TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Moin, ich bin gerade dabei, den Antrag fĂŒr das Kindergeld zustellen. Da gibt's so einen Punkt "Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht". Ich hab die Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration gemacht und studiere nun berufsbegleitend Wirtschaftsinformatik. Habt ihr eine Idee, was man da eintragen könnte? Irgendwie steh ich da absolut aufm Schlauch.
SaJu Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Kindergeld bei einem "berufsbegleitendem" Studium? So weit ich weiĂ, endet der Anspruch auf das Kindergeld mit dem Berufseinstieg. Ich hatte bei der Bewerbung fĂŒr das Aufstiegsstipendium ein Ă€hnliches Feld. Ich habe dort dann einen IT-Beruf angegeben, wo es mit IT-Ausbildung schwer ist hinzukommen (Beispiele: IT-Architekt, Leiter Softwareentwicklung, Security Consultant, ...). Was ist Dein Ziel mit dem Studium? Wo willst Du hin?
Maniska Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Ich wĂŒrde eintragen was du nach dem Studium bist als "Wirschaftsinformatiker B.Sc." Berufsbegleitend heiĂt, du arbeitest weniger als 20h/Woche in deinem Betrieb und studierst in der restlichen Zeit? Oder "Vollzeit" arbeiten + Studium? Ansonsten wird es schwer mit Kindergeld soweit ich weiĂ.
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Hallo, ich bezweifel, dass du Kindergeld bekommen wirst, sofern du ĂŒber 18 Jahre als bist und berufsbegleitend studierst. Die Regelung hierzu ist wie folgt: Zitat Kindergeld bei Ausbildung oder Studium Sie können Kindergeld fĂŒr Ihr volljĂ€hriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser BeschĂ€ftigung verdient, spielt keine Rolle. Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfĂŒgige BeschĂ€ftigung (âMinijobâ) ausĂŒbt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Sprich: Nur wenn du weniger als 20 Stunden/Woche arbeitest, kann Kindergeld beantragt werden. Des Weiteren sei noch angemerkt, dass (sofern es sich um Kindergeld fĂŒr dich handelt) deine Eltern Anspruch auf Kindergeld haben und diese auch den Antrag stellen mĂŒssen, nicht du. Zur eigentlichen Frage: vor 6 Minuten schrieb TasK: "Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht" Wenn du Wirtschaftsinformatik studierst, wirst du da wohl "Wirtschaftsinformatik B. Sc.", oder was auch sonst als angestrebter Abschluss in deiner Studienbescheinigung steht, eintragen mĂŒssen.
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 1 Minute schrieb SaJu: Was ist Dein Ziel mit dem Studium? Wo willst Du hin? ZunĂ€chst möchte ich nach dem Studium gerne in den Vertrieb innerhalb eines IT Unternehmens wechseln und strebe im weiteren Verlauf eine FĂŒhrungslaufbahn an.  vor 1 Minute schrieb Maniska: Ich wĂŒrde eintragen was du nach dem Studium bist als "Wirschaftsinformatiker B.Sc." Da haperts irgendwie. Die Stellen haben ja keinen "besonderen" Namen, nur weil man dann einen B.Sc. hat. vor 1 Minute schrieb Maniska: Berufsbegleitend heiĂt, du arbeitest weniger als 20h/Woche in deinem Betrieb und studierst in der restlichen Zeit? Oder "Vollzeit" arbeiten + Studium? Ansonsten wird es schwer mit Kindergeld soweit ich weiĂ. Ist Vollzeit + Studium.
allesweg Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Gerade eben schrieb TasK: Ist Vollzeit + Studium. also >20h/Woche und somit kein Kindergeld. https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-ausbildung
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 Also ich kenne tatsĂ€chliche einige, bei denen der Antrag dennoch durchgegangen ist. Als ich bei der Familienkasse angerufen hab, meinten die, ich brĂ€uchte sogar keinen "richtigen" Antrag stellen, sondern mĂŒsste nur son einseitiges Formular fix ausfĂŒllen und da "etwas" hinschreiben, das wĂŒrde dann schon reichen.  Versuch ist's wert.
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 1 Minute schrieb allesweg: also >20h/Woche und somit kein Kindergeld. Jein. Einzige Ausnahme: Der TO ist unter 18 Jahre alt. Was aber bei einer Hochschulzugangsberechtigung und beendeter Ausbildung wohl eher sehr unwahrscheinlich ist.
allesweg Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 1 Minute schrieb TasK: und da "etwas" hinschreiben Dann schreib doch "etwas" hin? vor 17 Minuten schrieb TasK: Da gibt's so einen Punkt "Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht" Was steht den unter "o.g. Abschluss"? Und da steht "falls" --> es handelt sich um kein Pflichtfeld.
