Zum Inhalt springen

Ab wann ist mein neuer Arbeitsvertrag rechtlich gültig?


topuser

Empfohlene Beiträge

Ich habe von einem Unternehmen, wo ich anfangen möchte zu arbeiten, einen unbefristeten Vertrag per Post zugeschickt bekommen (wurde alles so besprochen, wie es im Vertrag steht).

Dort sind zwei Exemplare drin, ein Exemplar für mich und eins soll ich zurück an das Unternehmen schicken.

Beide Exemplare sind von Unternehmensseite bereits unterschrieben. 

Wenn ich dort jetzt beide unterschreibe, ist der Vertrag dann gültig und ich bin bindend daran oder muss ich warten,

bis er zurück an das Unternehmen geschickt wurde (und noch mal bestätigt wurde)?!

Ich frage deshalb, weil ich dann ja theoretisch meine Kündigung einreichen kann im jetzigen Unternehmen.

Bearbeitet von topuser
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Exemplare sind beide vom Unternehmen bzw. dessen rechtlichem Vertreter unterzeichnet? Dann bist du JETZT schon auf der sicheren Seite.

Fehlt die Unterschrift, würde ich diese nachfordern und erst dieses Exemplar unterzeichnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Vertrag ist rechtskräftig, wenn sich beide Seiten über die Konditionen einigen und das bestätigen - in diesem Fall mit der Unterschrift. Die Unterschrift des Unternehmens signalisiert ganz klar, dass sie dich zu den in dem Vertrag genannten Konditionen einstellen wollen. Wenn du unterschreibst sind beide Seiten einverstanden und der Vertrag ist rechtskräftig.

Es besteht dann keine Pflicht mehr auf die Antwort des Unternehmens zu warten, du kannst dann kündigen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für eure Antworten, ich habe da noch eine Unklarheit für mich:

Noch mal zum Verständnis:

- Ich habe zwei Exemplare vom unbefristeten Arbeitsvertrag per Post bekommen, beide bereits vom Unternehmen unterschrieben.

- Ich habe mir den Vertrag durchgelesen, bin damit einverstanden und habe beide Exemplare unterschrieben

- Im Vertrag steht unter Schlussbestimmungen, dass "beide Seiten je ein Exemplar des Vertrages erhalten".

- An dieses Vertragsangebot ist das Unternehmen bis zum 30.01.2022 gebunden

Also heißt das jetzt, der Vertrag ist noch nicht gültig, obwohl alle unterschrieben haben, da das Unternehmen ein von mir unterschriebenes Exemplar erst noch zurück braucht? 🙄

 

Bearbeitet von topuser
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Bitschnipser:

Die Frage ist ja eher, warum unterschreibst du einen Vertrag, wenn du eh direkt wieder kündigen willst? Dann kannst du dir auch die Unterschrift sparen.

Es geht darum, dass er zeitnah den aktuellen Job kündigen kann, wenn alles eingetütet ist...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Bitschnipser:

Die Frage ist ja eher, warum unterschreibst du einen Vertrag, wenn du eh direkt wieder kündigen willst? Dann kannst du dir auch die Unterschrift sparen.

Ich verstehe nicht genau, wie du das meinst.

Ich möchte das Unternehmen wechseln und im neuen unbefristeten Vertragsangebot steht drin, dass das Angebot bis zum 30.01.2022 gültig ist bzw. das Unternehmen daran gebunden ist und dass sie ein Exemplar von mir per Post zurückgeschickt bekommen möchten.

vor 8 Minuten schrieb 0x00:

Nein, der Vertrag ist ab Unterschrift gültig! Die Schlussbestimmungen sagen lediglich, dass du nach Unterzeichnung ein Exemplar zurückschicken musst, nicht, dass er dann erst gültig ist.

Ok, dann verstehe ich diesen Teil mit der Gültigkeit des Vertragsangebotes nicht, warum das da überhaupt drin steht...

Trotzdem danke.

Bearbeitet von topuser
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Frist zeigt nur wie lange das Unternehmen zu dem Vertrag stehen kann. Es geht einfach nur darum das du nicht erst im Juli (wo das Unternehmen die Stelle dann andersweitig vergeben hat) ankommen kannst und sagen kannst, hier Vertrag ich arbeite jetzt hier.

Oder anders ausgedrückt, ab Februar würde das Unternehmen jemanden anders suchen wenn du nicht unterschreibst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb topuser:

Ok, dann verstehe ich diesen Teil mit der Gültigkeit des Vertragsangebotes nicht, warum das da überhaupt drin steht...

Trotzdem danke.

Die Gültigkeit steht wahrscheinlich aus zwei Gründen drin. Erstens will die Firma nicht, dass du in zwei Jahren antanzt und fragst wann du denn anfangen kannst. Und zweitens wollen die zeitnah eine Antwort von dir, sodass sie weitersuchen können, solltest du nicht unterschreiben.

Edit: verdammt @Predni war schneller :(

Das zeitlich limitierte Angebot und der Fakt, dass beide Vertragpartner eine Ausfertigung bekommen haben nichts miteinander zu tun. Die Firma will nur eine Ausfertigung für ihre Unterlagen haben.

Wenn du dir nicht sicher bist, dann schick den Vertrag doch einfach Montag früh per Einschreiben los, dann solltest du Mitte/Ende der Woche die Bestätigung haben. Dann ist es immer noch weit vor Ende des Monats und du hast auch genug Zeit um noch zu kündigen.

Bearbeitet von 0x00
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb 0x00:

Das zeitlich limitierte Angebot und der Fakt, dass beide Vertragpartner eine Ausfertigung bekommen haben nichts miteinander zu tun. Die Firma will nur eine Ausfertigung für ihre Unterlagen haben.

Das sehe ich nicht so. 

Ich habe den Vertrag ja bereits unterschrieben, kann dieses aber nicht nachweisen ohne ein Exemplar zurückzuschicken.

Somit könnte das Unternehmen ja vom Vertragsangebot abspringen, obwohl ich jetzt schon rechtzeitig unterschrieben habe.

Also verstehe ich das so, dass ich spätestens bis zum 30.01.2022 ein unterschriebenes Exemplar zurückgeschickt haben muss sonst ist der Vertrag nicht mehr gültig? 

Bearbeitet von topuser
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Nein, denn du hast doch zwei vom Unternehmen abgezeichnete Exemplare vorliegen.

Alles klar.

Ich rufe morgen einfach mal die HR Business Partnerin an, wann ich dann jetzt die Kündigung einreichen soll.

Unterschrieben habe ich ja jetzt...

Danke für die Antworten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist alles eh pseudosicherheit. Das Unternehmen kann dir auch sofort nach "Vertragsbeginn" wieder kündigen in der Probezeit und du bist wieder raus und bekommst halt 2 Wochen Lohn. Von daher lohnt sich irgendwelche Aufregung schlicht nicht. Sobald ein Vertrag da ist kannst daher einfach loslegen mit Kündigung, etc.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...