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mqr

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  1. ...die denic wird zumindest wissen, vom wem (Kunde) sie ihr Geld bekommt. Ansonsten erübrigt sich der Vertrag (Oft steckt aber ein "Subprovider" dahinter und da besteht dann gleich die selbe Frage). Bei Verschwiegenheitsklauseln, Datenschutz, Geheimhaltung etc. der Kundendaten kommt man oft nur mit richterlichen Beschluss weiter und für rein wirtschaftliche Interessen wird man einen solchen Beschluss sehr selten bekommen. Falls man allerdings den Domaininhaber, zu dem "versehendlich" weitergeitet wird für etwas verantwortlich machen würde, würde der tatsächlich Verantwortlichen ggf. schnell aufgedeckt. Vergleichen kann man das mit Mitgliederdaten von zB. "ebay", falls es da zu einem Prozess kommt (Käufer-Verkäufer), bekommt man auch die entsprechenden Daten. Grüße Micha
  2. Hallo hs1, es ist für den Außenbereich geeignet, falls sonst keine mechanische Beanspruchung besteht. Für Erd- und Seeverlegung benötigt man allerdings die genaue Bezeichnung. Da es Schutzkleinspannung betrifft kannst Du es ohne weiteres nehmen. Jedoch solltest Du dafür sorgen, dass sich keine Nässe innerhalb des Mantels absetzen kann. Grüße Micha
  3. Hallo alpha_centauri_42, das ist wissenschaftliches arbeiten und keine "Bespaßung". Was für den einen lächerlich ist, ist für den anderen eine Doktorarbeit und Du willst hier einen Berufsabschluss und keinen Nobelpreis. Dann hst Du also den Sinn von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen verstanden aber solltest nicht bei den Neandertalern anfangen. Vergiss dabei nicht, dass auch Rechner angeschafft, entwickelt werden müssen, die Software bezahlt und nicht zuletzt kostet auch die Installation der Steckdose ordentlich und vor allem die Netzwerkschnittstellen (Schau mal in die Gehaltsvorstellungen). Außerdem arbeiten die Arbeiter umweltfreundlicher, das ist gut fürs Image und bringt Kundenaufträge. Sei also bitte nicht zu überheblich dann geht es warscheinlich gut. Grüße Micha
  4. Hallo goldy883, wie stellst Du Dir das vor? Gerade in einer Behörde kannst Du nicht kommen und mal eben die Software in dem Rechenzentrum umbauen, wo das Projekt doch nicht auf nem USB-Stick verschimmeln soll. Du hast dort (in einer Behörde) aber kompetente Ansprechpartner, die Dir schnell ein Projekt erläutern könnten, dass auch technischen Nutzen haben wird. Grüße Micha
  5. Hallo schumi40, naja, die Qualität des Scans (.pdf) ist schon sehr schlecht, dass man zweifeln könnte ob es von Dir ist, wo Du doch ein Orginal hast. Tipp: Dein Bildungsträger sollte sich einmal ein neues "frisches" Fomular geben lssen bzw. downloaden. Datenschutz: Da hast Du hier schon Ansätze. Vielleicht noch ein paar Worte zum Zugriffsverfahren, auch der Sicherungen und ob es für die Berufsgenossenschaft wichtig ist solche Daten zu bekommen etc.. Wozu die Clients und die IP der Teilnehmer wichtig sind. Zum Script: Da solltest Du Dich an das geeignete Unterforum mit präziseren Fragen und Vorgaben wenden zB. "Administrierung/Datenbanken ...Anwendungssoftware". Was wirklich auszubauen ist, ist der Aufbau der DB (Tabellen, Abfragen, Verknüpfungen ... Variablen, Typen bestimmen), Recourcenplanung auf dem Server, Berechtigungen (Hier auch wieder der Datenschutz). Was mir jetzt fehlt, ist eine Antwort was Du Dir genau unter Installieren und konfigurieren von Hard- und Software vorstellst und worin sich das von Scripten unterscheidet? Was passiert eigendlich, wenn Teilnehmer anwesend sind und sich nicht einloggen (keine Lust, Stromausfall, Perepherie defekt)? Grüße Micha