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 (bearbeitet) vor 24 Minuten schrieb TasK: Versuch ist's wert. Das wĂŒrde dann aber als Steuerhinterziehung zĂ€hlen und wenn es raus kommt, haben deine Eltern ein ziemliches Problem, da diese ja offiziell das Geld beziehen. Willst du diese wirklich im Falle eines Falles in die ScheiĂe reiten? Hinzu kommt, dass du eine Vollzeitstelle hast, bei der du vermutlich 30-50kâŹ/Jahr verdienst, was weit ĂŒber dem deutschen Durchschnitt eines BerufsanfĂ€ngers liegt. Da finde ich es ehrlich gesagt doch etwas dreist auch noch die 204⏠haben zu wollen. Bearbeitet 9. Oktober 2020 von Rienne
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 2 Minuten schrieb Rienne: Das wĂŒrde dann aber als Steuerhinterziehung zĂ€hlen und wenn es raus kommt, haben deine Eltern ein ziemliches Problem, da diese ja offiziell das Geld beziehen. Willst du diese wirklich im Falle eines Falles in die ScheiĂe reiten? Hinzu kommt, dass du eine Vollzeitstelle hast, bei der du vermutlich 30-50kâŹ/Jahr verdienst, was weit ĂŒber dem deutschen Durchschnitt liegt. Da finde ich es ehrlich gesagt doch etwas dreist auch noch die 204⏠haben zu wollen. Â
Maniska Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 4 Minuten schrieb TasK: Also ich kenne tatsĂ€chliche einige, bei denen der Antrag dennoch durchgegangen ist. Als ich bei der Familienkasse angerufen hab, meinten die, ich brĂ€uchte sogar keinen "richtigen" Antrag stellen, sondern mĂŒsste nur son einseitiges Formular fix ausfĂŒllen und da "etwas" hinschreiben, das wĂŒrde dann schon reichen. Wenn das einfach zu durchgeht wundert es mich nicht, dass kein Geld fĂŒr die Renten da ist... vor 2 Minuten schrieb Rienne: Das wĂŒrde dann aber als Steuerhinterziehung zĂ€hlen Menschlich geb ich dir recht, nicht falsch verstehen, wenn das Amt sagt "jo, reich halt mal was ein" und den Antrag dann durchwinkt, dann gehe ich davon aus, dass das geprĂŒft wurde und der Anspruch somit legitim ist. Woher soll der BĂŒrger wissen, dass er das nicht hĂ€tte dĂŒrfen weil das Amt eh alles durchwinkt? Solange die Angaben richtig sind,sollte der TE rechtlich keine Probleme bekommen. Ob es moralisch/menschlich der richtige Weg ist... Das muss jeder fĂŒr sich selbst entscheiden. 0x00 und Bitschnipser reagierten darauf 2
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 (bearbeitet) Keine Ahnung, man direkt darauf kommt, dass man "ĂŒberm Durchschnitt" verdient; https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/ Wieso sollte das Steuerhinterziehung sein, wenn die Eltern den Antrag stellen und alles wahrheitsgemÀà angeben? xd WeiĂ nicht, warum das dreist sein sollte. Die 360⏠monatlich kann man auch als dreist sehen. Bearbeitet 9. Oktober 2020 von TasK
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 (bearbeitet) @TasK Sorry, aber du weiĂt, spĂ€testens nach diesem Thread, dass du keinen Anspruch hast. Und wenn man davon weiĂ, ist man verpflichtet, es zu korrigieren. Diejenigen, die das trotzdem durchgewunken bekommen haben, haben vermutlich falsche Angaben gemacht. Ich habe selber 2 Kinder und habe den Antrag schon mehr als einmal gestellt und weiĂ auch, wie umfangreich der ist. Da wird auch direkt gefragt, ob das Kind einer ErwerbstĂ€tigkeit nachgeht und wieviele Wochenstunden dort vereinbart sind. D.h. der kann eigentlich gar nicht durchgewunken werden, wenn man ehrlich ist. vor 11 Minuten schrieb TasK: Keine Ahnung, man direkt darauf kommt, dass man "ĂŒberm Durchschnitt" verdient; https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/ Du zĂ€hlst als BerufsanfĂ€ner, da bist du definitiv als FI jemand, der besser verdient. Und liegst mit deinem Gehalt (laut anderem Thread ja iwas um 40k) ĂŒber dem deutschen Median von ~2500⏠(https://www.focus.de/finanzen/karriere/einkommensverteilung-nach-perzentilen-so-viele-menschen-verdienen-in-deutschland-weniger-als-sie_id_10552510.html ). vor 11 Minuten schrieb TasK: WeiĂ nicht, warum das dreist sein sollte. Die 360⏠monatlich kann man auch als dreist sehen. Was fĂŒr 360âŹ? Bearbeitet 9. Oktober 2020 von Rienne
