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  1. Chief Wiggum liegt beim Termin im Anschluss nach der mündlichen Prüfung richtig. Wir haben in unserem PA manchmal ein paar Sätze zur Doku gesagt, aber der Zeittakt bei den mündlichen Prüfungen ist so eng, dass schlicht die Zeit fehlt. Das Zeitraster ist - jedenfalls bei uns - 45 Minuten. Nach den 30 Minuten der Prüfung muss erst das Ergebnis ermittelt werden, dem Prüfling soll angemessen gratuliert werden und dann will der nächste Prüfling auch rechtzeitig aufbauen. Aber man kann ja später noch einmal "offline" einen Prüfer um seine Meinung bitten.
  2. Eine verbindliche Darstellung des Themas gibt's beim BMBF: BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Allerdings haben die Azubis weiterhin ein Recht auf eine qualifzierte Ausbildung und die Ausbilder müssen weiterhin fachlich und persönlich geeignet sein. Das einzige ist, man muss keinen Schein zum Beweis dieser Eignung besitzen. Eher widersinnig. 1pruefer
  3. Etliche (dreistellige Zahl) mit erfolgreichem Abschluss und auch in der Durchführungsphase tummeln sich in Xing.com im Forum "Operative Professionals". Da wird durchaus kontrovers diskutiert, was der Einzelne davon hat. Überwiegend sind die Meinungen positiv, und das ist auch das, was ich bisher meistens gehört habe. Und es gibt auch Hinweise zur Qualität beim einen oder anderen Anbieter, damit die Leistung fürs gezahlte Geld stimmt. Anfragen bei KIBNET am besten per eMail gleich mit einer kleinen Schilderung der beruflichen Situation (Abschluss, Region, Interessenschwerpunkte ...). Gruß 1pruefer
  4. Ist Dein Ausbilder direkt in dem Ausschuss, in dem Du geprüft wirst? Falls Nein halte ich seinen Rat für etwas problematisch, denn gerade der Wechsel von einer unpersönlichen zur Ich-Form dürfte auffällig sein. Ich gehöre insgesamt zur Fraktion der indirekten Rede, lege da abe rnicht so arg viel Gewichtung rein. Man müsste vielleicht mal einen kleinen Ausschnitt sehen können, wo er ein "ich" empfohlen hat. Dann könnte man die Wirkung konkret einschätzen, ob das tatsächlich passt. Zeige Deinem Ausbilder doch mal Uli's Prüfungsseiten, und frage ihn was er zu den Empfehlungen für Sprachstil und Ich-Form meint. http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html 1pruefer
  5. Einen üblichen Glossareintrag muss man wohl nicht über eine Fußnote ausweisen. So einen Begriff würde ich vielleicht kursiv in einer anderen Farbe (nicht in Rot bitte) auszeichnen und am Anfang auf diese Gepflogenheit hinweisen. Im Glossar sollten Erläuterungen zu Begriffen und Zusammenhängen rein, die man beim Nichtfachmann nicht voraussetzen kann und zu umfangreich für eine Fußnote sind. Das sage ich jetzt aus Gefühl heraus, vielleicht kennt aber jemand noch eine formale Vorschrift dazu. Um eines würde ich aus Erfahrung dringend bitten, nämlich das Glossar alphabetisch zu sortieren.
  6. 80 und 90g sind angenehm, spätestens ab 120g denke ich, dass der Prüfling wohl besonders aufzutrumpfen versucht. Aber die Projektdoku ist nun mal ein Projektbericht - Stichwort "praxisorientierte Unterlagen" - und keine Imagebroschüre fürs Marketing.
  7. Eine wichtige Frage wäre für mich, gibt es Informationen der jeweiligen IHK über die Bewertungskriterien? Die würde ich mir sorgfältig anschauen, und mich fragen, was passt bei meinem Vortrag wohin? Alles abgedeckt? Und ich würde auch darauf achten, wo es die meisten Punkte gibt. Dort wo man nur 10% der Gesamtpunkte holen kann, würde sich kein großer Aufwand in der Vorbereitung lohnen. @Kriemmels: eine solche Struktur sieht man bei uns auch recht häufig. Auf die Firmenvorstellung könnte ich persönlich jederzeit verzichten. Mir ist am Anfang eine ordentliche Begrüßung, kurze persönliche Vorstellung und sachkundige Einführung ins Projekt lieber. Und die Wörtchen "evtl." sind fehl am Platze.
