31. MĂ€rz 20214 j Guten Tag, ich bin FIAE Azubi und Beende diesen Sommer meine Ausbildung. Ich habe ein Schreiben, Beendigung des BerufsausbildungsverhĂ€ltnisses, jetzt von meinem AG erhalten in dem schwarz auf weiĂ steht "Du wirst in wenigen Wochen Deine AbschlussprĂŒfung als Kauffrau fĂŒr BĂŒromanagement ablegen" Wie gesagt ich bin FIAE und dazu mĂ€nnlich. Ist dieses Schreiben jetzt rechtens oder nicht? Ich habe mal gelesen, dass wenn ein Azubi nicht gekĂŒndigt wird zu Ende der Ausbildung er dann "ĂŒbernommen" ist zum Tariflohn. Ist das so?  Bearbeitet 31. MĂ€rz 20214 j von G4schi Schreibfehler
31. MĂ€rz 20214 j vor 3 Minuten schrieb G4schi: Ich habe mal gelesen, dass wenn ein Azubi nicht gekĂŒndigt wird zu Ende der Ausbildung er dann "ĂŒbernommen" ist zum Tariflohn. Ist das so? So ist das nicht.  vor 4 Minuten schrieb G4schi: Wie gesagt ich bin FIAE und dazu mĂ€nnlich. Ist dieses Schreiben jetzt rechtens oder nicht? Das Schreiben selbst hat ĂŒberhaupt keine Aussagekraft (habe sowas aber auch schonmal bekommen). Nach Bestehen der PrĂŒfung hast du keine Beziehung mehr zu dem Unternehmen, es sei denn sie stellen dich ein (auch durch konkludentes Handeln möglich).Â
31. MĂ€rz 20214 j vor 4 Minuten schrieb G4schi: Ich habe mal gelesen, dass wenn ein Azubi nicht gekĂŒndigt wird zu Ende der Ausbildung er dann "ĂŒbernommen" ist zum Tariflohn. Ist das so? Nein, das ist nicht so. Die Ausbildung endet mit bestehen der PrĂŒfung. Was steht denn noch in dem Schreiben? Ist es an dich adressiert? Das der Ausbildungsberuf falsch ist kannst du ignorieren wenn der Rest des Inhalts eindeutig ist.
31. MĂ€rz 20214 j Autor Es steht natĂŒrlich, dass ich "leider" nicht ĂŒbernommen werden kann. FĂŒr mich war es halt nur Interessant, weil halt der Beruf und das Geschlecht total falsch ist.
31. MĂ€rz 20214 j vor 11 Minuten schrieb G4schi: Ich habe mal gelesen, dass wenn ein Azubi nicht gekĂŒndigt wird zu Ende der Ausbildung er dann "ĂŒbernommen" ist zum Tariflohn. Ist das so? Jein. Es reicht nicht einfach, wenn du nach der Ausbildung in den Laden maschierst und sagst "Ha bin immer noch da". Es erfolgt nur eine stillschweigende Ăbernahme durch schlĂŒssiges Handeln, wenn du nach der PrĂŒfung ( du weiĂt das du bestanden hast ) zur Arbeit gehst und auf Weisung Arbeit ausfĂŒhrst bzw. man dir Aufgaben gibt.  Quelle: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata\komm\ErfKoArbR_10\BBiG\cont\ErfKoArbR.BBiG.p24.htm  Edit: Mal zu dem Rest: Ich schĂ€tze mal ihr habt irgendwo BĂŒros mit Azubis die BĂŒromanagement machen und das Schreiben ist ein Copy & Paste ... Bearbeitet 31. MĂ€rz 20214 j von KeeperOfCoffee
31. MĂ€rz 20214 j bei dem vom unternehmen ausgestellten schrieb in dem falsches geschlecht und beruf steht wĂŒrde ich mal höflich nachfragen ob man nicht da ein fehler gemacht hat - wer weiĂ was sonst noch im ausgestellten zeugnis des unternehmen so passieren könnte. bzgl. ĂŒbernahme ist das keeperofcoffee gesagt hat das maĂ der dinge. hast du interesse da dran ĂŒber deine ausbildung hinaus in diesem unternehmen tĂ€tig zu sein? wenn ja, wĂ€re das eine ziemliche hail mary, aber man kanns ja mal versuchen. wichtig ist, dass du dich jetzt schon nach einer neuen stelle umschaust, wenn du noch nicht dran bist. besser gestern als heute.