treffnix Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020  vor 17 Minuten schrieb Rienne: was weit ĂŒber dem deutschen Durchschnitt liegt.  vor 1 Minute schrieb Rienne: ĂŒber dem deutschen Median  0x00 reagierte darauf 1
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 4 Minuten schrieb Rienne: Diejenigen, die das trotzdem durchgewunken bekommen haben, haben vermutlich falsche Angaben gemacht. Ich habe selber 2 Kinder und habe den Antrag schon mehr als einmal gestellt und weiĂ auch, wie umfangreich der ist. Da wird auch direkt gefragt, ob das Kind einer ErwerbstĂ€tigkeit nachgeht und wieviele Wochenstunden dort vereinbart sind. D.h. der kann eigentlich gar nicht durchgewunken werden, wenn man ehrlich ist. Du zĂ€hlst als BerufsanfĂ€ner, da bist du definitiv als FI jemand, der besser verdient. Und liegst mit deinem Gehalt (laut anderem Thread ja iwas um 40k) ĂŒber dem deutschen Median von ~2500⏠(https://www.focus.de/finanzen/karriere/einkommensverteilung-nach-perzentilen-so-viele-menschen-verdienen-in-deutschland-weniger-als-sie_id_10552510.html ). Was fĂŒr 360âŹ? Sehe also kein Problem damit, den Antrag ehrlich auszufĂŒllen und es zu benatragen. 360⏠StudiengebĂŒhren monatlich.
Rienne Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 Gerade eben schrieb TasK: 360⏠StudiengebĂŒhren monatlich. Zwingt dich ja keiner dazu, diese zu zahlen. Gibt auch berufsbegleitende StudiengĂ€nge bei staatlichen Hochschulen. Privatunternehmen können letztendlich verlangen, was sie wollen, solange die Nachfrage passt.
TasK Geschrieben 9. Oktober 2020 Autor Geschrieben 9. Oktober 2020 Mir wurde hier ausreichend geholfen, das Thema kann geschlossen werden.
Visar Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 1 Minute schrieb Rienne: ĂŒber dem deutschen Median von ~2500⏠Sorry, aber das Umschwenken auf den Median wirkt schon so, als wĂŒrdest du krampfhaft versuchen Recht haben zu wollen. @TasK Ob es legitim ist, rein rechtlich, möge die zustĂ€ndige Behörde oder ein deutsches Gericht entscheiden, da sind wir nicht der richtige Ansprechpartner fĂŒr. Auch wenn sich einige immer wieder einbilden, Rechtswissenschaften im Nebenfach studiert zu haben. đ Wenn das Amt sagt, dass das geht, versuch's und falls sie es ablehnen, tja, hast du zumindest nix verloren - auĂer ein paar Minuten Zeit. vor 1 Minute schrieb TasK: 360⏠StudiengebĂŒhren monatlich. ...unterstĂŒtzt dich der AG gar nicht dabei? Obwohl er etwas davon hĂ€tte? đ€
0x00 Geschrieben 9. Oktober 2020 Geschrieben 9. Oktober 2020 vor 10 Stunden schrieb TasK: Wieso sollte das Steuerhinterziehung sein, wenn die Eltern den Antrag stellen und alles wahrheitsgemÀà angeben? xd  vor 10 Stunden schrieb TasK: WeiĂ nicht, warum das dreist sein sollte. Weil das jeglicher Gesetzesgrundlage entbehrt? Weil du hoffst, dass man deinen Antrag nicht genau durchliest, einfach durchwinkt und du dann finanziell davon profitierst? vor 10 Stunden schrieb TasK: Die 360⏠monatlich kann man auch als dreist sehen. Also letztens als ich noch nachgeschaut hab war ein Studium freiwillig. Kindergeld wird nicht auf freiwilliger, gute Laune Basis gezahlt, sondern das erhĂ€lt jeder, der die Anforderungen erfĂŒllt. Ich finds einfach frech einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, obwohl man genau weiĂ (spĂ€testens nach diesem Thread), dass es nicht legitim ist, einfach in der Hoffnung, dass der irgendwie durchgewunken wird. Wo ist da die Linie zu Falschangaben in der SteuererklĂ€rung, in der Hoffnung, dass es nicht auffliegt? Ob es rechtlich verfolgt werden kann sei jetzt mal dahingestellt, aber menschlich ist das Ganze einfach höchst verwerflich. Vor allem wenn es Leute gibt, die das Geld dringender brĂ€uchten. Mirel reagierte darauf 1
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