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Die Erste Job


domraz

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Hallo Leute,

ich habe Ausbildung-Schule in Kroatien  als Informatiker gemacht. Die Schule ist anerkannt in ganze EU. Ich bin hier in Deutschland (NRW) seit Februar und jetzt habe ich meine B1 Prüfung gemacht. 
Ich habe für eine Weile nach einem Job gesucht, aber ich habe nicht viel Erfolg. Ich bin 19 Jahre alt und habe keine Berufserfahrung, weil ich direkt nach der Ausbildung-Schule nach Deutschland gekommen bin. Also ich habe ein paar Fragen für Menschen mit Erfahrung: 

Ist es überhaupt möglich einen job mit b1 kenntnissen in deutsch, c1 englisch und ohne berufserfahrung zu bekommen?  

Ich würde gerne bezahlt oder unbezahlt Praktikum machen, aber gibt es Unternehmen, die Praktika anbieten, aber nicht nur Studenten?

Gibt es ein Problem mit meinen Deutschkenntnissen? Soll ich es auf b2 oder c1 erhöhen?


Vielen Dank im Voraus für alle Antworten und Entschuldigungen, wenn mein Text Grammatikfehler enthält.

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Klar, in Deutschland ist gutes Deutsch von Vorteil. Aber auch ohne Deutschkenntnisse (gerade wenn du auch des Englischen mächtig bist^^) sollte ein Job drin sein. Von dem was ich so von anderen mitbekommen hab haben diese auch teilweise 100+ Bewerbungen (wenn auch für eine Ausbildungsstelle) geschrieben. Einfach dranbleiben! 

Was natürlich auch sein kann, ist dass die Unternehmen deine Qualifikation nicht kennen/schätzen. Also stell klar, dass du einen gleichwertigen Abschluss besitzt (am besten direkt im Lebenslauf), aber sei auch bereit evtl. ein bisschen schlechtere Angebote anzunehmen. 

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In Deutschland ist es immernoch schwierig ohne sehr gutes deutsch einen Job zu bekommen. Ich würde mich an deiner Stelle auf internationale Konzerne in Ballungsgebieten konzentrieren bzw. auf Jobs die auf englisch ausgeschrieben sind.

Und ja .. mache mit deutschkursen weiter. Ist für dich mind. genauso wichtig wie Fachwissen. C1 sollte auch dort dein Ziel sein.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine schulische Ausbildung in Kroatien wirklich international anerkannt ist. Das ist ja kein Studium. Die Firmen in Deutschland werden mit dieser schulischen Ausbildung und dem Zeugnis dieser Ausbildung nicht viel anfangen können.

Wenn dann dazu die deutsche Sprache in Wort und Schrift nicht sehr gut ist und absolut keine Berufserfahrung vorhanden ist, sehe ich keine Chance auf eine Stelle bei einem internationalen Konzern. Ich sehe die Chance auf einen Job in der IT unter diesen Bedingungen allgemein für fast aussichtslos. 

Eine verkürzte Ausbildung in Deutschland bei einem guten Unternehmen halte da für wesentlich sinnvoller.

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vor 1 Stunde schrieb fisi2.0:

Die Firmen in Deutschland werden mit dieser schulischen Ausbildung und dem Zeugnis dieser Ausbildung nicht viel anfangen können.

seh ich tatsächlich ähnlich, das selbe Problem haben übrigens Leute die in Deutschland eine rein schulische Ausbildung gemacht haben, egal ob sie Staatlich Anerkannt ist. Viele Unternehmen akzeptieren nur zwei wege der Ausbildung, normale Duale Ausbildung (Arbeit / Berufsschule) oder Studium.

