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Veröffentlicht

Moinsen,

die Panik auf der ganzen Welt bezüglich dem Coronavirus steigt täglich.

Daher habe ich und meine Mitschüler uns darüber Gedanken gemacht, dass eventuell die Prüfung vertagt werden könnte.

Hier habe ich direkt von der Handelskammer Informationen für Auszubildende und Ausbilder gefunden.

(Hoffentlich ist das okay, dass ich den Link direkt einfüge...?)

https://www.hk24.de/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/coronavirus-faq-ausbildung--4724900#titleInText0

Vielleicht ist das eine hilfreiche Information für den einen oder anderen. Hoffentlich wird die Prüfung nicht vertagt. Wie steht ihr zu diesem Thema?

MfG

ColbY

Bearbeitet von ColbY
Link vergessen

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  • Bitte vergesst nicht, dass es nicht die IHK gibt, und schaut zur Sicherheit immer auf der Seite der für euch zuständigen IHK nach ob die hier geposteten Infos auch für euch gelten!

  • Der DIHK hat gestern eine neuerliche Pressemitteilung zu den Abschlussprüfungen herausgegeben: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/ihks-geben-startschuss-fuer-sommer-abschl

  • Selbst wenn es bei ihm stimmen sollte... Solange deine IHK nichts dazu sagt, stimmt es für dich nicht. Ich würde lernen als fände die Prüfung statt...

Gepostete Bilder

Ich bin auch gespannt. Bin bei der IHK Schwaben, sprich Bayern und alle Schulen sind ja jetzt zu. 3 Wochen Berufsschule und einige Noten fehlen. IHK Schwaben will heute Mittag 13.03 Information zur Abschlussprüfungen auf der Website veröffentlichen.

  • Gast hat den Titel geändert in Prüfung Sommer 2020 - Coronavirus Informationen

Habe den Titel des Threads mal verallgemeinert.

  • Autor

Auch in Hamburg wurden alle Fort- und Weiterbildungen abgesagt.

Darunter fällt auch die Zwischenprüfung bis einschließlich 24. April 2020.

  • Autor

INFO 13.03.2020

Die Behörde für Schule und Berufsbildung hat am Freitag Nachmittag, 13. März 2020, verfügt, dass alle Hamburger Schulen ab Montag, den 16. März 2020 bis zum 29. März 2020 geschlossen sind.

Es gibt keine direkte Information darüber, ob die Auszubildenden in den Betrieb gehen müssen.

Bearbeitet von ColbY
Rechtschreibung^^

Rein von der rechtlichen Logik: Der Betrieb stellt euch für den BS-Unterricht frei. Findet kein Unterricht statt entfällt der Grund für die Freistellung und ihr habt im Betrieb aufzutauchen.

Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__15.html

vor 3 Stunden schrieb reiswanne:

Sprich die Abschlussprüfung für den Sommer 2020 im April (29.) fällt aus

Bislang nicht. Abschlussprüfung Teil 1 ist in anderen Berufen das was für FIs bislang die Zwischenprüfung ist, siehe auch neue Ausbildungsordnung. Im Text steht ja auch explizit bis 24.04.

  • Autor

Habe vorhin eine Mail unserer Schulleitung erhalten.

Zitat: "Die Zwischenprüfung am 18.03.2020 findet nach derzeitigem Stand statt. Genaueres finden Sie unter: https://www.hk24.de/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/coronavirus-faq-ausbildung-4724900." Der Link ist derselbe, den ich im ersten Post genannt habe.

 

Es soll ein virtueller Unterricht angeboten werden und Leistungsnachweise sollen mit Rücksprache der Lehrer vonstatten gehen. Mal gucken was noch für Informationen kommen.

Die Abschlussprüfung ist am Mi. 29.04.2020. Das befindet sich außerhalb des Zeitraumes, das von der IHK (Hamburg) angegeben wurde. Vermutlich wird beobachtet welche Auswirkungen das Virus noch mit sich bringen kann.

in dem link steht aber immer noch das die prüfung abgesagt wurde. mittlerweile hat auch unsere ihk die zwischenprüfung am 18.03. abgesagt. Die Schule kann da nix gegenteiliges bestimmen. Würde ihm der Schulleitung ne freundliche Antwort senden, mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen ihrem Text und dem verlinkten Beitrag der HK.

Also in Thüringen finden keine Prüfungen statt.

Bearbeitet von _n4p_

@derPat18: die Frage solltest du deinen Bildungsträger fragen.

vor 2 Stunden schrieb Chief Wiggum:

Rein von der rechtlichen Logik: Der Betrieb stellt euch für den BS-Unterricht frei. Findet kein Unterricht statt entfällt der Grund für die Freistellung und ihr habt im Betrieb aufzutauchen.

Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__15.html

Das Gesetz ist ja schön und gut, aber dagegen wird man sicher Einwand erheben können, da mir wertvoller Unterricht der Essentiell für die Prüfungen ist verloren geht - das wird sicher nicht im Interesse des Betriebes noch der IHK sein.

Generell geht es hier um das Verhalten eines Azubis bei Schulausfall: es handelt sich um eine zweckgebundene Freistellung. Fällt der Zweck weg gibt es keine Freistellung.

Ob der ausgefallene Unterricht später nachgeholt wird ist noch nicht entschieden. Somit brauchst du dir auch noch keine Sorgen machen.

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