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Rienne

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  1. Es reicht aber zum Leben, darum geht es. Und da ist eine Aussage wie "das klappt bei mir finanziell nicht" schlichtweg falsch. Sondern dann ist es ein "ich möchte auf gewisse Dinge nicht verzichten wollen."
  2. Ich kenne deine persönliche Situation nicht, aber gerade die Ausbildungsvergütungen für Fachinformatiker sind meist relativ hoch und Anspruch auf Wohngeld sollte auch gegeben sein. Und u.U. könnte auch BAB drin sein, falls der Ausbildungsbetrieb doch wenig zahlt. Also ich hatte in der Ausbildung mehr Geld zur Verfügung als mit ALG II.
  3. Ich habe auch schon so einiges erlebt mit Paketboten. Aber für unseren Hermeslieferanten muss ich echt einmal eine Lanze brechen. Nicht nur, dass er mit seinem hohen Alter (weil über 60) immernoch zu Fuß bis zu uns in den 4. Stock läuft, er ist auch immer höchst freundlich und höflich. Hinzu kommt auch noch, dass er, wenn er gegen Mittag niemanden angetroffen hat, eine Nachricht hinterlässt in der steht, er käme heute (!) oder morgen erneut. Oft ist es dann wirklich so, dass er abends noch einmal klingelt und uns besagte Pakete bringt.
  4. Doku + Anhang = 30 Seiten: Bei uns war es (als FIAE) normal 80+ Seiten Anhang abzugeben. Aber die Doku selber durfte 15 Seiten nicht überschreiten. Dem kann ich nur zustimmen. Jede IHK handhabt solche Dinge anders.
  5. Am besten ist das, wenn man dabei noch in der Wohnung sitzt und sich wundert, dass es nicht einmal geklingelt hat.
  6. Die Erfahrungen sollten Beleg genug sein. Wie ich kurz darauf aufgeführt habe. Was wäre denn sonst ein Beleg? Ich kann dir gerne auch Namen von Unternehmen nennen, bei denen es so ist. Oder schau dir doch einfach mal Ausbildungsstellenausschreiben (vor allem über firmeneigenen Homepages) an. Oh, sieh mal einer an, da gibt es ja tatsächlich Azubis, die ihre Ausbildung schmeißen und studieren. DAS und nichts anderes habe ich gesagt. Und, dass nunmal nur jemand, der eine Berechtigung zum Studieren hat, auch studieren gehen kann - ergo keiner, der nur einen Haupt- oder Realschulabschluss und keine Berufserfahrung hat! Alle anderen Zahlen treffen auf die Gesamtheit der Azubis zu und sind in keinster Weise differenziert nach Schulbildung oder Alter. Die Threaderstellerin hat selber geschrieben, dass sie aus NRW kommt. So wie ich auch. Und hier gibt es sicherlich keinen Mangel an IT-Unternehmen. Manchmal muss man halt einen längeren Weg auf sich nehmen oder umziehen - was aber bei einem Studium ähnlich wäre, da kaum ein Dorf eine Hochschule beherbergt.
  7. Es ist schon lange nicht mehr so, dass alle Ausbilungsstellen zum 1.8. bzw 1.9. ausgeschrieben und besetzt werden. Zumal es immer wieder vor kommt, dass kurz vor Ausbildungsbeginn die geplanten Azubis abspringen und die Stelle wieder frei wird. Von daher würde ich mir keinen allzu großen Kopf machen @cruiseac. Bei mir in der Berufsschulklasse gab es eine ganze Menge Leute, die erst im August angefangen haben eine Stelle zu suchen und dann kurz vor bzw. kurz nach Schulbeginn angefangen haben oder auch erst einige Monate später ihre Ausbildung begonnen haben. Gibt genug Unternehmen, die einfach Azubis einstellen, sobald sich ein passender Kandidat beworben hat. Egal ob zum 1.9. oder 1.3. oder wann auch immer. Dass die großen Konzerne feste Bewerbungsfristen haben, stimmt allerdings. Jedoch ist so ein Konzern auch nicht zwingend die beste Ausbildungsstätte. Bewirb dich einfach weiter! Du wirst schon etwas finden! Das hat nichts mit meiner Meinung zu tun, sondern logische Schlussfolgerung. Ein Abiturient kann eine Ausbildung für ein Studium hinschmeißen, ein, frisch von der Schule kommender, Haupt- oder Realschüler nicht. Und es gibt solche Fälle! Hatten erst letztes Jahr so einen bei uns im Betrieb. Was du da schreibst macht gar keinen Sinn. Erstens hat er sich nichts "verbaut", denn das würde heißen, dass er nie mehr die Chance dazu hätte. Und spätestens für den Ausbildungsbeginn in 2018 hat er wieder genau die selben Chancen wie jeder andere auch. Und zweitens: siehe Ausführung oben!
