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Veröffentlicht

Moin zusammen!

Erstmal zu mir... ich bin 20 Jahre alt und im 3. Lehrjahr als FiSi im Krankenhaus.

Am Wochenende (Nach Rufdienstende 10-13 Uhr) ist bei uns das "Krankenhaus Programm" ausgefallen indem alle Patienten etc. drinne stehen.

Jetzt kam unser Chef auf die "tolle" Idee den Rufbereitschafstdienst auszuweiten.

 

Jeden Tag von 8 - 20 Uhr.

In der Woche: 12,5% von einer Stunde bekommt man als Überstunde (Wenn nichts anfällt) also pro Stunde 7min und 30 Sec.

Am Wochenende bekommt man Pro 3h eine Überstunde.

 

Ich persönlich finde das ist totale Verarsche und ausbeute.

Jetzt zur nächsten frage... Darf man das überhaupt als Azubi???

Unsere Abteilung hat am Montag ein Gespräch mit der MAV, aber ich will da nicht unwissend auftauchen.

 

Wäre super, wenn jeder mal seine Meinung dazu abgeben kann.

 

EDIT: Achja eine 70 Euro Pauschale pro Monat gibt es noch "dazu"...

Bearbeitet von A1exR

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Beliebteste Beiträge

  • Ich würde vermuten, dass sowas in einer Extra-Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Da man zu so einer Unterschrift nicht verpflichtet ist und als Azubi quasi eh unkündbar ist,

  • Ich frag mich immer noch, was genau passiert, wenn der Azubi in seiner RB Einsatzzeiten hat und das Problem verschlimmbessert weil er es nicht besser weiß... Nicht auszudenken wenn er, natürlich

  • Na also, ab sofort macht kein Azubi mehr irgendeine Form des Rufdienstes (ihr dürft ja nicht) *pfeif*. Sollen sich die Festangestellten mit dem Chef rumschlagen (oder er mit ihnen). Klingt erst m

  • Autor

Das stand in der Mail:

Zeiten der Rufbereitschaft:

Werktags (außer Freitags)

17.00 Uhr bis 20.00 Uhr

3 Stunden

Samstag/Sonntag/Feiertag

08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

12 Stunden

Freitags

13.00 Uhr bis 20.00 Uhr

7 Stunden

Werktags (Montag bis Freitag) wird die Zeit der Rufbereitschaft (3 Stunden) nach der 1/8-Regelung vergütet. Am Wochenende werden für 12 Stunden Bereitschaft 4 Stunden dem Stundenkonto gut geschrieben.

Geleistete Arbeitszeit wird wie folgt abgerechnet:

 

Zeit

Vergütung

Telefonanruf

Problemlösung innerhalb von 15 Minuten

Pauschal 15 Minuten

Telefonanruf

Problemlösung dauert länger als 15 Minuten

15 Minuten + tatsächlich geleistete Zeit

1. Anwesenheit

 

Pauschal 3 Stunden + mehr geleistete Arbeit

2. Anwesenheit am gleichen Tag

 

Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Arbeitsminuten

 

Die angefallenen Überstunden können je nach Wunsch des Mitarbeiters und Abteilungsbelangen in frei genommen oder ausgezahlt werden.

Jeder Mitarbeiter erhält monatlich eine zusätzliche Pauschale in Höhe von ca. 70,- €, um die Arbeitsfähigkeit (Fernzugang über einen performanten DSL-Zugang) von zu Hause zu gewährleisten.

Reaktionszeit:

Es wird vereinbart, dass ein Telefonanruf sofort angenommen werden muss.

Anwesenheit während der Rufbereitschaft:

Die Anwesenheit vor Ort ist nur in Situationen notwendig, die nicht über einen Fernwartungszugang gelöst werden können.

Rufbereitschaft für Auszubildende

Auszubildende nehmen an der Rufbereitschaft ab dem zweiten Ausbildungsjahr teil, sofern der Ausbilder keine Einwände hat.

Ich würde vermuten, dass sowas in einer Extra-Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Da man zu so einer Unterschrift nicht verpflichtet ist und als Azubi quasi eh unkündbar ist, sehe ich da für dich kein Problem.

Als AN würde ich eine solche Regelung aber auch nicht annehmen. Da kann man sich ja niemals Freizeit legen.

als Erwachsener ist das erlaubt ... und die Details darfst Du selbst aushandeln ;)

Anruf sofort Annehmen ? Bedeutet dass Du zuhause gebunden bist. Sofern immer nur eine einzelne Person "in Bereitschaft" ist kann das sehr anstrengend sein ( spreche aus langjähriger Erfahrung ) und sollte spürbar entlohnt werden.

So ein Hunni pro Wochenende Bereitschaft darfs gerne sein finde ich

  • Autor
vor 1 Minute schrieb charmanta:

als Erwachsener ist das erlaubt ... und die Details darfst Du selbst aushandeln ;)

Anruf sofort Annehmen ? Bedeutet dass Du zuhause gebunden bist. Sofern immer nur eine einzelne Person "in Bereitschaft" ist kann das sehr anstrengend sein ( spreche aus langjähriger Erfahrung ) und sollte spürbar entlohnt werden.