Alles was aus dem Schema rausfällt ist meist schon von grundauf schlechter gestellt, beim Gehalt wie bei der Chance überhaupt einen Job zu bekommen. Eine Ausländische schulische Ausbildung dürfte da sogar noch weniger akzeptiert sein. Du bist erst 19 zur Not such dir nochmal eine richtige Ausbildung zum FIAE oder FISI hier in Deutschland, damit solltest du danach wirklich kein Problem mehr haben einen Job zu finden. Gibt hier auch viele Leute die nach der Schulischen Ausbildung noch eine "echte/richtige/normale etc." Ausbildung anhängen.

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Vielen Dank an alle, ihr habt mir sehr geholfen, weil ich niemanden in der IT-Branche in Deutschland kennen, der diese Fragen beantworten kann.

Es tut mir leid, ich habe falsche geschrieben, dass ich Ausbildung als Informatiker gemacht. Ich habe Ausbildung als IT-Techniker gemacht. Aber ich denke nicht, dass es in dieser Situation wichtig ist. Also ja, ich habe schon auf internationale Stellen beworben, aber sie meinstes möchte Arbeiter mit Erfahrung. Ausbildung zu machen ist problem für mich nur weil es 3 Jahren dauert. Ich würde gerne Ausbildung machen, aber während ich arbeite und Geld verdiene. Ich kann 3 oder 6 Monate ohne wirkliches Gehalt verbringen, aber 3 Jahre sind zu viel.

vor 3 Stunden schrieb fisi2.0:

Eine verkürzte Ausbildung in Deutschland bei einem guten Unternehmen halte da für wesentlich sinnvoller.

Was ist verkürzte Ausbildung? 

Gibt es Ausbildung, die weniger als 3 Jahre dauern?

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Wenn Du Vorkenntnisse mitbringst, kannst Du die Ausbildung von 3 Jahren bis zu 1,5 Jahren (mit Genehmigung vom Ausbildungsbetrieb und der IHK) verkürzen.

Hier kannst Du Deinen Abschluss wegen der Anerkennung überprüfen lassen.

In Deutschland gibt es für die Auszubildenden auch Geld (Ausbildungsvergütung). Ganz ohne Gehalt stehst Du dann auch nicht da.

Bearbeitet von SaJu
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vor 20 Stunden schrieb SaJu:

Wenn Du Vorkenntnisse mitbringst, kannst Du die Ausbildung von 3 Jahren bis zu 1,5 Jahren (mit Genehmigung vom Ausbildungsbetrieb und der IHK) verkürzen.

Hier kannst Du Deinen Abschluss wegen der Anerkennung überprüfen lassen.

In Deutschland gibt es für die Auszubildenden auch Geld (Ausbildungsvergütung). Ganz ohne Gehalt stehst Du dann auch nicht da.

Ok, vielen Dank! Das wusste ich nicht. ?

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Am 13.11.2019 um 12:44 schrieb SaJu:

Wenn Du Vorkenntnisse mitbringst, kannst Du die Ausbildung von 3 Jahren bis zu 1,5 Jahren (mit Genehmigung vom Ausbildungsbetrieb und der IHK) verkürzen.

Grundsätzlich ist das richtig, aber nur wenn der Auszubildende über 21 Jahre alt ist und das Abitur oder die Fachoberschulreife hat. Das ist dann eine Verkürzung über das Alter und den Schulabschluss.

Der TE ist aber erst 19 Jahre alt. Wenn er Pech hat und sein Schulabschluss in Deutschland nicht anerkannt wird, dann kann er die Ausbildung gar nicht vorab verkürzen und müsste erst einmal einen Ausbildungsvertrag über 36 Monate abschließen. Dann kann er bei guten Leistungen einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen, was aber auch nur maximal 6 Monte sind.

Das habe ich auf diesen Thread/Fall bezogen aber auch zuerst vergessen.

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vor 7 Stunden schrieb fisi2.0:

aber nur wenn der Auszubildende über 21 Jahre alt ist und das Abitur oder die Fachoberschulreife hat.

