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Gesundheitliche Untersuchung beim neuen Arbeitsgeber

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

vor kurzem habe ich eine Zusage fĂŒr eine IT-Stelle im ÖD erhalten.

Im dazugehörigen Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass noch eine gesundheitliche Untersuchung beim Arzt aussteht
(Den konkreten Termin dafĂŒr erhalte ich demnĂ€chst.)

Da ich aber derzeit in einem ArbeitsverhÀltnis auf Probe bin, frage ich mich, wie ich den Termin (wahrscheinlich vor 17 Uhr) wahrnehmen soll.
Denn wegen z.B. Betriebsurlaub habe ich derzeit keinen außenplanmĂ€ĂŸigen Urlaub zu verfĂŒgung.
Auch ein kurzfristiger unbezahlter Urlaub ist leider nicht drin, da unsere Firma da strikte Anweisungen hat.

War sonst jemand noch in einer Àhnlichen Situation und kann mir da Tipps geben?

 

 

vor 16 Stunden schrieb bigvic:

Du sagst, du musst zum Arzt. DafĂŒr will ein AG der noch alle Tassen im Schrank hat keine Bescheinigung. Wenn doch, dann sagst du organisierst eine und kĂŒndigst am nĂ€chsten Tag.

Soweit wĂŒrde ich nicht unbedingt gehen :D

FrĂŒherℱ konnte man sich beim Arzt auf Nachfrage eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass man am XX von AA bis BB dort in der Praxis war. Das war aber afaik nur dann notwendig, wenn man fĂŒr den Arztbesuch freigestellt war die Freistellung bezahlt haben wollte.

Ich wĂŒrde auch @allesweg da folgen: versuchen den Termin möglichst frĂŒh/spĂ€t am Tag legen zu lassen und so frĂŒh wie möglich ankĂŒndigen dass man an dem Tag einen Arzttermin hat.

Ist die Einstellung von dem Ergebnis der Àrztlichen Untersuchung abhÀngig, oder kann man diese ggf. auch einfach nach Vertragsabschluss und Arbeitsantritt direkt in den ersten beiden Wochen im neuen BeschÀftigungsverhÀltnis terminieren?

  • Autor

So wie ich das aus dem Schreiben herauslesen kann, ist das eine Voraussetzung neben dem  FĂŒhrungszeugnis.

Termin zum Check erhalte ich in einem separaten Schreiben. Deswegen weiß ich nicht, ob ich da selbst viel variieren kann. Stay tuned!

Bearbeitet von basdi

Dass ein Termin fĂŒr eine gesundheitliche Untersuchung vorgegeben wird, ist völlig normal. BetriebsĂ€rzte arbeiten nicht exklusiv fĂŒr einen Betrieb. Die arbeiten fĂŒr mehrere Betriebe und haben ggf. sogar noch eine eigene Praxis. Da kann man schlecht inviduell Termine aushalten. Da gibt es dann einen Zeitraum, wo der Betriebsarzt im Betrieb ist und der Temin muss dann wahrgenommen werden. Da können selbst die Betriebe kaum was Ă€ndern.

Bearbeitet von Whiz-zarD

Und selbst wenn der Betriebsarzt nur zu gewissen Zeiten im Betrieb wĂ€re, wird es nicht nur diesen einen ersten Terminvorschlag geben und ansonsten keine Alternativen - nach welchen man natĂŒrlich fragen mĂŒsste...

Und: ich habe schon Vollzeit-Betriebsarzt mit Festanstellung im Unternehmen erlebt.

vor 24 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Da gibt es dann einen Zeitraum, wo der Betriebsarzt im Betrieb ist und der Temin muss dann wahrgenommen werden. Da können selbst die Betriebe kaum was Àndern.

Wenn man demjenigen gegenĂŒber weisungsbefugt ist, dann ja. Dass ist man einem Bewerber gegenĂŒber allerdings ja gerade eben (noch) nicht.

Abgesehen davon kann ein AG zwar verlangen dass der AN gewisse(!) arbeitsmedizinische Untersuchen mitmacht, aber bei welchem Arzt, das entscheidet schlussendlich der AN. Da sollte das Recht auf freie Arztwahl höher gestellt sein als die Bequemlichkeit des AG.

vor 3 Stunden schrieb allesweg:

Wenn mein zukĂŒnftiger Arbeitgeber mir vor Arbeitsantritt einen Termin ohne jegliches Mitspracherecht vorgeben wĂŒrde, könnte es bei mir Auswirkungen auf den Bewerbungsprozess haben.

Wenn man sich im ÖD bewirbt, kann man solche Dinge doch erwarten.. ist jetzt keine Überraschung.

 

vor 2 Stunden schrieb allesweg:

Und selbst wenn der Betriebsarzt nur zu gewissen Zeiten im Betrieb wĂ€re, wird es nicht nur diesen einen ersten Terminvorschlag geben und ansonsten keine Alternativen - nach welchen man natĂŒrlich fragen mĂŒsste...

Und: ich habe schon Vollzeit-Betriebsarzt mit Festanstellung im Unternehmen erlebt.

