s0lution719 Geschrieben 1. Mai 2015 Teilen Geschrieben 1. Mai 2015 Ich kenne mich nicht so besonders mit Beamern aus. Welches Format würdet ihr für die Präsentation empfehlen? Hab hier gerade nur eine 16:9-Vorlage im Firmenlayout vorliegen, mit der wir auch bei den Azubi-Übungspräsentationen immer gearbeitet haben. Kann es da zu Verzerrungen etc. kommen, wenn der Beamer bei der Prüfungskommision vielleicht nur 4:3 unterstützt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larsson Geschrieben 1. Mai 2015 Teilen Geschrieben 1. Mai 2015 Immer 16:9 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s0lution719 Geschrieben 1. Mai 2015 Autor Teilen Geschrieben 1. Mai 2015 Wie meinen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 1. Mai 2015 Teilen Geschrieben 1. Mai 2015 Ich würde 4:3 nehmen. So wurde mir es zumindest von einem IHK-Prüfer erzählt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 2. Mai 2015 Teilen Geschrieben 2. Mai 2015 Auch uns wurde in der Vorbereitung (durch Referate) geraten, generell immer 16:9 zu nehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 2. Mai 2015 Teilen Geschrieben 2. Mai 2015 Ich würde davon ausgehen, dass bei der IHK keine hochmoderne Technologie zur Verfügung steht. Im schlimmsten Fall sieht die auf 16:9 erstellte Präsentation aufgrund zerschossener Formatierung dann sehr bescheiden aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast gelöscht Geschrieben 2. Mai 2015 Teilen Geschrieben 2. Mai 2015 Der Prüfungsort dürfte ja meistens die Berufsschule sein und die meisten Prüflinge wissen auch schon das Klassenzimmer. Dort kann man gegebenenfalls noch ausprobieren, welches Seitenverhältnis der dort installierte Beamer unterstützt oder nicht und was sich besser eignet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 2. Mai 2015 Teilen Geschrieben 2. Mai 2015 Ich habe die Prüfung direkt bei der IHK ablegen müssen, dort gab es kein Equipment. Man musste also alles selber mitbringen (Notebook, Beamer, was man sonst so braucht). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. Mai 2015 Teilen Geschrieben 2. Mai 2015 In der Regel wird kein Beamer gestellt! Wenn Ihr also per Beamer präsentieren wollt, dann müsst Ihr euch selber darum kümmern das einer dort ist bzw. einen mitbringen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pfadiopa Geschrieben 2. Mai 2015 Teilen Geschrieben 2. Mai 2015 In der Regel wird kein Beamer gestellt! Wenn Ihr also per Beamer präsentieren wollt, dann müsst Ihr euch selber darum kümmern das einer dort ist bzw. einen mitbringen. Bei meiner Einladung stand was an Equiment mitgebracht werden muss. Unter Anderem war dort der Beamer, Notebook und Zeigestab erwähnt, Also mit das Geraffel eingepackt und zur IHK. Zu meiner Überraschung war dort ein Beamer vorhanden der, ohne Nachfrage, genutzt werden durfte! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 3. Mai 2015 Teilen Geschrieben 3. Mai 2015 (bearbeitet) Hallo s0lution719, ich würde zu 4:3 raten, da die meisten Beamer in der "freien Wildbahn" 16:9 (noch) nicht unterstützen. Wenn du deinen eigenen Beamer mit zur Prüfung bringst, ist das natürlich egal, aber bei den meisten Prüfungen musst du mit dem Equipment vor Ort arbeiten. Ein weiterer Nachteil von 16:9: Wenn du Bilder in deine Präsentation einbauen willst (was ich empfehlen würde), wird das schwieriger, da die meisten Kameras im Format 4:3 oder gar 3:2 knipsen (siehe Seitenverhältnis). Das sieht dann auf der Folie nicht so prickelnd aus, da du entweder das Bild stark beschneiden musst oder einen dicken Rand auf der Folie hast. Gerade beim häufig verwendeten Layout mit Titelzeile (letztes Beispiel oben) ist auf der Folie nur noch sehr wenig Platz für das Bild und viel Fläche wird verschenkt. Viele Grüße! Stefan Bearbeitet 3. Mai 2015 von stefan.macke Link vergessen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daZza Geschrieben 3. Mai 2015 Teilen Geschrieben 3. Mai 2015 Du musst sämtliches Equipment selbst mitbringen, daher würde ich es einfach auf deine technischen Gerätschaften abstimmen. Und vergiss nicht einen zweiten Beamer als Ersatz mitzunehmen sowie als dritte Sicherungsschicht die gesamte Präsi auf Folien gedruckt, um es notfalls mit dem OHP vorstellen zu können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 4. Mai 2015 Teilen Geschrieben 4. Mai 2015 Du musst sämtliches Equipment selbst mitbringen Das ist wohl von IHK zu IHK unterschiedlich. Einen Ersatzbeamer mitnehmen? Hab ich noch nie gehört, dass es jemand gemacht hat, aber sicher ist wohl sicher. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daZza Geschrieben 4. Mai 2015 Teilen Geschrieben 4. Mai 2015 Das ist wohl von IHK zu IHK unterschiedlich. Einen Ersatzbeamer mitnehmen? Hab ich noch nie gehört, dass es jemand gemacht hat, aber sicher ist wohl sicher. Scheint wohl so... Finde ich aber auch besser, denn so bist du nicht auf den IHK Kram von vorvorgestern angewiesen. Bezüglich Ersatzbeamer: Mit Pech streikt die Birne und dann ist es vorbei. Habe auch schon von Leuten gehört, die das Ding während der Autofahrt zur Prüfungslocation zerstört haben. Darum lieber gleich ein Ersatzgerät mitnehmen, sicher ist sicher... Denn im Zweifel gehst du sonst mit einer 6 aus der mündlichen Prüfung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 4. Mai 2015 Teilen Geschrieben 4. Mai 2015 @stefan.macke ich würde zu 4:3 raten, da die meisten Beamer in der "freien Wildbahn" 16:9 (noch) nicht unterstützen. Wenn du deinen eigenen Beamer mit zur Prüfung bringst, ist das natürlich egal, aber bei den meisten Prüfungen musst du mit dem Equipment vor Ort arbeiten. Ich zweifle nicht an deiner Aussage, nicht in deiner Umgebung.. Jedoch ist es von IHK zu IHK komplett unterschiedlich. Bitte verallgemeiner nicht oder binde deine Aussage an einen bestimmten Prüfungsbereich. Bei der IHK in Nürnberg ist es so, dass wir einen Beamer + Notebook und andere Mittel selbst besorgen und auf die Funktion überprüfen müssen. Diverse Prüfer sagen zwar, dass gelegentlich Beamer im Raum stehen, jedoch würde sie persönlich diesen nicht benutzen. Es handelt sich dabei meistens um "billig" Ware die halt einfach funktioniert oder auch nicht.. Die Funktion will keiner abstreiten, jedoch würde ich mir persönlich einen besorgen und darauf üben. Je nach dem kannst du bereits Einstellungen am Beamer davor einstellen und musst nicht unter Zeitdruck alles vor dem Präsentieren machen. Das ist wohl von IHK zu IHK unterschiedlich. Einen Ersatzbeamer mitnehmen? Hab ich noch nie gehört, dass es jemand gemacht hat, aber sicher ist wohl sicher. Bei der IHK in Nürnberg müssen wir unser Zeug selbst mitnehmen. Ebenso den Beamer. Bereitsgestellt werden Flipchart und ein Projektor, det wars dann aber auch. Wie schon gesagt. Von IHK zu IHK unterscheidet sich alles. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 4. Mai 2015 Teilen Geschrieben 4. Mai 2015 Hallo AsuraDeYien, Bitte verallgemeiner nicht oder binde deine Aussage an einen bestimmten Prüfungsbereich. Deswegen habe ich mich schon sehr allgemein ausgedrückt und geschrieben, dass man mit seinem eigenen Beamer ja machen kann, was man will Mir geht es auch eher um die Frage 4:3 oder 16:9. Und auch mit eigenem Beamer würde ich zu 4:3 raten. Bei der IHK in Nürnberg ist es so, dass wir einen Beamer + Notebook und andere Mittel selbst besorgen und auf die Funktion überprüfen müssen. Das musste ich bei meiner eigenen Prüfung auch. Mir ist bewusst, dass jede IHK ihr eigenes Süppchen kocht. Im Zweifel einfach nachfragen oder wirklich einfach alles selbst mitbringen, auch wenn es nicht notwendig ist. Ich habe bei eigenen Präsentation schon oft gesehen, dass die Farben auf "fremden" Beamern nicht vernünftig aussehen oder der Kontrast so mies ist, dass man nichts mehr erkennen kann. Man fährt sicherlich immer am besten, wenn man das konkrete Equipment für die Prüfung vorher mit der eigenen Präsentation ausprobiert hat! Und wenn man keinen Zugang zu Prüfungsraum und -equipment hat, nimmt man einfach seine eigenen Geräte mit. Viele Grüße! Stefan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lyro Geschrieben 4. Mai 2015 Teilen Geschrieben 4. Mai 2015 Bei der IHK-Nordwestfalen SOLLTE man seinen eigenen Beamer mitbringen. Ich bin mir nicht sicher, ob man muss, aber uns wurde