Das scheint aber eine ODER-Regelung zu sein, siehe zum Beispiel hier: https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsverhältnis/Verkürzung-Verlängerung/

Allerdings:

Zitat

Wie bereits eine Abfrage des BMBF bei den Ländern nach Wegfall der Übergangsregelung in 2009 gezeigt hat, ist der Umgang der Länder mit § 7 BBiG uneinheitlich. Viele Bundesländer haben nach Wegfall der obligatorischen Anrechnung gar keine neuen Verordnungen erlassen, stattdes-sen wurde auf die Möglichkeiten einer individuellen Verkürzung nach § 8 BBiG oder auf Pakte und sonstige Vereinbarungen verwiesen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/436858/6ecd335ae2f9e045a7fa92bb899c23a7/wd-8-042-16-pdf-data.pdf Seite 4.

Magst du bitte das Bundesland bzw. die IHK nennen, die eine strikte UND-Regelung wie du sie nennst eingeführt hat?

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Vielen Dank für alles Leute! 

Gestern war ich auf einem Vorstellungsgespräch und ich habe eine Job als 1st level IT-Supporter bekommen :D

Ich soll Vertrag nächsten Woche unterschreiben. Also habt ihr etwas zu vorschlagen? Vielleicht worauf ich achten im Vertrag sollte, usw.?

Noch einmal vielen Dank für ihre Vorschlagen, speziell für diese Übersetzung des Zeugnisses.Ich werde das noch genauer untersuchen meine Zeugnisse zur Überprüfung lassen.

 

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Am 14.11.2019 um 22:47 schrieb Chief Wiggum:

Das scheint aber eine ODER-Regelung zu sein, siehe zum Beispiel hier: https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsverhältnis/Verkürzung-Verlängerung/

Allerdings:

https://www.bundestag.de/resource/blob/436858/6ecd335ae2f9e045a7fa92bb899c23a7/wd-8-042-16-pdf-data.pdf Seite 4.

Magst du bitte das Bundesland bzw. die IHK nennen, die eine strikte UND-Regelung wie du sie nennst eingeführt hat?

Wenn man auf 18 Monate verkürzen möchte ist das KEINE "ODER-Regelung", sondern eine "UND-Regelung" (um deinen Sprachgebrauch zu benutzen). Dafür muss ich dir auch kein Bundesland oder eine IHK nennen, das steht schon in dem Link der IHK München, den Du selber verlinkt hast.

Um den Ausbildungsvertrag auf 18 Monate zu verkürzen muss der Auszubildende mindestens 21 Jahre alt sein UND die Fachoberschulreife oder einen höherwertigen Schulabschluss besitzen. Liegt beides nicht vor, kann man den Ausbildungsvertrag gar nicht verkürzen. Hat der Auszubildenden z.B. das Abitur, ist aber beim Start der Ausbildung erst 19 Jahre alt, kann man den Vertrag "nur" auf 24 Monate verkürzen.

 

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vor 15 Stunden schrieb domraz:

Vielen Dank für alles Leute! 

Gestern war ich auf einem Vorstellungsgespräch und ich habe eine Job als 1st level IT-Supporter bekommen :D

Ich bleibe bei dem Vorschlag besser eine Ausbildung zu absolvieren. Damit wirst Du definitiv eine bessere Zukunft aus dem Arbeitsmarkt haben. Ich bin mir sehr sicher, dass deine Ausbildung in Deutschland nicht offiziell anerkannt wird. Wie dein Schulabschluss anerkannt wird, kannst Du nur durch die zuständige Bezirksregierung prüfen lassen. Ein Job im 1. Level Support im Lebenslauf ohne Schul- und Berufsabschluss ist in Deutschland nicht viel wert.

 

Bearbeitet von fisi2.0
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vor 6 Stunden schrieb fisi2.0:

Um den Ausbildungsvertrag auf 18 Monate zu verkürzen muss der Auszubildende mindestens 21 Jahre alt sein UND die Fachoberschulreife oder einen höherwertigen Schulabschluss besitzen.