So ein Hunni pro Wochenende Bereitschaft darfs gerne sein finde ich

Ja, den Anruf sofort Annehmen. (Reden sich raus mit: Bla bla bla ist ja nen Handy, kannst du ja aufnehmen und dann wieder zurückrufen)

1 Person pro Woche

Das Problem ist halt, dass ich keine lust dazu habe (muss man ehrlich gestehen) dazu Azubi bin und sowieso schon viel mehr mache als erlaubt und die dann auch noch erwarten meine ganze Freizeit dafür zu opfern.

vor 48 Minuten schrieb A1exR:

Rufbereitschaft für Auszubildende

 

Auszubildende nehmen an der Rufbereitschaft ab dem zweiten Ausbildungsjahr teil, sofern der Ausbilder keine Einwände hat.

das hier ist der betreffende Absatz. Für einen Minderjährigen wäre der gar nicht ok ... ich vermute, hier möchte ein Abteilungsleiter ohne Rechtskenntniss "Ordre Mufti" erteilen ...

vor 48 Minuten schrieb A1exR:

Auszubildende nehmen an der Rufbereitschaft ab dem zweiten Ausbildungsjahr teil, sofern der Ausbilder keine Einwände hat.

Ich weiss ja nicht, aber mir stellt sich die Frage:

WARUM hat dein Ausbilder keinen Einwand? Wann sollst du dich erholen oder für Schule/Klausuren lernen, wenn ständig das Handy über deinem Kopf kreist?

Lass mich raten, es sind mehr Azubis in der Rufbereitschaft, als Angestellte? 🙂
Ich sehe nicht, wo eine Rufbereitschaft förderlich oder gar notwendig für eine Ausbildung ist. Wenn dein Ausbildungsvertrag nichts zu dem Thema beinhaltet, würde ich den "Wisch" nicht unterschreiben. Falls er das doch beinhaltet, mal einen fachkundigen (Anwalt?) drüberschauen lassen, ob das überhaupt rechtens ist.

  • Autor
vor 44 Minuten schrieb charmanta:

Versuch mal zu handeln. Vier Stunden Azubisalär sind doch für die Tonne ... wenn Du pro Bereitschaftstag irgenwas zwischen nem Fuffi und nem Hunni bekommst machts auf einmal Spass  😏

das wäre was... Da geht kein Handeln mehr.

  • Autor
vor 31 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

Der letzte Absatz ist einfah nur....

Was steht in deinem Ausbildungsvertrag, dass angenommen wird, dass du sowas nicht mal annehmen musst??

Da steht nichts drin bzgl. Dienst jeglicher Art.

  • Autor
vor 32 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

Der letzte Absatz ist einfah nur....

Was steht in deinem Ausbildungsvertrag, dass angenommen wird, dass du sowas nicht mal annehmen musst??

3 Azubis wovon nur 2 Dienst machen können. 5 Festangestellte.

Ich würde einfach mal ganz freundlich fragen, wie die sich das mit der Berufsschule bzw. der Abschlussprüfung vorstellen, wenn Du dank der Rufbereitschaft kaum Zeit hast, Dich in Ruhe vorzubereiten.

Reminder: Nach der Ausbildung gibt es 2 Aschlüsse: Den der Berufsschule und den der IHK/HWK ;-)

Selten so gelacht wie bei dem "Angebot", ganz klares "schiebts euch sonst wo hin" würde da von mir kommen, wenn die da nicht ordentlich drauf legen.

Bearbeitet von Albi

  • Autor
vor 6 Minuten schrieb Systemlord:

Reminder: Nach der Ausbildung gibt es 2 Aschlüsse: Den der Berufsschule und den der IHK/HWK 😉

Ich verstehe nicht genau was du mir damit sagen willst :D

  • Autor
vor 1 Minute schrieb Albi:

Selten so gelacht wie bei dem "Angebot", ganz klares "schiebts euch sonst wo hin" würde da von mir kommen, wenn die da nicht ordentlich drauf legen.

Ohja hab ich mir auch gedacht... es ist ja kein "Angebot" sondern eine Vorlage wie wir arbeiten müssen. Werden nach TVöD bezahlt usw.

Das wurde mit uns ja auch nicht besprochen, sondern einfach beschlossen. Ab kommenden Montag soll das gelten.

vor 2 Minuten schrieb A1exR:

Ich verstehe nicht genau was du mir damit sagen willst :D

Ich denke, damit ist gemeint, dass du auch ein Abgangszeugnis bekommen wirst und nicht nur die Noten deine Abschlussprüfung, die ja nur von kurzer Dauer ist. Heißt, du bräuchtest jetzt schon genug Zeit zum lernen und nicht erst am Ende der Ausbildung, wenn die AP naht..

vor 1 Minute schrieb A1exR:

Ab kommenden Montag soll das gelten.

Dann habt ihr ja noch ein paar Tage Zeit, um mal eure MAV (Betriebsrat o.ä.) darauf aufmerksam zu machen und entsprechend euch zu wehren.

 

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