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Kündigung FISI - Weiterbildung oder neue Stelle suchen?


Shinichi

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Hi zusammen,

ich werde zum 15.07 gekündigt (Ich bin nicht traurig, da ich auch das Interesse hatte etwas neues nach meiner Ausbildung zu suchen).

ich war vom Februar bis zum Juli im Consulting tätig (Azure, generell M365 Kosmos etc.) -> Ausbildung + halbes Jahr an Berufserfahrung konnte ich sammeln.

Fand den Bereich sehr interessant und würde mich gerne in diesem Sektor weiterentwickeln.

Das Problem ist nur, dass ich zwar das meiste gehört habe, aber mir die Skills hierzu fehlen.. habe viele Themen nur kurz behandelt.

  • Soll ich mir eine neue Stelle in diesem Fachbereich suchen, obwohl die Skills leider fehlen.. ?
  • Soll ich demnächst bei meinem Beratungsgespräch bei der Bundesagentur einige Weiterbildungen ansprechen?

"Cloud Experte: Microsoft Azure Administration"
"Cloud Network Expert inkl. MS Admin Associate Zertifizierung" diese zum Beispiel. 😉

Ich weiß natürlich nicht, ob mir diese Weiterbildungen ermöglicht werden.. und ob diese überhaupt in meiner Situation sinnvoll sind.

Vielen Dank. 😊

 

Bearbeitet von Shinichi
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vor 17 Minuten schrieb Shinichi:

ich werde zum 15.07 gekündigt

Du hast bis 1 Tag vorher gewartet um dir zu überlegen was du machen willst..?

Und keine neue Stelle in Aussicht?

Bist du bereits Arbeitslos gemeldet?

Das sind die viel wichtigeren Fragen.

Weiterbildungen führst du üblicherweise durch wenn du bereits eine Arbeitsstelle hast.

Bearbeitet von Brapchu
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Ich habe einige Stellen in Aussicht, jedoch nichts festes. Ich bin ab dem 15.07 Arbeitslos gemeldet.

Habe nur die Weiterbildungsmöglichkeiten bzw die Zertifizierungen bei der BA recherchiert und überlegt, ob das eventuell interessanter sein könnte.. Diese laufen Vollzeit für ca 2-3 Monate.

Da ich dann mir die Themen aneignen kann und in Zukunft bessere Gehaltsmöglichkeiten habe etc.

Bearbeitet von Shinichi
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vor 25 Minuten schrieb Shinichi:

ich werde zum 15.07 gekündigt (Ich bin nicht traurig, da ich auch das Interesse hatte etwas neues nach meiner Ausbildung zu suchen).

Nur Interesse halber: Fristgerecht und mit welcher Begründung?

Ich hoffe du hast trotz allem Kündigungsschutzklage eingereicht (max 3 Wochen nach Zugang Kündigung möglich).

Wenn du das nicht gemacht hast, könnte die AfA auf die Idee kommen dass die Kündigung selbst verschuldet ist und dich für bis zu 3 Monate vom ALG1 Bezug sperren.

vor 25 Minuten schrieb Shinichi:

Ich weiß natürlich nicht, ob mir diese Weiterbildungen ermöglicht werden.. und ob diese überhaupt in meiner Situation sinnvoll sind.

Du wirst - ja nach Standort - einige bis viele Vermittlungsvorschläge bekommen, auch einige/viele von "1st Level Verheizerbuden", die einen aus gelernten FiSi ohne mit der Wimper zu zucken einstellen würden. Warum sollte die AfA dir Schulungen bezahlen?

vor 5 Minuten schrieb Shinichi:

Ich habe einige Stellen in Aussicht, jedoch nichts festes. Ich bin ab dem 15.07 Arbeitslos gemeldet.

Ich würde schauen dass ich die "Beste" der Stellen in trockene Tücher bekomme, gerne auch erst zum 1.9. wenn es die eigenen Rücklagen zulassen und in der Zwischenzeit privat weiterbilden.

vor 5 Minuten schrieb Shinichi:

Habe nur die Weiterbildungsmöglichkeiten bzw die Zertifizierungen bei der BA recherchiert und überlegt, ob das eventuell interessanter sein könnte.. Diese laufen Vollzeit für ca 2-3 Monate.

Nochmal, du bist (sehr gut) vermittelbar, warum sollte die AfA bzw die Allgemeinheit dir Schulungen bezahlen?

vor 5 Minuten schrieb Shinichi:

Da ich dann mir die Themen aneignen kann und in Zukunft bessere Gehaltsmöglichkeiten habe etc.

Das ist dein Privatvergnügen, warum sollte die Allgemeinheit (und von der bekommt die AfA ihr Geld) dafür bezahlen?

