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Was ist denn an einem Glossar von 3 Seiten übertrieben?!? Gehe mal davon aus, daß diese Dokumentation von verschiedenen Personen unterschiedlichster Fachkenntnisse gelesen werden kann. Nicht jeder wird alles im Glossar lesen - aber jeder etwas anderes. Ein "Zuviel" gibt es da nicht. Und da das Glossar eh in den Anhang kommt, stört es doch auch nicht. Ich empfehle daher, alle Fachbegriffe im Glossar aufzuführen. Btw., ich kann, als Prüfer, ein sorgfältig geschriebenes Glossar sogar hernehmen, wenn mir ein Punkt bei der Benotung fehlen sollte. gruß, timmi
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Dazu fällt mir gerade noch ein: Das hat natürlich - neben den naheliegenden Vorteilen - auch durchaus Nachteile für den Prüfling. Wenn ich z.B. ein Datensicherungs-Konzept in die Finger kriege, so nehme ich das bestimmt viel gründlicher auseinander, als einer meiner Kollegen, die sich nicht jahrelang mit diesem Thema beschäftigt haben. Ich sehe - aufgrund eigener, leidvoller Erfahrungen - recht schnell, wo das Konzept Löcher hat. gruß, timmi
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Nun, für die "äußere Gestaltung", wie sie von der IHK hier vorgeschrieben ist, habe ich eine Matrix erstellt, in der ich die geforderten Punkte als "ja" oder "nein" eintrage. Ein "nein" ist für mich (das sehen einige PA-Mitglieder anders) noch lange kein KO-Kriterium. Ich habe justemang eine solche Arbeit nachgesehen, bei der ich schon weit mehr als nur ein Auge zudrücken muß, um auf 10 Seiten Inhalt netto zu kommen. Für die Plus-Seite räume ich mir selbstherrlich einen Spielraum ein, den ich eigentlich gar nicht habe. ...Ich habe ein breites Kreuz. Diese Matrix rechne ich prozentual auf die zu vergebende Punktzahl für "Form" um. Das ist dem PA selbst überlassen. Wir haben uns geeinigt, daß immer zwei PA-Mitglieder eine Arbeit unabhängig voneinander bewerten. Liegen sie weiter als 5 Punkte im Endergebnis auseinander, so müssen(!) sie sich zusammensetzen und gemeinsam ein Ergebnis finden. (Das passiert erstaunlich selten.) Jedes PA-Mitglied sucht sich dabei möglichst die für ihn geeignetesten Themen aus. Die Frage nach den Formalien (Schriftart usw. hatte ich ja bereits beantwortet. Über solche Marginalien hat es in "meinem" PA in all den Jahren noch niemals eine Diskussion gegeben. Alles, was Prüfer hier zu dem Thema sagen, das ist bestimmt sehr interessant. Aber es hat keinerlei präjudizierende Wirkung auf andere PAs oder PA-Mitglieder. Es gibt keine Möglichkeit, die derzeitige Art von Projektarbeiten völlig objektiv und neutral zu bewerten. So erinnere ich mich z.B. an ein ehemaliges PA-Mitglied, welches ein Über- oder Unterschreiten der vorgegebenen Seitenzahl als KO-Kriterium einstufte. ...Und damit war er formal sogar im Recht. Ich kann hier also nur schildern, wie ich an eine solche Bewertung herangehe. Abschließend noch 'was zur Form der Doku: Wenn die Doku inhaltlich grottenschlecht ist UND die äußere Form zum Inhalt paßt, ;-/ dann ist es für mich aufgrund dieses einheitlichen Bildes viel einfacher, die Arbeit mit 5 oder gar 6 zu benoten. gruß, timmi (Forums-Tummler)
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Btw., wo ich gerade bei den Prozessen bin... Einige scheinen es wirklich noch nicht zu wissen: Es muß im Projekt Eigenleistung erkennbar sein! Ein reines Installieren fertiger Komponenten nach den Vorgaben der Hersteller (HW und SW) reicht nicht aus! gruß, timmi
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Daß alle Prozeßschritte vollständig und nachvollziehbar beschrieben werden. gruß, timmi
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Das ist wieder einer dieser Null-Sätze, die ich so mag. :confused: Er soll offensichtlich der vorangegangenen Behauptung Gewicht verleihen. Eine Quelle wird aber nicht genannt. Da ich nicht einmal den Autor dieser Message persönlich kenne, geschweige denn, ihn auf seine Wahrheitsliebe einschätzen kann - wie sollte ich das dann bei einer von ihm nicht genannten Quelle können?!? Dieses PS wäre besser nicht geschrieben worden. gruß, timmi
