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Geschrieben

Moin,

ich bin gerade dabei, den Antrag fĂŒr das Kindergeld zustellen. Da gibt's so einen Punkt "Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht". Ich hab die Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration gemacht und studiere nun berufsbegleitend Wirtschaftsinformatik. Habt ihr eine Idee, was man da eintragen könnte? Irgendwie steh ich da absolut aufm Schlauch.

Geschrieben

Kindergeld bei einem "berufsbegleitendem" Studium? So weit ich weiß, endet der Anspruch auf das Kindergeld mit dem Berufseinstieg.

Ich hatte bei der Bewerbung fĂŒr das Aufstiegsstipendium ein Ă€hnliches Feld. Ich habe dort dann einen IT-Beruf angegeben, wo es mit IT-Ausbildung schwer ist hinzukommen (Beispiele: IT-Architekt, Leiter Softwareentwicklung, Security Consultant, ...).

Was ist Dein Ziel mit dem Studium? Wo willst Du hin?

Geschrieben

Ich wĂŒrde eintragen was du nach dem Studium bist als "Wirschaftsinformatiker B.Sc."

Berufsbegleitend heißt, du arbeitest weniger als 20h/Woche in deinem Betrieb und studierst in der restlichen Zeit? Oder "Vollzeit" arbeiten  + Studium? Ansonsten wird es schwer mit Kindergeld soweit ich weiß.

Geschrieben

Hallo,

ich bezweifel, dass du Kindergeld bekommen wirst, sofern du ĂŒber 18 Jahre als bist und berufsbegleitend studierst. Die Regelung hierzu ist wie folgt:

Zitat

Kindergeld bei Ausbildung oder Studium

Sie können Kindergeld fĂŒr Ihr volljĂ€hriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser BeschÀftigung verdient, spielt keine Rolle.

Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfĂŒgige BeschĂ€ftigung („Minijob“) ausĂŒbt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

Sprich: Nur wenn du weniger als 20 Stunden/Woche arbeitest, kann Kindergeld beantragt werden.
Des Weiteren sei noch angemerkt, dass (sofern es sich um Kindergeld fĂŒr dich handelt) deine Eltern Anspruch auf Kindergeld haben und diese auch den Antrag stellen mĂŒssen, nicht du.

Zur eigentlichen Frage:

vor 6 Minuten schrieb TasK:

"Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht"

Wenn du Wirtschaftsinformatik studierst, wirst du da wohl "Wirtschaftsinformatik B. Sc.", oder was auch sonst als angestrebter Abschluss in deiner Studienbescheinigung steht, eintragen mĂŒssen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb SaJu:

Was ist Dein Ziel mit dem Studium? Wo willst Du hin?

ZunĂ€chst möchte ich nach dem Studium gerne in den Vertrieb innerhalb eines IT Unternehmens wechseln und strebe im weiteren Verlauf eine FĂŒhrungslaufbahn an.

 

vor 1 Minute schrieb Maniska:

Ich wĂŒrde eintragen was du nach dem Studium bist als "Wirschaftsinformatiker B.Sc."

Da haperts irgendwie. Die Stellen haben ja keinen "besonderen" Namen, nur weil man dann einen B.Sc. hat.

vor 1 Minute schrieb Maniska:

Berufsbegleitend heißt, du arbeitest weniger als 20h/Woche in deinem Betrieb und studierst in der restlichen Zeit? Oder "Vollzeit" arbeiten  + Studium? Ansonsten wird es schwer mit Kindergeld soweit ich weiß.

Ist Vollzeit + Studium.

Geschrieben

Also ich kenne tatsĂ€chliche einige, bei denen der Antrag dennoch durchgegangen ist. Als ich bei der Familienkasse angerufen hab, meinten die, ich brĂ€uchte sogar keinen "richtigen" Antrag stellen, sondern mĂŒsste nur son einseitiges Formular fix ausfĂŒllen und da "etwas" hinschreiben, das wĂŒrde dann schon reichen.

 

Versuch ist's wert.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb allesweg:

also >20h/Woche und somit kein Kindergeld.

