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1pruefer

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  1. Tipp: örtliche IHK fragen. Die Handhabung ist sehr unterschiedlich. In meinem PA hätte flo_bt Probleme. Eigentlich ist der Gesetzestext auch völlig eindeutig, was denn innerhalb des Zeitbudgets von 35 Std. zu machen ist: "insgesamt höchstens 35 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation". Das bedeutet die eigene Niederschrift dessen was man getan hat, muss enthalten sein. Das kann man bspw. bei der IHK Rheinhessen nachlesen: http://www.rheinhessen.ihk24.de/produktmarken/ausbildung/formulardownload/it/Hinweise_zum_Erstellen_der_betrieblichen_Projektarbeit_040..pdf Die Kundendoku fällt je nach Projekt völlig unterschiedlich aus (Datenblätter der Hersteller vs. eigene Anleitungen mit Screenshots.), darauf kann man die gesetzliche Vorgabe m.E. als solche nicht beziehen.
  2. Hmmm, durch die Gestaltung blau-in-blau wird das Geschmacksempfinden gefordert. Habe mich noch nicht entschieden, ob ich das positiv finde. Die Titelseite ist jedenfalls zu merkwürdig. - Projekttitel wie auf jeder weiteren Folie einfach oben - links riesig die Agenda So hat ein Titel nicht auszusehen. Ganz störend für mich auch rechts oben die Form der Formulierung "Eine Präsentation von Mathias R.", besser "Abschlussarbeit ..." oder etwas ähnlich Neutrales. Die Agenda/Navigation links in dieser Spaltenbreite und Textgröße nimmt viel zu viel Nutzfläche der Folie weg. Da gibt es bessere Lösungen. Bei einer Agenda links würde die Seitennummerierung links unten natürlich besser hinpassen.
  3. "Projektdoku" ist nicht der Vortrag. Für die Präsentation vor dem Prüfungsausschuss ist in der Doku kein Zeitelement anzusetzen. In der Präsentation steht mit Bezug auf Projektarbeit die Durchführung des Projektes im Vordergrund, das heißt die Entwicklung der Konzeption und methodische Vorgehensweise. Die Kundendoku liegt als Teil der Doku bereits vor und da würde ich höchstens kurz drauf verweisen (vielleicht ein Beispiel draus anführen). Wenn mit Teamabschluss ein Fazit und Diskussion der Ergebnisse (v.a. Nutzenbetrachtung!) verbunden ist, könnte man dazu etwas mehr sagen.
  4. Außenrum ganz ok (d.h. Agenda und Aufmachung). Hauptüberschriften bitte in einheitlicher Größe, dabei sind mir persönlich 40 und 44pt zu groß. Vor allem im Vergleich mit den Mikroschriften in vielen Textbereichen. Aber "Durchführung" erst auf S.12 ist viel zu spät. Die meisten Folien unter "Projektumfeld" sind für mich Larifari und entbehrlich - igitt igitt: Zusammenspiel von „Balanced Scorecard“ und Zielvereinbarungen. Die grafischen Teilelemente wie die Switsch-Symbole bitte größer, da kann man doch nix entziffern. btw, kommt der Unterschied zwischen Spanning Tree Protokoll und Rapid-Spanning-Tree-Protokoll richtig raus?
  5. Hat der Arbeitgeber das selber über die Schule in KA gesagt? Oder ist das jetzt nur Hörensagen vom vorherigen Bewerber? Wenns vom Arbeitgeber kommt, würde ich ihn über die Gründe fragen, wenn Du näherliegende Alternativen nennen kannst. Denkbar: BS in KA hat Schwerpunkte, die bei den näheren nicht geboten werden. Oder eine bessere techn. Ausstattung .....
  6. Also ich würde schon so etwa erwähnen: "Auf Vermittlung (oder Empfehlung) von Herrn Dr. sowieso, Bereich xyz, habe ich ein Praktikum in ..." Tipp: So etwas ist bei einem Vorstellungsgespräch aus eigener Praxis ein guter Anknüpfungspunkt. Wie kam es zu diesem Kontakt, worüber hat man sich mit ihm unterhalten? Hat dir dabei etwas vom Unternehmen besonders gefallen?
