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tTt

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  1. Ich bin auch grundsätzlich ein Typ, der sich davon nicht ganz so stressen lässt. In der Ruhe liegt die Kraft. Ich fange auch an das Problem/Die Störung systematisch einzugrenzen. Das geht auch nur durch viele Fragen an den Nutzer, ich lasse mir auch gerne den Fehler zeigen. zum einen sind die Anwender dann i.d.R. abgeholt und freuen sich, dass sich endlich jemand drum kümmert (das ist eine positive Grundstimmung), zum anderen lässt das Raum für Smalltalk um das Stresslevel des Betroffenen zu senken. Ich habe mehr Informationen und der Anwender fühlt sich (endlich) verstanden und gut bei mir aufgehoben (win-win). Komme ich nicht weiter (festgebissen), versuche ich mit einer Runde frischer Luft, einen Themenbruch etc. herbeizuführen, denn wenn ich zu verbissen auf der Suche nach der Ursache bin, finde ich den Fehler/die Ursache wohlmöglich erst zu spät. Grundsatz Nummer eins: Abwägung, ob es irgendwie einen Workaround gibt und wie viel Arbeitsaufwand die Umsetzung des Workarounds bedeutet. Ein Workaround nimmt grundsätzlich einmal Druck aus dem Kessel, wenn Anwender zumindest eingeschränkt wieder arbeiten können. Das macht die Ursachenforschung wesentlich einfacher, als wenn der Anwender ständig zuschaut. Hilft aber auch nur dann, wenn der Workaround schneller ist als die Ursachenbeseitigung. Ganz wichtig ist auch die Kommunikation mit den Anwendern, um sie zu beruhigen. Das gibt dann auch viel Raum/Zeit zur Lösung, man muss aber auch abliefern können, wenn man dann einen Zeitaufwand nennt. Ebenso einen täglichen Statusbericht, wenn sich die Bearbeitung länger hin zieht. Zuhause dann hilft Sport, Ablenkung oder eben nicht mehr an die Arbeit zu denken. Stress kommt und geht, wichtig ist, sich davon nicht fertig zu machen. Viele kritisieren nicht meine Person, sondern meine Funktion auf Arbeit. i.d.R. Kriegt der erste Ansprechpartner eben halt auch den persönlichen Frust abgeladen. Da heißt es, das nicht allzu persönlich zu nehmen und Verständnis zu zeigen.
  2. Grundsätzlich: Darauf achten ob Reisezeit als Arbeitszeit gilt. Bei wechselnden Einsatzorten beim Kunden (Außendienst) gibt es regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte, wobei auch die Kombination: Wohnung -> Büro (Zeiterfassung Kommen) -> Kunde -> Büro (Zeiterfassung Gehen) -> Wohnung möglich ist. Außendienstfahrten direkt zum Kunden mit Dienst-KFZ vom AG von privater Wohnung zum Kunden sind arbeitsrechtlich regelmäßig auch als Dienstreisen zu werten. Fahrzeiten im Auto sind ebenfalls Arbeitszeiten, denn während der Fahrzeit muss sich auf den Verkehr konzentriert werden. Bahn- Taxi- oder Flugzeiten sind differenziert zu betrachten, denn theoretisch könntest du in der Zeit entspannen (z.B. schlafen). Stehst du dem Arbeitgeber während der Fahrzeit aber mittels Telefon und/oder Laptop zur Verfügung, ist auch diese Zeit i.d.R. Arbeitszeit. Die EU-Rechtsprechung ist bei Außendiensten mittlerweile ziemlich eindeutig.
  3. Bei uns wird in Berlin demnächst noch einmal wieder ausgeschrieben, definitiv besser bezahlt (mindestens EG8 TVöD). In der letzten Ausschreibung konnten nicht alle offenen Stellen besetzt werden. Im übrigen ist die Gehaltsangabe nichts wert, wenn keine Tätigkeiten dazu vermerkt sind. Grundsätzlich aber kein wirklich gutes Angebot bei >6 Jahren BE - unabhängig von den Tätigkeiten, es sei denn es handelt sich ausschließlich um 1st-Level Support.
  4. Das Zeugnis ist keine 1-2, aber es gibt immer mal wieder gute Einzelnoten. Die Gesamtleistungsbeurteilung ist eine glatte 3. Die Satzstellungen sind manchmal etwas falsch (typische Fehler, wenn man kein Muttersprachler ist). Ich schließe mich dem Tenor an: Es wirkt so, als ob du Personal-, zumindest aber Fachverantwortung hattest. Die Bedauerung über dein Verlassen ist positiv und hebt das Zeugnis Noch auf eine 2-3. aber es ist keine 1-2...