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Leider nein; die Termine der dortigen PAs kenne ich nicht. Stehen die nicht auf der Website der Kölner IHK? gruß, timmi
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Testverfahren: White- & Blackbox-Test
timmi-bonn antwortete auf D-Power's Thema in Abschlussprojekte
Jau, genau so! Ideal ist immer eine sogenannte Test-Matrix, die sich im Prinzip direkt aus dem Fachkonzept ableiten läßt. Und nicht vergessen: Testen heißt, auf FEHLER zu testen - nicht auf Funktionieren. gruß, timmi (der mit der Gebetsmühle) -
Btw., für die Neugierigen und Ungeduldigen: Für die FISIs der IHK Bonn ist die Notenkonferenz (Projektarbeit) am 5. Juni nachmittags. Die mündlichen Prüfungen finden hier am 23., 24. und am 25. Juni statt. gruß, timmi
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Ich bin jetzt auch fäddisch. Ich habe gerade die erste Projektarbeit aus diesem Zyklus gelesen und bewertet. gruß, timmi (puuuuhhh...)
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Das ist schon OK so. Du mußt es nur in dem Punkt "Abweichungen während des Projektes" (o.s.ä.) begründen. Diese Begründung solltest Du allerdings dringendst noch einmal überdenken! Es werden Dir doch wohl spontan etliche andere, stichhaltige Begründungen dafür einfallen, lieber Oracle als Access für eine ernstzunehmende Anwendung einzusetzen, oder? Wenn Du Deine o.g. Begründung ein wenig umformulierst, dann kannst Du die sogar benutzen. ...Aber es gibt wirklich bessere Gründe dafür, nicht Access einzusetzen. gruß, timmi
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Warum hast Du eigentlich gerade dieses Projekt-Thema gewählt? gruß, timmi
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Was verstehst Du unter "einfließen lassen"? Eine "ordentliche ausführliche Lösung" ist gefragt. Allerdings solltest Du begründen, warum Du just diese Lösung gewählt hast. Und das geht nur, indem Du mögliche Alternativen technisch und kaufmännisch vergleichst. gruß, timmi
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Schon, schon ... Die Juristen (darunter auch Arbeitsrechtler, die ich daraufhin angesprochen habe) vertreten die Auffassung, daß der AG sehr wohl innerhalb der Arbeitszeit dem Azubi Freiraum für die Durchführung zur Prüfung einräumen muß. Aber sie sind sich darin sogar einig, daß dabei betriebliche Belange berücksichtigt werden müssen. So kann der Azubi z.B. nicht frei bestimmen, wann genau und in welcher Stückelung diese 35/70 Stunden zu terminieren sind. Falls der Ausbilder/AG nachweist, daß der Azubi innerhalb des Durchführungszeitraumes genügend (da setzt bereits die Interpretation ein) Zeitintervalle für seine Prüfung(en) zur Verfügung hatte, so wird er vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland Recht bekommen. Unabhängig von der Rechtslage ist der Azubi immer schlecht beraten ist, falls er die "harte Linie" gegen seinen Ausbilder/AG fährt. gruß, timmi
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"Aufregung halte ich für das falsche Wort. Ich würde eher von unterschiedlicher Auslegung der Rechtsnormen reden. Genau da beginnt der Interpretationsspielraum. Ich kenne Ausbildungsbetriebe, die eine andere Auffassung vertreten. Und selbst Arbeitsrechtler sind sich in diesem Punkt nicht einig, wie ich auf Anfragen erfahren durfte. Siehe "Hebelgesetz". Ich halte ein rigoroses Vorgehen, um "zu seinem Recht" zu kommen nicht für das geschickteste Vorgehen in dieser Phase des Berufslebens. Wobei ich die Betonung sachdienlicher auf "höflich" legen würde. ICH würde als Azubi, der am Anfang seiner Karriereleiter noch immer sehr von der Beurteilung durch den Vorgesetzten abhängig ist (falls er nicht bereits verbeamtet und damit abgesichert ist - was ich aber für unwahrscheinlich halte) lieber die "Faust in der Tasche machen", als mir für einige Minuten der Genugtuung den weiteren Berufsweg zu verbauen. Manchmal ist der olle Klausewitz gar nicht so verkehrt in seinen Ansichten gewesen. Und Du darfst durchaus davon ausgehen, daß ich nicht sehr kompromißfreudig bin und war auf meinem bisherigen Berufsweg. - Sonst wäre ich wahrscheinlich Lehrer geblieben. gruß, timmi
