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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen! 
Ich habe heute die Mitteilung zur bestandenen Abschlussprüfung erhalten und somit meinen letzten Arbeitstag. Da ich nicht im Ausbildungsbetrieb bleibe und den AG wechsle, beginnt mein neues Arbeitsverhältnis zum 01.08.2020. Steht so auch im Arbeitsvertrag. Muss ich mich jetzt für 2 Wochen beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Die Krankenkasse werde ich vermutlich auch informieren müssen. 
 

Vielleicht habt ihr hier eine Idee/Erfahrung dazu. Würde mich über eine Info freuen. Vielen Dank und euch ein schönes Wochenende! 

Ich würde das schon machen, die Zeit ist ja da, dann ist man schon registriert, falls später mal Bedarf besteht.

Hab dieselbe Situation. Ausbildung ist seit gestern beendet. Hab direkt bei der Agentur für Arbeit angerufen und die meinte, ich soll mir am Montag mal 30 Minuten Zeit nehmen, dann werde ich per Telefon durch das Programm geführt, um mich arbeitslos zu melden.

Würde das an deiner Stelle auch machen, die paar hundert Euro mehr sind's wert :)

Bearbeitet von Crapz

Naja es geht hier nicht um Sicherheit, sondern um's Geld. Du zahlst jeden Monat für den Rest deines Berufsleben Arbeitslosenversicherung, wieso also nicht auch mal was rausholen, wenn man arbeitslos wird?

Du musst dich nicht Arbeitslos melden... Deine Versicherung läuft ja nicht sofort ab.

Da ich in der gleichen Situation bin wie du, habe ich bereits mit dem Arbeitsamt telefoniert und habe die Info bekommen, dass ich mich gerne Arbeitslos melden kann und somit noch Geld bekomme aber es keine Pflicht ist, da ich ja kurz darauf eh wieder eine Arbeitsstelle antreten werden und somit nicht mehr Arbeitslos bin. Ich empfehle es dir trotzdem zu machen, weil Kohle für nichts zu bekommen ist nie schlecht.

Wenn das die Rechtslage ist, kannst Du doch bestimmt auch die Rechtsnorm nennen oder einen Link angeben.

vor 22 Minuten schrieb WYSIFISI:

Wenn das die Rechtslage ist, kannst Du doch bestimmt auch die Rechtsnorm nennen oder einen Link angeben.

§38 SGB 3

Zitat

(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html

Gilt aber nicht für eine betriebliche Ausbildung.

Bearbeitet von thereisnospace

vor 7 Stunden schrieb thereisnospace:

§38 SGB 3

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html

Gilt aber nicht für eine betriebliche Ausbildung.

Warum sollte das für eine betriebliche Ausbildung nicht gelten? 

Hast Du Dir den Gesetzestext durchgelesen?

Also ist die Aussage von @allesweg in diesem Zusammenhang nicht richtig.

  • Autor

Alles Klar, vielen Dank! Freut mich, dass dieses Forum hier immer einen netten und hilfreichen Umgang hat, auch wenn ich während der Prüfungszeit nur „Mitleser“ war... :) 

 

Zu dem Thema nochmal: Wollte mich heute arbeitslos melden, aber durch Corona geht das alles sooo langsam. Also macht's so schnell wie möglich... Muss jetzt auf iwelche Zugangsdaten per Post warten. Bis dahin hab ich vermutlich schon meinen neuen Job.

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