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Ergebnisse Abschlussprüfung


Waynejucks

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vor 5 Stunden schrieb sleight:

Du hast in der Pseudocode Aufgabe doch volle Punktzahl bekommen. Das meinst du wohl mit besonders.

Ich meine die Pseudocodeaufgabe mit vorgegebenem Code (Monate) und der Fehlerkorrektur. Nicht den Park, dessen Eintritte man selbst berechnen sollte. Für die Aufgabe des Parks gab es volle Punktzahl wegen des Fehlers im Übergabeparameter.

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vor 9 Stunden schrieb Bananenweizen:

Ich meine die Pseudocodeaufgabe mit vorgegebenem Code (Monate) und der Fehlerkorrektur. Nicht den Park, dessen Eintritte man selbst berechnen sollte. Für die Aufgabe des Parks gab es volle Punktzahl wegen des Fehlers im Übergabeparameter.

Nicht bei jeder IHK wie es scheint. Einige wollen es anscheinend wirklich wissen. Is ja nicht so, als hätte man es nicht kommen sehen.

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Das ist echt unfair. Es soll entweder für jeder oder keine gestrichen. Ich habe noch nicht meine Ergebnisse (München IHK) bekommen. Ich melde mich aber wie die bei uns die Aufgabe bewertet haben.
Das traurige ist, dass das nicht pro IHK entschieden wird, sondern pro Prüfungsausschuss. Die haben die Hoheit über die Punktevergabe und die IHK kann daran nichts ändern. IHK und ZPA können nur Empfehlungen für die Korrektur aussprechen.

Bei uns im Ausschuss sind wir noch am diskutieren wie wir die Aufgabe bewerten sollen.

Tatsächlich finde ich es auch gar nicht so trivial:

25 Punkte pauschal - wäre gerecht weil der ZPA das empfholen hat, sodass keine Ungleichheiten entstehen

Aufgabe aus der Wertung nehmen - wäre gerecht weil die Aufgabe nicht lösbar war und so mit niemand einfach 25% (und damit quasi die 5) geschenkt bekommt.

Aufgabe bewerten soweit es geht - wäre gerecht für alle die viel Zeit und Energie in das Lösen der Aufgabe gesteckt haben, welche ihnen ggf. anderswo gefehlt hat.
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vor 18 Stunden schrieb GreenLegend:

Das traurige ist, dass das nicht pro IHK entschieden wird, sondern pro Prüfungsausschuss. Die haben die Hoheit über die Punktevergabe und die IHK kann daran nichts ändern. IHK und ZPA können nur Empfehlungen für die Korrektur aussprechen.

Bei uns im Ausschuss sind wir noch am diskutieren wie wir die Aufgabe bewerten sollen.

Tatsächlich finde ich es auch gar nicht so trivial:

25 Punkte pauschal - wäre gerecht weil der ZPA das empfholen hat, sodass keine Ungleichheiten entstehen

Aufgabe aus der Wertung nehmen - wäre gerecht weil die Aufgabe nicht lösbar war und so mit niemand einfach 25% (und damit quasi die 5) geschenkt bekommt.

Aufgabe bewerten soweit es geht - wäre gerecht für alle die viel Zeit und Energie in das Lösen der Aufgabe gesteckt haben, welche ihnen ggf. anderswo gefehlt hat.

Das hört sich wie Wahnsinn an. Wüsste nicht wie man einem Richter erklären könnte wieso ein und die selbe Leistung 3 Unterschiedliche Noten ergeben kann. Das hat mit Gleichbehandlung nichts mehr zu tun.

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vor 3 Stunden schrieb sleight:

Wüsste nicht wie man einem Richter erklären könnte

Das muss ja auch nicht, weil es keinen Klagegrund gibt.
Wie schon weiter oben erwähnt, der Prüfungssausschuss hat im Rahmen der Vorschriften die Möglichkeiten so oder so zu entscheiden. Das mag ungerecht erscheinen ist aber Recht.

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Niemals. Mir fallen so schon Klagegründe ein. Vom Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) bis zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Und das ohne die Prüfungsordnung gelesen zu haben. Dort findet sich bestimmt auch genug. Der Vater meines Freundes ist Anwalt um Ruhestand und er meinte er könnte sie "zerstören".