  5. @ChrisG123 Wie gesagt, sprich mit deinem Chef, dass gemäß Entgeltordnung für ITler keine EG5 vorsehen kann! Druck den Teil der Entgeltordnung aus (ist mit Hilfe von Google sehr leicht zu finden) und sag ihm, dass du sofort um Korrektur und Erklärung bittest. Wobei es klug wäre eine Tätigkeitsdarstellung zu bekommen. Sollte das nicht fruchten bzw. es weiterhin bei der v.g. Aussage bleiben, wäre ein anderer Weg der Personalrat. Die können sich das ja auch mal für dich anschauen. Grundsätzlich würde ich dir aus der gesamten Situation empfehlen dich auch mal woanders zu bewerben, Stichwort Marktwert und Optionen prüfen. Ich wiederhole mich: Eine EG5 ist eigentlich nicht möglich, andernfalls ist es nur eine Verwaltungsstelle mit weniger als 50% IT-Aufgaben. Wenn du dich also ausschließlich mit der IT beschäftigst, kann die Tätigkeitsbewertung nicht passen -> Bewertungsirrtum. Bitte argumentiere niemals mit einer anderen Stelle. Das funktioniert nur dann, wenn beide Stellen die gleichen Tätigkeitsdarstellungen haben. Das ist aber meistens nie der Fall. Du wirst bezahlt nach den auszuübenden Tätigkeiten (sprich, das was in der Tätigkeitsdarstellung festgehalten wurde). Gibt es keine Tätigkeitsdarstellung, kannst du die Arbeit an IT-Systemen quasi einstellen. Mit der EG5 können es im Höchstfall nur 49,9% deiner Gesamtarbeitszeit sein. I.d.R. ist ausschließlich die Personalabteilung befugt, dir Aufgaben zuzuweisen oder zu entziehen, aber nicht deine Referatsleitung. Welche das in deinem Falle genau sind, steht inkl. Zeitaufteilung in der besagten Tätigkeitsdarstellung (Stellenbewertung).
  6. Wenn mich etwas stört, spreche ich darüber mit meinem Vorgesetzten und versuche eine für mich zufriedenstellende Lösung zu erhalten bzw. habe entsprechende Konsequenzen gezogen wenn es keine Lösung gab. Aber: Das musst du letztlich für dich selbst entscheiden, die kann ich nicht für dich treffen. Die Entgeltordnung ist schon einmal auf deiner Seite. Aber Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe... Wie gesagt du hast viele Möglichkeiten. Ob der eingeschlagene Weg der richtige war, merkst du sowieso immer erst im Nachhinein. Die Frage ist: Was willst du? Offensichtlich warst du unzufrieden, denn sonst hättest du hier nicht nachgefragt. Aber aus meiner Erfahrung heraus: Von allein hat sich eher selten etwas verändert. Jeder ist seines Glückes Schmied.
  7. @ChrisG123Der Arbeitgeber hat sich mit der EG5 schon mal ein Eigentor gelegt. Gemäß Entgeltordnung TV-Hessen im Abschnitt 11 sind die Eingruppierungsrichtlinien für ITler beschrieben: Die EG6 ist wie bereits erwähnt die kleinste Entgeltgruppe, die zulässig wäre. Man hat dich entweder nicht auf eine IT-Stelle gesetzt oder betreibt vorsätzlich einen Bewertungsirrtum. Das ist für dich eine ideale Grundlage um das ausbessern zu lassen. Ehemalige IT-Azubis in die EG5 zu stecken, nur weil es bei Verwaltungs-Azubis möglicherweise korrekt ist, macht die Situation nicht besser.
  8. Grundsätzlich ist mir eine Eingruppierung in EG6 für Angestellte mit einschlägiger IT-Ausbildung als niedrigste Bezahlung bekannt, alles darunter ist mMn. Tarifbruch = der AG irrt mit der Eingruppierung. Grundsätzlich ist das Thema Bezahlung quasi ein Dauerbrenner im öD. Auf die Gefahr hin die Antwort schon zu kennen: Bist du befristet oder unbefristet übernommen worden und noch in der Probezeit? Falls befristet und/oder noch in Probezeit: Möchtest du dort dauerhaft bleiben? Abhängig von deinen Antworten gibt es mehrere Möglichkeiten: Variante 1: Mit Deinem Vorgesetzten über die Diskrepanz sprechen und Nachfragen/verhandeln das Anzupassen. Im TV-H nachschauen ob in der Entgeltordnung für ITler eine EG5 überhaupt zulässig ist und ggf. argumentieren. Variante 2: Ohne Tätigkeitsdarstellung weißt du nicht, welche Aufgaben zu erledigen sind. Zurücklehnen und Zeit absitzen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist). Variante 3: wie von den Vorrednern schon geschrieben: Tätigkeitsdarstellungen von dir und dem Kollegen vergleichen und falls identisch Entgelt einklagen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist). Variante 4: Deine täglichen Aufgaben mindestens 6 Monate lang dokumentieren und dann auf Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen und Zahlung einfordern. Variante 5: Du suchst dir schleunigst einen neuen Arbeitgeber. Variante 6: Du tust nichts und bist glücklich mit dem was du hast. Wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Weg. Leider keine allzu leichte Entscheidung.