31. MĂ€rz 20214 j vor 3 Minuten schrieb G4schi: Es steht natĂŒrlich, dass ich "leider" nicht ĂŒbernommen werden kann. FĂŒr mich war es halt nur Interessant, weil halt der Beruf und das Geschlecht total falsch ist. Fehler passieren. Es kann aber natĂŒrlich auch sein, dass hier eine Verwechslung vorliegt. Sowas kannst du aber nur dann herausfinden, wenn du deinen Ansprechpartner dazu kontaktierst. đ
31. MĂ€rz 20214 j Schonmal bei deinem Chef/deiner Personalabteilung angerufen und geklĂ€rt ob es sich hier um ein MissverstĂ€ndnis handelt (evtl. sogar nicht nur bzgl. Beruf sondern evtl. auch wegen Ăbernahme). Da ist wahrscheinlich einfach was durcheinandergeraten. Ansonsten stehst du ja auch bei der IHK im Verzeichnis der BerufsausbildungsverhĂ€ltnisse drinne. Der Beruf der dort angegeben ist ist der fĂŒr den du die AbschlussprĂŒfung ablegen wirst. Du solltest auch zu Beginn deiner Ausbildung einen Brief erhalten haben mit dem Inhalt: "Sehr geehrter Herr XY, sie sind nun im Verzeichnus unter der Nummer ABC eingetragen fĂŒr den Beruf DEF. Diese Nummer bitte immer bei Kontakt mit der IHK angeben". Aber wie gesagt, ich denke hier handelt es sich einfach um ein MissverstĂ€ndnis. Vielleicht hat eine entsprechende Dame auch ein Schreiben erhalten: "Herzlichen GlĂŒckwunsch zur erfolgreichen Ăbernahme als FIAE"
31. MĂ€rz 20214 j Lieber TE, Du denkst wegen so einer Geschichte nicht ernsthaft ĂŒber rechtliche Schritte nach, oder ? ICH wĂŒrde mir den Spass machen und eher den Abteilungsleiter dezent fragen, ob er in all den Jahren nicht mitbekommen hat was Du lernst und welcher Couleur Du bist Â
31. MĂ€rz 20214 j vor 30 Minuten schrieb KeeperOfCoffee: Es erfolgt nur eine stillschweigende Ăbernahme durch schlĂŒssiges Handeln, wenn du nach der PrĂŒfung ( du weiĂt das du bestanden hast ) zur Arbeit gehst und auf Weisung Arbeit ausfĂŒhrst bzw. man dir Aufgaben gibt. Hier auch nicht ganz unwichtig: Die Aufgaben / Arbeiten mĂŒssten dir in dem Fall von jemanden mit entsprechender Weisungsbefugnis aufgetragen werden. Stellst du dich z.b. in der Werktatt einfach zu den anderen Kollegen und einer der Kollegen ruft dir zu du sollst mal schnell die Reifen putzen, zĂ€hlt das natĂŒrlich nicht.
