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Sullidor

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  1. Ich persönlich würde bei diesem Gehalt einmal laut lachen, mich für das witzige Gespräch bedanken und gehen. Ich denke mal kaum, dass sie für bei diesen Konditionen jemand anderes finden. Klar lässt es sich aus einer bestehenden Anstellung leichter bewerben. Aber bei einem solchen Arbeitgeber ist die Chance auch groß endgültig in den Niedriglohnbereich abzurutschen. Und ich habe gelernte sowie ungelernte ITler im Bekanntenkreis, die verdienen sogar bei einer Zeitarbeitsfirma ein gutes Stück mehr. Wenn der Arbeitgeber sieht, dass du nicht darauf eingehst, wird er dich vllt sogar von sich aus mit einem besseren Angebot zurück an den Verhandlungstisch holen. Mein erster Arbeitgeber hat mir auch recht wenig gezahlt (und doch mehr als dir geboten würde). Und als ich 2 Monate später zu einer anderen Firma wechselte, die mir sehr viel mehr bot, habe ich vom alten Arbeitgeber ein Angebot mit knapp doppelt so hohem Gehalt, zugesicherten Fortbildungen, Extraurlaub usw. bekommen. Ob du dieses absolut dreiste Ausbeuter-Angebot annimmst oder nicht, musst letztendlich du selber entscheiden. Es steht aber außer Frage, dass du dich bereits heute anderweitig Bewerben solltest.
  2. Ich lasse wöchentliche Ausbildungsberichte erstellen, die alle 2 Wochen vorgelegt und von mir unterzeichnet werden. Dein Ausbilder ist eigentlich verpflichtet sich deine Ausbildungsberichte in regelmäßigen Abständen vorlegen zu lassen und diese zu unterschreiben. Dadurch sollte es eigentlich niemals zu solch einer Situation kommen können. Besonders da aufgrund von unvollständigen, fehlenden oder nicht unterschriebenen Ausbildungsnachweise deine Prüfungszulassung verweigert werden kann.
  3. Ich würde ebenfalls dazu raten, dein Berufschulzeugnis beizulegen. Mir ist dies bei der Wahl von Bewerbern immer recht wichtig. Die Abschlussprüfung gibt nur Aufschluss, dass du am Ende deiner Ausbildung über Wissen eines recht beschränktes Teilgebiet deines Berufsbildes verfügst. Aber ohne die Prüfung an sich, nicht einmal über welches Gebiet. In einem anderem Themenbereich wärst du vllt sehr viel besser oder schlechter gewesen. Der Entscheider kann nicht sehen ob du vllt nur einen einen guten oder schlechten Tag gehabt hast oder vllt konntest du vor Aufregung nicht schlafen oder hast einfach die Fragen nicht richtig verstanden. 3 Jahre dokumentierte Leistungen einer Berufschule geben da schon ein sehr viel besseres Bild ab. Warst du kontinuierlich gut oder schlecht in einem Fach? Hattest du irgendwann längere Durchhänger? Oft stehen auch die Fehlzeiten auf den Zeugnissen. Gibt es Bereiche in denen du besser bist? Wenn du z.B. durchgehend immer nur eine gute 2 auf den Zeugnissen hattest und evtl. ein gutes Arbeitszeugnis deiner Firma aber in der Abschlussprüfung nur eine 4, dann hättest du bessere Chancen bei mir als mit lauter 3en und 4en auf dem Zeugnis und nem mittelmäßigen Arbeitszeugnis, selbst wenn du eine 2+ in der Prüfung geschrieben hast.
