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Th0mKa

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  1. Ja klar, letzten Endes ist es die eigene Entscheidugn und man muß mit den Konsequenzen klar kommen. Es muß einem halt bewußt sein das man eventuell mti Einschränkungen bei der Jobauswahl leben muß. In hippen Start-Ups ist ein Tattoo sicher kein Problem, wenn ich in der IT der Deutschen Bank arbeiten will dann u. U. schon.
  2. Kann man so sehen, allerdings schadet man mit der Einstellung nicht der Firma sondern sich selbst. Denn umgekehrt wird ein Schuh drauß, wenn es wegen der Tattoos Probleme gibt war es nicht der richtige Arbeitnehmer.
  3. Richtig, das mit dem Klagen ist auch so eine Sache der Erfolgswahrscheinlichkeit. Die Hürden sind ziemlich hoch...
  4. Such dir jemanden der es für dich bezahlt, ohne Teilnahme am Kurs gibt es kein Zertifikat. P.S.: Es gibt das Training bei einigen Anbietern auch online, da geht es z.B. bei Fastlane ab 1755 EUR los. Ist dann in Englisch, wäre aber sowieso zu empfehlen.
  5. Das "sonstige Beschäftigte" entsprechend der EG ihrer auszuübenden Tätigkeiten bezahlt werden stand ja auch nie zur Diskussion, es ging darum das Beschäftigte die keine "sonstigen" sind eben eine EG niedriger bezahlt werden. Was sonstige Beschäftigte sind kannst du übrigens hier nachlesen, das ist nämlich nicht jeder der den Job machen kann.
  6. In der Vorbemerkung zu den jeweiligen Entgeltordnungen von TV-L und TVöD.
  7. Ja, das ist aber nicht die Frage. Wenn du die Tätigkeit ausübst aber die formale Qualifikation nicht hast erfolgt die Bezahlung EGxx-1, als sonstiger Beschäftigter bekommst du EGxx gezahlt. Eines der dümmsten Konstrukte in der Geschichte der Tarifverträge.
  8. M-V wird zwar gerne als Vergleichsobjekt genutzt, ist aber auch keine homogene Gegend. In Rostock z.B. kann der Quadratmeter Bauland easy 350 EUR kosten, im Osten des Bundeslandes sind es mit etwas Suchen nur 20 EUR. Im öffentlichenn Dienst sind die Verdienstmöglichkeiten übrigens identisch zu denen in München.
  9. Die Runde würdest du wohl verlieren, durch die im BAT ehemals möglichen Bewährungsaufstiege dürfte der Fall heute viel häufiger anzutreffen sein als in 20 Jahren bei Leuten die im TV-L/TVöD angefangen haben.
  10. Genau das hat @tTt doch geschrieben, dein Einwand über ""Ausnahme der Ausnahmen" ändert nichts an der Richtigkeit der Aussage.
  11. So sehr Ausnahme ist das nicht, kenne da ebenfalls ein Beispiel.
  12. Mit dieser Begründung wirst du nicht sehr weit kommen denke ich.
  13. Das ist falsch, beide Tage sind ganz normale Werktage. Regelungen mit halben oder ganzen freien Tagen zu Weihnachten und Silvester sind firmenspezifisch.
  14. Genau das ist der Punkt im öD. Gerade im Bereich der Eingruppierung kommt man aber anders oft nicht zu einer für beide Seiten verbindlichen Aussage da es häufig keine andere Instanz zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Eingruppierung gibt. Außerdem sind die Personalabteilungen häufig daran gewöhnt, bei Beamten gibt es regelmäßig Konkurrentenklagen.
  15. Wer nicht? Angst ist hier Fehl am Platz. Kannst dich ja von einem Anwalt beraten lassen wie die Chancen so sind.
  16. Das Zauberwort heißt hier Eingruppierungsfeststellungsklage. Man ist entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, die Rechtsmeinung des Arbeitgebers dazu ist nicht das Maß der Dinge.
  17. Nur dann wenn er auch nur Aufgaben der 5/6 verrichtet, im übrigen startet die EGO des TV-L im Bereich IT abseits der Datenerfassung bei EG8. Wird im TV-H ähnlich sein...
  18. Die Kündigung muß am 2.4. beim AG eingehen, 4 Wochen sind kein ganzer Monat.
  19. Ausgebildete Fachinformatiker die Fachinformatikerarbeit machen sollten erstmal dafür sorgen das sie richtig eingruppiert werden. Das ist deutlich mehr wert als jede Tarifrunde.
  20. Wahrscheinich auch so eine Steigerung in homöopathischer Dosis, der Abstand zur freien Wirtschaft kommt ja nicht aus dem nichts.
  21. Naja, die Haarspalterei hatte irgendeine Zeitung schon für den TV-L getan, inflationsbereinigt gibt es dort eine Steigerung von sagenhaften 0,02% über die 33 Monate.Da die Eckpunkte beim TV-H Abschluss ähnlich sind wird es dort auch etwa soviel sein.
  22. Die Steigerung 2019/2020 beträgt aufgrund des einfrierens der JSZ nur etwa 2,5%, die Drei vor dem Komma ist nur Marketing.
  23. Bei diesen Reports machen üblicherweise Leute mit die ihre Karriere aktiv managen, insofern spiegeln die Zahlen natürlich auch die Gehäter dieser Gruppe wieder.
  24. Aus der Stellenanzeige auf die Eingruppierung schließen zu wollen ist etwas unseriös, du solltest einfach bei der in der Ausschreibung angegebenen Person anrufen und nachfragen.

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