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vor 17 Minuten schrieb Maniska:

Nur Interesse halber: Fristgerecht und mit welcher Begründung?

- Yes, ich war in der Probezeit. Umstruktierungsmaßnahmen, die Firma ist aktuell im Wandel. Leider konnte ich mit meinen Defiziten nicht überzeugen und glücklich war ich damit auch nicht. Consultant direkt nach der Ausbildung, ohne jegliche Berufserfahrung.. da habe ich mir wohl zu viel vorgenommen. ;)

Ich hoffe du hast trotz allem Kündigungsschutzklage eingereicht (max 3 Wochen nach Zugang Kündigung möglich).

- Habe ich nicht getan, ich weiß nicht ob das in meiner Situation sinnvoll wäre.

Wenn du das nicht gemacht hast, könnte die AfA auf die Idee kommen dass die Kündigung selbst verschuldet ist und dich für bis zu 3 Monate vom ALG1 Bezug sperren.

- Ok, das wäre natürlich nicht so toll. Ich dachte das hat sich durch die Kündigung vom Arbeitgeber automatisch erledigt. 😅

Du wirst - ja nach Standort - einige bis viele Vermittlungsvorschläge bekommen, auch einige/viele von "1st Level Verheizerbuden", die einen aus gelernten FiSi ohne mit der Wimper zu zucken einstellen würden. Warum sollte die AfA dir Schulungen bezahlen?

- Das habe ich mir schon leider gedacht, also stehen die Chancen bei 0%? Solche Schulungen sind sehr teuer, sonst hätte ich das wohl Privat finanziert.

Ich würde schauen dass ich die "Beste" der Stellen in trockene Tücher bekomme, gerne auch erst zum 1.9. wenn es die eigenen Rücklagen zulassen und in der Zwischenzeit privat weiterbilden.

- So muss ich wohl vorgehen, viele Alternativen gibt es ja nicht. Passt mit den Rücklagen. 😉

Nochmal, du bist (sehr gut) vermittelbar, warum sollte die AfA bzw die Allgemeinheit dir Schulungen bezahlen

Das ist dein Privatvergnügen, warum sollte die Allgemeinheit (und von der bekommt die AfA ihr Geld) dafür bezahlen?

- Schade, hatte ein kleines bisschen Hoffnung. :(

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Shinichi:

- Yes, ich war in der Probezeit. Umstruktierungsmaßnahmen, die Firma ist aktuell im Wandel. Leider konnte ich mit meinen Defiziten nicht überzeugen und glücklich war ich damit auch nicht. Consultant direkt nach der Ausbildung, ohne jegliche Berufserfahrung.. da habe ich mir wohl zu viel vorgenommen.

Ja und?

Falls die Kündigung noch keine 3 Wochen her sein sollte JETZT SOFORT AUF DER STELLE zum zuständigen Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen!!!

Probezeit nach Übernahme ist ja schön und gut, du hast aber trotzdem den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz, dh die Kündigung muss betriebsbedingt (nur Stühle rücken reicht nicht), verhaltensbedingt oder "in deiner Person" liegen ("nicht genug wissen" nach der Ausbildung zählt da auch eher nicht). Ist das nicht der Fall ist die Kündigung unrechtmäßig und du kannst dagegen vorgehen.

Ganz allgemein gesprochen.

vor 3 Minuten schrieb Shinichi:

Habe ich nicht getan, ich weiß nicht ob das in meiner Situation sinnvoll wäre.

Es ist immer sinnvoll und kostet nichts oder zumndest nicht viel. Dazu braucht man auch keine Anwalt oÄ, man geht zum Gericht, schnappt sich nen Rechtspfleger und erklärt den was los ist. Der macht den Rest.

vor 3 Minuten schrieb Shinichi:

 Ok, das wäre natürlich nicht so toll. Ich dachte das hat sich durch die Kündigung vom Arbeitgeber automatisch erledigt. 😅

Wenn man selbst verschuldet* die Stelle verliert gibt es fast immer eine Sperre (eigene Kündigung, verhaltensbedingt geflogen und bei manchen Sachbearbeitern auch "hat sich nicht gewehrt").

vor 3 Minuten schrieb Shinichi:

Das habe ich mir schon leider gedacht, also stehen die Chancen bei 0%? Solche Schulungen sind sehr teuer, sonst hätte ich das wohl Privat finanziert.

Noch mal, du hast einen gefragten Abschluss, die Rumpelbuden nehmen dich mit Kusshand... Das wird dir keiner genehmigen wollen. Du sollst so schnell wie möglich aus der Statistik, mehr will die AfA nicht.

vor 3 Minuten schrieb Shinichi:

So muss ich wohl vorgehen, viele Alternativen gibt es ja nicht. Passt mit den Rücklagen. 😉

Such dir selbst was Anständiges, da hast du längerfristig mehr davon.

