Zum Inhalt springen

Th0mKa

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    521
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    6

Alle Inhalte von Th0mKa

  1. Was soll sich denn nicht rechnen? Woran zweifelst du konkret? Ich würde jedenfalls wechseln, gefühlt alle Konditionen besser und perspektivisch eine Karriere möglich.
  2. Zusätzlich ist es ja auch noch so das man die Rentenbeiträge nicht für seine eigene Rente einzahlt sondern für die aktuellen Rentner (Umlagesystem). Die Rentenpunkte bekommt man dann je nachdem wie hoch der eigene Beitrag dieser Umlage ist, aber z. B. auch für die Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen, oder früher auch für das Studium.
  3. Ich halte das eher für eine super Steilvorlage um die nächsten 5 Minuten mit sinnlosem Smalltalk zu füllen und sich gegenseitig zu beweihräuchern. Was ist denn "ehrliches, echtes Interesse"? Gibt es unehrliches, unechtes Interesse? Das ist mir zu esoterisch, warum hat man kein ehrliches, echtes Interesse weil man "irgendeinen Job bei irgendeiner Firma" sucht?
  4. Gern genommen ist auch "Warum haben Sie sich ausgerechnet bei uns beworben?". Je nachdem wie wichtig mir der Job ist antworte ich da sinngemäß mit "Weil Sie eine Stelle ausgeschrieben haben." oder mit "Hätten Sie mir davon abgeraten?".
  5. Die Reduzierung von auswärtigen Übernachtungen ist doch in deiner Situation ein valider Grund. Aus meiner Sicht kannst du den gut angeben wenn die neue Stelle keine/geringe Reisetätigkeit beinhaltet.
  6. Das ist normal, im öD gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Bewerbungsprozess und wenn in einer Ausschreibung kein geeigneter Kandidat dabei ist muss der Prozess neu gestartet werden. Selbst wenn man das schon weiß muss der auch durch den Prozess. Ob es schon einen Wunschkandidaten gibt merkt man am ehesten an der Formulierung der Ausschreibung. Gerade bei den geringer qualifizierten Jobs im öD gibt es eine Menge Bewerber da die unteren Gruppen vergleichsweise gut bezahlt werden. Das man den Job nicht bekommt ist da eher normal.
  7. Vielleicht verwirrst du mit der Frage ja auch nur jemanden der weiß das es deutlich mehr als drei reservierte IP-Bereiche gibt. ? Für mich ist der größte Unterschied zwischen Junior und Senior das der Senior ohne Anleitung auch schwierige/neue Aufgaben dem Grunde nach alleine bewältigen kann (und im Zweifel weiß wen er wann fragen kann/muss).
  8. Das ist vermutlich der normale Prozess nach Kündigung oder Nicht-Übernahme. Üblicherweise werden da nur ein paar Modalitäten der letzten Arbeitstage geklärt (Schlüssel, Notebook, Telefon, Urlaub, Überstunden, etc.).
  9. Das sind als Single 1233 EUR/Monat, ALG II sind 424 EUR/Monat + angemessene Miete von weiteren (wohnortabhängigen) etwa 400 EUR.
  10. Ich dachte zwar ich hätte das schon getan, aber für dich gerne noch einmal. Deine Ausgangsfrage war: Die Antwort darauf ist nein es ist nicht nur wichtig was man im Monat verdient da: Du hast das ja in deiner ursprünglichen Frage auch schon selbst erkannt: Man gibt das Jahresgehalt an, weil das Jahresgehalt nicht immer - oder sogar selten - 12 mal das Monatsgehalt ist (Hervorhebung im Zitat durch mich). P.S.: Der einzige der hier unsachlich und peinlich wird bist du. EOT
  11. Das merke ich wohl, dabei ist das gar nicht so schwer. Hier wirst du nie die Wahl haben, die Auszahlungsmodalitäten legt der AG oder der TV fest. Spielt es ja auch nicht, entscheidend ist wie groß die Summe des zu versteuernden Einkommens am Jahresende ist. Nein, das ist kein anderer Sachverhalt, das ist der Standardfall wo du die Wahl hast zwischen n und m Monatsgehältern. Das wird ihn nur dann stark interessieren wenn er in der Schule schlecht in Mathe war. Mit der Einstellung führen sich Diskussionen eher schlecht. Jetzt führst du aber einen anderen Sachverhalt ein.
