Zum Inhalt springen

timmi-bonn

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4159
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Tjä... die Prüfer gibt es genau so wenig wie die IHK. Bei uns kriegt jeder Prüfling ein Handout von der IHK, in dem die Vorgaben für die Doku drin stehen. Und dann liegt es an dem Prüfer, wie er mit Formfehlern umgeht. Das Spektrum geht von "KO-Kriterium" über "Punkteabzug" bis hin zu "Tolerieren". Hier mal die Vorgaben der IHK Bonn: Papier weiß oder Umweltschutzpapier (DIN-A4) Schnellhefter Schreibmaschine oder PC Schriftgröße 12 Punkt Zeilenabstand 1,5-zeilig Rand links 2 cm einseitig bedruckt Seitenzahl: min. 10 / max. 15 (Text) exkl. Deckblatt, Gliederung, Tabellen, Grafiken usw. Seiten numeriert Deckblatt: Titel, Name, Anschrift, Thema, Datum Fertigstellung hinter Deckblatt: Kurzdarstellg max. 1 Seite aussagefähige Gliederung projektbezogenes Glossar im Anhang Quellen als solche gekennzeichnet Zitate markiert ("...") und Quelle im Anhang bei Quelle = InterNet: Hardcopy und URL beigefügt Erklärung beigefügt "selbständig angefertigt" gruß, timmi
  2. Die Berufschulpflicht endet: * mit Lehrverhältnis: nach bestandener Abschlußprüfung (z.B. IHK, HWK) * ohne Lehrverhältnis: mit Vollendung des 21. Lebensjahr * nach 12 Schulbesuchsjahren (Wiederholungsjahre in der Hauptschule werden nicht angerechnet) * bei Abschluß einer staatlich anerkannten Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren (z.B. Berufsfachschule) Schüler mit Fachhoch-, fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife sind berufsschulberechtigt. Die Schüler entscheiden sich, ob sie in die Berufsschule gehen oder im Ausbildungsbetrieb arbeiten wollen. Schüler mit elf Schulbesuchsjahren können von der Berufsschulpflicht befreit werden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis oder ein Härtefall vorliegt. Die Führung des eigenen Haushaltes nach einer Eheschliessung ist im allgemeinen kein Befreiungsgrund mehr. Alles klar? gruß, timmi
  3. Whitebox (wie auch Blackbox) sind Testmethoden. Bei der gefragten weißt Du, was wo rauskommen muß; bei der Blackbox schließt Du vom Ergebnis auf den Aufbau der internen Entscheidungsfilter. gruß, timmi
  4. Der Führerschein ist kein amtliches Ausweispapier. ... Auch wenn er aus Kulanz oft akzeptiert wird. gruß, timmi
  5. Ich habe ja auch gar nix von "dürfen" geschrieben. gruß, timmi
  6. Falls es eine Betriebsvereinbarung über diesen Punkt gibt. Ich kenne selbst keine Firma, in der das Einstellungsgehalt per BV geregelt ist. gruß, timmi
  7. Worauf stützt Du denn diese Behauptung? Die Beantwortung ist gar nicht so einfach. Denn Du mußt unterscheiden, ob der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und ob der Arbeitnehmer in einer Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft) organisiert ist. Nur dann, wenn beide (AG + AN) einer tarifgebundenen Organisationseinheit angehören, nur dann muß sich das vereinbarte Gehalt nach dem Tariflohn richten. Noch schwieriger wird es, wenn man das Vertragsrecht auch noch mit ins Spiel bringt. Denn es gilt bei Arbeitsverträgen das sogenannte Einzelvertrags-Recht. Da stellt sich dann die Frage, welche Chancen ein AN hat, den Differenzbetrag zwischen Tarifvertrag und seinem Arbeitsvertrag einzuklagen. gruß, timmi
  8. Die Seite "0", die Seite links vom Deckblatt (Rückseite von Blatt 1) ist vollständig leer. Das sollte reichen. ... Falls die zuständige IHK Notizen im Handbuch zuläßt. gruß, timmi
  9. Grundlage für den Datenschutz ist das BDSG. Hier wird nicht nur der Schutz vor unbefugtem Zugriff geregelt! Zentrales Thema beim Datenschutz ist die (machinengestützte) Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Nanana! Hier solltest Du die unterschiedlichen RAID-Level unbedingt unterscheiden. ... Und ein RAID-System (alleine) schützt niemals vor Datenverlust im Katastrofen-Fall (Desaster-Recovery). Denn die (redundanten) Daten eines RAID-Systems sind halt systembedingt keine ausgelagerten Sicherungskopien. Wenn das RZ abbrennt, dann sind auch die Daten auf dem RAID weg. gruß, timmi
  10. Richtig. Btw., in diesem Zusammenhang ist es ganz interessant einmal darüber nachzudenken, daß der unorganisierte Arbeitnehmer nicht einmal einen rechtlichen Anspruch auf die regelmäßigen Tariferhöhungen hat. ... Aber die Arbeitgeber werden sich wohl hüten, so zu verfahren. Denn dann würde wahrscheinlich umgehend ein Organisationsgrad von über 90 Prozent in den Betrieben erreicht werden. gruß, timmi
  11. Ein auch nur halbwegs brauchbarer Schnellkurs in Pädagogik und Didaktik würde den Rahmen dieses Forums hier mühelos sprengen. ... Oder habe ich Deine Frage völlig falsch verstanden? gruß, timmi