 

vor 3 Minuten schrieb Shinichi:

Schade, hatte ein kleines bisschen Hoffnung.

 

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Schulungen werden idR von der Arbeitsagentur bezahlt, um deine Vermittlungschancen zu verbessern. Probleme in der Hinsicht gibt es bei einem ausgelernten FISI allerdings nicht. 

Wie die Arbeitsagentur deine Kündigung betrachtet, ist leider auch ein bisschen vom Sachbearbeiter abhängig. Kannst Pech haben, kann aber auch sein, dass die das einfach so durch winken.

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vor 5 Minuten schrieb Maniska:

Ja und?

Falls die Kündigung noch keine 3 Wochen her sein sollte JETZT SOFORT AUF DER STELLE zum zuständigen Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen!!!

Probezeit nach Übernahme ist ja schön und gut, du hast aber trotzdem den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz, dh die Kündigung muss betriebsbedingt (nur Stühle rücken reicht nicht), verhaltensbedingt oder "in deiner Person" liegen ("nicht genug wissen" nach der Ausbildung zählt da auch eher nicht). Ist das nicht der Fall ist die Kündigung unrechtmäßig und du kannst dagegen vorgehen.

Ganz allgemein gesprochen.

Danke, dann werde ich das nachholen.

vor 5 Minuten schrieb Maniska:

Es ist immer sinnvoll und kostet nichts oder zumndest nicht viel. Dazu braucht man auch keine Anwalt oÄ, man geht zum Gericht, schnappt sich nen Rechtspfleger und erklärt den was los ist. Der macht den Rest.

Gut, dann hört sich das doch nicht so kompliziert an. 😆

vor 5 Minuten schrieb Maniska:

Wenn man selbst verschuldet* die Stelle verliert gibt es fast immer eine Sperre (eigene Kündigung, verhaltensbedingt geflogen und bei manchen Sachbearbeitern auch "hat sich nicht gewehrt").

Alles klaro, davon habe ich auch schon einiges gehört :D

vor 5 Minuten schrieb Maniska:

Noch mal, du hast einen gefragten Abschluss, die Rumpelbuden nehmen dich mit Kusshand... Das wird dir keiner genehmigen wollen. Du sollst so schnell wie möglich aus der Statistik, mehr will die AfA nicht.

vor 5 Minuten schrieb Maniska:

Such dir selbst was Anständiges, da hast du längerfristig mehr davon.

Das werde ich auf jeden Fall tun. Die Stellen die mir dort angeboten werden, sind wahrscheinlich sowieso nicht in meinem Interesse.

vor 2 Minuten schrieb Ma Lte:

Schulungen werden idR von der Arbeitsagentur bezahlt, um deine Vermittlungschancen zu verbessern. Probleme in der Hinsicht gibt es bei einem ausgelernten FISI allerdings nicht. 

Wie die Arbeitsagentur deine Kündigung betrachtet, ist leider auch ein bisschen vom Sachbearbeiter abhängig. Kannst Pech haben, kann aber auch sein, dass die das einfach so durch winken.

Oh man da bin ich mal gespannt.. Ich will auf jeden Fall so schnell wie möglich dort wieder raus.

Gar keine Lust darauf.

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vor 19 Minuten schrieb Maniska:

Ja und?

Falls die Kündigung noch keine 3 Wochen her sein sollte JETZT SOFORT AUF DER STELLE zum zuständigen Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen!!!

Probezeit nach Übernahme ist ja schön und gut, du hast aber trotzdem den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz, dh die Kündigung muss betriebsbedingt (nur Stühle rücken reicht nicht), verhaltensbedingt oder "in deiner Person" liegen ("nicht genug wissen" nach der Ausbildung zählt da auch eher nicht). Ist das nicht der Fall ist die Kündigung unrechtmäßig und du kannst dagegen vorgehen.

 

Langsam langsam ... wo liest du, dass er die Ausbildung in dem Betrieb gemacht hat?

Edit: ok, habe den ersten Satz "Ich bin nicht traurig, da ich auch das Interesse hatte etwas neues nach meiner Ausbildung zu suchen"  nochmal gelesen und es scheint so, dass du dort die Ausbildung gemacht hast.

@Shinichi Hast du die Ausbildung in diesem Betrieb gemacht? Wenn nein, dann schenke dir die Kündigungsschutzklage. 

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Gerade eben schrieb bigvic:

Langsam langsam ... wo liest du, dass er die Ausbildung in dem Betrieb gemacht hat?

Öhm....

