@ Aven:
Ob das als Zensur oder als Schutz vor diesen Spielen anzusehen ist, steht für mich auf einem anderen Blatt und ist sicherlich nicht Inhalt dieser Diskussion (ich möchte dieses Thema nicht unter den Tisch kehren, aber es gehört einfach nicht in diese Diskussion hinein).
Worauf ich einfach aufmerksam machen wollte, ist, dass es eine schwierige Gratwanderung ist, sich da gesetzeskonform zu verhalten. Und ich weiss ehrlich nicht, ob es ausreicht, in einer (jetzt mal fiktiv angenommen) Diskussion oder auch in einer technischen Anfrage den Namen eines Spiels, so wie Du es vorgeschlagen hast, durch eine Abwandelung oder Verfälschung zu ersetzen. Ich hatte da schon einmal mit einem Rechtsanwalt drüber gesprochen, der der Auffassung der Bundesprüfstelle folgte und eine Nennung eines abgekürzten oder veränderten Namens schon als rechtlich bedenklich ansah.
Andererseits sehe ich auch, dass renommierte Zeitschriften aus dem IT-Bereich bestimmte Ego-Shooter zum Ermitteln von Benchmarks benutzen und auch nennen.
Wie gesagt, ich bin momentan selber nicht sicher, wo die Grenzlinie liegt, da hier offensichtlich unterschiedliche Ansichten und Interpretationen der gesetzlichen Grundlage aufeinandertreffen.
Warten wir ab, was Hawks Recherchen ergeben.