  8. ... und jetzt wird es doch noch knallbuntig? Schade, denn eigentlich hast Du insgesamt vernünftige Ideen. - Generell: Inhalt geht vor Ablenkung durch Spielereien; klarer Hintergrund, klare Struktur - Gibt keinen Grund, bewährte Symbolik für Geräte und Netzwerke zu ersetzen - Medienwechsel: Inhaltsverzeichnis auf separater Flip ist gut; Mindmap dafür? Also die passt doch eher ins Brainstorming
  9. Mit der mündlichen Prüfung endet planmäßig der befristete Arbeitsvertrag für die Ausbildung. Damit ist der bis dahin geltende Urlaubsanspruch zu diesem Termin zu nehmen, denn von einer Übernahme abgesehen, kann Urlaub nur während eines Arbeitsverhältnisses genommen werden. Das Unternehmen hat einen Rechtsanspruch, dass Du den Urlaub nimmst, weil das Ende des Arbeitsverhältnisses rechtzeitig bekannt ist. Übrigens, im Falle der Übernahme wäre ein späterer Urlaub fürs Unternehmen viel teurer, weil die Bezahlung der Urlaubstage mit einem viel höhreren Gehalt erfolgen müsste. Nur wenn das Unternehmen den Urlaub verhindern würde, könnte eine Abgeltung in Frage kommen. (Bzw eine Übertragung an einen Folgearbeitgeber.) Aber man will ihn ja gewähren, also gibt es hier aus Sicht des Arbeitgebers kein Problem.
  10. Der Antrag hätte sicherlich keinen Erfolg, denn der Arbeitgeber wird ja nicht den Urlaubsanspruch als solchen abstreiten, sondern sagen, dass der Urlaub ja noch bequem im Rest des Jahres genommen werden kann. Man hat eben keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Brückentage. Bei dem Restanspruch des Vorjahres (Anmerkung: wenn es keine verabredete Übertragung ist, könnte der Arbeitgeber aus meiner Sicht den sogar für verfallen erklären) empfiehlt es sich aus meiner Sicht, mal einen Urlaubsplan in verbindlicher Form zu machen.
  11. Verstehe ich also so, dass es von vornherein keine Genehmigung gegeben hat. Nun wäre es an der Zeit, sich an den Betriebsrat zu wenden, wenn es einen solchen gibt. Der BR hätte bei der Aufstellung von Urlausbsplänen (wer, wann?) mitzureden.
  12. Steht in der „Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik“ für die Berufe • IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin • Fachinformatiker/Fachinformatikerin • IT-System-Kaufmann/IT-System-Kauffrau • Informatikkaufmann/Informatikkauffrau Und zwar für FIAE in §15 "Abschlussprüfung", Abs. 7: (7)Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
  13. Ja, definitv. Für alle anderen Leser bitte bachten, dass die Fragestellung und Antwort sich nur auf ein Ergebnis unter 30 Punkten bezieht (0-29). Zwischen 30 und 49 können Noten zwischen den einzelnen schriftlichen Teilen ausglichen werden oder es kann eventuell in der mündlichen Ergänzungsprüfung nachgebessert werden.
  14. Generell gesagt: - Gilt ein Tarifvertrag (egal ob Flächen- oder Haus-TV), der auch für die Auszubildenden zutrifft, dann gelten die dort genannten Konditionen zwingend. Muss also gar nicht im Ausbildungsvertrag extra aufgeführt werden. - Gibt es aber keinen Tarifvertrag, müssten Urlaubs- und Weihnachtsgeld extra im Berufsausbildungsvertrag erwähnt werden. - Falls man das übersieht (weil man nicht gefragt hat, wie das im Betrieb denn ist) ist man rein auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Dann könnten mehrmalige freiwillge Zahlungen einen dauerhaften Anspruch begründen. Ein einzelner Azubi wäre aber nicht lange genug dabei, um ein Gewohnheitsrecht für sich reklamieren zu können, denke ich. Übrigens gibt es auch Haustarifveträge, die gar kein Weihnachtsgeld enthalten, dann gibt es trotz Tarifvertrag nix. Ich leide selber unter so einer Konstellation, auch als normaler Angestellter. Und Urlaubsgeld wurde auch abeschafft.
  15. Wann wurde der Urlaub denn geplant und eingereicht? Gab es eine ausdrückliche Bestätigung, dass dies wie gewünscht genehmigt ist?
  16. Nein, nicht ganz. Die Aufgabe ist es nicht, die Projektdoku einfach nachzuerzählen. Der Prüfling soll zeigen, dass er fachlich fundiert gehandelt hat und von der projektmäßigen Methodik ordentlich vorgegangen ist. Er soll also anhand des Kundenproblems fachliche Probleme und seine Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, und die Vorgehensweise im Projekt möglichst schlüssig begründen können.