  9. tTt

    Jobsuche

    Bei einem Nervenzusammenbruch professionelle Hilfe suchen, die Umstände, die dazu geführt haben, analysieren und abschalten (beides bereits erfolgt). Grundsätzlich entscheide ich nach dem Gesamteindruck, -Angebot persönliche Vorlieben und Bauchgefühl. Bei knappen Ergebnissen ohne klaren Sieger gehe ich auf die Themen ein, die mir wichtig sind (z.B. Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsweg Fahrzeiten, Tätigkeiten, Homeofficemöglichkeiten, Teamgröße, Flexibilität usw.). Ich vergebe dann für jeden Themenschwerpunkt Punkte (z.B. 3 = Wunsch voll erfüllt, 2 Wunsch teilweise erfüllt,1 = Wunsch unerfüllt) und dopple oder verdreifache die Punkte bei den für mich wichtigsten Themen. Heraus kommt eine Gesamtpunktzahl, die für mich bei mehreren guten Angeboten quasi die Priorität festlegt. Bei Punktgleichheit (kam bisher nie vor) entscheide ich dann nach dem Bauchgefühl. Vielleicht hilft das ja.
  10. Ich habe meine Ausbildung abgebrochen und im gleichen Beruf noch einmal neu begonnen. Für mich war das im Nachgang gesehen der richtige Schritt. Besonders rechtfertigen musste ich mich nicht, es wurde allerdings bei den ersten Anstellungen im Anschluss der Ausbildung nach den Wechselgründen gefragt. Ich habe sie ehrlich beantwortet und bekam daraufhin mehr positive als negative Reaktionen. Bei Behörden wird ein Wechsel von vielen Vorgesetzten gerne als Verrat ihrer Person gewertet, was ich allerdings nie verstehen werde. Sprich vorher unbedingt mit deinem Ausbilder über deinen Unmut, denn du solltest ihm die Chance einräumen etwas zu verändern / verbessern. Wenn sich aus deiner Sicht nichts verändert, heißt es für dich die störenden Punkte zu verändern. Es geht schließlich um deine eigene Zukunft. Wenn ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs für dich das geeignete Mittel ist, solltest du den Punkt weiter verfolgen. Ob deine Entscheidung so richtig war, wirst du immer erst danach herausfinden.
  11. @whoisqr Grundsätzlich muss es ja schon eine Stellenbewertung geben, denn die Ausschreibung erfolgt i.d.R. erst dann, wenn die Stelle bereits bewertet wurde und Haushaltsmittel dafür zumindest beantragt, meistens aber bewilligt sind. Natürlich kann der AG die Stellenbewertung noch abändern, aber das regelt jede Behörde/Organisation noch einmal getrennt. Und zusätzlich wird dann vor der Einstellung noch geprüft, ob die persönlichen Voraussetzungen vom Bewerber erfüllt werden. Eine IT-Stelle mit EG10 im TVöD-Bund erfordert z.B. beim Bund immer ein abgeschlossenes Studium oder gleichwertige Erfahrungen. Ohne Studium gibts halt eine Entgeltgruppe Abzug = EG9c im Falle des Bundes. Im TVöD-VkA (Kommunen)gibt es Fallgruppen, die eine IT-Stelle mit EG10 auch ohne Studium erlaubt. Im TV-L wird bereits ab EG9b ein Studium vorausgesetzt(ab 2021 übernimmt der TV-L die Regelungen des TVöD-VkA, was sich positiv für viele ITler auswirken dürfte). Sofern du bereits die Zusage hast, ruf einfach kurz an und frag nach, in welcher Entgeltgruppe die Stelle bewertet ist. Oftmals winden sich personaler etwas, alá: „Die Stelle wird gerade noch durch alle Gremien bewertet“, da heißt es aber etwas hartnäckig zu bleiben. Meist gibt es dann die Information, dass die Bewertung vorläufig bei EGxyz liegt. Zu 90% ändert sich daran meist nichts mehr, ab und zu wird es eine EG höher, weil der Personalrat aufgepasst hat... Die meisten öffentlichen AG wollen sparen und versuchen es erst einmal mit der niedrigeren Entgeltgruppe. Gerade bei Institutionen, deren Stellen durch Bund-Mittel finanziert werden, zahlt der Bund für die Stelle nach EG10 und die Institution schreibt das nur als 9b aus um die Mittel anderswo einzusetzen...
