Das kannst du nicht wissen. Lohnberechnung ist selbst für Steuerberater ein komplexes Thema mit ständigen Änderungen. Und wenn der Gesetzgeber sagt, dass ab 2021 das Durchschnittsalter der Haustiere für den Lohn relevant ist, dann musst Du dein Modell erweitern.
Lohn sollte man denen überlassen, die es können.
Zur DSGVO: Schon mit den wenigen Angaben wie bspw. auf der Lohnsteuerkarte bist du im Bereich der besonderen personenbezogenen Daten und darfst dann das ganz große Gerät auspacken. Das heißt, an deinen Webserver, die DB, die Connections zur DB, die User, Rechte, Passworte, Aktualität aller Komponenten werden maximale Anforderungen gestellt.