An welcher Stelle steht dass die Kombination "abgeschlossene Berufsausbildung" (Verkürzung bis zu 12 Monate) und Realschulabschluss (Verkürzung bis zu 6 Monate) es nicht ermöglicht, eine zweite Ausbildung auf 18 Monate zu verkürzen?

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Das steht nirgendwo, aber das ist ja auch eine UND- Regelung. Dafür müssen zwei Faktoren vorliegen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung UND eine Fachoberschulreife. Du hast dich aber auf eine ODER-Regelung bezogen, um deinen Sprachgebrauch zu benutzen.

In diesem Fall liegt bis jetzt beides nicht offiziell vor. Weder eine abgeschlossene Berufsausbildung, noch eine Fachoberschulreife.

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@fisi2.0: ich muss da @Chief Wiggum zustimmen. Es gibt keine offizielle und einheitliche Regelung zur Verkürzungsdauer einer Ausbildung. Einzig und allein die maximale Verkürzung einer Ausbildung ist festgelegt und abhängig davon, wie lange die reguläre Ausbildungszeit ist (i.d.R. 50% dieser)! D.h. für die Ausbildung zum Fachinformatiker beträgt diese 18 Monate. Neben dem Gesetz, welches in euren Links zitiert wird, gibt es lediglich Richtlinien, die entsprechend nicht bindend sind.

Hier kurz der Wortlaut des §8 BBiG:

Zitat

§ 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.

Wie genau was angerechnet wird, hängt von der jeweiligen Kammer ab und ist auch dort z.T. eine individuelle Entscheidung. Hier ein Zitat der IHK Köln dazu:

Zitat

Die angegebenen Verkürzungsgründe und Verkürzungszeiten sind Empfehlungen; in jedem Einzelfall sollten die an der Berufsausbildung Beteiligten sorgfältig abwägen, ob und wie lange eine Verkürzung in Frage kommt. Die individuelle Verkürzung bedarf eines Antrages und der vertraglichen Vereinbarung sowie der Berücksichtigung bei der Erstellung des "betrieblichen Ausbildungsplanes", da alle in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte - in entsprechend verkürzter Zeit - vermittelt werden müssen.

Ausführlicher hier und in dieser PDF nachzulesen.

Des Weiteren ist es auch so, dass man neben der regulären Verkürzung auch immernoch die Möglichkeit hat, seine Abschlussprüfung vorzuziehen. Dafür ist auch keine Vorbildung oder -erfahrung nötig, so dass man selbst bei einer Verkürzung, um z.B. "nur" 6 Monaten, mit zuzätzlicher, vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung auf eine Ausbildungszeit von 18 Monaten kommen kann. Wobei allerdings auch empfohlen wird, dass man die Abschlussprüfung nicht um mehr als 6 Monate vorzieht.

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@Rienne

Was möchtest Du mir/uns jetzt genau schreiben? Ich verstehe dein Anliegen nicht richtig.

Für eine Verkürzung auf 18 Monate müssen immer zwei Faktoren vorliegen. Was ist an der Aussage falsch?
Das gilt für alle IH Kammern in Deutschland. Alle IH Kammern in Deutschland halten sich an die gleichen Vorgaben. Die IHK München genauso wie die IHK Köln oder Frankfurt. Du kannst gerne den Abteilungsleiter Berufliche Bildung der IHK Köln anrufen, weil Du dich ja auf die IHK Köln beziehst. Er wird dir bestätigen, dass das was Du schreibst falsch ist.

Was macht die IHK Köln anders, als die IHK München oder Düsseldorf?

Unter welchen Bedingungen würde deiner Meinung nach die IHK Köln einen Ausbildungsvertrag auf 18 Monate verkürzen?

Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung und eine Verkürzung des Ausbildungsvertrag sind zwei komplett unterschiedliche Dinge.

Bearbeitet von fisi2.0
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vor einer Stunde schrieb fisi2.0:

Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung und eine Verkürzung des Ausbildungsvertrag sind zwei komplett unterschiedliche Dinge.

