.


     

  12. vor 4 Minuten schrieb Duderino0:

    man hätte die frage richtig lesen müssen

    Wird genau das nicht in den Berufsschulen immer mantraartig hoch und runter gebetet?

    Schon vor 20 Jahren wurde mir eingetrichtert dass die IHK bei der Aufgabenstellung so ihre eigene Art hat, man die Aufgabenstellung besser zwei mal liest und man die Aufgabe erst anfangen sollte wenn man sich sicher ist die Aufgabenstellung korrekt verstanden zu haben.

  13. vor 32 Minuten schrieb FISI-I:

    Zuallererst musst Du doch wissen, wieviel Du für Dich brauchst. Hast Du Dir da schon Gedanken darüber gemacht? Wenn nicht, wie willst Du dann etwas als fair beurteilen und erwarten, dass Dein Gegenüber das dann kann?

    "Chef, wir müssen über mein Gehalt reden, in Grünwald ist ein kleines Häuschen mit Blick in die Berge frei geworden."
    "OK, was hast du dir denn so vorgestellt?"
    "Mein Bankberater meinte ne Null müsse schon noch hinten dran..." "...und das dann halt montalich statt jährlich" ...

  14. vor 9 Minuten schrieb t0pi:

    Du hast aber natürlich schon alle deine Bedenken und Erfahrungen deinem Ausbilder und ggf. seinem Chef innerhalb der 6 Monate mitgeteilt oder? Kann dazu in deinen Beiträgen leider nichts lesen? Sonst könnte man ja vermuten, Du wolltest erstmal die Probezeit überstehen, um dann den Mund aufzumachen.

    Fändest du das tatsächlich verwerflicher als wenn der Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten nicht nachkommt?
     

    vor 12 Minuten schrieb t0pi:

    Das ist der Idealfall, der in wievielen Fällen hier im Forum zutrifft? Ich gebe dir Recht: Einen Azubi was beizubringen ist die oberste Pflicht des Betriebes. Aber ich kann von einem 29 Jährigen erwarten, das er, wenn er einen Switch in die Hand gedrückt bekommt, um sein eigenes Netz aufzubauen, dass er es versucht. Bei jemanden der frisch aus der Schule kommt erwarte ich nicht so freies Handeln.

    Und wenn es dumm läuft steckt der Azubi dann zwei Leitungen eines anderen Switches rein und alle wundern sich wieso das Netzwerk weg ist ... Wäre auch eine Möglichkeit, dann kommt eventuell mal jemand der ihm erklärt wieso man das nicht machen sollte...

    Der TE ist komplett fachfremd, es gibt keinerlei Hinweise darauf ob und in wie fern er irgendwie IT affin ist, bekommt einen alten Switch der eventuell voll konfiguriert ist und ggfs sind die Passwörter für die serielle Schnittstelle nicht mehr auf Default.

    Weiß der TE überhaupt das man seriell (und wenn wie) auf diverses IT Equipment zugreifen kann um Basiskonfigurationen einzustellen?

    Ich denke schon das es zur Grundausbildung eines FISIs gehört soetwas mal angesprochen zu haben, zumal sich daraus ja auch weitere Probleme entwickeln können.

    --> Ups, auf den Switch komme ich ja gar nicht drauf, Java Version ist veraltet.
    --> Kann und darf ich da jetzt ohne weiteres ein Firmwareupdate auf die neueste Version (falls ich die überhaupt irgendwo im Netz finde) machen?
    --> Was sind die rechtlichen Grundlagen hierfür?

  15. vor 28 Minuten schrieb t0pi:

    Ich frage mich, wo das selbstständige Aneignen von Wissen bleibt (weder Praxis noch Theorie)... dann sehe ich die Beschreibung wo du bis zuletzt gearbeitet hast und mir wird einiges klar. Erschreckend dann das du mal eine Führungskraft / AUSBILDER warst und die Basics nicht kennst.

    Na ja, die Basics sind halt erstmal das ein Azubi ein Anrecht auf eine Ausbildung hat. Den Rahmen dafür gibt die IHK vor und wenn ein Ausbildungsbetrieb diesen Rahmen nicht erfüllen kann (oder will) muss sich die IHK darum kümmern das der Azubi die Möglichkeit bekommt diese Inhalte aufzuarbeiten. Wie auch immer das aussehen mag, teilweise in anderen Bertrieben, durch Schulungen der IHK / anderer Organe oder die Freistellung zum Selbststudium sei jetzt mal dahingestellt, aber das sollte dann alles innerhalb der regulären Arbeitszeit erfolgen.