Jein. Einzige Ausnahme: Der TO ist unter 18 Jahre alt. Was aber bei einer Hochschulzugangsberechtigung und beendeter Ausbildung wohl eher sehr unwahrscheinlich ist. :D

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb TasK:

und da "etwas" hinschreiben

Dann schreib doch "etwas" hin?

vor 17 Minuten schrieb TasK:

Da gibt's so einen Punkt "Berufsziel, falls dieses vom o.g. Abschluss abweicht"

Was steht den unter "o.g. Abschluss"? Und da steht "falls" --> es handelt sich um kein Pflichtfeld.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb TasK:

Versuch ist's wert.

Das wĂŒrde dann aber als Steuerhinterziehung zĂ€hlen und wenn es raus kommt, haben deine Eltern ein ziemliches Problem, da diese ja offiziell das Geld beziehen. Willst du diese wirklich im Falle eines Falles in die Scheiße reiten?
Hinzu kommt, dass du eine Vollzeitstelle hast, bei der du vermutlich 30-50k€/Jahr verdienst, was weit ĂŒber dem deutschen Durchschnitt eines BerufsanfĂ€ngers liegt. Da finde ich es ehrlich gesagt doch etwas dreist auch noch die 204€ haben zu wollen.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Rienne:

Das wĂŒrde dann aber als Steuerhinterziehung zĂ€hlen und wenn es raus kommt, haben deine Eltern ein ziemliches Problem, da diese ja offiziell das Geld beziehen. Willst du diese wirklich im Falle eines Falles in die Scheiße reiten?


Hinzu kommt, dass du eine Vollzeitstelle hast, bei der du vermutlich 30-50k€/Jahr verdienst, was weit ĂŒber dem deutschen Durchschnitt liegt. Da finde ich es ehrlich gesagt doch etwas dreist auch noch die 204€ haben zu wollen.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb TasK:

Also ich kenne tatsĂ€chliche einige, bei denen der Antrag dennoch durchgegangen ist. Als ich bei der Familienkasse angerufen hab, meinten die, ich brĂ€uchte sogar keinen "richtigen" Antrag stellen, sondern mĂŒsste nur son einseitiges Formular fix ausfĂŒllen und da "etwas" hinschreiben, das wĂŒrde dann schon reichen.

Wenn das einfach zu durchgeht wundert es mich nicht, dass kein Geld fĂŒr die Renten da ist...

vor 2 Minuten schrieb Rienne:

Das wĂŒrde dann aber als Steuerhinterziehung zĂ€hlen

Menschlich geb ich dir recht, nicht falsch verstehen, wenn das Amt sagt "jo, reich halt mal was ein" und den Antrag dann durchwinkt, dann gehe ich davon aus, dass das geprĂŒft wurde und der Anspruch somit legitim ist. Woher soll der BĂŒrger wissen, dass er das nicht hĂ€tte dĂŒrfen weil das Amt eh alles durchwinkt? Solange die Angaben richtig sind,sollte der TE rechtlich keine Probleme bekommen. Ob es moralisch/menschlich der richtige Weg ist... Das muss jeder fĂŒr sich selbst entscheiden.

Geschrieben (bearbeitet)

Keine Ahnung, man direkt darauf kommt, dass man "ĂŒberm Durchschnitt" verdient; https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/

Wieso sollte das Steuerhinterziehung sein, wenn die Eltern den Antrag stellen und alles wahrheitsgemĂ€ĂŸ angeben? xd

Weiß nicht, warum das dreist sein sollte. Die 360€ monatlich kann man auch als dreist sehen.

Bearbeitet von TasK
Geschrieben (bearbeitet)

@TasK Sorry, aber du weißt, spĂ€testens nach diesem Thread, dass du keinen Anspruch hast. Und wenn man davon weiß, ist man verpflichtet, es zu korrigieren.
Diejenigen, die das trotzdem durchgewunken bekommen haben, haben vermutlich falsche Angaben gemacht.
Ich habe selber 2 Kinder und habe den Antrag schon mehr als einmal gestellt und weiß auch, wie umfangreich der ist. Da wird auch direkt gefragt, ob das Kind einer ErwerbstĂ€tigkeit nachgeht und wieviele Wochenstunden dort vereinbart sind. D.h. der kann eigentlich gar nicht durchgewunken werden, wenn man ehrlich ist.

vor 11 Minuten schrieb TasK:

Keine Ahnung, man direkt darauf kommt, dass man "ĂŒberm Durchschnitt" verdient; https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/

Du zĂ€hlst als BerufsanfĂ€ner, da bist du definitiv als FI jemand, der besser verdient. Und liegst mit deinem Gehalt (laut anderem Thread ja iwas um 40k) ĂŒber dem deutschen Median von ~2500€ (https://www.focus.de/finanzen/karriere/einkommensverteilung-nach-perzentilen-so-viele-menschen-verdienen-in-deutschland-weniger-als-sie_id_10552510.html ).

vor 11 Minuten schrieb TasK:

Weiß nicht, warum das dreist sein sollte. Die 360€ monatlich kann man auch als dreist sehen.