  12. Grundsätzlich sind 3000€ p.M., sprich 36k€ p.a. bei Vollzeit kein schlechtes Einstiegsgehalt. Bezogen auf Teilzeit absolut gesehen natürlich schon etwas mager. Aber das ist tatsächlich „Privatvergnügen“, auch wenn Kinderbetreuung so ziemlich der häufigste Grund dafür ist. In der Region Hamburg ist aber durchaus ein höheres Einstiegsgehalt möglich. Ich meine mich erinnern zu können, dass im Forum berichtet wurde, in HH zum Start direkt nach der Ausbildung 42k€ zu erzielen. Das Gehalt hängt maßgeblich aber auch von den Tätigkeiten ab, die dann zu erledigen sind. Im RZ zu arbeiten und eher Kabel im Doppelboden verlegen oder Server einschrauben sind jetzt auch nicht unbedingt die komplexesten Aufgaben und rechtfertigen somit auch kein höheres Gehalt. Aus meiner Sicht eher ein notwendiges Übel, die auch an Personal ohne zwingender IT-Ausbildung delegiert werden kann. Für Kabel verlegen und Schrauben eindrehen (plakativ formuliert) benötigt es halt keine zwingende Fachausbildung als Voraussetzung. Die Server dann konfigurieren, entsprechende Parameter setzen und ggf. per selbst geschriebenen Skripten in Betrieb zu nehmen hingegen schon eher. Den Rollout in Gesamtheit planen genauso. Die Ausführung an sich kann halt wunderbar in Teilaufgaben herunter gebrochen werden. Heraus kommt einerseits der/die „Strippenzieher/in“ mit tendenziell eher einfachen bis mittleren Schwierigkeitsgrad und eben der Admin der das System oder Netzgerät dann konfiguriert bzw. endgültig in Betrieb nimmt mit mittleren bis komplexen Aufgaben, der dem/der Strippenzieher/in sogar Anweisungen erteilt und Anleitungen zur Verfügung stellt. Für die aktuell genannten Tätigkeiten halte ich 36-38k (Vollzeit, in Teilzeit entsprechend prozentual weniger) schon für das obere Maximum zum Einstieg. Einer Frau in der IT zu begegnen hat leider noch immer Seltenheitswert, es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Seltenheit geringfügig positiv auf das Gehalt auswirken könnte. Kann aber genauso gut gegenteilig sein, denn viel zu oft verkaufen sich Frauen in Gehaltsverhandlungen leider sehr deutlich unter ihrem tatsächlichen Wert. Dies sind meine persönlichen Erfahrungen und müssen nicht zwingend der Allgemeinheit entsprechen. Teilzeit und Homeoffice sind gerade in der IT oftmals sogar relativ einfach möglich. Homeoffice im RZ von Natur aus natürlich eher weniger. Insofern kann ich einigen Vorrednern hier nicht ganz so folgen, dass Teilzeit unüblich sei.
  13. Offen damit umgehen, dass dir mittlerweile ein finanziell besseres Angebot vorliegt, Fa. B dein persönlicher Favorit ist und ob beim Gehalt noch eine Anpassung vom Budget her möglich sei... entweder sie ziehen nach oder nicht, aber dann hast du für dich eine klare Entscheidungsgrundlage.
  14. Gesamtleistung ist eine zwei: Ansonsten sind die Einzelleistungen im Bereich 2-3. Der letzte Absatz hat alles für eine Empfehlung drin: Der AG hätte also gerne länger mit dem AN zusammengearbeitet, es wird sich für die Leistungen bedankt und der AG spricht auch ein Bedauern für die entstandene Lücke aus. Zudem wünscht man dem ehemaligen AN weiterhin viel Erfolg. Ohne eine solch vergleichbare Formulierung wird sonst das gesamte Zeugnis abgewertet, ist hier aber alles ok. Das Zeugnis ist durchweg als gut und somit eher überdurchschnittlich zu bezeichnen. Die Schönheitsfehler mit „ihr“ würden als Abwertung gewertet werden (mangelnder Respekt vor dem AN). Insofern handelte es sich wohl um eine Vorlage, die nicht an den AN angepasst wurde (Flüchtigkeitsfehler). Ich würde vermuten, dass das nicht beabsichtigt war. Nachhaken und unbedingt ausbessern lassen.