Zitat

ich war vom Februar bis zum Juli im Consulting tätig (Azure, generell M365 Kosmos etc.) -> Ausbildung + halbes Jahr an Berufserfahrung konnte ich sammeln.

hatte ich so gelesen. Stimmt, steht da nicht.

Ok, wenn nach der Ausbildung zu einem anderen AG: vergiss was ich da oben gesagt habe.

Wenn im Ausbildungsbetreib übernommen worden, ab zum Gericht

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vor 25 Minuten schrieb bigvic:

Langsam langsam ... wo liest du, dass er die Ausbildung in dem Betrieb gemacht hat?

Edit: ok, habe den ersten Satz "Ich bin nicht traurig, da ich auch das Interesse hatte etwas neues nach meiner Ausbildung zu suchen"  nochmal gelesen und es scheint so, dass du dort die Ausbildung gemacht hast.

@Shinichi Hast du die Ausbildung in diesem Betrieb gemacht? Wenn nein, dann schenke dir die Kündigungsschutzklage. 

Genau, hab in dem selben Betrieb meine Ausbildung gemacht. Gut dann lass ich das sein. Danke ;)

Dann werde ich mir wohl etwas neues suchen, die Weiterbildungen kann ich ja dann in der Zukunft bei meinem neuen Arbeitgeber anfragen. 😉

Bearbeitet von Shinichi
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vor 59 Minuten schrieb Shinichi:

Genau, hab in dem selben Betrieb meine Ausbildung gemacht. Gut dann lass ich das sein. Danke ;)

Damit machst Du gerade das komplette Gegenteil von dem was Maniska Dir geraten hatte. 

Die Kündigungsschutzklage wäre vollkommen sinnlos wenn Du die Ausbildung in einem anderen Unternehmen gemacht hättest. 

In Deinem Fall aber ist die absolut berechtigt da Ausbildung, dann Übernahme. Reichst Du die Klage nicht ein dann geht Dir womöglich einiges an Geld durch die Latten weil die Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist. 

 

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@Shinichi dein Ausbildungsbetrieb hatte dich mindestens 2 Jahre bereits als Azubi beschäftigt.

Da einen wasserdichten Kündigungsgrund zu finden ist äußerst schwierig.. selbst für eine Kündigung in der (erneuten) Probezeit.

Deine Chancen da etwas heraus zu holen stehen verdammt gut.

vor 2 Stunden schrieb Shinichi:

Umstruktierungsmaßnahmen, die Firma ist aktuell im Wandel. Leider konnte ich mit meinen Defiziten nicht überzeugen und glücklich war ich damit auch nicht. Consultant direkt nach der Ausbildung, ohne jegliche Berufserfahrung.. da habe ich mir wohl zu viel vorgenommen.

Das hier.. würden als Gründe niemals ausreichen.

Besonders deine Defizite oder Überforderung. DER BETRIEB HAT DICH SELBST AUSGEBILDET UND ÜBERNOMMEN! 

Die wussten wen sie einstellen.

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vor 3 Stunden schrieb Shinichi:

Genau, hab in dem selben Betrieb meine Ausbildung gemacht. Gut dann lass ich das sein. Danke ;)

Nein!

WENN du die Ausbildung dort gemacht hast (sprich am Stück > 6 Monate dort beschäftigst warst, egal ob Azubi oder später dann ausgelernt), DANN klagst du, ELSE macht es keine Sinn. Verständlicher?

Nur:

WENN du klagen willst DANN geht das nur innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kündigung ELSE ist es zu spät! Dann wird eine eigentlich unwirksame Kündigung trotzdem wirksam.

Das bedeutet dass es entweder schon zu spät ist, oder es jeden Tag soweit sein könnte. Sprich du suchst JETZT das Kündigungsschreiben raus, schaust auf wann das datiert ist, schaust in den Kalender und wenn MORGEN noch keine 3 Wochen rum sind googelst du wo das zuständige Arbeitsgericht (das für deinen Wohnort!) ist, und wann das morgen auf macht.

Morgen früh stehst du zum Beginn der Öffnungszeit dort auf der Matte und legst Kündigungsschutzklage ein.

Nix mit "das mach ich nach der Arbeit", nix mit "ab nächster Woche hab ich eh mehr Zeit" oder sonst was.

ACHTUNG! Du klagst NICHT auf Abfindung, das geht nämlich nicht, du klagst auf Wiedereinstellung. Du klagst dagegen das die Kündigung unwirksam ist, folglich: keine Kündigung =erst mal weiterarbeiten.

vor 3 Stunden schrieb Shinichi:

Dann werde ich mir wohl etwas neues suchen, die Weiterbildungen kann ich ja dann in der Zukunft bei meinem neuen Arbeitgeber anfragen. 😉

DAS kannst du auch machen nachdem dein AG dich wieder einstellen musste.

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