2. August2. Aug Hallo,ich habe letztes Jahr meinen Job verloren und hatten dann nach drei Monaten ein Bewerbungsgespräch, nach dem ich eingestellt wurde.Da die Firma mich schnell da haben wollte (Projekt am laufen, etc.) wurde ich zur Mitte des Monats schon eingestellt. Gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit: Dreieinhalb MonateIch frage mich, wie ich die Phase zukünftig auf dem Lebenslauf angeben soll.Also entweder:Januar bis April 2026: ArbeitssuchendOder Variante 2:Bis Ende Dezember 2025: Firma XAb April 2026: Firma Y (mein jetziger Arbeitgeber)Mein Bedenken bei Variante 2: Wäre es legitim die drei Monate Arbeitslosigkeit quasi "zu unterschlagen" und überhaupt nicht zu erwähnen?Variante 1 sieht halt ätzend aus.
2. August2. Aug wo ist das Problem mit nur 3 Monaten Arbeitssuchend ? Unterschlagen ist nie ne gute Idee
2. August2. Aug vor 1 Stunde, jon02 hat gesagt:Mein Bedenken bei Variante 2: Wäre esBei so einer Lücke geht HR ohnehin von einer Unterbrechung der Tätigkeit -> Arbeitslos aus.Und dann hängt an dir der Täuschungsversuch. Dann bist du raus.
2. August2. Aug Wo genau soll hier der Täuschungsversuch liegen? Wenn im Lebenslauf steht, dass Firma X im Dezember 2025 endete und Firma Y im April 2026 begann, ist die Lücke doch offen erkennbar. Es werden weder Beschäftigungszeiten verlängert noch falsche Angaben gemacht.Die drei Monate nicht als eigene Station „arbeitssuchend“ aufzuführen, ist etwas anderes, als sie zu verschleiern. Ein Lebenslauf muss nicht jede kurze Übergangsphase ausdrücklich benennen. Auf Nachfrage kann man sie problemlos erklären.
2. August2. Aug Autor Ich denke mittlerweile auch, dass es am besten ist die Unterbrechung als eigenen Punkt im Lebenslauf zu erwähnen.Aber besser nicht als "Arbeitssuchend", sondern eher als "Berufliche Neuorientierung". Bearbeitet 2. August2. Aug von jon02
2. August2. Aug vor 46 Minuten, awawa hat gesagt:Die drei Monate nicht als eigene Station „arbeitssuchend“ aufzuführen, ist etwas anderes, als sie zu verschleiern. Ein Lebenslauf muss nicht jede kurze Übergangsphase ausdrücklich benennen. Auf Nachfrage kann man sie problemlos erklären.So kann man das sehen.Aber HR ist schon oft ein teilweise automatisierter Prozess, besonders wenn die Firma noch KI Filter am Anfang verwendet.Da ist ein lückenhafter CV nicht mehr so gut, wie einer der nahtlos alle Zeiten belegt.Statt da eine Spekulation auszulösen, kann man doch angeben, was man da gemacht hat.
3. August3. Aug vor 20 Stunden, hellerKopf hat gesagt:automatisierter Prozess [...] besonders wenn die Firma noch KI Filter [...] lückenhafter CV nicht mehr so gutSehe ich zu 100% ebenso. Das muss nicht einmal ein KI-Filter sein. Jedes einfache ATS zeigt das sofort deutlich an. Teilweise als "Unregelmäßigkeit"KI macht automatisierte Prozesse und Lebenslauf-Prüfungen jetzt zusätzlich für jede kleine Firma verfügbar.
3. August3. Aug Ich halte die Sorge vor einem Täuschungsversuch für überzogen.Wenn im Lebenslauf steht:bis 12/2025: Firma Xseit 04/2026: Firma Ydann ist die Unterbrechung offen erkennbar. Es wird weder ein Beschäftigungszeitraum verlängert noch eine falsche Angabe gemacht. Von Verschleierung kann daher keine Rede sein.Auch der Hinweis auf ATS oder KI ändert daran wenig. Ein System kann eine dreimonatige Lücke markieren. Das bedeutet aber nicht, dass diese deshalb als eigene berufliche Station aufgeführt werden muss.„Berufliche Neuorientierung“ fände ich in diesem Fall sogar unpassender. Wer vorher und nachher im gleichen Beruf arbeitet, hat sich nicht beruflich neu orientiert, sondern nach dem Verlust der Stelle einen neuen Arbeitgeber gesucht.Drei Monate Arbeitslosigkeit sind weder ungewöhnlich noch besonders erklärungsbedürftig. Sollte jemand nachfragen, lässt sich das in einem Satz beantworten.Anders sieht es aus, wenn ein Lebenslauf insgesamt viele kurze Beschäftigungsverhältnisse und immer wieder mehrmonatige Lücken enthält. Dann kann das Gesamtbild durchaus Fragen aufwerfen.
3. August3. Aug 3 Monate finde ich auch nicht schlimm. Ich habe schon CVs mit mehreren Jahren Lücke gesehen - ohne Erklärung 🫣. Es ist wirklich teilweise bodenlos mit was sich heutzutage beworben wird.
3. August3. Aug Lol wen jucken drei Monate. Wenn deswegen eine KI aussortiert zeigt es nur wieder wie Dreck diese Systeme sind.
Donnerstag um 18:085 Tage Also bis zu 3 Monate würde ich nicht erwähnen. Erst ab 3 Monaten sollte man es begründen. Kleinere Unterbrechnungen sind ja komplett normal. Sonst würdest du den Lebenslauf mit komplett unwichtigen Infos aufblähen. Da ist auch kein Täuschungsversuch vorhanden. Es steht ja das Enddatum und das Anfangsdatum der beiden Jobs drin. Jeder weiß doch dann, dass man sich in der Zeit einen neuen Job gesucht hat.
Donnerstag um 19:265 Tage du solltest dein Bewerbungsverfahren und sehr gute Ergebnisse in Auswahlverfahren verkaufen
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