es geraten. Falls die IHK keinen stellt und du dir nicht sicher bist, ob 16:9 oder 4:3, dann mach zwei Präsis. Dann kann dir 100%-ig nichts passieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimpfi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Das ist wohl von IHK zu IHK unterschiedlich. Einen Ersatzbeamer mitnehmen? Hab ich noch nie gehört, dass es jemand gemacht hat, aber sicher ist wohl sicher. Ich hatte keinen Ersatzbeamer dabei und prompt teilte mir einer der IHK-Prüfer mit, dass es Punkteabzüge gibt und ich nun ohne den vorhandenen Beamer im Raum meinen Vortrag halten muss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 In der Regel kann man ja ankreuzen, welche Dinge man benötigt. Zumindest ist es bei der IHK Saarland wohl der Fall. Laut Lehrer werden sämtliche Dinge hier zur Verfügung gestellt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Das ist jetzt aber Humbug.. Einen Punktabzug für einen Beamer für den Beamer ist zielich unwahrscheinlich und bei weitem kein Bewertungkriterium. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daZza Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Sollte es nicht direkt zum Punktabzüge führen (was ich mir durchaus vorstellen kann, da in der Einladung ja explizit steht, dass ein Beamer mitzubringen ist), dann schlägt es sich spätestens in den Punkten "Medieneinsatz" und "Visualisierung" nieder. Je nach IHK sind das alleine schon 15 oder mehr Prozent Abzug... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Das ist jetzt aber Humbug.. Einen Punktabzug für einen Beamer für den Beamer ist zielich unwahrscheinlich und bei weitem kein Bewertungkriterium. ne ist es nicht, wenn der Beamer nicht explizit von der IHK im Einladungsschreiben erwähnt wird und das sie ihn stellen, bist du selbst verpflichtet einen mitzubringen, wenn du das nicht tust und einfach davon ausgehst das einer vorhanden ist, dann gibt das nunmal Punktabzug weil du wie daZza schon sagt bei den Punkten Medieneinsatz und Visualisierung die Anforderungen nicht erfüllen konntest. Grundsätzlich IMMER einen eigenen Beamer mitbringen, sogar wenn im Einladungsschreiben gesagt wird das einer vorhanden ist den man verwenden kann, sicher ist sicher in diesem Fall (gerade bei der Abschlussprüfung würde ich kein Risiko eingehen), denn was machst du wenn dieser Beamer kaputt ist oder ausgerechnet mit deinem Laptop ein Problem hat? Alles schon erlebt in der Berufsschule bei uns da wollte auch einer ne Präsi halten, hat seinen Rechner an den Beamer geklemmt aber der Beamer hat kein Signal vom Rechner bekommen, am Ende musste er sich ein Laptop von nem Mitschüler ausleihen wo es ging. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimpfi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) Hier muss ich eingreifen. Sofern die IHK einen funktionsfähigen Beamer im Raum stehen hat, ist es völlig belanglos ob ich nun einen Ersatzbeamer dabei habe oder nicht. In der Prüfungsordnung steht nirgendwo drin, dass man einen mitnehmen muss, auch nicht in der Einladung. Hier hat der IHK-Prüfer mich einfach nur verwirren oder einschüchtern wollen oder schlimmeres. Die Frage, was ich machen würde, wenn dieser Beamer nicht funktioniert ist ein "was wenn" Ereignis, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre......Diese Frage stellt sich nicht sofern alles funktioniert. Ein Wenn-Szenario stand nicht zur Debatte. Was, wenn der Beamer kaputt ist und mein Ersatzbeamer auch nicht geht?` Was wenn die Banane nicht krumm ist sondern gerade? :upps Das entscheidende Kriterium ist, wenn man den funktionsfähigen Beamer nicht verwenden darf und dieser im Raum steht, Vor- und Nachprüflinge aber diesen benutzen durften. Hier liegt meiner Meinung nach seitens der IHK ein Rechtsbruch vor - Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit. Dieser Fall ist genau genommen meiner Meinung nach mehr als klar zumal man bei der mündlichen Prüfung ohne Hilfsmittel Punkteabzüge erhält, und das man hier als Prüfling aktiv dagegen vorgehen sollte. Letztlich um Aussicht auf Erfolg zu haben, muss das vor dem Widerspruch ein Rechtsanwalt klären. Die Kosten übernimmt das