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Arbeitsvertrag unterschrieben trotz nicht bekannten Abschlussprüfungtermin


jschubert

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Moin zusammen,

ich befinde mich momentan in einer Ausbildung zum Fachinformatiker in Anwendungsentwicklung.

Da ich mit meinem Ausbildungsunternehmen komplett unzufrieden bin, habe ich mich bereits um eine Übernahme bei einer anderen Firma nach meiner Ausbildung gekümmert.
Vertragsbeginn beim neuen Arbeitgeber ist der 01.07.2022. Den Vertrag habe ich bereits unterschrieben.

Meine Ausbildung endet ja mit Bestehen der Abschlussprüfung bzw. nach Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung.

Mein Bedenken ist, dass das alles zu knapp wird. Laut Berufsschullehrer und der IHK Website findet die mündliche Abschlussprüfung im Juni statt.

Kann ich nach der mündlichen Prüfung direkt beim neuen Arbeitgeber anfangen oder muss ich auf die Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden warten?
Die kriege ich ja postalisch i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende.

Da meine Geschäftsführer momentan relativ pissig drauf sind, weil die Bescheid wissen, dass ich nicht bleiben möchte, habe ich Angst, dass die mir da ebenfalls dazwischengrätschen wollen.

Meint ihr ich sollte mir da keine Sorgen machen? Und/Oder könnte ich bei dir IHK einen frühen Termin anfragen?

 

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vor 2 Minuten schrieb jschubert:

Meine Ausbildung endet ja mit Bestehen der Abschlussprüfung bzw. nach Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung.

Normalerweise bekommst du am Ende deiner mündlichen Prüfung deine Endnote genannt und einen provisorischen Zettel auf dem steht das du bestanden hast.

Ab da ist deine Ausbildung beendet.

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vor einer Stunde schrieb jschubert:

Moin zusammen,

ich befinde mich momentan in einer Ausbildung zum Fachinformatiker in Anwendungsentwicklung.

Da ich mit meinem Ausbildungsunternehmen komplett unzufrieden bin, habe ich mich bereits um eine Übernahme bei einer anderen Firma nach meiner Ausbildung gekümmert.
Vertragsbeginn beim neuen Arbeitgeber ist der 01.07.2022. Den Vertrag habe ich bereits unterschrieben.

Meine Ausbildung endet ja mit Bestehen der Abschlussprüfung bzw. nach Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung.

Mein Bedenken ist, dass das alles zu knapp wird. Laut Berufsschullehrer und der IHK Website findet die mündliche Abschlussprüfung im Juni statt.

Kann ich nach der mündlichen Prüfung direkt beim neuen Arbeitgeber anfangen oder muss ich auf die Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden warten?
Die kriege ich ja postalisch i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende.

Da meine Geschäftsführer momentan relativ pissig drauf sind, weil die Bescheid wissen, dass ich nicht bleiben möchte, habe ich Angst, dass die mir da ebenfalls dazwischengrätschen wollen.

Meint ihr ich sollte mir da keine Sorgen machen? Und/Oder könnte ich bei dir IHK einen frühen Termin anfragen?

 

Meines Wissens nach wird dir direkt im Anschluss deiner mündlichen Prüfung mitgeteilt, ob du bestanden hast oder nicht. Falls ja, dann ist ab diesem Zeitpunkt deine Ausbildung beendet. Auf die Zusendung des Zeugnisses mit genauen Punktzahlen und Benotung ist dafür nicht notwendig. Insofern wäre der Startzeitpunkt deines neuen Arbeitsvertrages safe.

Ich bin mir nur unschlüssig, ob auch bei einem Nichtbestehen der mündlichen Prüfung die Ausbildung beendet wäre (auch wenn man natürlich die Prüfung wiederholen kann), aber davon gehe ich jetzt bei dir einfach mal nicht aus 🙂

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vor 2 Stunden schrieb Dragonstar:

Ich glaube, dass dann in der Zeit zwischen Ausbildungsende und Beginn der Arbeit kein Krankenversicherungsschutz gegeben ist.

Muss nicht zwingend sein. 

Je nachdem wie lange TE bereits über die Krankenkasse versichert ist, ist es gut möglich das der aktuell bestehende Versicherungsschutz nach Abmeldung durch den Ausbildungsbetrieb noch für 4 Wochen weiter läuft. Sollte dann zwischen dem Datum der mündlichen Fachprüfung und dem Arbeitsbeginn beim neuen AG nur eine Zeit von 1 Woche oder so liegen, dann würde da keine Lücke entstehen. 

Das gleiche wäre auch der Fall wenn TE zum Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch gar nicht erreicht hat. In dem Fall würde bei einer Lücke nochmals die Familienversicherung greifen. 

Ich würde mich auf jeden Fall mit der Krankenkasse in Verbindung setzen um das abzuklären. 

