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Arbeitslos Melden nach bestandener Prüfung


Effe232

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen! 
Ich habe heute die Mitteilung zur bestandenen Abschlussprüfung erhalten und somit meinen letzten Arbeitstag. Da ich nicht im Ausbildungsbetrieb bleibe und den AG wechsle, beginnt mein neues Arbeitsverhältnis zum 01.08.2020. Steht so auch im Arbeitsvertrag. Muss ich mich jetzt für 2 Wochen beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Die Krankenkasse werde ich vermutlich auch informieren müssen. 
 

Vielleicht habt ihr hier eine Idee/Erfahrung dazu. Würde mich über eine Info freuen. Vielen Dank und euch ein schönes Wochenende! 

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Wie Maniska schon angemerkt hat, bist Du bis zu einem Monat durch die Nachversicherungspflicht weiterhin krankenversichert. Im Beamtendeutsch nennt sich das Ganze "nachgehender Leistungsanspruch" (siehe z.B. https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/825-nachgehender-leistungsanspruch.html ).

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Hab dieselbe Situation. Ausbildung ist seit gestern beendet. Hab direkt bei der Agentur für Arbeit angerufen und die meinte, ich soll mir am Montag mal 30 Minuten Zeit nehmen, dann werde ich per Telefon durch das Programm geführt, um mich arbeitslos zu melden.

Würde das an deiner Stelle auch machen, die paar hundert Euro mehr sind's wert :)

Bearbeitet von Crapz
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Du musst dich nicht Arbeitslos melden... Deine Versicherung läuft ja nicht sofort ab.

Da ich in der gleichen Situation bin wie du, habe ich bereits mit dem Arbeitsamt telefoniert und habe die Info bekommen, dass ich mich gerne Arbeitslos melden kann und somit noch Geld bekomme aber es keine Pflicht ist, da ich ja kurz darauf eh wieder eine Arbeitsstelle antreten werden und somit nicht mehr Arbeitslos bin. Ich empfehle es dir trotzdem zu machen, weil Kohle für nichts zu bekommen ist nie schlecht.

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vor 22 Minuten schrieb WYSIFISI:

Wenn das die Rechtslage ist, kannst Du doch bestimmt auch die Rechtsnorm nennen oder einen Link angeben.

§38 SGB 3

Zitat

(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html

Gilt aber nicht für eine betriebliche Ausbildung.

Bearbeitet von thereisnospace
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Zu dem Thema nochmal: Wollte mich heute arbeitslos melden, aber durch Corona geht das alles sooo langsam. Also macht's so schnell wie möglich... Muss jetzt auf iwelche Zugangsdaten per Post warten. Bis dahin hab ich vermutlich schon meinen neuen Job.

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