  7. Nun, bei 100% sollte das Fachgespräch auch kommunikationstechnisch stimmen. Gehört ganz klar in den Bereich auf den Gesprächspartner sinnvoll einzugehen, die Frage korrekt zu erfassen, zu analysieren und gut umzusetzen; wofür bei uns auch bekannte Bewertungskriterien vorgesehen sind. @ derschwen, wenn es so in Richtung einer 2 oder 3 geht, braucht man auch sicherlich nicht soooo genau darauf zu achten. Macht vielleicht auch nicht jeder Prüfer so bewusst, denn darin muss man ja auch geschult sein, aber bei voller Punktzahl werde ich mir sicher sein, dass der Prüfling auf unsere Fragen genau eingeht. Ich achte fairerweise umgekehrt auch darauf, dass wir Prüfer die Fragen gut und verständlich stellen. Wenn das ungenau formuliert ist, kann das ja nicht zu Lasten der Prüflinge gehen. Meine Sicht - Gelegenheit und Auftrag zum längeren Monolog hat der Prüfling in der Präsentation. Wenn die Ausführlichkeit unklar ist, bitte doch einfach direkt beim PA rückfragen "soll ich das ausführlicher...". In der Vergangenheit gab es bei uns auch Schulungen für Prüfer durch die IHK, so dass wir das wohl ganz gut hinkriegen und die Bewertungen geben sicher keinen Grund zu Bedenken.
  8. Die Ausführlichkeit sollte sich an der Form der Frage orientieren. - nennen -> Stichworte, Aufzählung von Fakten - beschreiben, erläutern -> Fakten ausführen - erklären, begründen -> Fakten ausführen, mit Begründungen untermauern - analysieren -> ausführliche Darstellung eines Problems aus allen Sichtweisen Zur Aufgabenstellung für den Prüfling gehört auch, diese Abstufung zu berücksichtigen, und das geht in die Bewertung ein.
  9. @ ui_ui_ui, wenn über BaWü diskutiert wird, muss das vorher gesagt werden. Weil die eben die bundeseinheitlichen Prüfungen nicht mitmachen; wahrscheinlich wegen der bekannten Schwäche mit dem Hochdeutsch :-) Weil mir da nix aufgefallen ist, gehe ich natürlich von der Norm aus.
  10. Bei mir kommt das auch als 2+ / 2++ rüber, wegen "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" und der Übernahme. Das Einzige was ich spontan nicht einschätzen kann ist der Passus "ist er allseits sehr beliebt". Und ich würde vermuten, dass Du keinen Kundenkontakt hattest, sonst sollte dazu eigentlich etwas drin stehen.
  11. Nun, ich glaube nicht, dass jemand sich so exakt erinnern kann, wo man was eingetragen hat und ebenso 100% sicher sein kann, dass einem da nicht auch mal ein Komma ausgerutscht sein kann. Diese schmale Marge halte ich für zu dünn, um damit bei der IHK zwecks Einsichtnahme aufzutrumpfen. Vielleicht mal auf dem kleinen Dienstweg anfragen, ob man nicht mal vorbeikommen könne? Es würde im Prinzip allgemein nix nützen, Einsicht zu haben, denn eigentlich geht es ja dann um die Diskussion der Bewertung. Und die legt der Prüfungsausschuss fest, nicht die IHK. Da der Prüfungsausschuss unabhängig ist - sowohl von der Person des Prüflings, der Kammer und auch vom Arbeitgeber eines Prüflings - gibt es nur eine Rechtfertigungspflicht gegenüber einem Gericht. Soweit ich weiß, sind da nur formale Dinge bei einer Klage wirklich erfolgversprechend, graduelle Differenzen der Beurteilung sehen Gerichte wohl nicht als hinreichende Begründung. Zweiblum, übrigens, es gibt keine GA3, denn der Teil WiSo ist ein Multiple Choice-Verfahren, keine Ganzheitliche Aufgabe.
  12. victorinox, genau das ist die Krux der Sache. Wenn ein Personaler fachlich keine/kaum Ahnung hat und die Fachabteilung nicht früh mit involiert wird, dürfte es auf "Scheine" hinauslaufen. Da kann er nix Offensichtliches falsch machen. Und wenn die Fachabteilung dann bald was merkt, kann man das durch Beendigung während der Probezeit ja auch einfach korrigieren. Wenn Fachleute entscheiden, dann zählt vorrangig praktische - und nachgewiesene - Erfahrung im Thema, falls nicht noch andere Kriterien ins Spiel kommen. Alter, Gehalt, Mobilität...
  13. You did search Google.com, did you? NOT Google.de ? There are tons and tons of hits there: curriculum vitae - Google Search Or you might try another obvious route and look in Wikipedia (US of course) for something like a "Résumé" http://en.wikipedia.org/wiki/Resume
  14. Da gibt es sogar ein Projekt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), namens AusbildungPlus. Damit soll der Erwerb von zusätzlichen Qualifikationen neben der Ausbildung gefördert werden. --> AusbildungPlus
  15. Bitte auch auf die Schuhe einen Blick werfen, ordentliches Schuhwerk und keine ausgeleierten Turnschuhe. Tipp für die Herren - als Krawattenersatz habe ich selber jahrelang eine Westernschnur, bzw Westernkrawatte, getragen. Da war ich gefühlsmäßig immer noch locker drauf.