  8. Hast du nicht einmal deren E-Mail-Adressen? Also bei uns konnten wir die Lehrer so auch kontaktieren.
  9. Joa, und dann gibt es ja auch noch dieses "Schlupfloch", dass, wenn der Betrieb dich nach Bestehen der Prüfung weiter arbeiten lässt ohne vorher etwas vereinbart zu haben, bist du (theoretisch) automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur üblichen Bezahlung. Allerdings nehme ich an, dass ihr vorher auch schon darüber gesprochen habt, oder? Immerhin gilt bei Verträgen auch eine mündliche Vereinbarung als gültig.
  10. Im Idealfall sollte der Arbeitsvertrag schon vorher unterschrieben worden sein. Immerhin endet mit dem Erhalt dieses Zettels die Ausbildung und ohne Vertrag bist du am Tag darauf arbeitslos.
  11. Ist das IHK-Dokument denn auch von deiner IHK? Jede IHK handhabt das nämlich, was man leider immer wieder sagen muss, anders. Bei uns gibt es z.B. gar keine Wahl der "Zielgruppe für die Dokumentation/die Präsentation". Wir müssen einfach einen allgemeinen Projektbericht erstellen und diesen dann vor dem PA als Präsentation darstellen - entsprechend ist zwangsweise der PA auch die Zielgruppe. Habe aber auch schon öfter gehört, dass es IHKs gibt, die den Prüflingen die Wahl lassen und man schon den Bericht als reine Kundendokumentation schreiben kann und auch die Präsentation eher eine Produktpräsentation ist als eine Darstellung des Projektablaufes.
  12. Streng genommen ergäbe dieses Ergebnis allerdings 49,4% - was kaufmännisch eigentlich abgerundet wird. Aber wie ich schon erwähnt hatte: Es kann gut sein, dass sich das tatsächliche Ergebnis auch noch einmal von den vorläufigen Zahlen abweicht.
  13. Ich glaube du verstehst es falsch, @lepide. So wie ich es verstehe, hat er keine mündliche Nachprüfung machen müssen, trotz dem knappen Ergebnis in der schriftlichen Prüfung, sondern hat nach seiner Präsentation und dem Fachgespräch laut der Aussage des Prüfungsausschusses direkt bestanden. Ich nehme mal an, dass das vorläufige Ergebnis nicht ganz dem endgültigen Ergebnis entsprach, so dass der TO vielleicht doch auf oder über 50% in Prüfungsteil A gekommen ist. Aus eigener Erfahrung kann ich auch nur jedem ans Herz legen, bei seiner schriftlichen Prüfung Einsicht zu verlangen. Bei mir kam ein Fehler nur heraus, weil der PA uns nach der mündlichen Prüfung auch noch einmal die Punkte aus der schriftlichen genannt haben. Denn angeblich hatte ich laut Internetseite der IHK 63 Punkte in GA1, laut PA 84. Im IHK-Zeugnis standen jedoch auch nur die 63, so dass nach telefonischer Anfrage noch einmal geprüft wurde und tatsächlich die 84 Punkte das korrekte Ergebnis waren. Letzten Endes hieß das: Zeugnis wieder einschicken und auf die Korrektur warten.
  14. Nicht nur. Du siehst auch von den öffentlichen Clubs und von denen, in denen du Member bist, die Neuigkeiten, wenn du ganz oben auf den dritten Tab mit dem Titel "Aktivitäten" klickst. Aber ich stimme zu, die Club-Beiträge nicht als Benachrichtigung auf der Main-Page zu haben, ist etwas ungünstig.