 

 

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Am 7.5.2022 um 12:14 schrieb jschubert:

Oh wow gut zu wissen, vielen Dank. Hätte ich sicher verpeilt. Werde ich machen.

Wenn dann musst Du das zwingend jetzt machen, also am besten direkt gleich morgen und wenn es erst mal nur telefonisch ist. Es gilt für die Antragstellung eine Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses, dabei spielt es keine Rolle ob die Meldung dann nur für wenige Tage oder für einen längeren Zeitraum erfolgt. 

Wichtig ist nur das Du direkt mitteilst das Du voraussichtlich erst im Juni erfährst wann genau das Datum der mündlichen Abschlussprüfung ist (im Ausbildungsvertrag wird als Enddatum vermutlich der 30.06. angegeben sein?) und das Du bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag ab dem 01.07. in der Tasche hast. 

Je nach Region kann die Bearbeitung des Antrages locker 6 Wochen in Anspruch nehmen.

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Steht in dem Arbeitsvertrag explizit etwas davon, dass die Ausbildung  abgeschlossen sein muss? Und kennt der zukünftige Arbeitgeber die Sachlage? 
 

Falls 1. nein und 2. ja, sehe ich zumindest rechtlich kein Problem. Du wurdest eingestellt, der Status deiner Ausbildung hat damit erst einmal nichts zu tun. 

Bearbeitet von monolith
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vor 13 Stunden schrieb Montaine:

Wenn dann musst Du das zwingend jetzt machen, also am besten direkt gleich morgen und wenn es erst mal nur telefonisch ist. Es gilt für die Antragstellung eine Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses, dabei spielt es keine Rolle ob die Meldung dann nur für wenige Tage oder für einen längeren Zeitraum erfolgt. 

Jetzt macht dem armen TE doch bitte nicht zu viel Stress und Panik als nötig. :) Bei betrieblichen Ausbildungen gilt die Meldepflicht von 3 Monaten nicht. Ist auch so im entsprechenden Paragraphen (§38 SGB III) festgehalten:

Zitat

(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im Übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html)

Nichtsdestotrotz ist es auf jeden Fall von Vorteil, sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden (insb. wenn man nicht direkt im Anschluss schon einen neuen Arbeitsvertrag hat), da das Bearbeiten der Unterlagen durchaus länger dauern kann.

Am 7.5.2022 um 12:05 schrieb jschubert:

Laut Berufsschullehrer und der IHK Website findet die mündliche Abschlussprüfung im Juni statt.

Kann ich nach der mündlichen Prüfung direkt beim neuen Arbeitgeber anfangen oder muss ich auf die Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden warten?
Die kriege ich ja postalisch i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende.

Da meine Geschäftsführer momentan relativ pissig drauf sind, weil die Bescheid wissen, dass ich nicht bleiben möchte, habe ich Angst, dass die mir da ebenfalls dazwischengrätschen wollen.

Meint ihr ich sollte mir da keine Sorgen machen?

Es wurde ja schon das Meiste dazu gesagt. Meine Meinung ist, dass du dir da definitiv nicht so viel Sorgen machen solltest, wie du es atm tust. :)
Sollte dein Prüfungstermin vor dem 1.7. stattfinden und solltest du bestehen, dann ist das Ausbildungsverhältnis am darauffolgenden Tag beendet und du kannst bei deinem neuen Arbeitgeber ohne Probleme zum 1.7. anfangen. Das Ausbildungszeugnis erhälst du dann zwar erst später, aber wenn dein AG dieses haben möchte, sollte ihm das auch bewusst sein und es dürfte kein Problem sein, wenn du es dann nachreichst.
Solltest du deine Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten und der Termin ist später als der 1.7., würde ich mich direkt mit meinem neuen Arbeitgeber in Verbindung setzen und ansprechen, dass dein Prüfungstermin etwas später ist und ob es möglich sei, den Arbeitsvertrag entsprechend abzuändern, so dass du erst zu dem entsprechenden Tag x dort anfängst. Normalerweise sollte auch das kein größeres Problem darstellen.

Inwiefern soll dir deine aktuelle Geschäftsführung denn noch dazwischengrätschen? Also wovor hast du dort konkret Angst? Dein Projekt ist fertig, du hast keinerlei Verpflichtung nach der Ausbildung im Betrieb zu bleiben und einen Einfluss auf den Termin zur mündlichen Prüfung oder dessen Inhalt sollten sie auch nicht haben. Problematisch dürfte es nur werden, wenn du nicht bestehst und die Ausbildung verlängern musst, was aber doch eher unwahrscheinlich sein wird.

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Was genau ist das vermeintliche Problem?

Es gibt einen neuen Arbeitsvertrag zum 1.7. bei einem anderen AG. Dieser weiß, dass der TE aktuell noch Azubi ist und der Termin für die mündliche Prüfung noch nicht feststeht. Sobald die Einladung mit dem endgültigen Termin kommt und dieser nach dem 1.7. ist, den neuen AG informieren und eine Lösung suchen.