  16. Nö, nicht ganz. Der gesamte Prüfungsteil umfasst auch noch die Präsentation und das Fachgespräch. Nur 6 wäre auf jeden Fall ohne Ausgleichschance. Übrigens, wenn wirklich nur die "Schreibe" schlecht ist, der fachliche Inhalt und die Methodik ansonsten ok sind, dann gäbe das nur Teilabzüge.
  17. Die Hochschulrektorenkonferenz hat dazu diese Übersicht der bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung veröffentlicht. Läuft wahrscheinlich letztlich an der (Fach-) Hochschule Deiner Wahl auf eine individuelle Zulassungsprüfung hinaus. Studium_ohne_Abitur_Synopse2006.pdf
  18. Ja, Agenda ist aufgrund aller mir bisher bekannt gewordenen Bewertungskriterien ein Muss. Bei uns liegen 50% der Präsentationsnote auf: "Aufbau und inhaltliche Struktur, sachliche Gliederung, Logik, Zielorientierung" Ohne Agenda schaffst Du nix Gescheites. Eine aufdringliche Agenda muss es ja wirklich nicht sein, aber eine sinnvolle Lösung zu finden bringt Punkte (sicher nicht nur bei mir).
  19. Gegenfrage: Was trägst Du denn bei einer Kundenpräsentation? Und zwar, wenn Du alleine hingeschickt wirst und es damit dann auch um die Repräsentanz des Arbeitgebers geht. Die Präsentation soll dazu in etwa ähnlich sein. Und falls Du übernommen wirst, dürfte diese Frage wieder auf Dich zukommen. Vor daher ist ein kundengeeignetes Outfit keine Fehlinvestition.
  20. Eine gute Einstellung - täte mir manchmal auch gut. ;-) Der ganze Aufwand stellt in meinen Augen eine gute Vorbereitung auf die mündliche Prüfung dar und ist damit keine verlorene Arbeit. Ich drücke schon mal die Daumen.
  21. Der Ausbildende ist in der Bringschuld, er hat ja dem Auszubildenden erst einmal beizubringen, was dieser danach einzuhalten hat. BBiG -> Unterabschnitt 3 - Pflichten der Ausbildenden -> § 14 Berufsausbildung (1) Ausbildende haben ... 4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen, Dieses "haben" ist absolut zwingend, deswegen habe ich das Wort oben fett gesetzt.. Allerdings ist die einzige Drohung nur die, dass man nicht mehr die nötige fachliche und persönliche Eignung zur Ausbildung hat. Ach ja, wegen dem was im Berichtsheft eines Prüflings drin stand (Fahrzeuge waschen, Müll entsorgen...) und was nicht oder sehr selten drin stand (fachliche Ausbildung) hat mein Prüfungsausschuss bewirkt, dass dieser Betrieb nicht mehr ausbildete. Dieses mangelhafte Berichtsheft war damit nicht folgenlos.
  22. Man könnte beim BiBB nachschauen, bspw. BIBB / Aus- und Weiterbildungsstatistik
  23. Es steht nach meinem Wissen nirgendwo, dass Erläuterungen verboten wäre, wenn es schon kein verbrieftes Recht des Prüflings gibt. Im Rahmen des Prüfungsgeheimnisses muss man natürlich darauf achten, nicht über Abstimmungsverhältnisse, Aussagen anderer Prüfer oder so zu reden. Pädagogisch gesehen ist es eine prima Chance, dem Prüfling eine qualifizierte Meinung über seine mit viel Mühe und Hirnschmalz erbrachte Leistung zu geben. Auch die Prüfung kann so noch einen zusätzlichen Lernertrag haben.
  24. Bei unserer IHK sind Arial 11 und Zeilenabstand 1,5 Pflicht. Solange in der jeweiligen IHK keine ausdrückliche Vorschrift herauszufinden ist kann man eigentlich mit Arial nicht falsch liegen. Liest sich technisch. Aber ich würde sicherheitshalber telefonisch bei der IHK fragen. Und mit den heutigen Textverarbeitungen wäre dann notfalls der Austausch der Hauptschriftart auch kurzfristig möglich.
  25. Laurana, Deine Version liest sich für mich besser. Dass Du die Entscheidung getroffen hast, kann nach meiner Meinung durch eine knappe Erläuterung indirekt herausgearbeitet werden. So in etwa: Weil "Tool A" das Betriebssystem xyz voraussetzt, fiel die Auswahl folgerichtig auf ...

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