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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Ich habe von einem Unternehmen, wo ich anfangen möchte zu arbeiten, einen unbefristeten Vertrag per Post zugeschickt bekommen (wurde alles so besprochen, wie es im Vertrag steht).

Dort sind zwei Exemplare drin, ein Exemplar für mich und eins soll ich zurück an das Unternehmen schicken.

Beide Exemplare sind von Unternehmensseite bereits unterschrieben. 

Wenn ich dort jetzt beide unterschreibe, ist der Vertrag dann gültig und ich bin bindend daran oder muss ich warten,

bis er zurück an das Unternehmen geschickt wurde (und noch mal bestätigt wurde)?!

Ich frage deshalb, weil ich dann ja theoretisch meine Kündigung einreichen kann im jetzigen Unternehmen.

Bearbeitet von topuser

Der Vertrag ist rechtskräftig, wenn sich beide Seiten über die Konditionen einigen und das bestätigen - in diesem Fall mit der Unterschrift. Die Unterschrift des Unternehmens signalisiert ganz klar, dass sie dich zu den in dem Vertrag genannten Konditionen einstellen wollen. Wenn du unterschreibst sind beide Seiten einverstanden und der Vertrag ist rechtskräftig.

Es besteht dann keine Pflicht mehr auf die Antwort des Unternehmens zu warten, du kannst dann kündigen.

  • Autor

Danke für eure Antworten, ich habe da noch eine Unklarheit für mich:

Noch mal zum Verständnis:

- Ich habe zwei Exemplare vom unbefristeten Arbeitsvertrag per Post bekommen, beide bereits vom Unternehmen unterschrieben.

- Ich habe mir den Vertrag durchgelesen, bin damit einverstanden und habe beide Exemplare unterschrieben

- Im Vertrag steht unter Schlussbestimmungen, dass "beide Seiten je ein Exemplar des Vertrages erhalten".

- An dieses Vertragsangebot ist das Unternehmen bis zum 30.01.2022 gebunden

Also heißt das jetzt, der Vertrag ist noch nicht gültig, obwohl alle unterschrieben haben, da das Unternehmen ein von mir unterschriebenes Exemplar erst noch zurück braucht? 🙄

 

Bearbeitet von topuser

vor 5 Minuten schrieb Bitschnipser:

Die Frage ist ja eher, warum unterschreibst du einen Vertrag, wenn du eh direkt wieder kündigen willst? Dann kannst du dir auch die Unterschrift sparen.

Es geht darum, dass er zeitnah den aktuellen Job kündigen kann, wenn alles eingetütet ist...

  • Autor
vor 8 Minuten schrieb Bitschnipser:

Die Frage ist ja eher, warum unterschreibst du einen Vertrag, wenn du eh direkt wieder kündigen willst? Dann kannst du dir auch die Unterschrift sparen.

Ich verstehe nicht genau, wie du das meinst.

Ich möchte das Unternehmen wechseln und im neuen unbefristeten Vertragsangebot steht drin, dass das Angebot bis zum 30.01.2022 gültig ist bzw. das Unternehmen daran gebunden ist und dass sie ein Exemplar von mir per Post zurückgeschickt bekommen möchten.

vor 8 Minuten schrieb 0x00:

Nein, der Vertrag ist ab Unterschrift gültig! Die Schlussbestimmungen sagen lediglich, dass du nach Unterzeichnung ein Exemplar zurückschicken musst, nicht, dass er dann erst gültig ist.

Ok, dann verstehe ich diesen Teil mit der Gültigkeit des Vertragsangebotes nicht, warum das da überhaupt drin steht...

Trotzdem danke.

Bearbeitet von topuser

Die Frist zeigt nur wie lange das Unternehmen zu dem Vertrag stehen kann. Es geht einfach nur darum das du nicht erst im Juli (wo das Unternehmen die Stelle dann andersweitig vergeben hat) ankommen kannst und sagen kannst, hier Vertrag ich arbeite jetzt hier.

Oder anders ausgedrückt, ab Februar würde das Unternehmen jemanden anders suchen wenn du nicht unterschreibst.

vor 16 Minuten schrieb topuser:

Ok, dann verstehe ich diesen Teil mit der Gültigkeit des Vertragsangebotes nicht, warum das da überhaupt drin steht...

Trotzdem danke.

Die Gültigkeit steht wahrscheinlich aus zwei Gründen drin. Erstens will die Firma nicht, dass du in zwei Jahren antanzt und fragst wann du denn anfangen kannst. Und zweitens wollen die zeitnah eine Antwort von dir, sodass sie weitersuchen können, solltest du nicht unterschreiben.

Edit: verdammt @Predni war schneller :(

Das zeitlich limitierte Angebot und der Fakt, dass beide Vertragpartner eine Ausfertigung bekommen haben nichts miteinander zu tun. Die Firma will nur eine Ausfertigung für ihre Unterlagen haben.

Wenn du dir nicht sicher bist, dann schick den Vertrag doch einfach Montag früh per Einschreiben los, dann solltest du Mitte/Ende der Woche die Bestätigung haben. Dann ist es immer noch weit vor Ende des Monats und du hast auch genug Zeit um noch zu kündigen.

Bearbeitet von 0x00

  • Autor
vor einer Stunde schrieb 0x00:

Das zeitlich limitierte Angebot und der Fakt, dass beide Vertragpartner eine Ausfertigung bekommen haben nichts miteinander zu tun. Die Firma will nur eine Ausfertigung für ihre Unterlagen haben.

Das sehe ich nicht so. 

Ich habe den Vertrag ja bereits unterschrieben, kann dieses aber nicht nachweisen ohne ein Exemplar zurückzuschicken.

Somit könnte das Unternehmen ja vom Vertragsangebot abspringen, obwohl ich jetzt schon rechtzeitig unterschrieben habe.

Also verstehe ich das so, dass ich spätestens bis zum 30.01.2022 ein unterschriebenes Exemplar zurückgeschickt haben muss sonst ist der Vertrag nicht mehr gültig? 

Bearbeitet von topuser

vor 1 Minute schrieb topuser:

Somit könnte das Unternehmen ja vom Vertragsangebot abspringen

Nein, denn du hast doch zwei vom Unternehmen abgezeichnete Exemplare vorliegen.

  • Autor
vor 12 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Nein, denn du hast doch zwei vom Unternehmen abgezeichnete Exemplare vorliegen.

Alles klar.

Ich rufe morgen einfach mal die HR Business Partnerin an, wann ich dann jetzt die Kündigung einreichen soll.

Unterschrieben habe ich ja jetzt...

Danke für die Antworten.

vor 19 Minuten schrieb topuser:

Ich rufe morgen einfach mal die HR Business Partnerin an, wann ich dann jetzt die Kündigung einreichen soll.

Das macht nicht wirklich Sinn. Reich einfach die Kündigung per Post ein und informier deinen Vorgesetzten.

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