Beim Ex-AG war das durch eine BV eindeutig geregelt. Alle klassischen Brückentage und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr waren arbeitsfrei, angerechnet wurden Urlaub oder Mehrarbeitszeitstunden. Da die IT diese Zeit gerne mal für grössere Arbeiten nutzt: Man durfte nach Genehmigung durch GF, Kenntnisnahme durch BR und dem Versprechen, nicht die Alarmanlage auszulösen auch an solchen Tagen arbeiten.
Ist meiner Meinung nach die beste Lösung, man muss sich in der Abteilung nicht um den Urlaub an Brückentagen streiten - denn ganz ehrlich: jeder mag doch die vielen Brückentage im ersten Halbjahr.