  15. Werkstudententätigkeiten gelten zumeist nicht als gleichwertig. Pflichtpraktika hingegen könnten durchaus Anrechnung finden, aber auch da gibt es eng gesetzte Grenzen, die ich hier nicht als erfüllt ansehe. Anrechnungsfähig sind Tätigkeiten, die quasi 1:1 fortgesetzt werden. Das ist aber nur selten der Fall. Praktikazeiten gemäß TV-Praktikanten sind anzurechnen. Der Potenzielle Arbeitgeber kann alle Praktika- und Werksstudentenzeiten als förderlich anerkennen, wenn er es denn will. Erfahrungsgemäß kommt das nur selten vor (insbesondere bei Bewerbermangel) und dann auch nur, wenn vor Einstellung darüber verhandelt wird (Der Bewerber muss klarstellen: „unter Erfahrungsstufe x fange ich nicht an“). Gleiches gilt für etwaige weitere Zulagen (z.B. IT-Fachkräftezulage) Das birgt aber das Risiko, dass sich die Verwaltung oder hier die kirchliche Organisation für einen günstigeren Bewerber entscheidet, sofern es einen anderen gibt. Das ist eben jedes Mal ein Einzelfall. Vermutlich gibt es aber nur die Erfahrungsstufe 1. Die Entgeltgruppe würde ich spätestens im Vorstellungsgespräch erfragen. Für jede Stelle müsste es eigentlich vorab eine Stellenbeschreibung geben.
  16. Das Zeugnis an sich ist überwiegend mit guten Einzelnoten versehen. Das Unternehmen scheint nicht sehr groß zu sein. Interessant finde ich auch die Auslegung von Mitarbeiterführung im Rahmen von Einarbeitungen... Nichts desto trotz wird das Zeugnis am Ende deutlich abgewertet, weil zunächst einmal die Aufhebung als überraschend bezeichnet wird und man sich letztlich nur für die Arbeitsleistung bedankt, aber kein Erfolg dabei war (=Qualität ungenügend). Das Bedauern über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses geht dadurch völlig unter und erweckt den Eindruck, dass es irgendwie Spannungen im Arbeitsverhältnis gab. Da das Zeugnis einen sehr langen Zeitraum abdeckt: Unbedingt nachhaken ob das vom Verfasser so gewollt war. Das Zeugnis ist nicht mega schlecht, aber auch kein wirklicher Türöffner und auch nicht wirklich gut. Es fehlt zudem die Bewertung deiner Kundenkontakte (negativ). Da du um Aufhebung gebeten hast, gehe ich davon aus, dass du bereits einen neuen Job bzw. Anstellung hast. Das wäre eindeutig positiv und auch anzuraten. Wie gesagt, eine Empfehlung sieht für mich anders aus.
  17. Die erfolgreichste und schnellste Variante, die oftmals funktioniert, ist nach dem ersten Fehlversuch des AG selbst ein passendes Zeugnis zu formulieren und es sich abzeichnen lassen. Vorher noch fragen, welche Schulnote seitens AG beabsichtigt war. unabhängig davon: 10 Jahre für ein Arbeitszeugnis??? Irgendwie fehlt mir für das Zeugnis schon wieder die Relevanz. Zudem ich mich grad frag, was du dazwischen gemacht hast... Die Schnipsel, die du bisher vorgelegt hast, lassen kaum eine vernünftige Beurteilung zu, sah jetzt aber auch nicht vollkommen daneben aus... Grundsatz beim Arbeitszeugnis: Es muss wohlwollend formuliert sein und kann der AG der nichts positives sagen, lässt man es lieber weg. Gibt es nur Selbstverständlichkeiten wie Sorgfalt und Fleiß zu berichten, impliziert das sogar genau das Gegenteil und ist kein wirklich gutes Arbeitszeugnis.
  18. Befriedigend Befriedigend Befriedigend befriedigend -> Du arbeitest termingerecht, redest gerne etwas zu viel -> Schwätzer Diskrete Branchen oder Bereiche sind für dich damit passé. -> unbedingt nachhaken und ggf. ausbessern lassen Alles gute Einzelnoten Du hälst dich nicht an die internen Weisungen, hast aber nie über die Stränge geschlagen -> eher negativ Gesamtnote nur befriedigend Du bist mit Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden regelmäßig angeeckt. Du bist mit deinen Kollegen angeeckt. -> Du bist ein Eigenbrödler Immerhin dankt man dir für deine Arbeiten, erfolgreich warst du hier aber nicht = Man fand deine eigenen Lösungen eher nicht so toll. -> kein allzu gutes Zeugnis. nachhaken ob das so geplant war und ggf. Nachbesserungen fordern.