  6. Hallo schumi40, wenn Du die entsprechenden Daten geschwärzt hast, dürfte es auch keine Probleme geben. Diese Anträge sind ja erwünscht. Die Modis nehmen so etwas nur zum Schutz von Teilnehmer und Firmen heraus bzw. es entspricht nicht den Forenregeln. Grüße Micha
  7. Hallo schumi40, das heisst also 35h füllen. Das das Projekt angenommen wurde ist auch ein wenig wichtig. Dann sind Ratschläge wie "vergiss es" doch überflüssig. Also 35h: Könntest Du dann mal den Antrag posten, damit man das Volumen verteilen kann? Grüße Micha
  8. Hallo, hast Du den Prüfungsberuf in einem anderen Thread erwähnt? Ich frag mich gerade Fiae oder Fisi? Wie schon gesagt, das Script geht schnell. Ich bin nicht so der Scripter aber aus den anderen Beiträgen entnehme ich: Hier ein wenig GET dort ein bisschen SET und fertig. Das ist entschieden zu wenig. Du musst zunächst mögliche Lösungen nach den Anforderungen vergleichen und dann wirtschaftlich betrachten. Das ist bei Bildungsträgern immer schwierig, da diese Projekte meisst nur "theoretischer" Natur sind (für Prüfungen). Nächstes Lehrjahr macht der Nächste selbes Projekt. Grüße Micha
  9. Hallo MartinSt, das ist aber letzlich nichts anderes, als morgens ein "Häkchen" hinter dem Namen im Klassenbuch bzw. die Uhrzeitangabe. Zu vergleichen mit einer Stechuhr in der Werkhalle. Für die Lohnüberweisungen will doch auch jeder, dass die Bankverbindung und der Betrag gespeichert wird. Grüße Micha @schumi40, momentan wirkt das Projekt ziemlich dünn. Vielleicht solltest Du (falls das mit einem anderen Projekt nicht klappt) so ein bis´schen mit einem Ablaufplan darstellen, damit man hier ein wenig diskutieren kann und ein Projekt daraus wird. Beschreib das halt anders: Ist: Die Mitarbeiter kommen und gehen Soll: Der AG (Bildungsträger) möchte Statistiken und automatisierte Lohnbuchhaltung (der Dozenten) Grüße Micha
  10. Hallo Ostfriesen-FISI, Blade-->Rack ist erst einmal nur eine Änderung der Bauform, als ob man Tischlampen in Stehlampen ändert und ein Ausleuchtungsprojekt hat. Einfach ausgedrückt jedes Blade benötigt ein Rack. Du solltest mehr auf die Software in Ist-/und Sollkonfiguration eingehen. Auch das mit der Energieeinsparung wird so erst einmal nicht deutlich (Brauchst Du nur ein Rack im ganzen Schrank?, Warum kei Standalone?). Zusätzlich ist noch die Frage offen, warum das Blade-Center (IBM) an die Grenzen stößt, wo es doch nur zu 30% ausgelastet ist. Warum wird eigendlich durch die Änderung der Bauform die Wartung geringer? Du meinst doch wohl eher die Softwareumstellung?. Umgangangssprachlich bezeichnen nicht nur Laien Blades auch als Einschübe für Racks (Schränke) (Am bekanntesten sind hier wohl die Switch-Blades für Patchfeld-Racks): " Die Blades nutzen also die gleichen Ressourcen, werden zentral verwaltet und haben eine gemeinsame Stromversorgung und Lüftung. So kann beispielsweise ein Standard-42U-19″-Rack bis zu 84 Blades aufnehmen ..." Wikipedia Zusätzlich sollte man durch die gemeinsame Netzteilnutzung doch mit geringerer Verlustleistung auskommen. Grüße Micha Ps.:Die Prüfer mögen zwar Spezialisten auf dem Gebiet sein, jedoch sollte das auch allgemein hier im Board deutlich verständlich sein. Die Prüfer sollten im allgemeine über dem Niveau von Antrag und Doku liegen, d.h. verlass Dich nicht darauf, dass die Prüfer die entsprechenden Leistungskurven parat haben.