  15. Das würde ich nicht behaupten. Es sind mehr als eine Person an einer solchen Entscheidung beteiligt und sie werden schon ihre Gründe haben. Und wieso soll man direkt Klage erheben? Erst einmal wird Widerspruch eingelegt, dann sollte der TO, wie schon erwähnt, auch erst einmal Einsicht beantragen und nicht nur vermuten woran es jetzt genau lag. Danach kann man dann gerne über weitere Schritte nachdenken. Du weißt schon, in welchem Kostenrahmen sich gerichtliche Entscheidungen bewegen? Wenn der TO kein Recht bekommt und auch keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat und auch keine Rechtsschutzversicherung vorweisen kann, dann ist er ruck zuck im 5-stelligen Eurobereich.
  16. Im Feed des Clubs wird es angezeigt. Oder man geht im Club oben auf den Reiter "Games" ^^ Soulstealer Vayne hat aber doch nichts mit dem Event zu tun, sondern gibt es beim Einlösen von 10 Hextech-Stein-Dingern (oder mit ganz viel Glück in ner Chest), oder nicht? Und ja, habe gestern mal 4 von diesen Quests gemacht. Werde mir aber die Skins nicht kaufen, da ich beide Champs nicht spiele.
  17. IHK Hannover hat übrigens auch noch einen Hinweis zur Fremdleistung in der Projektarbeit auf ihrer Seite: Allerdings klingt es dort wirklich nicht so drastisch, wie es vom TO beschrieben wird. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass, in den Zeiten, wo die Plagiatsvorwürfe immer wieder Thema der Öffentlichkeit sind, der Prüfungsausschuss vielleicht auch etwas strenger ist und ggf. auch Exempel statuieren will. Und wie schon gesagt: 4 von 15 Seiten der Dokumentation (Anhang zählt da nicht wirklich) sind mMn schon eine ganze Menge. Es kommt z.B. auch immer wieder vor, dass hier Prüflinge die Dokumentationsvorlage von @stefan.macke nutzen, diese aber ohne Rücksicht auf die IHK-eigenen Vorgaben und ohne Sinn und Verstand 1:1 übernehmen, oder auch die von ihm zur Verfügung gestellten Dokus auszugsweise kopieren, und sich dann wundern, dass die Bewertung schlecht ausfällt oder sie durchfallen. Hast du denn, neben der Beschwerde, auch einmal Einsicht in deine Prüfung bzw. in die Bewertung der Dokumentation beantragt? Dabie kannst du dir zum einen Notizen machen und zum anderen wird dann vielleicht auch schon einiges etwas klarer.
  18. Also ich glaube, das Problem liegt vor allem am Umfang. Man soll selbstständig eine Dokumentation über 15 Seiten erstellen. Wenn davon mehr als 1/4 fremde Texte sind, und diese dann nicht einmal als solche gekennzeichnet wurden, dann würde ich mir als Prüfungsausschuss auf gut Deutsch auch ver*****t vorkommen. So etwas gehört mMn eigentlich in den Anhang und man kann innerhalb der Dokumentation dann darauf verweisen. Es spielt keine Rolle ob die Teste der IHK zur Einsicht vorliegen oder nicht. Anscheinend hatten sie ja doch eine Möglichkeit dies zu überprüfen. Im Übrigen gilt immernoch der Leitsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Dass man Zitate zu kennzeichnen hat, lernt man normalerweise schon in der Schule und auch dort sind z.B. Deutschaufsätze nicht weiter relevant und es gibt trotzdem bei Nichteinhalten der Regeln für Zitate Punktabzug. Jedenfalls sollte es zum Allgemeinwissen gehören, dass man weiß, dass Inhalte von Fremden auch als solche zu kennzeichnen sind. Wenn man sich nicht sicher ist, wie das gemacht werden muss, erkundigt man sich eben. Bist du dir denn sicher, dass es überhaupt um besagte Stelle geht? Oder hast du vielleicht als Dokumentationsvorlage alte IHK Berichte alter Azubis genutzt und dort vielleicht deren Formulierungen (unbeabsichtigt) übernommen? Nicht, dass ich dir etwas unterstellen möchte, aber das soll ja auch immer wieder vor kommen. Und so, wie sich deine Texte lesen, scheinen deine Ausführungen erst einmal nur Vermutungen zu sein.