Bearbeitet von mapr
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vor einer Stunde schrieb sleight:

Vom Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG),

Also jetzt wird es schon sehr schräg.

Zitat

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html

Kannst mir ja gerne mal erklären, welche Gründe du bei der Prüfung verletzt siehst.

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vor 8 Stunden schrieb Chief Wiggum:

Also jetzt wird es schon sehr schräg.

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html

Kannst mir ja gerne mal erklären, welche Gründe du bei der Prüfung verletzt siehst.

Überhaupt nicht schräg. Um es genau zu wissen müsste man die Prüfpunkte durchgehen und schauen ob diese erfüllt sind. Aber Potenzial ist dort auf jedenfalls da. Wenn ich zum Beispiel aus Hannover eine der in §1 genannten Gruppe bin und mein Nachbar es nicht ist und besser gestellt wurde durch die Prüfungskommission kann es erfüllt sein.

Nach §2 Abs. 3 zählt es auch für:
 

Zitat

den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,

Ich hatte nur ein Modul Wirtschaftsrecht also bin ich kein Rechtsexperte und das ist auch keine Rechtsberatung. Es waren nur Gesetze die mir spontan eingefallen sind und ich mal prüfen würde wenn ich eine Klage vor hätte.

Bearbeitet von sleight
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vor 58 Minuten schrieb sleight:

Wenn ich zum Beispiel aus Hannover eine der in §1 genannten Gruppe bin und mein Nachbar es nicht ist und besser gestellt wurde durch die Prüfungskommission kann es erfüllt sein.

Es ging darum das ein PA so entscheidet und ein anderer PA anders entscheiden kann. Wie soll eine unterschiedliche Bewertung von unterschiedlichen Leistungen durch unterschiedliche Prüfer gegen das AGG verstoßen? Und bisher hat noch keiner behauptet das er die Prüfungen von katholischen Mitbürgern prinzipiell schlechter bewertet.

vor 10 Stunden schrieb sleight:

er könnte sie "zerstören"

na dann.

vor einer Stunde schrieb sleight:

Nach §2 Abs. 3 zählt es auch für:

ja, aber die Bewertung von Prüfungen fällt vermutlich nicht unter "Zugang zu Bildung"

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vor 4 Stunden schrieb _n4p_:

Es ging darum das ein PA so entscheidet und ein anderer PA anders entscheiden kann. Wie soll eine unterschiedliche Bewertung von unterschiedlichen Leistungen durch unterschiedliche Prüfer gegen das AGG verstoßen? Und bisher hat noch keiner behauptet das er die Prüfungen von katholischen Mitbürgern prinzipiell schlechter bewertet.

na dann.

ja, aber die Bewertung von Prüfungen fällt vermutlich nicht unter "Zugang zu Bildung"

Ich sehe das AGG dort auch nicht als gegeben. Es waren nur Vorschläge von Gesetzen die man Anhand der Kommentrarbücher prüfen müsste. Das ist nicht einfach ein Gesetz lesen und sagen ja oder nein. Man muss Punkt für Punkt durchprüfen. Darum schreibst du ja auch vermutlich. Und ich bin kein Jurist, von der Ungleichbehandlung nicht betroffen und habe keine Zeit und Lust es zu prüfen.

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Ich habe nun auch meine Ergebnisse für die Daten- und Prozessanalyse als Fachrichtung.

Ich hatte ein gutes Gefühl nach der AP2, welches aber immer schlechter wurde.

Erwartet:

Teil 1 und 2: Eine 3 oder sogar 5.

WiSo: Hier dachte ich wirklich es wird eine 5.

Ergebnisse:

Teil 1: 76

Teil 2: 69

WiSo: 78

Ich bin sehr zufrieden damit, weil ich Ende 2022 zur Externenprüfung zugelassen worden bin und ab Januar lernen konnte. Habe AP1, das Projekt und AP2 innerhalb von 4 Monaten durchgezogen. In AP1 hatte ich 74 Punkte.

Meine Doku habe ich Mitte April abgegeben und bin da jetzt gespannt. Ich habe mir für die Doku wirklich viel Mühe gegeben.

Bearbeitet von DaveIT
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Wer keine Extrapunkte erhält (oder Anpassung in besserer Form) sollte in meinen Augen generell Einspruch einlegen. Vielleicht sieht die IHK es selbst ein bei ausreichend Einsprüchen, spätestens vor Gericht hat die IHK keine Chance. Und letzteres ist für die Führungsetage sicher nicht schön.