  19. Ich stelle fest, dass die Auswahlverfahren bei den Entwicklern eindeutig anders laufen als bei den Systemintegratoren. Ich kann keines der genannten Szenarien bestätigen. Meine Abläufe: Headhunter/Recruitment schreibt mich an(XING/LinkedIn), „Profil interessant“ -> telefonisches Vorgespräch (inkl. Abklärung Unternehmen + Gehaltsrange) -> Abgabe Lebenslauf -> kurze Zeit später ging’s zum Vorstellungsgespräch mit Unternehmen -> Zu oder Absage Fachlich wird dann schon einmal abgefragt wie System X,Y,Z zu konfigurieren wäre, was die nächsten Handlungsschritte im Projekt wären etc. oder in welchem technischen Bereich Vorerfahrungen vorhanden sind. meistens habe ich im Prozess abgesagt, Entweder hat das Gehalt nicht gepasst oder der Ersteindruck passte mir nicht. Probearbeiten lehne ich stets mit dem Verweis auf Probezeit ab. Und die gilt halt auch für beide Seiten. Oftmals wurde ich dann noch dem Team vorgestellt oder mir wurde die Möglichkeit eingeräumt. Es ist manchmal lustig wie sehr das erste Angebot nach Absage noch aufgebohrt wird um mich zu ködern. Aus kein Homeoffice wurden z.B. erst 2, später drei Tage und das dann auch schon während Einarbeitung (war noch deutlich vor Corona) uvm. In meinem Umfeld kann ich einen gewissen Fachkräftemangel eher bestätigen, liegt aber oftmals eher an den Budgetgrenzen der AG.
  20. @Leimy84 nichts für ungut, aber 25k€ brutto mit 8 Jahren Berufserfahrungen sind selbst in Ostdeutschland pure Ausbeutung! Aber natürlich gehören dazu auch zwei (Ausbeuter und Ausgebeuteter). Ich schließe mich dem allgemeinen Tenor an. Eindeutig unterbezahlt! Das schadet allen in der Branche, wenn sich doch wieder einer zum Dumpingpreis so einfach abspeisen lässt. Dein Nettogehalt liegt ungefähr bei 1450€ (St. Kl. 1). Sprich du steuerst sogar etwas weniger als die Hälfte eures Familieneinkommens bei. Wohlgemerkt in einer Branche, die tendenziell überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten zu bieten hat. Zum besseren Vergleich wie viel und wie eklatant du es verschenkst: Mit meinen 32 Lenzen liege ich bei fast 2750€ - netto (St. Kl. 1) das auch noch im sicheren öffentlichen Dienst (EG12). Und selbst dort liegt das geringste Gehalt bei mindestens! 33k€ brutto - wohlgemerkt das bietet die öffentliche Hand im schlimmsten Fall zum Berufsstart an (EG6 TVöD/TV-L) - maximal 1 Jahr lang denn dann kommt die erste Erhöhung. Mit 8 Jahren BE lägst du schon mindestens bei 38k€ brutto, wohlgemerkt in EG6, was die absolut unterste Vergütungsgruppe mit einfachsten Tätigkeiten bedeutet. Alle Gehälter unterhalb dieser Grenze sehe ich persönlich als Lohndumping für eine/n ausgelernte/n Fachinformatiker/in an. Insofern verschenkst du enorm viel Geld und vor allem viele Möglichkeiten (Teilzeit bei gleichem Netto, um deutlich weniger zu arbeiten) - unabhängig von einer sicheren Altersarmut! Dein Einkommen liegt mindestens 1/3 unterhalb des durchschnittlichen Gehalts für einen Rentenpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber nun sei es drum, sofern du dort glücklich bist - prima, allerdings bleiben hier für mich schon erhebliche Zweifel.
