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Maniska

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  1. Dir ist schon klar, dass der Azubi eine 6 in der AP1 hat, also dem, was früher die Zwischenprüfung war, jetzt mit in die Abschlussnote zählt und meines Wissens nach immer noch schriftlich abgelegt wird. Wie sollen da die Prüfer (welche Prüfer, da gibt es nur die Aufsicht) auf den Prüfling eingehen, der vor seinem Blatt sitzt, sich gerade nicht mal mehr an seinen eigenen Namen erinnern kann und jede Sekunde mehr Panik bekommt? Und ja, dass dann "nichts rüberkommt" charakterisiert einen totalen Blackout. Aber wie gesagt, beim Azubi des TE sehe ich eher komplette Verweigerung und/oder Desinteresse.
  2. Da alles was da drin steht auch in der Prüfung drankommen kann... Ja, es wäre hilfreich sich alles potentiellen Inhalte angeschaut zu haben, alles andere ist "Mut zur Lücke". Vor allem weil die Schnittmenge "Inhalte Prüfung nach alter Ordnung" und "Inhalte Prüfung nach neuer Ordnung" noch eine große Unbekannte ist. Kann man machen, nur gibt es wie gesagt noch nicht genug Prüfungen nach neuer Ordnung um da eine Wahrscheinlichkeit der Themen herleiten zu können.
  3. Das hat niemand gesagt. Die alten Prüfungen nach alter Ordnung rechen nicht aus um alle Inhalte der Prüfungen nach neuer Ordnung abzudecken. Sprich hier reicht es nicht alle Inhalte alter Prüfungen zu kennen um als gut vorbereitet zu gelten. Alte Prüfungen nach neuer Ordnung sind noch nicht in der Menge vorhanden um einen Überblick über die abfragbaren Themenfelder zu bekommen. Also reicht er hier auch inhaltlich nicht. Beide Sorten alter Prüfung bieten aber gute Möglichkeiten mit den Fragestellungen der IHK vertrauter zu werden und die Prüfungssituation zu üben. Du musst dir schon selbst zusammen suchen WAS du lernen musst (alte Prüfungen können hier ein Anhaltspunkt sein, müssen aber nicht). Ob du die Inhalte verstanden hast, kannst du dann wunderbar anhand der Aufgaben in alten Prüfungen testen.
  4. Das ist so pauschal weder richtig noch fair. Man kann auch durchaus sehr gut auf eine Prüfung vorbereitet sein und trotzdem ungenügende Leistung (=Note6) abliefern. Dafür muss man in der Prüfungssituation nur einen Blackout haben. So etwas kann jedem passieren und das ist auch keine Schande wenn es passiert. Ich bezweifle allerdings nach den Erzählungen des TE ernsthaft, dass so etwas in der Situation seines Azubis der Fall war.
  5. Joar, stimmt schon, ABER wenn der Azubi keine Kündigungsschutzklage einreicht, ist es völlig egal was im BBiG steht. Und genau darauf - nämlich dass er wie immer nichts tut und es einfach aus sitzen will - könnte man es in dem Fall ankommen lassen. Arbeitsverweigerung, oder wie hier das missachten von Anweisungen (unverzügliches Vorlegen des Zeugnisses etc.) allerdings schon, zumindest wenn sie gehäuft auftreten und auch Abmahnung erfolglos bleiben.
  6. Irgendwie ist mir nicht ganz klar, welche Schritte der Ausbilder/der Ausbildungsbetrieb seit September unternommen hat. Damals war der Azubi noch Minderjährig, gab es mal ein Tachelesgespräch mit den Eltern? Oder fühlbare Konsequenzen, also ggf. halt mal wirklich eine Abmahnung für Verhalten XY. Was vor der Volljährigkeit eben noch ein wenig wirksamer hätte sein können, da man dann eine Unterschrift der Eltern einfordern könnte, sprich sie es definitiv mitbekommen. Ansonsten eben beim nächsten abnahmefähigen Fehlverhalten diese Karte auch ziehen, auch wiederholt (nur nicht zu oft, das ist wie "ich zähle bis 3...") oder wenn ihm wirklich alles egal ist kann man es auch drauf ankommen lassen und ihm kündigen. Falls er nicht rechtzeitig dagegen vorgeht (bei "mir ist alles egal" nicht unwahrscheinlich) und gegenüber den Eltern genauso unkommunikativ ist werden die es auch nicht rechtzeitig für eine Kündigungsschutzklage mitbekommen. Fände ich persönlich zwar komplett schaden diese Schritte zu gehen, aber wahrscheinlich würde es dem Azubi mittel- bis langfristig sogar gut tun.
  7. Ich nenne die Zahl, die ich gezwölftelt jeden Monat mindestens auf meinem Konto sehen will. Sprich, nenne ich 60k brutto, dann bedeutetet das, dass ich monatliche 5k oben auf dem Lohnzettel stehen haben will. Wenn/Falls ein AG Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni... zusätzlich bezahlt, dann höre ich mich nicht nein sagen. Da diese Zahlungen aber im Regelfall immer "freiwillig" sind, daher kein Anspruch darauf besteht und diese ggf. auch mal wegfallen können...
  8. Falsch, nach der Neuordnung der Fachinformatiker 2020 gibt es nur noch eine, bundeseinheitliche (diesmal wirklich) Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Fachinformatiker.
  9. Solange das Zeug noch einen Buchwert hat, auf jeden Fall. Wenn es vollständig abgeschrieben ist, sollte man das auch erwähnen, und sich darauf einstellen, dass im FG Fragen Rund um die Themen "Abschreibung", "Produktlebenszyklus" und "Wartungsverträge" auftauchen könnten. Plus, falls es vollständig abgeschrieben sein sollte, ist es relativ sicher auch nahe an EOL. Dann stellt sich natürlich die Frage, warum ein neues Produkt auf veralteter Hardware eingeführt wird.
  10. Also stellt man den Chef vor die Wahl "entweder bin ich AU, oder ich darf HO arbeiten". Natürlich nimmt dann der Chef HO. AU = Arbeitsunfähig != Bettlägerig oder Koma. Und auch "nur" ein verstauchter Knöchel kann bei einem reinen Büroarbeitsplatz zur AU führen. Spätestens wenn man laut Arzt das Bein hochlegen und kühlen soll. Ich weiß, die Helden der Arbeit sehen das gerne mal anders, aber das ist nicht mein Problem.
  11. Leute... Redet ihr eigentlich gerade mit Absicht aneinander vorbei?
  12. Beim Thema "schulpflichtige Kinder" wird auch gerne übersehen, dass es Abstufungen gibt. Ja, gemeinsamer Urlaub geht nur wenn alle Frei haben, also in den Schulferien, ABER - je nach Alter und Entwicklungsstand ist es nicht unmöglich ein Kind ein paar Tage tagsüber nicht rund um die Uhr zu betreuen. Alles ab Klasse 5 muss geistig so weit sein, dass es kein Weltuntergang ist, wenn an einzelnen Tagen zwischen 8 und 16 Uhr niemand da ist. - Keine Ahnung was in den letzten 20 Jahren passiert ist, aber ich war ab der Realschule (also Klasse 5) in den Pfingst- und Sommerferien eigentlich durchgehend im Freibad, ebenso der Großteil meiner Altersgenossen. Sprich, dem Alter entsprechend irgendwann gegen Mittag aufgestanden, gegessen was der Kühlschrank hergab und ab ins Freibad (Jahreskarte sei dank). Betreuung? War weder notwendig noch erwünscht. Wie wird denn dann eigentlich das kinderlose Paar betrachtet bei dem eine Person Lehrer, Kindergärtner oder sonstige feriengebundene Betreuungsperson ist? Die können auch nur in den Feiern gemeinsam Urlaub machen. Und das Ganze nicht "nur" bis die Kinder alt genug sind, sondern für immer, bis zur Rente/Pension. Oder der MA ohne Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte aber mit Beutekind? Oder es wir jährlich mit dem BR ausgehandelt, gerade wenn es um die Zeit "zwischen den Jahren" oder um Brückentage um Feiertage geht, die nicht jedes Jahr an den Daten liegen (Donnerstage um Pfingsten) oder an einem fixen Datum und demnach nicht jedes Jahr "brückig" werden (Neujahr, 6.Januar, 1. Mai, 3. Oktober, 31.Oktober/1.November, Weihnachten).
  13. Du denkst dir? Also noch nicht sicher? Doofe Frage, aber wer hilft, wenn die Server während der Inventur streiken? Oder wenn während der Erstellung des Jahresabschlusses die Systeme für die FiBu ausfallen? Ein MA im Urlaub hat schon per Definition keine Bereitschaft,kann also nicht angerufen werden. Daher wird es gar nicht möglich sein, dass die komplette IT nicht verfügbar ist. Abgesehen davon sind solchen ruhigen Tage der ideale Zeitraum um Wartungen mit Downtime (Firmwareupdate auf Netzwerkkomponenten, Hardwaretausch...) durchzuführen oder auch diverse Szenarien aus dem Notfallhandbuch (Simulierter Stromausfall, Disaster Recovery Szenarien, ...) durch zuspielen und zu üben. Oder man nutzt die Zeit ganz platt, und bringt die Verkabelung der Unterverteiler wieder in einen vorzeigbaren Zustand.
  14. Ich würde mal behaupten, dass: 1. wir uns im Rahmen des Abschlussprojektes einer Ausbildung nicht auf dem sprachlichen Niveau einer wissenschaftlichen Arbeit befinden 2. es nur eine endliche Anzahl an Themen für ein Abschlussprojekt gibt 3. es nur eine endliche Anzahl an grammatikalisch nutzbaren Formulierungen gibt -> Irgendwann ist jeder Satz, jeder Text und schlussendlich auch mal jede Doku schon mal "so oder ganz ähnlich" geschrieben worden. Es liegt dann am PA den Verdacht auf ein Plagiat zu bestätigen. Solange der PA nicht extrem sicher sein kann, dass das Projekt nicht selbst durchgeführt wurde (und wie @charmanta schon sagte, da hat ein PA so seine Möglichkeiten). Ein Prüfling der sein Projekt selbst durchgeführt und seine Doku selbst geschrieben hat, hat im Regelfall nichts zu befürchten.
  15. Wie oft habt ihr Abstimmungsmeetings (bzw. Dailymeetings) und wann fangen eure Meetings frühestens an? -> Es gibt für den 1st Level ein Daily, zu dem die Admins dazu können/sollen um anzukündigen wenn Änderungen anstehen die zu anfragen an den 1st Level führen könnten, und 1x die Woche wird dieses Meeting als Weekly verpflichtend für die Admins erweitert. -> Im Regelfall zwischen 9:00 (Anfang) und 17:00 (Ende) Uhr, außer man muss mit China/USA reden, dann wird es auch mal früher/später. Kollegen in D die mich gerne nach 17 Uhr einladen wollen bekommen als Alternativtermin 7:00 vorgeschlagen. Da das dann auch wieder keiner will, kommt relativ schnell eine normale Zeit bei raus Wieviel Urlaubstage verplant der AG ? (Brückentage, Weinachtzeit, ... ) -> Keine. Da auch an Brückentagen bzw zwischen den Jahren ein Admin erreichbar sein muss, werden diese Tage (möglichst) gerecht im Team verteilt und bei Bedarf ausgewürfelt. Könnt ihr Überstunden aufbauen und ganze Tage frei nehmen? -> Ja und Ja, auch mehrere Tage am Stück. Wieivel Urlaub müsst ihr 24.12 und 31.12 nehmen (wenn ihr da frei haben wollt)? -> Je 1 Tag, alternativ zur Arbeit kommen und um 13 Uhr abhauen. Wie oft dürft ihr im Home Office arbeiten? -> Laut BV 2 Tage/Woche, nach Absprache auch mehr möglich.
  16. Da gibt es genug, vor allem für ein Problem, das eigentlich keins ist. Man plant als Gruppe am Ende des Alten, bzw. am Anfang des neuen Jahres den Urlaub für das kommende/aktuelle Jahr soweit, das alles bis auf 1 Woche pro MA (mehr oder weniger) fest verplant ist. An diesem Plan orientiert sich dann die Projektleitung, und legt Deadlines so, dass diese nicht mit den Urlaubswünschen in Konflikt geraten. Das ist mehr als "nur" die Urlaubsvertretung. Vertretung ist "grundsätzlich läuft alles und im Projektgeschäft ist nichts so wichtig, dass es nicht bis nach seinem Urlaub bleiben bleiben könnte". Als Vertretung schauen ich, dass das Zeug vom Kollegen nicht an die Wand fährt, bzw er das System in dem Zustand wiederfindet in dem er es mir hinterlassen hat (im Schlimmsten Fall mit Fingerbusdrücken vom DL, wenn es gar nicht anders ging). Sein Projektgeschäft mit erledigen gehört da aber nicht mit dazu.
  17. Was sind denn die Aufgaben als Vertretung? "Gucken dass das System irgendwie läuft, und alles andere bleibt liegen bis der Kollege wieder da ist" oder "aktiver Support bei allen Möglichen Fällen die eigentlich nur der Systembetreuer kennen kann"? Sollte der Normalfall sein. Chef sollte sich nur dann einmischen, wenn keine Einigung möglich ist. Spricht der Kollegen das denn dann auch mit dir ab, oder beantragt er seinen Urlaub so günstig um die Feiertage dass du keine Brückentage mit einplanen kannst?
  18. Und selbst die, die den eigenen Job theoretisch betreffen muss man meiner Meinung nach(!!!) nicht rund um die Uhr im Blick haben. Das interessiert mich auch als zuständigen Admin nur am Rande, solange nicht geplant ist das neueste Windows OS im Betrieb einzusetzen (ich hab mir Win11 z.B. noch nicht angeschaut, da bisher kein Bedarf, die Faxen von Win10 halten mich schon genug auf Trapp) oder eine Storageerneuerung ansteht. Das sollte man nicht tun nicht tun, das ist sogar gesundheitsschädlich. Abgesehen zerbrichst du dir an der Stelle den Kopf anderer Leute. Wenn dein Chef keine Bereitschaft will (dann müsste er nämlich genau für so etwas (dringende Fälle nach Feierabend) Geld ausgeben), dann musst du auch keine leisten. Wenn du es trotzdem machst dann ist das kein Pflichtgefühl, sondern einfach Dummheit.
  19. Bezüglich Patches und Sicherheitslücken: 1. gibt es dafür die Stelle des CSO, dessen Job es ist, sich um genau diese Dinge zu kümmern. Warum sollte ich meine Freizeit opfern, um das zu tun, wofür er bezahlt wird? 2. Mit den richtigen Tools wird man automatisch über Patches für Software XY benachrichtigt, entweder weil die Software selbst nach Updates suchen und informieren kann oder weil man sich für Newsletter o.Ä. anmelden kann. Aber nur weil es eine Patch gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass man diesen auch einspielen muss. Wenn Patch XY nur einen Bug in Unterfunktion $nutzenWirNicht behebt, spiel ich den nicht ein wenn es eine Downtime bedeuten würde. Bezüglich neue Technologien: Da dürfen sich andere gerne austoben, ich guck mir das Zeug dann ggf. an wenn es einen Status vergleichbar mit "open Beta" erreicht hat. Gab zu viel Zeugs das mit "THE NEW SHIT" gehyped wurde, und dann doch einfach nur "shit" war.