Bearbeitet von mapr
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IHK Darmstadt- Ergebnisse sind da.

FIAE

1. 83 - auf Über 60 Punkte gehofft

2. 70 - wollte ich einfach nur bestehen

3. 88 - auf über 81 gehofft.

Viel Besser als gedacht auch dank der 25 Punkte in Teil 2. 

Hoffe es sind auch wirklich meine Testergebnisse.

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Am 19.5.2023 um 15:23 schrieb Waynejucks:

Ich bräuchte eine Antwort Leute :(

Du muss eine MEP (Mündliche Ergänzungsprüfung) ablegen.

Du wirst mit einem Brief informiert (gehr an den Ausbildungsbetrieb)

In der MEP musst du die Note 5 aufbessern. Dies kannst du mal im Noten Rechner durchprobieren. Allein die Note reicht nicht, die Punkte sind das wichtige. Ich hoffe du hast gute 40 Punkte und nicht gerade so 30 Punkte geholt , so wird es natürlich sehr schwer sonst.

 

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vor 13 Minuten schrieb ECS:

Hoffe es sind auch wirklich meine Testergebnisse.

Was heisst das? Klar sind das vorläufige Noten aber kann sich da was ändern? Wenn z.B. jemand 48/49 Punkte hat? Mit einem Auge auf die 50 Punkte Marke geschaut.

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vor 15 Stunden schrieb really_nobody:

Vielleicht sieht die IHK es selbst ein bei ausreichend Einsprüchen, spätestens vor Gericht hat die IHK keine Chance.

Psst.. auch die IHK hat eine Rechtsabteilung denn die kümmern sich um noch ein bisschen mehr als nur die Ausbildungen..

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Am 24.5.2023 um 20:03 schrieb hellerKopf:

Das muss ja auch nicht, weil es keinen Klagegrund gibt.
Wie schon weiter oben erwähnt, der Prüfungssausschuss hat im Rahmen der Vorschriften die Möglichkeiten so oder so zu entscheiden. Das mag ungerecht erscheinen ist aber Recht.

Bis der Richter es anders sieht...

Bei Rechtsberatung von Leuten, die sich persönlich hellerKopf nennen wäre ich grundsätzlich skeptisch. 

Ebenso bei Rechtsberatung von IHK-Funktionären, die hier auch reichlich vertreten sind.

 

Bearbeitet von Tino567
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Mach dir nicht soviele Sorgen um meine Haarfarbe. Heller am Kopf kann man nicht werden.
Wirst du denn klagen? Oder ist das hier wieder nur ein Thread, der andere dazu aufrufen soll?
Ich mache hier auch keine Rechtsberatung, ich gebe meine Einschätzung wieder, die sich niemand zu eigen machen muss.
So wie immer im Halbjahresrytmus, warte ich noch auf eine richterliche Entscheidung, an der wir uns orinetieren könnten. Während man aber seit Bestehen des Forums den dauernden Aufschrei "Ich würde/werde klagen" liest, gibt es noch nicht einen Teilnehmer, der mal schreibt, ob er die Klage durchgezogen, gewonnen oder verloren hat.

🫵Ergreife jetzt die Chance und sei der Erste, der klagt!

 

Exklusive Belohnungen: Als Erster erhältst du Zugang zu einzigartiger Anerkennung, die speziell für diejenigen reserviert sind, die keine Zeit verschwenden und sofort handeln.

Konkurrenzvorteil: Indem du dich an die Spitze stellst, erhältst du einen klaren Vorsprung gegenüber allen anderen. Du kannst die Gelegenheit nutzen, um dich von der Masse abzuheben und deine Bekanntheit zu maximieren.

Spannung und Adrenalin: Nichts lässt das Herz schneller schlagen als das Rennen gegen die Zeit. Erlebe den Nervenkitzel, wenn du die Uhr ticken hörst und weißt, dass du nur Sekunden von einem großartigen Erlebnis entfernt bist.

Sei also kein Nachzügler, sondern werde zum Spitzenreiter. Zeige der Welt, dass du derjenige bist, der die Herausforderung annimmt und gewinnt!:D

 

 

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