du gehst zur Werkstatt,
die lassen dich eine "Kostenabtretungserklärung" unterschreiben, du bekommst nen Leihwagen. Und fährst heim.
Nach Tagen X fährst du wieder in diese Werkstatt, gibst denen den Schlüssel für deinen Leihwagen, nimmst den Schlüssel von deinem reparierten Auto in empfang und fährst heim.
Einfach und problemlos.
Mit der Kostenabtretung, hat einfach die Werkstatt die rechte an dem Schaden. Ausgenommen, die Wertminderung. Soll heissen, die Werkstatt kann direkt mit der Versicherung des Gegners abrechnen. Und dann solls dir egal sein, ob die gegner nen Gutachter schicken oder nicht, oder wie.
die zahlen einfach.
Das ganze funktioniert natürlich nur, solange die Schuldfrage geklärt ist. Da aber hier die Pol. das ganze ja schon aufgenommen hat, und der Schuldige auch dazu steht, alles paletti.
Ach ja hab da leidvolle erfahrung drin. Hab in den letzten 4 Jahren 5x das Prozdere durch
Gruß
Enno