Das ist mir durchaus klar. Ich wollte damit nur noch einmal die Aussage von @SaJu unterstreichen, dass durchaus eine Ausbildungsdauer auf bis zu 18 Monaten möglich ist. Ob jetzt durch 18 Monate Verkürzung, 12 Monate Verkürzung und 6 Monate frühere Prüfungszulassung oder sogar 6 monatiger Verkürzung und Vorzug der Abschlussprüfung um 12 Monate, ist alles möglich. Letzendlich hat man in allen Fällen zum gleichen Zeitpunkt seine Ausbildung beendet.

Und nein! Es müssen eben nicht zwingend zwei Faktoren vorliegen, um die Ausbildung auf 18 Monate zu verkürzen und es ist eine Einzelfallentscheidung, ob und um wie viele Monate eine Ausbildung verkürzt wird. Du schreibst, dass eine Verkürzung rein vom Alter und/oder dem höchsten Schulabschluss abhängt und das ist schlichtweg falsch.

Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass sowohl Ausbildungsbetrieb als auch IHK bei jemanden, der nachweislich schon selber viel programmiert hat oder sich als Hobby/in AGs/whatever, entsprechendes Wissen und Können angeeignet hat, einer Verkürzung (auch um 18 Monate) zustimmen. Ob es zu empfehlen ist, steht auf einem ganz anderem Blatt.

Aber du schreibst hier, als sei es in Stein gemeißelt, dass zwei Faktoren erfüllt sein müssen, damit jemand eine eigentlich 3 jährige Ausbildung auf die Hälfte der Zeit herunter gebrochen werden kann. Und dem ist nicht so!

Und ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du an meiner zitierten und fett unterstrichenen Stelle und der damit verbundenen Aussage nicht verstehst. Noch einmal:

Zitat

Die angegebenen Verkürzungsgründe und Verkürzungszeiten sind Empfehlungen; in jedem Einzelfall sollten die an der Berufsausbildung Beteiligten sorgfältig abwägen, ob und wie lange eine Verkürzung in Frage kommt. Die individuelle Verkürzung [..]

Oder sind dir die Wörter Emfehlung, Einzelfall und individuell fremd?

Bearbeitet von Rienne
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@Rienne

 Ich habe NIE geschrieben, dass eine Verkürzung rein vom Alter und dem Schulabschluss abhängig ist. Das war auch ein Missverständis zwischen mir und dem Chief. Ich habe aber geschrieben das für eine Verkürzung auf 18 Monate immer zwei Faktoren vorliegen müssen. Das ist auch so. Es kann auch sein, dass eine vorherige Berufsausbildung und ein Schulbabschluss anerkannt werden.

Das war Du dir persönlich vorstellen kannst, interessiert niemanden. Jedenfalls nicht bei der IHK. Du beziehst dich ja auf die IHK Köln. Der Abteilungsleiter Berufsliche Bildung der IHK Köln sagt aber aber etwas ganz Anderes als Du.

Warum machst Du dir so viel Mühe in diesem Thread und behauptest Dinge der IHK Köln und machst dir nicht einmal die Mühe dort anzurufen und nachzufragen ob das überhaupt stimmt, was Du hier schreibst? 

Mir kann das ja eigentlich vollkommen egal sein was Du hier schreibst. Ich finde es nur nicht schön, wenn andere User in diesem Forum bei so wichtigen Themen völlig falsche Aussagen/Informationen lesen, wenn sie sich selber informieren möchten.

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vor 3 Minuten schrieb fisi2.0:

Ich finde es nur nicht schön, wenn andere User in diesem Forum bei so wichtigen Themen völlig falsche Aussagen/Informationen lesen, wenn sie sich selber informieren möchten.