  19. Also wenn du aus dem Raum Essen kommst, gäbe es für dich auch noch die Option des Verbundstudiums an der FH Dortmund in Kooperation mit der TH Köln. Die Frage ist halt, ob das etwas für dich wäre. Es sind i.d.R. alle zwei Wochen Präsenz-Samstage an den Hochschulen, wobei immer zwischen Dortmund und Gummersbach alterniert. Diese gehen von 9 Uhr bis 16:30 Uhr. Vorteil daran ist, dass es nicht abends nach der Arbeit ist, man also nicht eh schon total fertig vom Tag ist. Nachteil ist, dass ein gesamter Samstag dafür drauf geht. Der Masterstudiengang dauert in der Form 5 Semester. Ist als mMn vertretbar. Da es sich um staatliche Hochschulen handelt, zahlst du auch nur Semestergebühren und einen Materialbezugspreis. Wenn man sich über Dortmund einschreibt, bekommt man auch ein Semesterticket für den VRR + NRW-Ticket, an der TH Köln wurde das dieses Semester abgeschafft - demensprechend wurde aber auch der Semesterbeitrag ein ganzes Stück "günstiger".
  20. Huhu, darf man Fragen in welcher Gegend du wohnst? Denn je nachdem gibt es ja vielleicht auch staatliche (Fach-)Hochschulen, die dort ein berufsbegleitenden Masterstudium mit Präsenzzeiten anbieten. Also für mich wäre es wichtig, nicht ein reines Fern- oder Onlinestudium zu machen, da man in den Vorlesungen/Übungen und der direkten Interaktion von Komilitonen einiges mitnehmen kann, was mir ansonsten fehlen würde. Aber letzten Endes kommt es auch immer auf die persönlichen Vorlieben, Stärken und Möglichkeiten an.
  21. Weil der Beruf eines Arbeitsvermittlers auch nur daraus besteht. Tut mir leid, aber das ist doch sehr weit hergeholt. Nicht, dass ich die Mitarbeiter dort alle verteidigen will, dafür habe ich mich selber oft genug mit denen rumgeärgert, aber deren Aufgabe ist es nicht alle Prüfungsordnungen auswendig zu kennen. Und diejenigen, die diese Gesetze so entworfen haben, wie sie gültig sind, werden sich dabei schon etwas gedacht haben.
  22. Bei 100+ Ausbildungsberufen? Na den will ich kennenlernen, der das tut.
  23. Die Definition von "keine Leistung" finde ich interessant. Eine Umschulung zu beginnen, bis zur Zwischenprüfung durchzuziehen und an dieser teil zu nehmen ist auch eine Leistung. Vielleicht keine großartige, aber nicht keine!
  24. Ich wiederhole noch einmal: Es ist eine allgemeine Regelung für alle Ausbildungsberufe, die als 2+ jährige Weiterbildung angeboten werden. Aber du kannst dich ja gerne mit der zuständigen Stelle in Kontakt setzen und ihnen anbieten, dass du jede Prüfungsordnung durchliest und für sie eine Liste und entsprechenden Gesetzesentwurf erstellst, in denen nur die Zwischenprüfungen prämiert werden, die auch zum Bestehen der Ausbildung wichtig sind. Und natürlich dann auch bei jeglichen Änderungen der Prüfungsordnungen diese Regelung anpasst.
  25. Soviel dazu, dass du das nicht rauslesen kannst. Und ich habe nunmal nur noch einmal betont, dass es genug andere Gründe gibt, warum man eine Umschulung macht. Und wie @PVoss schon sagt: Die Einstellung kann sich ja auch ändern. Und ein Zeichen ist ja zum Beispiel auch, dass sich jemand die Mühe macht die AP zu bestehen. Der Umschüler/die Umschülerin könnte ja auch einfach absichtlich durchfallen und weiter so leben wie vor der Umschulung. Auch das hat hier niemand behauptet.

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