Was fĂŒr 360€?

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Rienne:

Diejenigen, die das trotzdem durchgewunken bekommen haben, haben vermutlich falsche Angaben gemacht.
Ich habe selber 2 Kinder und habe den Antrag schon mehr als einmal gestellt und weiß auch, wie umfangreich der ist. Da wird auch direkt gefragt, ob das Kind einer ErwerbstĂ€tigkeit nachgeht und wieviele Wochenstunden dort vereinbart sind. D.h. der kann eigentlich gar nicht durchgewunken werden, wenn man ehrlich ist.

Du zĂ€hlst als BerufsanfĂ€ner, da bist du definitiv als FI jemand, der besser verdient. Und liegst mit deinem Gehalt (laut anderem Thread ja iwas um 40k) ĂŒber dem deutschen Median von ~2500€ (https://www.focus.de/finanzen/karriere/einkommensverteilung-nach-perzentilen-so-viele-menschen-verdienen-in-deutschland-weniger-als-sie_id_10552510.html ).

Was fĂŒr 360€?

Sehe also kein Problem damit, den Antrag ehrlich auszufĂŒllen und es zu benatragen.

360€ StudiengebĂŒhren monatlich.

Geschrieben
Gerade eben schrieb TasK:

360€ StudiengebĂŒhren monatlich.

Zwingt dich ja keiner dazu, diese zu zahlen. Gibt auch berufsbegleitende StudiengÀnge bei staatlichen Hochschulen. Privatunternehmen können letztendlich verlangen, was sie wollen, solange die Nachfrage passt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Rienne:

ĂŒber dem deutschen Median von ~2500€

Sorry, aber das Umschwenken auf den Median wirkt schon so, als wĂŒrdest du krampfhaft versuchen Recht haben zu wollen.

@TasK Ob es legitim ist, rein rechtlich, möge die zustĂ€ndige Behörde oder ein deutsches Gericht entscheiden, da sind wir nicht der richtige Ansprechpartner fĂŒr. Auch wenn sich einige immer wieder einbilden, Rechtswissenschaften im Nebenfach studiert zu haben. 😉 Wenn das Amt sagt, dass das geht, versuch's und falls sie es ablehnen, tja, hast du zumindest nix verloren - außer ein paar Minuten Zeit.

vor 1 Minute schrieb TasK:

360€ StudiengebĂŒhren monatlich.

...unterstĂŒtzt dich der AG gar nicht dabei? Obwohl er etwas davon hĂ€tte? đŸ€”

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb TasK:

Wieso sollte das Steuerhinterziehung sein, wenn die Eltern den Antrag stellen und alles wahrheitsgemĂ€ĂŸ angeben? xd

 

vor 10 Stunden schrieb TasK:

Weiß nicht, warum das dreist sein sollte.

Weil das jeglicher Gesetzesgrundlage entbehrt? Weil du hoffst, dass man deinen Antrag nicht genau durchliest, einfach durchwinkt und du dann finanziell davon profitierst? 

vor 10 Stunden schrieb TasK:

Die 360€ monatlich kann man auch als dreist sehen.

Also letztens als ich noch nachgeschaut hab war ein Studium freiwillig. Kindergeld wird nicht auf freiwilliger, gute Laune Basis gezahlt, sondern das erhĂ€lt jeder, der die Anforderungen erfĂŒllt.

Ich finds einfach frech einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, obwohl man genau weiß (spĂ€testens nach diesem Thread), dass es nicht legitim ist, einfach in der Hoffnung, dass der irgendwie durchgewunken wird. Wo ist da die Linie zu Falschangaben in der SteuererklĂ€rung, in der Hoffnung, dass es nicht auffliegt?

Ob es rechtlich verfolgt werden kann sei jetzt mal dahingestellt, aber menschlich ist das Ganze einfach höchst verwerflich. Vor allem wenn es Leute gibt, die das Geld dringender brÀuchten. 

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