  11. Hallo Thomas, Tja, das Kind muss halt immer einen Namen haben. Wenn es heißt : "Pack Deine Sachen auf Wiedersehen" ist das wohl auch als außerordendliche fristlose Kündigung zu sehen. Der nächste Punkt wäre ja, dass eine Kündigung auch der Schriftform bedarf und dort wird es wohl auch begründet werden. Der mAn wichtigste Punkt ist ja, dass man keine Mitarbeiter einstellt um die zu kündigen. Ergo, es gibt einen triftigen Grund. Der MA hat im Bewerbungsgespräch den Eindruck erweckt, dass er für den Betrieb eine Bereicherung ist. Tarifverträge? Daraus folgt doch dann, dass man persönlich die Fristen bestimmen kann, wenn der AG nicht im AG-Verband und der MA nicht in der Gewerkschaft ist und zusätzlich der Tarifvertrag nicht für allgemeingültig erklärt wurde? Grüße Micha
  12. @Rienne ich danke Dir für die Info . Dann heißt es nur noch Daumen drücken. Grüße Micha
  13. Hallo, ja das ist ein Denkfehler von mir, wenn man keine Probezeit vereinbart, gibt es ebend keine Probezeit und somit auch keine "Fristlose". Es ist ja auch eine andere Frage (Hier nicht weiter Inhalt), was man macht wenn der Chef nach 3 Stunden sagt " Hier hast Du 50€ für die 3 Stunden, das bringt mit uns nichts weiter". Ich würde allgemein "falsche Angaben im Bewerbungsgespräch" als Kündigungsgrund vorschlagen. Je näher die Kündigung am Eintrittsdatum liegt, umso plausibler klingt das. Grüße Micha
  14. Hallo Eye-Q: ich hab den § sogar im Auge gehabt aber das Kleingedruckte! So eine winzige Zeile. Tut mir leid. Wobei dann aber eine Probezeit vereinbart sein muss. Ein Vertrag muss ja nicht schriftlich sein. Der kommt mit dem ersten Handschlag am Arbeitsplatz zustande und dann gilt der allgemeine Gesetzestext. Grüße Micha
  15. Hallo Community, ich bin ja eher ein Kind vom Bau aber die Regeln sind die selben: Ist nur eine Probezeit vereinbart gilt : fristlos ohne Angabe von Gründen. Dh. Ich stehe auf und sage (natürlich schriftlich) "Das war es, so nicht, suchen sie sich einen anderen und gehe" ebenso der AG: "Lächerlich soetwas wie Du, Tschüss". Auf dem Bau ist das einfacher, Du kommst Morgens und fragst ob etwas zu tun ist und der Polier zeigt Dir den Arbeitsplatz und schon ist der Vertrag fertig, ebensoschnell ist der aber auch wieder gekündigt. Alles sauber allgemein nach BGB. Nun fangen die Probleme an. Welche Berufsbranche (Evt. Gewerkschaft, Tarifvertrag)? Steht im Vertrag eine Kündigungsfrist? Das ist meiner Ansicht nicht so. Fristlos! Ohne eingeschriebene Kündigungsfrist. Stell Dir vor: Schon in der ersten Stunde merkt der AG: Mit Dir niemals, wieso soll er noch zwei Wochen warten? Grüße Micha
  16. Hallo auxesia, die Frist ist abgelaufen, was ist denn nun der Stand der Dinge? Hast Du den Antrag abgegeben, hast Du eine Fristverlängerung? Grüße Micha
  17. Hallo JZ86, kurz: ich seh das auch so, ihr hab ein Problem und Dein Projekt besteht darin die Lösung zu finden (@Mttkrb). Wieso kommen denn die anderen Systeme nicht in Frage, nmsf? Wo ist eigendlich das Problem? Ist der Support ausgelaufen? Schafft es 2003 nicht mehr? Wie hoch sind die Migrationskosten und die zu erwartenden Einsparungen durch die Performenceverbesserungen (kaufmännischer Teil)? Ohne solche Antworten ist es eine Bedienungsanleitung (@Klebrig). Grüße Micha
  18. Hallo Jette, bei soviel gesundheitlich, wird auch die Frage gestattet sein, warum man keine 9h durchhält (nur mal so als Info). Zumal die meisten dann lieber zwei volle Tage lernen (im Betrieb) und den dritten Tag zuhause bleiben. Der AG könnte dann zwei Arbeitsplätze für drei Azubis nutzen und ja, es ist machbar. Die Ausbildung kann in Vollzeit auch auf zwei Jahre verkürzt werden. Das erfordert aber auch Engagement und Können. Was man nicht heraus hört, wenn Du das Studium auf die Pflicht reduzieren willst. Nur wenn man Schwerbehindert ist (ab 50%). Das muss aber auch zuvor angegeben werden bzw. erst später eintreten und statt Rückfall solltest Du "wieder verschlimmert" schreiben. Grüße Micha