Und wenn es gar keinen klassischen Betriebsarzt gibt sondern nur den Amtsarzt? Und vielleicht kommt der auch gar nicht in das Amt/Behörde sondern sitzt im Gesundheitsamt? Und vielleicht [...]

 

Es ist wie so oft in diesem Forum, wenig konkrete Details aber viel was, wenn, dann, Szenarien. Eigentlich hÀtte man hier nach dem ersten Kommentar von @bigvic den Sack zumachen können. 

Am 10.10.2022 um 15:25 schrieb basdi:

War sonst jemand noch in einer Àhnlichen Situation und kann mir da Tipps geben?

Ich hatte mir damals Urlaub genommen.

Bei uns ist der Betriebsarzt eine externes Medizinzentrum mit zwei Standorten.
Man kann an einem Standort von denen einen Termin vereinbaren und gut ist.

  • Autor

Danke @eneR, habe vergessen zu erwÀhnen, dass die Angelegenheit in einem Gesundheitsamt stattfindet.

Mal abwarten, habe leider noch keine weiteren Informationen dazu erhalten.

Bedanke mich aber schon mal fĂŒr das große Feedback!

vor 12 Minuten schrieb be98:

Echt und dann muss man zur Untersuchung? Weshalb? 

Weil:

Zitat

Die Einstellungsuntersuchung soll die physische und psychische Gesundheit des Bewerbers ĂŒberprĂŒfen und feststellen, ob er in der Lage ist, die Aufgaben zu erfĂŒllen.

Die Einstellungsuntersuchung ist in folgenden FĂ€llen Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben:

  • Jugendliche bis 18 Jahre
  • beim Umgang mit Gefahrstoffen oder Strahlenbelastungen (z.B. Röntgenassistenten)
  • bei Personen mit besonderer Verantwortung fĂŒr andere (z.B. LokfĂŒhrer, Piloten, Busfahrer, Ärzte)
  • bei Beamten

Beim Rest: "weil der AG da so will".

Weigert man sich VOR Vertragsunterzeichnung wird diese i.d.R. nicht stattfinden, weigert man sich danach... Nunja, der AG hat 6 Monate zeit sich das anzuschauen.

Kann man sich ĂŒberlegen, ob es das Risiko wert ist, der AG bekommt eh nur die Info "i.O." oder "n.i.O.", der AN bekommt einen fĂŒr ihn kostenlosen Rundumcheck.

Ja gut.  Ist halt die Frage was passieren kann wenn  man z.B. eine chronische Krankheit hat. Im Grunde dĂŒrfte da gar nichts passieren. Aber irgendwie finde ich sowas nicht so angemessen. Wenn die Person zu krank ist die TĂ€tigkeit auszufĂŒhren fĂ€llt das eh bald auf. Dass Personen wie Busfahrer natĂŒrlich getestet werden mĂŒssen ist klar .

vor 24 Minuten schrieb be98:

Ja gut.  Ist halt die Frage was passieren kann wenn  man z.B. eine chronische Krankheit hat.

Wenn dich diese nicht in der AusĂŒbung deines Jobs behindert dann bekommt das der AG gar nicht mit.

Diabetes ist beim BĂŒrojob relativ egal, beim Kran- oder Staplerfahrer hingegen... Wobei, auch beim reinen BĂŒrojob wĂŒrde ich den relevanten Kollegen sagen was ich habe (Diabetes, Allergie,...) wo mein Notfallkit ist und was man machen muss, wenn ich aus heiterem Himmel umkipp.

Oder auf welche chronische Krankheit spielst du an der Stelle an, die fĂŒr das ArbeitsverhĂ€ltnis relevant wĂ€ren?

vor 24 Minuten schrieb be98:

Wenn die Person zu krank ist die TĂ€tigkeit auszufĂŒhren fĂ€llt das eh bald auf.

also.. Klar kann die kardiologische Vorerkrankung irgendwann mal auffallen, aber mit persönlich(!) wĂ€re es lieber das bei einem Check zu erfahren und nicht nach dem (hoffentlich dann ĂŒberstandenen) Herzinfarkt. Auch wenn das bedeutet, dass ich ggf. eine Job nicht bekomme.

Aber der BA darf nur weitergeben wenn etwas konkret dafĂŒr spricht dass man ungeeignet ist, z.B. eine relevante rot/grĂŒn SchwĂ€che. Dass man ohne Brille blind ist wie ein Maulwurf ist nicht relevant. Dass man Anrecht auf eine Bildschirmbrille hĂ€tte kann man dem AG mitteilen, muss es aber nicht...

Und das die potentielle neue Angestellte in knapp 6 Monaten fĂŒr 6+12 Wochen+manweißesnichtgenau ausfallen wird, darf er auch nicht sagen. Also, ihr schon, dem AG aber nicht.

Ja gut klar. Solange es nur dazu dient, festzustellen ob man generell  die TĂ€tigkeit sicher ausfĂŒhren kann, macht es Sinn. Und zur FrĂŒherkennung ist es auch gut. 

Bearbeitet von be98

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