Ist der Termin vorher, kann man entweder auch mit dem AG reden dass man früher anfangen würde, oder die paar Tage "frei" genießen.

Als Azubi muss man sich nicht 3 Monate vorher arbeitssuchend melden, es schadet aber nicht, wenn man sich mal meldet, die Situation schildert und die Fragen auch bzgl Krankenversicherung etc. beantwortet bekommt. Die sind im Regelfall recht nett und beißen nicht.

Die Prüfung ist in dem Moment bestanden wenn der PA sagt, dass du bestanden hast. Sprich nach der mündlichen Prüfung gehst man nur noch in den Betrieb um sein Zeug abzugeben/zu holen, nicht mehr. So wie ich das kenne gibt es zu mündliche nur einen Ja/Nein Zettel ohne Note, den legt man im Ausbildungsbetrieb vor (zeigen und ggf kopieren lassen, Original nicht abgeben!!!) und beim neuen AG, wartet auf das offizielle Zeugnis und reicht das beim neuen AG nach, wenn er das will.

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Wenn ein AG keine Klausel  bezüglich des Bestehens in den Arbeitsvertrag schreibt, braucht man ihn jetzt nicht zwingend wecken.

Wenn der noch-Ausbilungsbetrieb jetzt schon unangenehm wird, gibt es auch Möglichkeiten, die Prüfungswiederholung ohne diesen durchzuführen.

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vor 21 Minuten schrieb be98:

Ich würde halt den neuen Arbeitgeber sofort informieren und dass entsprechend ändern lassen, aber kann man auch so machen.  

Was genau soll er denn worauf ändern lassen?

Aktuell gibt es doch noch gar kein Problem, und auch keinen konkreten Termin?

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@be98 ich bin mir nicht sicher, ob du den Ausgangspost richtig verstanden hast. Aktueller Stand ist wie folgt:

Arbeitsbeginn: 1.7.
mündlicher Prüfungstermin: irgendwann im Juni (also 1.6.-30.6.)

Sollte es dabei bleiben, ist von Seiten @jschubert nicht viel zu unternehmen.

Mein Ratschlag bleibt dabei, dass er erst einmal abwarten sollte, bis die schriftliche Einladung vorliegt und er den genauen Termin weiß. Ist dieser vor dem 1.7., dann lediglich kurz bei der Agentur für Arbeit anrufen und sagen: "Hey, ich habe am x meine mündliche Abschlussüprüfung und bin danach bis zum 1.7. arbeitssuchend. Muss ich dabei etwas beachten oder beantragen? Danke"
Wenn der Termin nach dem 1.7. liegt, dann sollte er den zukünftigen Arbeitgeber kontaktieren, die Sachlage schildern und darum bitten, dass man den Beginn des Arbeitsverhältnisses auf den Tag nach der Prüfung legt.

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Ich meinte dass man den Termin des Arbeitsbeginns einfach auf den Tag nach  Abschluss der Prüfung legen kann.  Meiner Meinung nach ist das eine Email an die entsprechende Abteilung in der neuen Firma und man geht möglichen Problemen aus dem Weg . 

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vor 7 Minuten schrieb be98:

Ich meinte dass man den Termin des Arbeitsbeginns einfach auf den Tag nach  Abschluss der Prüfung legen kann.

Ok, hier sehe ich dann ein Problem: der TE kennt den Termin der Prüfung noch nicht, der neue AG rechnet - Stand jetzt - ab dem 1.7. mit ihm. Warum soll der TE den Starttermin wegen ein paar Tagen vorverlegen wollen, wenn weder die KK noch die Arge ein Problem damit haben?

Tätig werden muss der TE nur dann wenn der Termin für die Mündliche im Juli sein sollte. DAS kann er aber ggf. auch schon jetzt bei der IHK erfragen.

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Vielleicht steht das schon so drin?

Vielleicht steht aber auch eine Vertragsstrafe bei Nichtantritt am 1.7. drin.

Vielleicht steht auch eine Bestehen-Klausel drin.

 

Vielleicht kommt es auch doof bei einem neuen AG an, wenn man erst etwas schriftlich fixiert und dann noch Änderungen will, für den Fall dass...

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vor 7 Stunden schrieb allesweg:

Vielleicht steht das schon so drin?

Vielleicht steht aber auch eine Vertragsstrafe bei Nichtantritt am 1.7. drin.

Vielleicht steht auch eine Bestehen-Klausel drin.

 

Vielleicht kommt es auch doof bei einem neuen AG an, wenn man erst etwas schriftlich fixiert und dann noch Änderungen will, für den Fall dass...

Vielleicht kann man aber auch einfach nachfragen ob es möglich wäre, dass der Arbeitsbeginn für den Fall ein späteren Prüfung verschoben wird. 

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