  12. Je nachdem, von wem und für wen dieses Thema behandelt wird (und auch, wann behandelt wurde), gibt es unterschiedliche Begriffe für die selben Sachverhalte. Ich kenne noch ca. ein Dutzend weiterer Synonyme für "kooperativ", die in der Literatur für ein und den selben Führungsstil benutzt werden. gruß, timmi
  13. Sehr beliebt ist auch immer wieder die Frage nach den Unterschieden zwischen Hub, Switch und Router. Von da aus kann man als Prüfer so wunderbar Brücken zum Thema IP schlagen. gruß, timmi
  14. -Direkteinführung: Fehler wirken sich direkt im produktiven System aus. -Paralleleinführung: Mehrere neue Komponenten werden gleichzeitig aktiviert. Im Fehlerfall ist oft schwer zu sagen, welche der neuen Komponenten die Störung verursacht. - Stufeneinführung: Lösungsansatz für Fehlersuche anstelle der Paralleleinführung. Der Fehler kommt (wahrscheinlich) von der zuletzt integrierten Komponente. - Probeeinführung: Kann mehrere Szenarien bedeuten. Üblicherweise ist ein isoliertes Testsystem gemeint. Es kann aber auch ein Beta-Test oder ein sog. Pilot damit gemeint sein. Vorteil ist, daß hier gezielt getestet wird. gruß, timmi
  15. Kollegial wird in der Literatur auch häufig mit "auf selber Augenhöhe" beschrieben - während direktional mit "von oben herab" bezeichnet wird. gruß, timmi
  16. Tjä, bei uns hätte er damit verloren. Hier sind 1,5-zeiliger Abstand fest vorgeschrieben. gruß, timmi
  17. hmmm... Hier bei uns heißt das "BundesAutoBahn". Sollte es da zwei unterschiedliche Bedeutungen geben?!? gruß, timmi PS: ohne Smiley, da die in diesem Thread offensichtlich von Anfang an unüblich waren.
  18. und welche 35 Seiten sind das genau? Die Änderungen gegenüber der Vorversion sind nicht gekennzeichnet. ...Mal ganz abgesehen davon, daß Deine Mail strenggenommen ein Aufruf zu einer Straftat (Copyright) ist, die kein vernümpftiger Mensch hier riskieren würde. gruß, timmi
  19. Ich denke auch, daß der Singehalt eines (neueren) Tabellenbuches nicht gleichzeitig mit dem Ende der Ausbildungszeit zuende ist. Ich benutze heute noch manchmal meine Logarithmentafel, die ich bereits vor über 30 Jahren zum Abi benutzt habe. gruß, timmi
  20. In meinem IT-Handbuch (3. Auflage) stehen sowohl IPv4 als auch IPv6 drin. Zu Verschlüsselung: Auf Seite 336 habe ich z.B. DES und RSA ganz gut erklärt gefunden. Um wirklich in das Thema Verschlüsselung einzusteigen, kommst Du sehr schnell in mathematische Tiefen, die ein Tabellenbuch bei weitem sprengen wüden. Ich finde den Überblick über die Kryptografie im IT-Handbuch durchaus umfassend. Was mich am Tabellenbuch wundert, das ist, daß ich (bislang?) nirgendwo überhaupt etwas zum Stichwort Subnet-Mask gefunden habe. ...Aber ich muß gestehen, daß ich danach dort auch noch niemals vorher intensiv gesucht hatte. Das gehört derart fundamental zum Basiswissen eines FIs, daß wohl kaum jemand auf die Idee käme, so'was nachzuschlagen. Das beten wir doch im Schlaf. Oder? gruß, timmi
  21. Bevor hier jetzt weiter spekuliert und diskutiert wird, hier mal der entsprechende (eindeutige und verbindliche) Text der Ausbildungsverodnung zu diesem Thema: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes, einschließlich Planung, Kalkulation, Realisalion und Testen. Entwickeln eines Pflichtenheftes, einschließlich Analyse kundenspezifischer Anforderungen, Schnittstellenbetrachtung und Planung der Einführung: 2. in der Fachrichtung Systemintegration in insgesamt höchstens 35 Stunden für die Proiektarbeit einschliesslich Dokumentation: a) Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik einschließlich Anforderungsanalyse, Planung. Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Einbinden von Komponenten in das Gesamtsystem unter Berücksichtigung organisatorischer und logistischer Aspekie einschließlich Anforderungsanalyse, Planung, Angebotserstellung, Inbetriebnahme und Übergabe. gruß, timmi
  22. Ebend! Darum rieb ich mich ja an der Behauptung "jederzeit". gruß, timmi
  23. Ein kleiner Tip dazu: Denke mal darüber nach, woher der Ausdruck Mehrwertsteuer kommt. ... Und jetzt komm' mir bloß nicht mit dem alten Witz: Weil diese Steuer auch nicht mehr wert ist, als alle anderen Steuern. gruß, timmi
  24. Die (verbindlichen!) IHK-GBA-News sagen dazu wörtlich: ---------------- Anfang Zitat ------------------- Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung IT-Berufe Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei. Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 bäh ---------------- Ende Zitat ------------------- gruß, timmi
  25. ALLE Methoden, mit denen man sich authentifizieren kann. Dazu zählen (natürlich) auch die biometrischen Methoden, hardware-basierte Lösungen (Chipkarten), Passwort, Passphrase ... Letztlich gehören dazu auch die Übertragungsprotokolle und die Verschlüsselung. Dieser Themenbereich wird hier bei uns immer wieder gerne im Fachgespräch geprüft. gruß, timmi

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...