Und wo ist das Problem?
So wie ich dich verstanden habe, gibt es ja zur Zeit einen Vertrag, nur, dass er nicht die erste Zeit nach der Prüfung abdeckte. Das macht aber nichts, da wie hier schon erwähnt, auch mündliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.
Wieso das. In euerer Firma wird es doch mit Sicherheit auch Server geben oder sonstige IT-Projekte. Und da du nunmal FISI lernst musst du dich auch mit anderen Dingen, die nichts mit Telefonanlagen zu tun haben auskennen. Wie willst du denn sonst die schriftliche Prüfung schreiben?
Ich glaube das gilt für Badenwürtemberg. Dort sind 2 Tage angesetzt.
Für den Rest gilt:
Alles an einem Tag. Erst GH1, dann GH2 und zum Schluss WISO. Zum Ort, zu Pausen usw. kann man nicht viel sagen, da das von IHK zu IHK total verschieden gehandhabt wird.
@Daiana
Stell dir mal vor, du erfindet Sachen im Berichtsheft, die du noch nie gemacht hast. In der mündlichen Prüfung wirft dann ein Prüfer einen Blick ins Berichtsheft und ihm fällt eine Frage zu genau diesen Punkten ein. Du kannst sie nicht beantworten, weil du sowas nie gemacht hast. In so einem Fall glauben die Prüfer das was im Berichtsheft steht und du kassierst die schlechtere Note, weil du Dinge nicht weißt, die du laut Berichtsheft wissen müsstest.
Außerdem kannst du dir noch Projektdokumentationen auf www.begga.de und www.suicidal.de angucken.
Dort gibt es einige. Allerdings würde ich mir wirlich nur die als Beispiel nehmen, die nahe an 100 % liegen.
Ich fahre dieses Jahr auf jeden Fall wieder zum Hurricane. Letzes Jahr hatte ich leider keine Zeit und bin deswegen zum Ring gefahren. Das Hurricane gefällt mir aber einfach besser
hier in diesen Thread.
Hat deine Freundin denn Wort wörtlich genau das gleiche geschrieben wie du? Wahrscheinlich nicht, oder. Vielleicht fehlen in deinem Antrag ein paar elemantare Sachen.
Was nützt es dir einen Einspruch einzulegen? Du solltest dir lieber ein anderes Thema suchen. Denn bis die ganze Prozedur des Einspruches über die Bühne gegangen ist, ist die Frist zum Einreichnen der Projektanträge verstrichen und du hast kein Projekt.
Poste doch mal deinen Antrag. Aus der Überschrift alleine kann man nämlich schlecht erkennen, ob das Projekt geeignet ist oder nicht.
@Furunkel
Na und? Schließlich entscheidet die Note, die man in der Abschlussprüfung bekommt genauso über das ganze weitere Leben, wie das Staatsexamen. Wenn du nicht gut oder sehr gut bei der Prüfung abschneidest, wird es im Moment ziemlich schwer mit nem Job. Schließlich gibt es momentan einfach zu viele gute ITler.
Deswegen kann ich nur jedem empfehlen zu lernen, damit eine möglichst gut Note bei der Prüfung rauskommt. Wer das ganze zu locker sieht, ist selber schuld.
@api
Ökonomisch ist das falsche Wort, da ökonomisch auch sparsam und wirtschaftlich bedeutet.
Ich habe mit Sicherheit nicht sparsam gelernt, im Gegenteil. Und es hat sich ausgezahlt.
@Nomade
Meine Lernmethode hat mich zum gewünschten Erfolg gebracht. Im Nachhinein hätte ich nichts anders gemacht. Für mich war es die perfekte Methode. Aber die richtige Art zu lernen muss jeder für sich selbst herausfinden.
Ich wills mal so sagen. Das Berichtsheft wird geführt um ein Beweisdokument für die Ausbildungsinhalte haben, die im Betrieb vermittelt wurden. Im Ernstfall könnte es sozusagen als "Beweismittel" gegen den Betrieb dienen.
Leider können wir dir da schlecht Tipps geben. Es kommt darauf an, was bei euch in der Firma gerade anliegt oder benötigt wird. Das Projekt muss ja einen Nutzen für den Betrieb haben und soll kein Spaßprojekt sein.
Ich glaube nicht, dass man so eine Bemerkung von ihm gehört hätte. Er ist zwar bekannt dafür zu provozieren, aber rasistische oder sonstige diskriminierende Äußerungen hat er meines Wissens nach noch nie getätigt. Naja, egal. Das ist ja nicht das Hauptthema.
Also zurück zu Ostermann und Schatzi.
http://www.antenne1.de/dynamic_01/team/moderatoren/ostermann_schatzi.php
Das sind die beiden.
@geist_der_foren
Nicht jeder weiß wer Ostermann und Schatzi sind. Das hättest du besser dazu schreiben sollen. Und btw., es heißt suspendiert.
Edit:
Ups, ich war etwas zu spät. Du hast ja schon nen link gepostet
Ja, ich glaube das ist eine neue Regelung beim Arbeitsamt. Das gilt aber nur für das arbeitslos melden bei Arbeitslosigkeit nach einem befristeten Beschäftigungsverhältnis (die Ausbildung zählt dazu).
Doch du hast ne Alternative: mache ein Projekt, dass erst nach der Genehmigung durchgeführt wird. Du willst mir doch nicht erzählen, dass in eurer Firma zu der Zeit nur ein Projekt ansteht. Nur so am Rande: Du hast auch die Möglichkeit ein internes Projekt zu machen. Es muss kein externes mit einem externen Kunden sein.
Und noch was zu deinen Alternativen. Es gibt nicht die Alternative das zu verheimlichen aber auch nicht die Alternative den Projektzeitraum korrekt anzugeben, wenn er vor der Genehmigung liegt. Beides verstößt gegen die Prüfungsverordnung. Das ist doch nicht wirklich schwer zu verstehen, oder?