  19. Hallo Jette, die Frage ist anhand der Infos sehr schwer zu beantworten. Ich vermute, dass Informatik für Dich feststeht und Du einfach wieder etwas "machen" willst. Von einem Studium rate ich Dir ab, weil Du wA*****einlich auch dort nur Teilzeit planst und Null Vorkenntnissen sind da nur noch übeler. Nur zum Geldverdienen kommt der Entschluss bzw. die Möglichkeit sehr spät und nach dem Studium müßte man sich auch erst etablieren. Also eher eine Ausbildung. Fang damit an. Wie begabt Du bist kann man so auch nicht beurteilen. Grüße Micha
  20. Hallo Peter, hier wird ja nicht umsonst immer wieder der Tip gegeben, in alten Anträgen, Dokus etc. zu blättern. Es gibt eben Fragen, wo die richtige Antwort immer 1:1 die selbe ist. Problematisch wird das Ganze, wenn man die Fehler übernimmt, dann bekommt man halt null Punkte und das nicht, weil man "abgeschrieben" hat, sondern weil es schlicht falsch ist, bzw. in der Präsi, weil sich das nachweisen läßt durch mangelnde Antworten. Trotz alle dem solltest Du (@Peter) noch mal die Zeitaufteilung durch gehen. 2h Doku sind zu wenig und 9h Stunden testen ist ja fast das ganze Projekt (Klingt für mich wie: Ich schließe ne Playstation an, teste das Spiel und entscheide ob die Knöpfe funktionieren). Die eigendliche "handwerkliche" Arbeit erledigt sich ja mit 2.1 u 2.2, also in einer Stunde. Für die Konfiguration nimmst Du Dir 4h. Listen mit Telefonnummer eintippen ist aber keine Projektarbeit und die Benutzergruppen werden ja schon in der Planung mit Rechten ausgestattet. Grüße Micha
  21. Hallo Casakoba, Nuja, LWL, nimm die einfach aus Deiner todo-Liste. Es ist zwar denkbar, dass diese eine Notaus-Charakteristik haben, z.B. wenn dort die Meldelinien einer BMZ angeschlossen sind oder LWLs die Direktverbindung zu Polizei/Feuerwehr darstellen und somit für die Gesamtfunktion und Sicherheit der Anlage/Geräte von erheblicher Bedeutung sind aber dann kann sich auch der Verantwortliche Eures geeigneten Fachbetriebs darum kümmern. Der sollte eh zunächst die ersten Male mit Dir zusammen prüfen. Mir ist nicht ganz klar, was Du in diesem Kontext unter klassifizieren verstehst. Eine Inventarliste anhand derer Du einen Arbeitsplan mit Meßlisten erstellst. Einteilung in Schutzklassen oder Abhängigkeiten evt. zu anderen Rechenzentren, woran Du bei dem shutdown des gesamten RZ denken mußt? Literacy zu diesem Thema ist mir nicht bekannt. Vor allem ist dieses Thema nicht groß am Markt, sodass man kaum aussagekräftige Autoren zu bezahlbaren Preisen finden kann. Vielleicht könntest Du in einer Universitätsbiblithek etwas finden bzw. Abschlussarbeiten zu einem bestimmten RZ. Die private Haftpflichtversicherung reicht schon deshalb nicht, weil diese keine berufliche Tätigkeit abdeckt aber auch die betriebliche Haftpflicht muss im Wagnis mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dazu ist es wichtig, dass das Prüfen von RZs im Betriebszweck aufgeführt ist und Du nicht mit einer Betriebsanmeldung eines Eisladens zum Versicherer mA*****ierst. Allgemein reicht auch Elektro- und/oder Informationtechnik im Betriebszweck um als geeigneter Fachbetrieb durchzugehen. Nicht aber "Handel mit Computern!" Grüße Micha
