Bei T-Online hatte ich den selben Ärger: nach Beantragen von DSL richteten die mir das zwar schnell - aber halt nicht mit der mitbestellten Flatrate ein. Eine Auftragsbestätigung war mir im T-Punkt verweigert worden ("Sowas machen wir nie!). Aber man gab dort immerhin zu, daß der Fehler wohl wirklich dort passiert sei; denn der Mitarbeiter, der mich "beraten" hatte, der wußte nicht, daß die Tarifeinstellung nur durch den Kunden selbst online getätigt werden muß. Und seither schuldet T-Online mir rund 400 Euro, die dadurch zuviel erhoben wurden. Ein mir angebotener "innerer Ausgleich" wurde vom Vorgesetzten des T-Punkt-Leiters abgelehnt. Dieser riet mir, nachdem er slbst zurückgepfiffen worden war, Klage einzureichen.
Seither spielen T-Online und Telekom Pingpong mit dem Vorgang. Sie berufen sich gegenseitig auf Datenschutz: So darf einer nicht in die Verträge des anderen sehen; und der andere nicht in die Abrechnungsdaten des einen. Mein Geld werde ich wohl in den Schornstein schreiben dürfen.
Bei Versicherungen habe ich mir angewöhnt, kurz nach einer Kündigung meinerseits, die nicht umgehend bestätigt wurde, einen Brief "An den Vorstand der ..." zu schicken, in dem ich auf dieses Versäumnis hinweise. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiß, klappt dieser Trick bei allen deutschen Versicherungen.
gruß, timmi