  12. Wer sagt denn das das die gleiche Firma ist? Beim Vergleich zweier Jobangebote ist das doch ein plausibles Szenario. Nein, das ist nicht die Frage, das legt üblicherweise der Arbeitgeber fest. Die Frage war warum man das Jahresbrutto für den Gehaltsvergleich nutzt und das habe ich dir beantwortet: 12x2500 ist halt im Jahresvergleich weniger als 13x2400 auch wenn das Bruttomonatsgehalt bei der ersten Variante höher erscheint.
  13. Du würdest also langfristig auf Geld verzichten um kurzfristig etwas mehr zu haben? Klingt irgendwie nicht sehr smart... Aber BTT, für die Vergleichbarkeit von Gehältern ist das Jahresgehalt halt sinnvoll um Unterschiede in der Anzahl der Monatsgehälter zu berücksichtigen. Die Frage war nicht wieviel 13x2400 ist, sondern ob du lieber 30.000 oder 31.200 EUR im Jahr verdienen willst. Nach deiner Aussage würdest du ja die 30k nehmen und auf 1200 EUR verzichten nur weil du dann in 11 von 12 Monaten 100 EUR mehr hast.
  14. Bei 30k würde ich das auch so sehen, aber bei z. B. 50 oder 60k ist das nicht mehr so relevant.
  15. Warum sollte es den Leuten nicht egal sein, ist doch am Ende das Gleiche? Du würdest also lieber 2500 EUR/Monat bei 12 Gehältern verdienen als 2400 EUR/Monat bei 13 Gehältern?
  16. Der Arbeitgeber zahlt mehr als dein Brutto, seine Anteile an den Sozialversicherungen kommen ja auch noch dazu.
  17. Nein, es ist wichtig was man im Jahr verdient. Ob man das in 2 oder 20 Teilen bekommt ist max. 11 Monate relevant.
  18. Schon klar, ist ja auch legitim. Ist aber mMn nur sinnvoll wenn ich mehrere gleichwertige Kandidaten habe.
  19. Schräges Verhalten der Firma, so ernst kann sie ihr Angebot ja nicht gemeint haben.
  20. Eine Probezeit hat man nur wenn es explizit im Vertrag steht. Und nein, das ist nicht immer so. Das was du wahrscheinlich meinst ist die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes (siehe §1 (1) KSchG). Auch darauf kann man vertraglich verzichten, das passiert aber wohl wirklich selten.
  21. Die Stufen richten sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Die Definition von "einschlägig" ist dabei sehr eng gefaßt, man muß die gleiche Aufgabe erfüllt haben. Ansonsten sind die Stufenaufstiege immer nach " nächste Stufe -1 Jahr" zu erreichen, sprich von Stufe 3 in 4 geht es nach drei Jahren in der Stufe 3. Einschlägige Berufserfahrung muß bis Stufe 3 und kann bis Stufe 6 anerkannt werden, dies sollte man unbedingt vor der Unterschrift (schriftlich) klären. Hinterher geht da üblicherweise nix mehr, die Gewährung höherer Stufen zum Einstieg hängt auch stark von der Bewerberlage ab.
  22. Da davon alle Lohnersatzleistungen, also zzgl. zum Kurzarbeitergeld auch Kranken- und Arbeitslosengeld, betroffen sind kommt damit sicherlich fast jeder mal in Berührung. So elementare Sachen sollte man schon wissen oder sich spätestens bei Bezug informieren.
  23. Naja, man sollte schon wissen das Lohnersatzleistungen erst mit der Steuererklärung versteuert werden.
  24. Wenn man denn ganz viel Lust hat käme nach Fälligkeit auch Lohnklage vor dem Arbeitsgericht in Betracht um die 10 Euro einzuklagen, einfach weil man es kann. Geht ohne Anwalt, kostet nur etwas Zeit.
  25. Das wäre für das Kurzarbeitsmodell gar kein Problem. Die gearbeitete Zeit wird regulär bezahlt und die ausgefallenen Stunden werden von der Arbeitsagentur mit 60/67% vergütet. D. h. wenn du 50% arbeitest hast du zum Schluss etwa 80% deines regulären Nettos. Beste Zeit damals...

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...