  22. Hallo Casakoba, nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird, schon klar, dennoch darf man (besonders öffendlich) keine Werbung für Schummel-TÜV machen. Ich hoffe wir verstehen uns da. Erproben und Funtionstest ist in der Tat schwer auseinander zu halten. Man muss sich das so vorstellen, dass man immer zuerst von einer Gefahr ausgeht (wie beim Bombenentschärfen). In diesem Fall findet die Erprobung im spannunglosen Zustand im Anschluss an die Besichtigung statt. Es wird gecheckt ob die Schalter wie üblich mechanisch beweglich sind, ob sich der Ventilator drehen läßt, ob Schutzklappen (z.B. vom Streamer oder CD-Fach) beweglich sind etc.. Entgegen der Besichtigung, die eher mit einem Fernglas stattfindet *grins*, nimmst Du hier das Gerät schon in die Hand. Empfehlungen für Messgeräte sind sehr schwierig, meistens schwört man auf das welches man immer benutzt. Es ist Geschmacksache. Ich hebe da nur Gelegenheit auf der belektro in Berlin, die verschiedenen Geräte beim Hersteller zu besichtigen und jeder hat davon Viele. Diese Funktion, jene Funktion, ich denk mir dabei immer: wirklich schön, wie ansprechend doch das Disign ist! Das muss wohl jeder selbst entscheiden. Es ist auch eine Frage der Anschaffungskosten. Es geht ab ca. 1000€ los und naja oben offen kann man schon sagen, bis 2500€ ist noch realistisch. Bei Rechenzentren erwähne ich um nicht nachlässig zu sein ein paar übliche Punkte: Schutz vor elektrostatischer Aufladung, nicht auf den Lichtwellenleiter herumturnen, evt. Einweisung in die Löschanlage und wie immer "rauchen und Alkohol". Bei der Prüfung selbst, sollte man im vorab Kundengespräch genauer über den Ablauf sprechen (herunterfahren, Schadensersatz, Arbeitsdauer im Fehlerfall) und bei der Messung ist es halt ein "Blech" mit Elektronik, die eigendlich bis 1000V isoliert zu sein hat. Bei 230V Betriebspannung hat man schon eine Spannung von 650V Spitze-Spitze und das Messgerät arbeitet nach VDE mit 500V Messspannung (wie früher der "Kurbelkasten"), jedoch sollte der einfache Spitzenwert von 325V (+Versorgertoleranz) nicht überschritten werden. Hier muss insbesondere der Überspannungsableiter beachtet (bzw. außer Betrieb gesetzt) werden. Es gibt halt so einiges in RZ. Falls Du die Funktion eines LWL misst, denke daran, dass Du diesen nicht mit den Testlaser "durchbrennst", es gibt da ja verschiedene Laserstärken. Falls es sich um asiatische Ware handeln könnte, die mit Spartransformatoren ausgerüstet ist, schließe eine gute Haftpflichtversicherung ab, hier ist die Elektronik besonders gefährdet. Aber besonder wichtig: Bei verschiedenen Messungen versorgst Du das Gerät mit Betriebsspannung. Bei einem Toaster ist es nicht wichtig ob der nur ein paar Sekunden toastet. Bei einem Server kann man aber nicht einfach nach der Messung den Stecker ziehen, der muss sauber hoch und herunter gefahren werden. Hierzu benötig man dann ein Messgerät, welches die Messdauer von automatisch auf "Hand" umstellen kann. Grüße Micha
  23. Hallo Casakoba, ich sagte es ja schon: Prüfen umfasst alle Maßnahmen, mit denen festgestellt wird, ob sich das gesamte elektrische Betriebsmittel in einem normgerechten Zustand befindet. 1) Besichtigen 2) Erproben 3) Messen 4) Funktionsprüfung Draus folgt an sich schon, dass die Prüfung nicht im laufenden Betrieb stattfinden kann. Zusätzlich schließt man den Prüfling bei allen großen Meßgeräteherstellern wie Benning, Gossen, Fluke, um nur drei der Bekanntesten zu nennen, an dem Meßgerät an und wählt dort den Prüfablauf bzw. einzelne Messungen aus. Dies kann man sich dann vom Meßgerät in verschiedener Weise protokollieren lassen. Hierzu gibt es auch Geräte mit Protokolldrucker. Nur wohin mit den Zetteln und das MG kann eben nicht besichtigen und somit hat ein Zettel eh kaum "Beweiswert". Sieh es einmal so: Würdest mit einem Flugzeug fliegen bei dem der Betreiber keine Zeit für lästige Turbinenprüfungen hat. Willst Du einen Reaktor