Amtsgericht. Bearbeitet 24. Juli 2015 von bimpfi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 Hier muss ich eingreifen. Sofern die IHK einen funktionsfähigen Beamer im Raum stehen hat, ist es völlig belanglos ob ich nun einen Ersatzbeamer dabei habe oder nicht. In der Prüfungsordnung steht nirgendwo drin, dass man einen mitnehmen muss, auch nicht in der Einladung. Hier hat der IHK-Prüfer mich einfach nur verwirren oder einschüchtern wollen oder schlimmeres. Die Frage, was ich machen würde, wenn dieser Beamer nicht funktioniert ist ein "was wenn" Ereignis, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre......Diese Frage stellt sich nicht sofern alles funktioniert. Ein Wenn-Szenario stand nicht zur Debatte. Was, wenn der Beamer kaputt ist und mein Ersatzbeamer auch nicht geht?` Was wenn die Banane nicht krumm ist sondern gerade? :upps Das entscheidende Kriterium ist, wenn man den Beamer nicht verwenden darf und dieser im Raum steht. Das ist ein Rechtsbruch - Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit. Dieser Fall ist genau genommen mehr als klar und das man hier als Prüfling aktiv dagegen vorgehen sollte. Stimmt nicht... Es wird explizit in der Einladung drauf hingewiesen welche Präsentationsmittel gestellt werden, bei mir waren das Pinnwand, Tageslichtprojektor und Whiteboard und dann steht als Hinweis ganz klar "alle weiteren Präsentationsmittel sind selbst mitzubringen" darunter fällt dann eben auch der Beamer. Auf Anfrage bei der IHK und einem Prüfer ob ich auch den Beamer im Raum verwenden kann wenn er geht (da ich wusste das in dem Raum einer ist, weil die Prüfung in meiner BS stattgefunden hat) wurde mir ganz klar gesagt eigenen Beamer mitbringen, es kann nicht garantiert werden das der Beamer geht oder der PA erlaubt das ich den Beamer im Raum verwenden darf, also habe ich meinen Beamer mitgenommen. Ich musste ihn am Ende zwar nicht benutzen und durfte den im Raum verwenden, das ändert aber nix dran das in der Einladung stand das keiner gestellt wird und dann muss ich eben einen mitbringen, tu ich das nicht nur weil ich einfach davon ausgehe das ich den im Raum verwenden darf bin ich selbst schuld und der PA kann mir die Verwendung untersagen, da ich drauf hingewiesen wurde das keiner gestellt wurde und ich mich aktiv dafür entschieden habe diesen Hinweis zu ignorieren. Somit ist es total Egal ob ein funktionierender Beamer im Raum ist, wenn die IHK nicht sagt sie stellt dir einen und du die Erlaubnis vom PA nicht erfragst und bekommst, dann darfst du ihn eben auch nicht verwenden das hat nix mit Chancengleichheit zutun denn für die wärst du selbst verantwortlich in dem du dich eben dran hältst und einen eigenen mitgebracht hättest (was hier im Forum auch regelmäßig erwähnt wird das man seinen eigenen mitbringen soll als absicherung) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daZza Geschrieben 24. Juli 2015 Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) Was, wenn der Beamer kaputt ist und mein Ersatzbeamer auch nicht geht? Dann hat man als Backup Folien für den OHP dabei. Ist dieser ebenfalls defekt (wobei das dann in der Tat die "Schuld" der IHK wäre, denn dieses Mittel wird gestellt sofern du es anforderst) kann man die vollständige Präsentation als gebundenen Ausdruck aushändigen. In der Regel hat der nächste Prüfling, der oft schon vor dem Raum wartet, auch zwei Beame dabei (--> ausleihen). Das entscheidende Kriterium ist, wenn man den funktionsfähigen Beamer nicht verwenden darf und dieser im Raum steht, Vor- und Nachprüflinge aber diesen verwendet haben. Wurde dir vorher schriftlich bestätigt, dass du diesen Beamer verwenden kannst? Falls nicht, dann wird wahrscheinlich der Ton die Musik gemacht haben. Die Prüfer ****en dir in der Regel nicht ans Bein, sofern du es nicht vorher tust und vor allem nicht wenn alle anderen Prüflinge den Beamer ja scheinbar benutzen durften... auch nicht in der Einladung Kannst du die Einladung anonymisiert hochladen? Kann ich mir nämlich kaum vorstellen... Der PA wird sich kaum so einfach angreifbar machen Bearbeitet 24. Juli 2015 von daZza Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge