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FISI-I

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  1. Es ist schon komisch, dass viele die Entwicklung in und mit der künstlichen Intelligenz wahrnehmen, aber dann den jetzigen status quo anlegen. Natürlich werden sich auch die bisherigen Verfahren verändern oder verändert, im Sinne von angepasst, werden. Um in Deinem Beispiel zu bleiben, ist entweder keine Verpackung mehr notwendig oder aber es werden Automaten erstellt, die das machen werden. Ganz genauso, wie man auch ein Auto vollautomatisiert tanken lassen kann, mit was auch immer. Wenn man erkennt, dass künstliche Intelligenz neue Verfahren, Arbeitsweisen usw. erzeugen kann/wird, dann ist es schon komisch, diese "Intelligenz" in den jetzigen Zusammenhang zu stellen und ihr die Fähgikeiten dazu abzusprechen, agieren zu können, ohne selbst zu erkennen, dass sich natürlich auch das Umfeld angepasst auf diese künstliche Intelligenz ändern wird. Es gibt keine losgelöste Entwicklung.
  2. In der Ausbildung lernt man und erhält eine Ausbildungvergütung, kein Gehalt.
  3. Warum verfährst Du bei den Servern 1-3 nicht genauso, wie bei Server 4/5?
  4. Das geht in die gleiche Richtung, wie die Mär einmal ÖD immer ÖD. Du stehst am Anfang Deiner beruflichen Karriere und da wird Dir keiner als nachteilig auslegen, dass Du einen Job im ÖD auch im Bereich 1st-Level Support angenommen hast. Worauf Du achten musst, ist, dass Du eben den Absprungpunkt nicht verpasst. D.h., Du solltest versuchen, in den Arbeitsvertrag entweder eine interne Weiterentwicklungsmöglichkeit oder einen entsprechende Möglichkeit der Vertragsauflösung nach drei Jahren, aufnehmen zu lassen. Wenn auch fünf Jahre einen nicht unbedingt als für immer für die Privatwirtschaft(/andere Tätigkeiten verloren abstempeln.
  5. Immer genau dann, wenn die Tätigkeit schon ausgebildet und erlernt wurde, gibt es gerade noch die kurze Wiederholung. Alles danach hat nichts mehr mit Ausbildung, sondern mit Einsatz als Arbeitskraft zu tun und widerspricht der Ausbildungsverpflichtung des Ausbildenden.
  6. Programmieren zu können/zu lernen, hat in erster Linie nichts mit der Programmiersprache zu tun. Algorithmen in einer Programmiersprache abzubilden, ist "nur" eine Übersetzungleistung.
  7. Wenn Du Deine Ausbildung fortsetzen willst, rate mal wonach dann die neue IHK fragen wird? Warum, wieso, weshalb und wo kommen Sie denn (ausbildungsseitig) her?
  8. Die Stelle für das Anfügen des Antrags ist nicht explizit bewertet und kann daher kaum fatale Folgen haben. Lediglich der Eindruck der Prüfer könnte davon berührt sein. Der genehmigte Antrag ("Wasserzeichen") ist in erster Linie für den PA wichtig, da dort auch eine mögliche Auflage enthalten ist, die es bei der Prüfung zu berükcischtigen gilt.
  9. Die Beschreibung soll prozessorientiert erfolgen und eine Reflektion zum Projekt beinhalten. Letzteres kann ja nur subjektiv sein.
  10. Mach Dir doch erst einmal Gedanken, was so ein Zertifikat aussagt, zumindest die im Breiten anerkannten, wie oben erwähnt. Diese dienen in erster Linie dazu vorhandene Erfahrung in den Themenbereichen, für die sie gelten, nachweisen zu können. Sie dienen nicht dazu eine Teilnahme an einem Kurs zu bestätigen. Problematisch wird es dann, wenn man so ein Zertifikat "erlangt" hat, aber nicht über das Wissen verfügt, um es anzuwenden. Dann geht so etwas schnell nach hinten los. Daher lieber auf einen gute Ausbildung achten, denn deren Zertifikat ist das IHK-Zeugnis.
  11. Der Job des Prüfers ist, zu prüfen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit in seinem Beruf erlangt hat. Nich mehr und nicht weniger.
  12. Und genau aus dem Grund habe ich oben die Unterscheidung beschrieben, denn man kann insgesamt um 12 Monate aufgrund der Vorbildung verkürzen und zusätzlich am Ende noch beantragen, ein halbes Jahr früher zur Prüfung zugelassen zu werden. Immer unter der Prämisse, dass der Ausbildungsstand dergleich ist, wie bei einem Auszubildenden nach drei Jahren gem. Ausbildungsrahmenplan der IHK. Daher auch die Zustimmung und der Notendurchschnitt als Nachweis, während die Vorbildung per Schulabschluss nachgewiesen wird.
  13. Es ist auch möglich, das zweite Ausbildungsjahr zu überspringen. Sinnvoller ist es aber, das Erste auszulassen.
  14. Erst einmal muss man bei einer kürzeren Ausbildung zwischen verkürzen und der vorzeitigen Zulassung zur Prüfung unterscheiden. Verkürzen kann man, wenn man wie Du Abitur oder aber schon eine abgeschlossene Ausbildung hat. Das erfolgt dann aber meistens im Vorneherein, in dem man häufig das 1. Ausbildungsjahr überspringt. An eine vorzeitige Zulassung zur Prüfungen (6 Monate vor dem Ende der regulären Ausbildungszeit) ist an zwei Bedingungen geknüpft. Der Ausbildende (Unternehmen, Behörde) muss dem zustimmen,, da es sicherstellen soll, dass der Auszubildenden dengleichen Kenntnisstand hat, wie bei der gesamten Ausbildungsdauer. Des Weiteren ist diese vorzeitige Zulassung an einen Notenschnitt in der Berufsschule gebunden.
  15. Mit der Autonomie ist es ganz schnell vorbei, wenn der Prüfling Prüfungseinsicht beantragt und es dann zum Rechtsstreit kommt. Der PA bzw. die IHK guckt dann ganz schön sparsam, wenn er dann keinen für alle geltenden Bewertungsmaßstab anhand dessen der Prüfling geprüft wurde, vorlegen kann. Und nein, ein PA ist nicht frei in der Entscheidung seiner Bewertungen. Es handelt sich immerhin um ein öffentliches Verwaltungsverfahren, das der der Transparenz unterliegt.
  16. Na, dann alles, was mit dem elektrotechnischen Teil der ITSE-Ausbildung zu tun hat. RCD, Strom-/Spannungsteiler, Schutzklassen, Wirk-, Schein- Blindleistung....
  17. Was hast Du denn bisher gegen diese Schwäche bzw. für das Besserwerden getan?
  18. Du kennst den Ausbildungsrahmenplan? Wo ist dann das Problem? Genau das ist die Aufgabe eines Ausbilders, sich Gedanken zu machen,. welche Ausbildungsthemen man wie am besten vermittelt. Wenn das jemand anderes macht, dann lernt man es selbst nicht, geschweige denn, dass man im Ausbilden Erfahrung sammelt.
  19. Da muss man sich doch wirklich Fragen zu dem Bildungsträger in Bezug auf seine Professionalität stellen. Auf welcher Grundlage, mal abgesehen von der Art des im Zweifelsfall nicht nachweisbaren Zugangs, die Abmahnung ausgesprochen wurde bzw. wirksam sein sollte. Es wird diesen Unternehmen zu einfach gemacht, für das nicht wenige Geld des Maßnahmeträgers wenig bis keine Leistung zu erbringen und es daher gut, dass der TE das nicht so stehen bzw. mit sich machen lässt.
  20. Zu so etwas zu raten, ist mehr als problematisch. Das kann dem TE sehr schnell als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ( § 201 StGB) ausgelegt werden, wenn er sich nicht vorher eine ausdrückliche Zustimmung einholt.
  21. Wenn Du Dir einen Prüfungsteil hast anrechnen lassen, da dieser aus einem anderen Aubildungsberuf schon abgelegt wurde, dann gilt bei Fortbildungen der § 56 Abs. 2 Satz 1 und bei Umschulungen der § 62 Abs. 4 des BBiG. Warum sollte es hier eine andere Verfahrensweise in der Gewichtung geben, als die Note zu übernehmen? Die gültige Prüfungsordnung gibt die Relation der Prüfungsteile zueiander und die Bewertung derselben entsprechend vor. Das ist gängige Praxis.
  22. Wo ist denn da jetzt das Problem? Wenn Du einen Prüfungsteil bereits abgeleegt hast, wird das Ergebnis für die Berechnung verwendet. Da ist die Notwendigkeit, etwas anders gewichten zu müssen überhaupt nicht gegeben.
  23. Die Reihenfolge ändern. Erst aufs Konzeptpapier (daher auch Konzept-Papier) dann auf den Prüfungsbogen schreiben.

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