31. MĂ€rz 20214 j vor 4 Minuten schrieb SR2021: Die Aufgaben / Arbeiten mĂŒssten dir in dem Fall von jemanden mit entsprechender Weisungsbefugnis aufgetragen werden. Weisungsbefugnis alleine reicht auch nicht, es muĂ der Ausbildende oder jemand mit Einstellungsbefugnis und Kenntnis der bestandenen PrĂŒfung sowie der WeiterbeschĂ€ftigung sein. Alles in allem kompliziert... Â
31. MĂ€rz 20214 j Autor Mir wurde das mit einem GesprĂ€ch gegeben indem mir mitgeteilt wurde, dass ich nicht ĂŒbernommen werde. Ich habe nichts unterschrieben, sondern nur dieses Schreiben gekriegt. In diese ist ein komplett anderer Beruf und Geschlecht. @KeeperOfCoffee Genau das habe ich mal gelesen. @charmanta FĂŒr das was ich die letzten Jahr von dem Ausbilder ertragen musste, wĂŒrde ich Monatsgehalt zum Tariflohn schon nehmen
31. MĂ€rz 20214 j vor 43 Minuten schrieb G4schi: Mir wurde das mit einem GesprĂ€ch gegeben indem mir mitgeteilt wurde, dass ich nicht ĂŒbernommen werde. Ich habe nichts unterschrieben, sondern nur dieses Schreiben gekriegt. In diese ist ein komplett anderer Beruf und Geschlecht. Mit der Personalabteilung ins freundliche, aber bestimmte, GesprĂ€ch gehen, damit die das Dokument korrekt ausstellen.
31. MĂ€rz 20214 j Warum sollte der TE die Arbeit der Personalabteilung machen? Wenn er freundlich ist, gibt er das Schreiben als fehlgeleitet zurĂŒck und das war es dann. Inhaltlich entfaltet das Schreiben keine Wirkung auf sein AusbildungsverhĂ€ltnis. Problematisch kann es werden, wenn die Person, die ihm im GesprĂ€ch ohne Zeugen, dieses Schreiben ĂŒbergeben hat und sich darauf beruft, insbesondere, da hier eine andere Person benannt ist. Bearbeitet 31. MĂ€rz 20214 j von WYSIFISI
31. MĂ€rz 20214 j Wenn kein Arbeitsvertrag angeboten wird, kann man (auĂer durch konkludentes Handeln) auch nicht nach Beendigung der Ausbildung fĂŒr den AG arbeiten. Durch das o.g. Schreiben möchte sich der AG vorallem vor einer unbeabsichtigten Einstellung (konkludentes Handeln) schĂŒtzen. Und nur weil im Text ein falscher Ausbildunfsberuf genannt ist, ist der Schrieb nicht auf einmal komplett uneindeutig. Ich halte es dementsprechend auch fĂŒr Ă€uĂerst kompliziert, hier durch konkludentes Handeln eingestellt zu werden. Im Zweifelsfall hat der AG immer noch das Schreiben in der Hand, das an den TE adressiert ist und die Ăbernahme verneint. Zumindest wĂ€re das im möglichen Verfahren (zu dem es nicht kommen wird) ein gutes Argument fĂŒr den AG. Wie muss sich hier der Azubi also verhalten? Schreiben abheften und Bewerbungen schreiben. Bearbeitet 31. MĂ€rz 20214 j von Listener Rechtschreibung
1. April 20214 j Varianten: gegen dieses Schreiben vorgehen bringt was? Lachkrampf beim GegenĂŒber trotz mĂŒndlicher Absage am Tag nach der PrĂŒfung versuchen, ins GebĂ€ude/an den Arbeitsplatz zu kommen bringt ggf. Anzeige wegen Hausfriedensbruch, je nachdem wie man es versucht... sich tagelang ĂŒber ein falsch geschriebenes Infoschreiben aufregen bringt Bluthochdruck sich denken, dass dieser Fehler ins Unternehmensbild passt (wenn ich das mit dem Ausbilder richtig verstehe) und weiter davon weg bewerben bringt Zukunft.
1. April 20214 j vor 21 Stunden schrieb G4schi: Mir wurde das mit einem GesprĂ€ch gegeben indem mir mitgeteilt wurde, dass ich nicht ĂŒbernommen werde. Damit ist der Drops gelutscht, du weiĂt, dass du nicht ĂŒbernommen wirst. Auch wenn es keine schriftliche BestĂ€tigung oder sonst was von dir gibt, einen Vermerkt in der Personalakte "GesprĂ€ch gefĂŒhrt" wird es sicher geben. Damit gibt es afaik auch keine Möglichkeit mehr auf eine "stillschweigende Ăbernahme", da es keinen Irrtum ĂŒber den Status nach der PrĂŒfung geben kann.
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