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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Hochinteressant! Und was machst Du bei Firmen, die für die Einsicht in die Personalakte nur bestimmte "Sprechstunden" (z.B. Dienstags und Donnerstags zwischen 9 und 11 Uhr) einräumen? Woraus leitest Du ein Recht ab, die Akten außerhalb dieser Zeitfenster einsehen zu dürfen? gruß, timmi
  2. Herrlich! Mehr davon!!! gruß, timmi (japsend)
  3. Ja, ich würde so vorgehen. Aber, wie gesagt, es gibt mehrere PMSe. gruß, timmi
  4. Tja, "Daheim" in Nürnberg, halt. Siehste, DAS geht hier in Bonn halt nicht, weil es dazu verbindliche Vorgaben seitens "unserer" IHK gibt. gruß, timmi
  5. Womit Du schlüssig bewiesen hast, daß die IHK Bonn für Dich nicht zuständig ist. gruß, timmi
  6. Das kann von IHK zu IHK durchaus unterschiedlich sein. ---> Zuständige IHK anrufen! gruß, timmi
  7. Bestimmt! Aber erhöhte Chancen dürften wohl eher diejenigen haben, die per PrivMail Kontakt zu Anbietern aufnehmen. Ich hätte auch keine Lust, allen denjenigen, die hier in endlosen Threads lediglich ein lapidares "Ich auch" ablassen, Dateien zuzusenden. gruß, timmi
  8. So, wie die Frage gestellt wurde, kann ich sie guten Gewissens mit "ja" beantworten: Ich hatte hier schon mehrere Projektarbeiten zu diesem Thema. gruß, timmi (sofistisch)
  9. Ja, genau da liegt das Problem: "Die" macht einfach mehr her. Da läuft für den Zuschauer (PA) ein Film ab; der Präsentierende hat keinerlei Chance mehr, Punkte für Stand, Gestik im oberen Bereich, Einsatz der Präsentationsmittel usw. zu machen. Und außerdem wird er sogar noch behindert durch irgendein Steuergerät, welches er permanent in der Hand hält. Bei mir hat ein Prüfling, der "klassisch" präsentiert, die Möglichkeit, so ca. 5 Punkte zusätzlich zu machen. Die hat ein "Filmvorführer" schlichtweg nicht. ...Wenn Du diese zusätzliche Punkte-Quelle nicht nutzen willst, so bleibt das natürlich Dir selbst überlassen. gruß, timmi
  10. Ja, er muß informiert werden. Bei Neueinstellungen hat er ein Veto-Recht (z.B. falls interne Bewerber infrage kommen); bei Kündigungen hat er lediglich ein Anhörungsrecht. Die echten Mitbestimmungs-Rechte des BR sind nach der letzten (merkwürdigerweise fast unbemerkt abgelaufenen) Gesetzesnovellierung drastisch eingeschränkt worden. gruß, timmi
  11. Nein, nein!" Die ist echt gut gewesen (vollendete Vergangenheit) gruß, timmi
  12. Doch: Auf der beizufügenden Erklärung, wann, wie und wo (alleine, im vorgegebenen Zeitraum usw.) das Projekt durchgeführt wurde. Aber daß der Ausbilder die Doku selbst unterschreiben sollte, das habe ich auch noch nie gehört. gruß, timmi
  13. Darum ja auch die Anführungszeichen UND der Smiley. Ich habe mich hier im Forum ja schon oft und ausführlich genug darüber ausgelassen, daß ich unbedingt eine "klassische" Präsentation (OHP und Flipchart) empfehle. Bei einer PPT-Präsentation Punkte mit der "Kunst des Vortrages" zu machen ist ungemein schwieriger als bei einer "manuellen" Präsentation. Es ist für einen Filmvorführer schwierig, Haltungspunkte zu machen. gruß, timmi
  14. Kann es sein, daß Du sehr selektiv liest und eine etwas eigenwillige Art zu Interpretieren hast? Auf jeden Fall stand absolut nix derartiges in dem von Dir zitierten Quote. Btw., eine didaktische oder gar pädagogische Ausbildung hast Du auch nicht, gelle? gruß, timmi (ironisch? .... iiiich???)