Den Ball kann ich nur zurückgeben mit deiner Aussage:

Am 14.11.2019 um 15:44 schrieb fisi2.0:

Grundsätzlich ist das richtig, aber nur wenn der Auszubildende über 21 Jahre alt ist und das Abitur oder die Fachoberschulreife hat.

Denn es können nunmal, rein formal auch andere Faktoren eine Verkürzung ermöglichen. Diese Rahmenbedingungen sind nunmal nicht in Stein gemeißelt.

Oder auch

Am 14.11.2019 um 15:44 schrieb fisi2.0:

Dann kann er bei guten Leistungen einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen, was aber auch nur maximal 6 Monte sind.

Auch das stimmt nicht. Es handelt sich dabei auch lediglich um eine Empfehlung. Auf einigen IHK Seiten steht dazu auch nur, dass eben auch dort nicht die Mindestausbildungszeit unterschritten werden darf. Das Gesetz dazu sagt auch nichts Genaueres.

vor 2 Stunden schrieb fisi2.0:

Alle IH Kammern in Deutschland halten sich an die gleichen Vorgaben

Das stimmt, und zwar sind diese das BBiG. Und darin steht lediglich folgendes:

Zitat

Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. [..] (§8 Abs. 1 BBiG)

und

Zitat

Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. (§45 Abs. 1 BBiG)

und zuletzt

Zitat

Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes. (§9 BBiG)

Dazu hat jede IHK übrigens ihre eigenen Richtlinien, die sich an Empfehlungen der Bundesregierung orientieren. Die Richtlinie der IHK Köln zum Beispiel haben ich ja bereits weiter oben verlinkt. In der übrigens und Abschnitt A Punkt (2) dieser nette Satz steht:

Zitat

(2) Die Richtlinie enthält Maßstäbe für die Entscheidungen der IHK Köln. Im Einzelfall können besondere Gesichtspunkte eine abweichende Beurteilung erfordern.

 

vor 29 Minuten schrieb fisi2.0:

Warum machst Du dir so viel Mühe in diesem Thread und behauptest Dinge der IHK Köln und machst dir nicht einmal die Mühe dort anzurufen und nachzufragen ob das überhaupt stimmt, was Du hier schreibst? 

Ich verstehe nicht, was du damit sagen möchtest. Ich behaupte nichts, sondern ich zitiere das, was die IHK Köln selber geschrieben hat, mit Quellenangabe übrigens.

vor 33 Minuten schrieb fisi2.0:

Der Abteilungsleiter Berufsliche Bildung der IHK Köln sagt aber aber etwas ganz Anderes als Du.

Das soll mir jetzt was genau sagen? Der Abteilungsleiter ist kein Sachbearbeiter und weiß vermutlich in vielen Bereichen wesentlich weniger, als diese. Er hat ganz andere Aufgaben. Und ich sage auch nicht mehr, als schwarz auf weiß nachzulesen ist.

vor 2 Stunden schrieb fisi2.0:

Für eine Verkürzung auf 18 Monate müssen immer zwei Faktoren vorliegen.

Auch das stimmt nicht in jedem Fall. Dazu aus der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO), die in NRW gilt, folgender Ausschnitt:

Zitat

Die Anrechnung nach §1 BKAZVO
Im §1 der BKAZVO ist die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer geregelt. Jugendliche, die z.B. die Berufsfachschule erfolgreich besucht haben, kann dieser absolvierte Bildungsgang mit sechs, zwölf oder achtzehn Monaten (je nach Art und zeitlicher Dauer der besuchten Schulform) auf eine sich anschließende duale Ausbildung angerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch ein gemeinsamer Antrag des Auszubildenden und des Ausbildenden an die zuständige Stelle.

Auch wenn das jetzt beim TO nicht zutreffen mag, so negiert es doch deine pauschalisierte Aussage.

 

vor 43 Minuten schrieb fisi2.0:

 Ich habe NIE geschrieben, dass eine Verkürzung rein vom Alter und dem Schulabschluss abhängig ist.