  17. Ich würde mal bei q-Punkt anfragen: Q.Punkt - Entwicklung von Menschen und Organisationen Themen für ein Gespräch wären dabei IT Business Manager / IT Systems Manager und die Möglichkeiten einer Förderung (Stichwort Meister-Bafög) Allerdings fällt mir unter 100€ mtl. eigentlich nur ein Abo für die Stadtbibliothek ein; ich glaube, dass qualitativ gute Weiterbildung ohne Förderung nicht für nahe 0 zu haben ist. Der Arbeitgeber will wohl nichts beisteuern.
  18. Ich habe mir mal dieses "Protokoll" angeschaut. Ich finde es nicht angemessen, dass der Ausbildungsbetrieb neben der Bestätigung der eigenständigen Durchführung und der eigenständigen Dokumentation auch de facto noch eine Bewertung des Projektes abgeben soll. Ich kann nur hoffen, dass das nicht anderswo Schule macht. :-(
  19. Also mir als Prüfer ist das egal, mit welchem Schreibgerät bei den Zeichnungen gearbeitet wird; Hauptsache der Inhalt ist erkennbar und stimmt.
  20. Richtig, und was im Gesetz nicht ganz ausdrücklich geregelt ist, ergibt zu einem gut Teil einen Spielraum, der über die jeweilige regionale Prüfungsordnung, Beschlüsse des Prüfungsausschusses oder Beschlüsse der Kammer gestaltet werden kann. Klar, es gibt dann aus allgemeinen Rechtsnormen oder auch der Rechtsprechung wieder Grenzen für diese Freiheiten. Deswegen gibt es eben deutschlandweit im Detail voneinander abweichende Regelungen zu den Prüfungen. Beispielsweise bezüglich der Länge haben Prüfungsausschüsse darauf zu achten, dass das plausibel in dem gesetzlich fest vorgesehenen Projektzeitraum untergebracht werden kann. Außerdem soll ein solcher Rahmen für mehr Chancengleichheit sorgen, sonst könnten Vielschreiber versuchen, durch pure Textmenge aufzutrumpfen. Und dann bietet es sich an, den Prüflingen freundlich bekannt zu geben, was man so als plausibel ansieht.
  21. Du hast wenigstens einen Testaufbau oder so (mit)gemacht? Nur Dokumentieren fände ich zuwenig. Die Verordnung für IT SE sagt das wörtlich so: Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisorientierten Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen kann sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann. Also 1. Planen, 2. Umsetzen, und 3. Dokumentation Da darf nix fehlen.
  22. Generell gilt diese Richtlinie für die IHK Mainz, und zwar für alle Berufe: IHK Rheinhessen - Berichtshefte Dort steht wiederum: "Die Vorlage des ordnungsgemäß geführten Berichtsheftes ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung." Und da die IT-Prüfung aus mehreren Prüfungsterminen besteht, sind die Berichtshefte eigentlich für alle Termine mitzubringen, oder bei ausdrücklicher Nennung eines Termins eben nur für diesen. Also Lesen, ob etwas konkret gesagt wird, ansonsten sowohl zur schriftlichen als auch mündlichen mitnehmen. Sicher ist sicher.
  23. Die Anmeldenoten sind irrelevant für die schriftliche IHK-Prüfung. Da geht es wieder mit 0 Punkten los. Ansonsten sind 50 Punkte als Schnitt aus den drei Aufgabenteilen zum Bestehen nötig; 49 P. und weniger wäre nicht bestanden. Fünf (30-49) in ein oder zwei Teilaufgaben kann man insgesamt also ausgleichen. Eine 6 (0-29) in einer Teilaufgabe kann nicht ausgeglichen werden, dieser Teil muss dann in einem halben Jahr wiederholt werden.
  24. Es handelt sich doch nicht um ein Atomkraftwerk? Oder ein anderes sicherheitsrelevantes Unternehmen? Falls Nein, dann käme das bei mir als Prüfer schon komisch an, denn das Einsatzunternehmen musste doch eigentlich schon im Projektantrag genannt werden. Denn als Prüfer hat man übrigens grundsätzlich das Recht, die Durchführung des Projektes vor Ort in Augenschein zu nehmen. Und Name etc. jetzt plötzlich rauszunehmen käme mir eher als eine Vernebelungsaktion vor. Geschäftsgeheimnisse sind in der Doku nicht zu nennen, aber der Kunde, für den das Projekt gemacht wurde, ist üblicherweise kein Geschäftsgeheimnis. Richtigerweise wurde ja schon gesagt, dass Prüfungsausschuss - und IHK - zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

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