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Diese Frage ist doch bestimmt provokativ und nicht ernst gemeint. Wäre sie es nicht, dann müßte ich sie "dumm" nennen. Du kennst doch das Hebelgesetz? gruß, timmi
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Letztendlich ist das Auslegungssache. Es gibt keine Vorschrift, die das verbindlich regelt, denn Du kannst diese Arbeit ja auch außerhalb der Arbeitszeit zuhause schreiben. Das BBIG sagt dazu: -------------------------- Zitat Anfang -------------------------- PFLICHTEN DES AUSBILDENDEN § 6 Berufsausbildung (1) Der Ausbildende hat 1. dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 6. [...] 3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, 4. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, 5. [...] (2) Dem Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind. § 7 Freistellung Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. -------------------------- Zitat Ende -------------------------- Das gibt, wie eingangs bereits gesagt, nix Verbindliches dazu her. Selbst wenn es so wäre, dann wäre es bestimmt ungeschickt, sein Recht als Azubi hier "ohne Rücksicht auf Verluste" dursetzen zu wollen. gruß, timmi
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Und mit dem Auto zum TÜV fährst Du auch nie - Du bist schließlich weder Verkehrs-Jurist noch Kfz-Mechaniker? Kaffe kochst Du auch nicht - Du bist schließlich kein Küchengehilfe? gruß, timmi (wo ist mein Tellerrand?)
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Wie soll jemand diese Frage ohne zumindest Hinweise auf die verwendeten Programme und Versionen und das Betriebssystem geben können? Generell: Der PDF-Wandler arbeitet als (virtueller) Drucker. Es ist also wichtig, in Auflösung und Font kompatibel zu arbeiten. Ein ähnliches Problem gibt es z.B. bei PDF-Dokumenten, die auf einem Macintosh, z.B. mit Quark-Xpress, erstellt wurden und die danach auf einem MS-System gedruckt werden. Es reicht aus, wenn die "selben" Fonts sich um einen einzigen Punkt in der Breite pro Zeile unterscheiden, um die gesamte Formatierung anders aussehen zu lassen. gruß, timmi
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Eine gute Idee! Das würde viele Rückfragen hier unnötig machen und viele Antworten erleichtern. Ich würde sogar darüber nachdenken, zumindest Neuanmeldungen zum Forum ohne (sinnvollen?) Eintrag in diesem Feld, abzuweisen. gruß, timmi
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Warum trägst Du das nicht ins Profil ein? gruß timmi (Wohnort: Bonn)
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Heise-Ticker: Online Umfrage zu IT-Pruefungen beim BIBB
timmi-bonn antwortete auf gajUli's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Jepp, erledigt. gruß, timmi (pflichtbewußt) -
Schick. Das ist beinahe identisch mit dem Bewertungsformular, welches ich mir mal in Excel geschnitzt habe. gruß, timmi
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In Bonn: Ja. ...Aber da ich nicht weiß, welche IHK für Dich zuständig ist (wieso machen darum so viele ein Geheimnis?!?), kann ich Dir Deine Frage nicht abschließend beantworten. gruß, timmi
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Nein, das geht leider nicht. - Denn es ist kein "echtes" Projekt: Es fehlen für ein Projekt (nach PMS) wichtige Komponenten wie Auftraggeber, Kostenrechnung, Abnahme/Übergabe. Was Du machst, das ist "reine" Anwendungsentwicklung. gruß, timmi