Gute Frage! Aber da ja das Erstellen des Pflichtenheftes die Kernaufgabe des Projektes war, gehört das in die eigentliche Doku - und somit nicht in den Anhang.
Problematisch wird es mit der üblichen Begrenzung der maximalen Seitenzahl werden. Daher kannst Du wahrscheinlich nur die evaluierungs-relevanten Teile des Pflichtenheftes in die Doku übernehmen - und die Evaluierung natürlich. Und dann eine Querverweis auf das Pflichtenheft im Anhang.
gruß, timmi
Als Nicht-Jurist muß ich jetzt doch noch einmal nachfragen: Heißt das, daß die diesbezüglichen (unterschiedlichen) Vorgaben (fast?) aller IHKn faktisch keinerlei Relevanz besitzen? - Und somit generell von niemandem beachtet werden müssen?
Sollten so viele Verwaltungsrechtler, die solche Vorgaben schlußendlich verabschiedet haben, hier derart fundamental irren?
gruß, timmi
Packe sie alle in den Anhang. In die eigentliche Doku übernimmst Du nur tabellarisch die Zahlen, die für die Evaluierung entscheidend sind.
gruß, timmi
Wieso das denn? Diese Rahmenbedingung wird doch für alle Prüflinge dieser Sparte von der zuständigen IHK festgelegt.
Auch wenn Juristerei wenig mit Logik zu tun hat: Nach Deiner Prämisse könnte ja ein Bonner IHK-Prüfling klagen, weil die Prüfungen in BaWü völlig anders ablaufen.
gruß, timmi
Ich kenne es auch nur so, daß jeder Doku die Bescheinigung beiliegt. Das macht ja auch Sinn: Ansonsten müßten alle abgegebenen Dokus, auf die sich diese Bescheinigung bezieht, einen Quervermerk auf diese Bescheinigung haben.
Was ist eigentlich so schlimm daran, die Bescheinigung jeder Doku beizulegen, daß Du deshalb hier extra anfragst?
gruß, timmi
??? :confused: Eines ist die detaillierte Auftragsbeschreibung und das andere ist die Durchführungsbeschreibung. Beide gehören zusammen.
Wieso liegen Welten zwischen Zutaten-Liste, Kochrezept und fertiger Erbsensuppe?
gruß, timmi
Es wird sich doch bestimmt in Deinem Projekt ein Arbeitspaket finden, welches Du auskoppeln kannst. Dann definierst Du da nur eine Schnittstelle zu und lagerst diesen Teil aus auf ein Folgeprojekt. Was sich immer anbietet zum Auslagern das ist z.B.: Datensicherung, Datenschutz, Erweiterungen ...
In der Doku führst Du das unter dem Punkt "Änderungen gegenüber dem Projektantrag" auf. und begründest es.
gruß, timmi
In Bonn ist ein projektbezogenes Glossar verlangter Bestandteil der Doku. Da Du Deinen Wohnort nicht angibst, kann ich Dir nix Definitives dazu sagen.
gruß, timmi
Hallo!!! Ich sitze im Prüfungsausschuß Systemintegratoren. In über 90 Prozent aller Dokus "meiner" FISIs, die ich bislang gelesen habe (und das waren bestimmt ein paar Hundert) war ein Pflichtenheft integriert (zum Glück!). ...Und alle anderen erhielten deutliche Abzüge in der Benotung.
gruß, timmi
Das Pflichtenheft ist die möglichst detaillierte Aurtfagsbeschreibung. Die Projekt-Doku führt dann anschließend aus, wie Du diese Wünsche des Auftraggebers umgesetzt hast; wie Du Deine Lösung getestet und qualitätsgesichert hast; und wie Du sie übergeben hast. Die Doku beinhaltet also das Pflichtenheft und die Projektphasen der Umsetzung.
gruß, timmi (...oder willst Du mich verulken?)
Schon, schon. Aber Du beginnst direkt damit, die Vorteile von Access darzulegen. Du solltest besser erst einmal alle DB-Systeme miteinander vergleichen und Dich DANN für eins entscheiden. Du stellst die Produkte nicht wirklich neutral nebeneinander und nennst die Vor- und Nachteile eines jeden Produktes.
Ja, "indirekt" halt. Nenne Zahlen! Auch "technische" Zahlen, wie Datenmenge, Antwortzeiten usw.
gruß, timmi
Da ich diese Frage in den letzten Tagen und Wochen hier im Forum bereits etliche Male ausführlich beantwortet habe, hier jetzt schlicht und ohne nochmalige Begründung die Antwort: NEIN! Ein Projekt ohne Pflichtenheft ist kein Projekt.
gruß, timmi
Irgendwie schon; denn Du erwähnst zwar andere infrage kommende DB-Systeme - aber Du quantifizierst die Vor- und Nachteile nicht. Du solltest sowohl die technischen Unterschiede kurz erläutern, als auch die jeweiligen Kosten auflisten. Dann kannst Du begründen, warum Du Dich genau für Deine Auswahl entschieden hast.
gruß, timmi
Ich weiß nicht, woher Du die Information hast, daß die Doku genau 10 Seiten haben muß. Hier in Bonn muß die Doku mindestens 10 Seiten und darf maximal 15 Seiten haben.
gruß, timmi
Fangen wir mal ganz vorne an: Zunächst erstellst Du zusammen mit dem Auftraggeber das Pflichtenheft. Nach der reinen Lehre endet hier die Einflußnahme des AG auf das Projekt. Aus dem Pflichtenheft erstellst Du dann das sogenannte Fachkonzept - und daraus schließlich das DV-Konzept. Das ist dann sozusagen die Übersetzung des Fachkonzepts in die "DV-Sprache". Ein explizites DV-Konzept wird üblicherweise nur bei großen, komplexen Projekten erstellt.
gruß, timmi
Falls "Dein" Prüfer streng auf die Seitenzahl achtet, dann ist das sogar ein KO-Kriterium. Ich würde Dir also dringendst raten, noch 1 - 2 Seiten hinzuzufügen, damit auch nach Abzug von Bildern, Grafiken und Tabellen immer noch mindestens 10 Seiten übrig bleiben.
gruß, timmi
Du wirfst jetzt die Begriffe durcheinander: Das Pflichtenheft ist der zusammen mit dem Auftraggeber vereinbarte Projektauftrag. Von jetzt an hat der AG (nach der reinen Lehre) kein Mitspracherecht mehr. Aus dem Pflichtenheft entwickelst Du ein Fachkonzept (Grob- und Feinkonzept); dieses enthält Deine geplante Vorgehensweise - auch "Prozeß-Schritte" genannt. Und daraus entwickelst Du schließlich (wird nur bei größeren, komplexen Projekten wirklich gemacht) das sogenannte DV-Konzept.
Testen wirst Du später am einfachsten gegen das Fachkonzept; denn da steht alles zu Testende bereits drin, falls es sauber nach dem Pflichtenheft gebastelt wurde.
gruß, timmi (im Osterurlaub in den "Südstaaten")