Doch, sogar mehrfach. U.a. hier:

Am 16.11.2019 um 07:42 schrieb fisi2.0:

Um den Ausbildungsvertrag auf 18 Monate zu verkürzen muss der Auszubildende mindestens 21 Jahre alt sein UND die Fachoberschulreife oder einen höherwertigen Schulabschluss besitzen. Liegt beides nicht vor, kann man den Ausbildungsvertrag gar nicht verkürzen.

Nur mal so als Beispiel, wie eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten anders erreicht werden kann: Der Auszubildende hat eine Fachoberschulreife (-6 Monate) und war bereits ein Jahr in einem Vollzeitpraktikum im entsprechendem Berufsbild tätig (noch einmal z.B. - 6 Monate) und tritt die Abschlussprüfung früher an (- 6 Monate). Somit hat er, so wie es @SaJu bereits erwähnt hat, die maximal mögliche Verkürzung der Ausbildungsdauer erreicht.

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Liebe oder Lieber? @Rienne wie kann man nur so einen Aufwand betreiben wie Du es machst, um einen Thread kaputt zu schreiben?

Wie ich schon mehrfach gechrieben habe, beziehst Du dich immer wieder auf die IHK Köln und genau die IHK sagt, dass das NICHT richtig ist was Du schreibst. Dieser Thread und deine Aussagen sind bei der IHK Köln sogar schon bekannt. Ruf doch einfach mal dort an, wie ich es dir schon mehrfach empfohlen habe und man wird dir dort genau erklären das Du einfach Unsinn schreibst.

Ich gebe aber auch gerne zu, dass ich mich einmal (nicht mehrfach wie von dir fälschlicherweise behauptet) schlecht oder falsch ausgedrückt habe, als ich folgendes geschrieben habe:

" Um den Ausbildungsvertrag auf 18 Monate zu verkürzen muss der Auszubildende mindestens 21 Jahre alt sein UND die Fachoberschulreife oder einen höherwertigen Schulabschluss besitzen. Liegt beides nicht vor, kann man den Ausbildungsvertrag gar nicht verkürzen."

Selbstverständlich kann man auch noch über eine abgeschlossene Berufsausbildung verkürzen. Das ist richtig. Ich bin zu dieser nicht ganz richtigen Aussage gekommen, weil es extrem selten vorkommt, dass eine Person in einem Alter von unter 21 Jahren schon die zweite Berufsausbildung absolviert. Und besonders selten sogar in den IT-Berufen.

Es bleibt dabei: Für eine Verkürzung auf 18 Monate müssen mindestens zwei Faktoren vorliegen. Das ist auch keine individuelle Regeleung wie Du es immer wieder behauptest. Ohne eine Fachoberschulreife/abgeschlossene Berufsausbildung (es kann auch eine rein schulische Ausbildung sein) und mit einem Alter von unter 21 Jahren, verkürzt niemand in Deutschland einen IHK Beruf um 50% auf 18 Monate. Egal was Du dir alles vorstellen kannst.

Und dein Beispiel aus einem verkürzten Ausbildungsvertrag und anschließender vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung steht doch gar nicht zu Diskussion. Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist etwas ganz Anderes als eine Verkürzung des Ausbildungsvertrag. Das sind rechtlich total unterschiedliche Dinge.

In diesem konkreten Fall des TE, kann der TE die Ausbildung im Ausbildungsvertrag GAR NICHT verkürzen. Nicht mal um 1 Monat. Es liegt weder ein in Deutschland anerkanntes Schulzeignis über einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) noch ein anerkannter Berufsabschluss oder eine anerkannte schulische Ausbildung vor.

Wie geschrieben, die IHK Köln (der dortige Referatsleiter Berufliche Ausbilung) erwartet deinen Anruf um dich genau aufzuklären. Wenn Du dir so sicher bist, dann kläre das doch mit der IHK Köln, die Du selber hier mehrfach angesprochen hast.

Bearbeitet von fisi2.0
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