  21. Ganz ehrlich: Bei einer 3-Mann-Bude kommt es doch voll auf die Chemie an! Ein einwöchiges, unbezahltes Praktikum ist mMn. für eine Ausbildung völlig überzogen. Und wer trotz der Länge nachher nicht die Spreu vom Weizen trennen kann macht etwas falsch oder sollte seine Erfassungsmethoden überarbeiten. Wie tickt der/die Praktikant/in, ergreift der/die Praktikant/in Eigeninitiative oder muss man ihr/ihm stets auf die Finger schauen? Das inhaltliche soll die/der Auszubildende doch bei euch erlernen und sollte nicht wirklich im Fokus stehen! Es muss lediglich der Wille da sein etwas neues zu erlernen. Das lässt sich mit offenen Fragen und Nennung von Beispielsituationen abfragen. Hat sich die/der Bewerber/in quasi schon mal über das Berufsbild informiert usw? Letztlich könnt und müsst ihr euch in der Woche als Betrieb präsentieren und entweder völlig blamieren oder halt nicht. Möglichst natürlich nicht blamieren. Ihr müsst die/den potenziellen Auszubildende/n letztlich für den Betrieb begeistern können. Ihr müsst wohl oder übel auf die Interessen der/des Bewerber/in eingehen, sonst kann ein gebastel schnell nach hinten los gehen. Lasst die/den Praktikant/in bloß nicht alleine vor sich her werkeln! -> einen Server alleine aufsetzen. Das muss definitiv begleitet passieren! Es entsteht sonst der Eindruck ich lerne hier nix, muss nur schaffen und das auch noch alles allein bzw. alles nur Show! Sofern die Probewoche tatsächlich von der/dem Bewerber/in kam, ist von einem größeren Interesse auszugehen, es sei denn, es soll lediglich dazu dienen, sich vor Anwesenheit in der Schule zu drücken, wie es bei @PVoss wohl üblich war.
  22. Your state Tunesia is known as „secure state“, which means, there is almost no chance to get any refugee status in Germany. As non EU-resident it won’t be easy to get a working permit, either. You won’t get a working permit for an apprenticeship. You will definitely need a company, which will organize a blue card for you (German working permit in European Union). But therefore is at least a competitive German computer sciences degree ( three years apprenticeship or university diploma e.g. bachelor) or at least five years of relevant working experiences needed. Your experiences as industry technician are not countable as relevant working experiences! In general you’ll have to be an academic expert at computer sciences to get the blue card. All-in-all your experiences aren’t deep enough and relevant to match all those requirements. Your mentioned Certificates of CompTIA are not competitive enough to any computer sciences degrees in Germany, in general only nice to have for companies and less known or acknowledged by them. I‘m sorry, but you should better inform yourself about working permits within EU Countries and should definitely go for a plan b.
  23. In der IT wird es immer Spezialisten wie auch Generalisten geben. Der eine Entwickler hat viele Programmiersprachen kennengelernt, der andere nur eine, kennt diese aber in der vollen Tiefe. Je nach Betrieb und Projekt ist manchmal das eine oder andere Fachwissen mehr gefragt. Eine pauschale Empfehlung zu geben, fällt mir daher sehr schwer. Gerade am Anfang ist der Generalist für mich eher im Vorteil. Jemand, der unterschiedliche Programmiersprachen gelernt hat (auch vielleicht eine etwas ältere), hat für mich bewiesen lernfähig zu sein bzw. zu bleiben. Der Spezialist mit einem tiefen Wissen in einer einzelnen Programmiersprache beweist für mich Ausdauer bzw. Biss, am Ball zu bleiben und nicht gleich beim ersten Widerstand aufzugeben. Beides ist halt gefragt, abhängig vom Betrieb. Die eigenen Interessen zeichnen deinen weiteren Weg. Dem kann ich mich auch fast komplett anschließen, wobei für mich gilt: Lieber ein fachfremder Job als kein Job. Die Personalabteilung kann zumeist nicht ganz genau beurteilen, ob Programmiersprache X oder Y passend ist, sie kann aber unterscheiden, ob es fachfremd war oder nicht. Selbstlösungskompetenz steht bei mir ziemlich hoch im Kurs und gebe ich meinen Azubis immer mit: Jede/r ist seines Glückes Schmied. Nicht immer nur abwarten, passiv bleiben und reaktiv handeln, sondern proaktiv arbeiten, stets alle Möglichkeiten in Betracht ziehen sowie selbstreflektiert durch die Welt gehen. Und natürlich ganz wichtig: den Spaß nicht vergessen! Wer in seinem Job nicht glücklich ist, wird langfristig auch nicht erfolgreich sein.