  20. Woher kommt eigentlich diese Erwartungshaltung dass sich "echte" IT-ler gefälligst in ihrer Freizeit weiter mit IT zu beschäftigen haben? Keiner guckt einen Koch komisch an, der zuhause nicht auch noch am Herd stehen will, oder einen KFZ Mechaniker der in der Freizeit nicht (dauernd) schrauben will, oder den Anwalt, der seine Akten im Büro lässt, oder der Buchhalter der zuhause nicht Bilanzen großer DAX Unternehmen studiert, oder... Warum wird in der IT erwartet dass der Job so viel mehr ist, als ein Tausch von Lebenszeit gegen Geld? Ganz ehrlich? Bevor ich mich in meiner Freizeit (erzwungen) mit IT-Themen beschäftige, bin ich lieber kein "echter" IT-ler.
  21. In der BS waren bei mir damals auch 2 die starke Einschränkungen beim Sehen hatten. Also richtig schlecht sehend, mit Spezialsoftware und allem (soweit ich noch weiß beide i-was um die 10-20% Sehkraft) Kabeläffchen ist keiner geworden, aber einer von beiden war laut XING Stellvertretende RZ-Leitung und hat nebenberuflich IT-Forensik studiert. Also alles kein Problem.
  22. Dann sollte der Kunde auch kein Problem damit haben, wenn der DL auch nicht mehr bereit ist eine zu leisten. Solange der DL mitmacht. Ich vermisse immer noch eine Aussage ob die aktuell geleistete 24/7 RB vertraglich irgendwie vereinbart ist, oder aus reiner Dummheit Pflichtgefühl geleistet wird.
  23. Zitat diverser Lehrer: " Wikipedia ist keine Quelle!". Kann man so sehen, aber Wikipedia hat auch Quellen, und diese Quellen sind wiederum qualifizierte Quellen, die man angeben kann. Am Besten fährt man an der Stelle, wenn man die Wikipedia "nur" als Quellenverzeichnis nutzt.
  24. Je nachdem um welche Art von Software es sich handelt ist diese vielleicht bei https://update-available.com/, früher Followthatsoftware mit gelistet. Man benötigt dort allerdings einen Account, ob der Service mittlerweile kostenpflichtig müsstest du schauen. Soweit ich mich erinnern kann, gab es auf jeden Fall eine Art "Freimenge" an Software, wo es nichts gekostet hat. Ich würde die Infos dass es Updates gibt aber entweder ans Ticketsystem oder eine zentrale Mailadresse schicken lassen, sonst ist Kollege X weg, in Elternzeit oder anderweitig nicht in der Lage die Systeme zu patchen, dann bliebt es wieder liegen.
  25. Eben das. War es nicht so, dass man für eine Umschulung eigentlich eine (zumindest mal ernsthaft angefangene) Erstausbildung benötigt? Demnach sollte es eigentlich im Rahmen der Umschulung (gerade in WiSo) nur nötig sein, bereits bekannte Inhalte zu wiederholen, nicht komplett bei 0 anzufangen. Offensichtlich. Ist aber an der Uni nicht anders. Sobald das Wort "prüfungsrelevant" fällt wird der Kurs immer hektisch/wach. Es spricht nichts dagegen ein Themengebiet zeitlich etwas auszuweiten wenn man erkennt, dass noch Inhalte fehlen/nicht sitzen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass in anderen Themengebieten dann weniger Inhalte vermittelt werden, nur dass der Kurs dann weniger Zeit hat diese zu erlernen. Also im Zweifelsfall mehr Eigeninitiative, mehr lernen zuhause etc. Dass die Voraussetzungen für eine Umschulung zu Gunsten von "Profitgier" nach unten geschraubt werden sollte nicht sein. Das könnte man allerdings auch recht einfach umgehen, indem die (vollständige) Bezahlung durch den Kostenträger erst nach Bestehen der Abschlussprüfung erfolgt. So hätten die Umschulungsträger auch Druck danach zu schauen dass möglichst viele Umschüler am Ende auch bestehen.

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