testen der aus Mangel an Ersatz nicht herunter gefahren werden kann? Kannst Du Dir vorstellen, was die Polizei sagt wenn der Autoermieter keine Zeit für den TÜV hat, weil seine Autos immer ausgebucht sind? Zusätzlich haben die DGVU und die Betriebssicherheitsverordnung Gesetzescharakter, das heisst Verstöße sind über das Sozialgesetzbuch mit Bußgeldern bzw. evt auch über das Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen belegt! Du weißt ja sicher selber, dass die Betriebssysteme aufzeichnen wann diese herunter gefahren werden. Wenn diese Daten evt. bei einem Brandausbruch von den Ermittlern mit Deinem Meßzeitpunkt verglichen werden, weil der Unternehmer sagt: "Ich habe das doch gerade prüfen lassen", heißt es schnell grob fahrlässig (bzw. vorsätzlich). Grüße Micha
  24. mqr

    USV Shutdown

    Hallo Dieg010me, bevor Du Dich da in diese fachlichen Kleinigkeiten vertrickst solltest Du die Ursprungsfrage genauer klären. Hast Du schon Deine Projektgenehmigung. Mir erscheint das viel zu dünn. Aus der Erfahrung sind USV Projekte schon mit allem drum und dran schwer als Prüfungsprojekte durch zu bekommen. Grüße Micha
  25. Hallo Casakoba, hier werden die Prüfungen schon fast zu Sonderfragen, als wenn der TÜV ständig Autos mit Raketenantrieb und Wirbelstrombremsen prüft. Es liegt an dem Unternehmer die Sicherheit seiner Angestellten nach besten Ermessen sicherzustellen. Wie bei einem Auto: es muss halt zum TÜV und wie Du das anstellst ist Deine Sache. Wie Saju schon sagt, meist macht das dann ein Mitarbeiter mit dem Prüfer zusammen. Wem hilft es wenn das Gerät sicher ist aber nach der Prüfung nicht mehr zu gebrauchen ist. Auch einen Server kann man nicht im laufenden Betrieb durchmessen, wenn der Prüfer sagt, dass ihm hier Aussehen und Funktion reichen, bekommt der seine Plakette. Wenn er sagt, dass er messen muss, muss der halt herunter gefahren werden um mit 500V den Isolationwiderstand zu messen und auch den Schutzleiterwiderstand zu erfassen. Wenn der den Server dann aufschrauben will um nach Manipulationen zu schauen (was natürlich auch den Prüfer Zeit kostet), dann wird der Dir solange die Plakette verweigern wie Du ihm das verbietest. Halt wie beim TÜV, mal klopft der mit dem Hammer den Unterboden ab, mal nicht. Mal rüttelt er an der Batterie mal genügt ihm ein Blick. Auch der TÜV gerantiert nicht, dass nichts passieren kann aber der Halter ist fein raus falls ein versteckter Mangel zum Unfall führt und der TÜV handelt nach "plichtgemäßen Ermessen" und kann seine Stichproben beschränken.. Er (der Halter) hat eben alles getan. Frag halt den Verantwortlichen in dem "geeigneten Fachbetrieb" der bei Euch die Prüfungen durchführt. Der Unternehmer kann auch durch Löschanlagen und strengen Zutrittskontrollen mit entsprechender Schutzkleidung die Sicherheit der Mitarbeiter sicherstellen. Wer ist Verantwortlich? Zunächst immer der, der die Gefahr geschaffen hat (Gefahrenhaftung). Wenn ein Loch im Boden einer Werkhalle dazu führt, dass ein Mitarbeiter fällt kommt Fragen über Fragen auf alle zu. Konnte der Eigentümer das wissen, hätte der Unternehmer zuvor kontrollieren müssen, reicht ein Schild "Achtung Baustelle". Falls die Sachen mitvermietet werden, hat der Mieter im allgemeinen keine Reparaturen durchzuführen, damit gefährdet der Unternehmer seine Mitarbeiter nicht. Mietet Ihr Geräte in ordnungsgemäßem Zustand oder Bastelkram? (Wie bei Auktionen *grins*). Es kommt halt auf den Einzelfall an. Was sagt der Vertrag? Kann der Eigentümer Dich an schadenverursachenden Bastelleien hindern, muss er sicherstellen, dass Du den Prozessor nicht brandausbrechend übertaktest? Grüße Micha

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