  24. Da ich aktuell auch 30 Tage habe, möchte ich mich nicht mehr verschlechtern. Es kommt aber letztlich auf das Gesamtpaket an. Ist es im Vertrag z.B. auch nur noch eine 35h-Woche, kann ich mir durchaus auch Abstriche beim Urlaub vorstellen. Das könnte dann z.B. mit Homeoffice-Tage etc. ergänzt oder über Gleittage kompensiert werden. Ich bin allerdings erstaunt, wie wenige hier im Forum längere Urlaube planen. Im Regelfall ist mein Jahresurlaub mindestens 4 Wochen lang (am Stück) und ggf. sogar für undurchführbar halten. In der Regel sind es bei mir sogar 5-6 Wochen mit Abbau von angehäuften Überstunden (2-3 Tage Gleittage jeweils vor und danach). Für Fernreisen halte ich selbst 4 Wochen im Ausland noch für viel zu kurz, muss aber einen Kompromiss bezüglich der Gesamttage finden. Die restlichen 2 Wochen halte ich mir dann als Puffer für kurzfristige Urlaube (Brückentage, Amtsgänge, Kurzurlaube usw.) vor. Diese Flexibilität erwarte ich grundsätzlich auch beim neuen Arbeitgeber. 40 Tage Urlaub mit festen Zeitpunkten wäre für mich somit keine verlockende Option. Ich nehme aktuell auch so gut wie keine Tage ins neue Jahr mit. @Enno Ich verstehe beim besten Wille nicht den Sinn, 5 Tage Resturlaub aus dem alten Jahr ins neue mitzunehmen. Denn du erwirbst ja schließlich im neuen Jahr auch wieder neuen Urlaubsanspruch (bis Ende März sind das bereits 7,5 Tage, sprich rd. 8 Tage). Den Zwang diesen zwingend bis März nehmen zu müssen, weil er sonst verfällt, ist mMn. auch nicht der Hit. Brauchst du im Januar zwingend eine Woche Urlaub, sind 1-2Tage Resturlaub und 8h für einen Gleittag bereits völlig ausreichend. Zudem habe ich das Glück, dass ich angehäuften Jahresurlaub erst bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres abbauen muss, bevor er bei uns endgültig verfällt. Für Notfälle gibt es für mich vorrangig halt den Überstundenabbau. Urlaub ist immer genehmigungspflichtig, bereits abgearbeitete Stunden abzubummeln ist eine wesentlich leichtere Option, auch arbeitsrechtlich gesehen. Das klappt natürlich nur dort, wo es bereits eine gut laufende Zeiterfassung gibt... Dank der relativ neuen EU-Rechtsprechung ist die ja jetzt immerhin überall Pflicht.
  25. Das ist eine 2-3. Die einzelnen Teilnoten sind immer wieder im 3er Bereich (Die Leistungen von Frau XY verdienen in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung. = 3) (Die Leistungen von Frau XY verdienen in jeder Hinsicht stets unsere volle Anerkennung. = 2) (Die Leistungen von Frau XY verdienen in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung. = 2) (Die Leistungen von Frau XY verdienen in jeder Hinsicht stets unsere vollste Anerkennung. = 1) Manchmal aber auch eine 2 (Sie zeigte stets große Kreativität und Einfallsreichtum.) (Sie zeigte stets größte Kreativität und Einfallsreichtum. = 1) Es gab wohl Probleme mit anderen Mitarbeitern oder Kunden, denn der Umgang dieser beiden Gruppen fehlt leider völlig. Und in Verbindung mit dem Lobenswerten verhalten gegenüber Vorgesetzten kommt ein Bild hinzu, dass du gerne für den Betrieb ungewöhnliche Lösungswege gefunden hast, die allgemein auf wenig Gegenliebe Stieß (wohl auch beim Kunden), aber bei den Vorgesetzten gut ankam. Insofern missachtest du interne Gepflogenheiten und machst gerne dein eigenes Ding. Das ist gefährlich. Denn der IT-Markt ist klein und man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Die Alternative: Du bist auf Wunsch der Geschäftsleitung gekommen und das stoß innerhalb des bisherigen Männerteams auf wenig Gegenliebe weil sie eine andere Person bevorzugt hätten. Ein Umstand, der dir nicht anzulasten ist, aber das Arbeitsklima etwas belastet hat und es nun auch irgendwie ins Zeugnis geschafft hat. Warum trotz der durchschnittlichen Einzelnoten eine 2-3? Ganz einfach: Das Unternehmen bedauert dein Ausscheiden und bedankt sich für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünscht weiterhin viel Erfolg. Würde der Passus fehlen wäre das ein fast schon fatales Arbeitszeugnis. Denn Elementare Dinge fehlen und durch die teilweise eher durchschnittlichen Einzelnoten kommt kein ganz stimmiges Gesamtpaket heraus. Dennoch ist dir mit dem Zeugnis nichts verbaut worden, aber ein überdurchschnittliches ist es nun auch wieder nicht. Eben irgendwas zwischen 2 und 3.

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