  15. Ja. ... Das ist halt eine "echte" Präsentation. gruß, timmi
  16. Das ist eine gute Frage, die hier immer wieder kontrovers diskutiert wird. Es gibt offensichtlich PAs, für die eine solche Doku an den PA gerichtet sein sollte. Andere PAs vertreten die Auffassung (ich übrigens auch), daß die Projekt-Doku für den Auftraggeber erstellt wird. Allerdings hast Du völlig recht, wenn Du sagst, daß eine Doku kein Benutzerhandbuch ist. Die Doku beschreibt die Phasen des Projektablaufs. Der Leser (Zuhörer bei der Präsentation) soll sich dabei ein Bild vom Projektablauf machen können. Wichtig ist dabei letztlich, daß Du eine Projekt-Doku ablieferst - und eben kein Benutzer-Handbuch. gruß, timmi
  17. Hier in Bonn ist der Overhead-Projektor das Standard-Präsentationsmittel. Ein solcher Projektor wird hier von der IHK gestellt. Auch PPT-Präsentierer sind gut beraten, sich auf den OHP als Fallback vorzubereiten! gruß, timmi
  18. In Bonn wird das so verlangt. Aber das ist wahrscheinlich bei jeder IHK anders. gruß, timmi
  19. Du hast Feinkonzept, Systementwurf und sogar den Programmentwurf bereits VOR das Pflichtenheft gelegt. Sicher, es gibt verschiedene ProjectManagementSysteme. Aber wenn du so arbeitest, dann kommst Du um ein Lastenheft kaum herum. Ich arbeite meistens nach dem Schema Auftrag <-- Interaktion mit AG und dann das Pflichtenheft gemeinsam absegnen. [schnitt!] Ab da hat der AG (Auftraggeber) keine Mitsprache mehr - und ich entwickele munter das Fachkonzept (evtl. auch noch ein DV-Konzept,), Realisierung, Test-Konzept (inkl. QS) und schlußendlich die Abnahme/Übergabe. Die (alte) Methode Lastenheft --> Pflichtenheft halte ich für ...hmmm... unzeitgemäß. gruß, timmi
  20. Du meinst den Gliederungspunkt in der Dokumentation? Der ist dafür vorgesehen, Änderungen des Ablaufs oder sonstige gravierende Änderungen bei der Durchführung des Projektes zu begründen. Hier kommen solche Sachen hin wie Änderungen bei Zeitplan, Hardware, Software, Schnittstellen usw. gegenüber der Planung im Projektantrag hin. gruß, timmi
  21. Ein gutes frabiges layout kann besser wirken als eine schwarzweiße Aufmachung. ...Kann! Sie kann auch fürchterlich in die Hose gehen, weil wahrscheinlich niemand von uns Design, Layout o.ä. gelernt hat. Die zusätzliche Komponente Farbe birgt auch ein zusätzliches Risiko. Zusätzliche Punkte gibt es für farbige Dokus ganz bestimmt nicht. Aber das Risiko, etwas falsch zu machen, ist um eine Komponente höher. Ich würde mir wünschen, die Dokus wären erst einmal wenigstens alle halbwegs sauber in Orthografie, Interpunktion und Ausdruck. Das ist viel wichtiger - denn das wird bewertet. Bei einer farbigen Doku, die vor Rechtschreib- und Stilfehlern nur so strotzt, da interessieren mich die Farben nicht die Bohne. gruß, timmi
  22. Falls "Deine" Firma aufgrund ihrer CI darauf besteht, dann würde ich eine diesbezügliche Erklärung der Doku beifügen. Sollte die für Dich zuständige IHK eine Schriftart fest vorgeschrieben haben, so solltest Du das unbedingt vor der Abgabe der Doku zwischen Deinem Arbeitgeber und der IHK klären (lassen). gruß, timmi
  23. Wenn Dein Projekt-Thema lautet "Erstellen eines Pflichtenheftes", dann fällt dieses Pflichtenheft doch wohl unter die Kategorie "das Nötigste". Oder? gruß, timmi
  24. Es widerspricht den Grundsätzen der Typografie, längere Zeilen mit einer Schrift ohne "Lese-Leitlinie" (Serifen) zu setzen. Mit der Seitenzahl hat das gar nix zu tun. Ich habe noch keine Doku im Spaltensatz gesehen; nur da wäre eine serifen-lose Schrift angemessen. gruß, timmi
  25. gar nix! Wie auch? ... Wozu eigentlich? gruß, timmi

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