    Wenn wir nach der Ausbildung Fachkräfte erwarten müssen wir auch dafür sorgen das unserer Azubis zu solchen ausgebildet werden. Mag sein das du es in deiner Ausbildung anders erlebt hast, aber das kann und darf ja nicht die Regel sein.

  16. vor 12 Minuten schrieb Graustein:

    Für mich ist es klar, wenn das min. Gehalt bei 60/70k liegen würde, könnte man auch Inländer einstellen oder selber ausbilden. Es lohnt nur billige MA aus dem Ausland abzuwerben. Dass man dann zum Großteil Nulpen bekommt ist aber auch klar.

    Das ist populistischer Mist, im IT Bereich gibt es quasi keine billig Mitarbeiter die aus dem Ausland rein geholt werden. Die paar IT'ler die hier zuwandern sind tatsächlich Fachkräfte. Zudem dann noch mit einer arbeitnehmerfreundlicheren Einstellung zum Beruf als ein erheblicher Teil unserer Generation Z und zusätzlichen Benefits in der Grundausbildung. Wieso sollte z.b ein Inder zu uns kommen um hier für 25-30k im Monate zu arbeiten wenn er für das doppelte in die USA, Kanada, Australien gehen kann?

  17. vor 2 Stunden schrieb jinnay93:

    Mein nächster Schritt ist dass ich mir von der IHK den Bogen "sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung" von meinem Vorgesetzten ausfüllen lasse und mit allen Punkten die mir nicht beigebracht wurden und werden können zum zuständigen IHK Menschen gehe um mir dort Hilfe zu suchen. (IHK Wiesbaden)

    Die sachliche und zeitliche Gliederung hättest du eigentlich schon bei Vertragsabschluss ausgehändigt bekommen müssen, zumindest hier in München ist die verpflichtend damit das Ausbildungsverhältnis überhaupt eingetragen wird.

    Was die Mankos deiner Ausbildung angeht, generell siehst du ja wo es fehlt und grade wenn man verkürzt finde ich es persönlich schon sehr schwierig mindestens mal alle prüfungsrelevanten Themen rein zu questschen, deshalb lasse ich bei mir niemanden unter 2,5 Jahren Ausbildung raus. Das erste halbe Jahr ist jetzt um, also ist hier schon Eile geboten:

    1. Gespräch mit dem Betrieb, was können die dir beibringen, was nicht?
    2. Mit den Ergebnissen zur IHK, welche Möglichkeiten können die dir anbieten um Teile der Ausbildung in anderen Betrieben durchzuführen?
    3. Nicht abschütteln lassen, die IHK hat dem Betrieb die Fähigkeiten zur Ausbildung bescheinigt, können die das nicht, ist die IHK gefragt hier Abhilfe zu schaffen, nicht der Azubi.

  18. vor 6 Stunden schrieb Play4YourLi4e:

    um auf ein Gehalt von 3500 Netto bzw. noch mehr zu kommen. 

    Glück, Fleiß und zur richtigen Zeit mit den richtigen Menschen reden...

    Jemand der mit mir zusammen in der Berufsschule war hat während seiner Ausbildung die Einführung von VM Ware (ca. 2002) bei einem der größten IT Dienstleister im Ruhrgebiet mit begleitet. Die meisten alt eingesessenen Kollegen haben das damals sehr müde belächelt und den Azubi zu sämtlichen Schulungen etc geschickt, er hat sich da voll rein gehängt und einige riesige Projekte in dem Bereich begleitet als es in Deutschland quasi noch keiner auf dem Schirm hatte. Bei Problemfällen direkt mit Palo Alto kommuniziert und war kurz nach der Ausbildung so weit, daß er deutschlandweit selbst  Schulungen gegeben hat und für die großen IT Dienstleister der erste Ansprechpartner war wenn es zu Störungen kam. 

  19. vor 16 Minuten schrieb allesweg:

    Weshalb sollen Inhalte nur in der AP1 dran kommen dürfen, nicht aber in AP2?

    Ich denke mal der TE meint aufgrund dieses Vermerks:

    Zitat

    (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

    Was aber in keinster Art und Weise eine Einschränkung darstellt, da der ZPA bzw. die IHK immer argumentieren kann, dass alle fachbezogenen, erlernten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der beruflichen Handlungsfähigkeit dienen.

     

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