  4. Wenn die Geschäftleitung in diesem Fall sagt, dass du einen mündlichen befisteten Vertrag geschlossen hast, dann gibt es eine einfache und uziemliche einfache Antwort darauf: "NEIN!!!":mod:
  5. Nein, du musst nach der Prüfung nicht mehr zur Arbeit kommen. Und wenn dir deine Geschäftsleitung fälschlicherweise erzählt, du musst bis zum Ende deines Ausbildungsvertrages zur Arbeit erscheinen und du dann OK sagt, weil du es nicht besser weißt, dann ist dieses KEINE mündliche Vereinbarung und erst recht kein mündlicher Vertrag. Hat dich die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass dein Vertrag mit dem bestehen der Prüfung schon ausläuft? In dem Fall kann die Sache schon völlig anders aussehen. Aber dann braucht du Rat von einem Juristen
  6. Dein Ausbildungsvertrag läuft exakt in dem Moment aus, in dem dir die PA zur bestandenen Prüfung gratuliert. Wenn du danach wieder in die Firma gehst, dort arbeitest und dein Arbeitgeber dies duldet, dann habt Ihr einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen. Und zwar zum allgemein üblichen Tarif und nicht zu deiner Ausbildungvergütung. Das Datum auf deinen Ausbildungsvertrag gilt nur wenn du die Prüfung nicht bestehst oder die Prüfung zu einem Zeitpunkt nach diesem Datum stattfindet. Also wenn du in deiner alten Firma nicht weiter arbeiten möchtest dann brauchst du, ab dem Moment deiner bestandenen Prüfung, dort max. aufzutauchen um die Firma über die bestandene Prüfung zu informieren und evtl Arbeitsmaterial zurückzugeben und Pivates abzuholen. Völlig egal was die Geschäftleitung dazu sagt.
  7. Ich persönlich bin der Meinung, dies gehört zur Ausbildung und damit auch in die Arbeitszeit.Ich werde dem Azubi hier auch dazu anhalten seine Präsentation hier im Betrieb zu erstellen. Aber ich scheine mit dieser Meinung eher alleine zu stehen. Die meisten anderen Betriebe oder Azubis mit denen ich in Kontakt stehe haben mir berichtet, dass dort verlangt wird die Päsentationen zu Hause zu machen. Daher denke ich diese Frage kann dir letztendlich nur dein Ausbilder und deine örtliche IHK beantworten.
  8. Ich habe diesbezüglich einmal einen Beratungstermin in der örtlichen IHK wahrgenommen. Das mehrstündige Gespräch zusammengefasst auf einige kurze Sätze : Einstiegsvoraussetzung ist der ADA-Schein. Nach einigen Jahren der Beruferfahrung sollte man dann den nächsten Schritt in Angriff nehmen, welche der "Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK)" oder der "Geprüfte Berufspädagoge (IHK)" sind.
  9. Da du von Zertifikaten und nicht von Zeugnissen schreibst, wirst du wohl eine Umschulung bei einem Bildungsträger absolviert haben und dieser hat dir die Teilnahme an der Umschulung bescheinigt. Lass mich raten, du bist schlauer als die Dozenten. Die können dir nichts neues mehr beibringen und du hast dich lieber mit anderen Sachen beschäftigt, die dir mehr gebracht haben. Ich schätze du wirst auch irgendwo ein mehrmonatiges Praktikum absolviert haben. Ich lehne mich hier mal etwas aus dem Fenster und behaupte, die Tätigkeiten dort waren alle unter deinem Niveau und der Praktikumsbetrieb hat dich sowieso nur ausgenutzt und dich nur für Handlangerdienste eingesetzt und könntest dort daher nicht lernen? Für mich ergibt sich hier ein Muster welches du jetzt auch auf die Arbeitswelt und dieses Forum anwendest. Ich würde dir dringend raten, mal deine Sichtweise zu überdenken. Fakt ist, du hast keinerlei Qualifikation die du ausweisen könntest. Du bist kein Fachinformatiker, kein Informatiker und auch sonst nichts in diesem Fachbereich. Du hast durch die nicht bestandene IHK-Prüfung sogar gezeigt, dass dir die benötigten Fachkenntnisse fehlen. Und wenn du mir mit solch einer gefakten Qualifikation kommen würdest, würde ich dich als Kunde verklagen, dass dir hören und sehen vergeht. Wenn du durch deine fehlenden Fachkenntnisse Schaden anrichtest, würde ich sogar denken, dass es sich nach StGB §263 Absatz 3 um schweren Betrug handelt
  10. Ich rate dir auch dringend deine Deutschkenntnisse zu verbessern. Mir sind 2 Fälle persönlich bekannt, die 3x durchgefallen sind, alleine weil sie die Fragen in den Prüfungen nicht richtig verstanden haben oder die falschen deutschen Wörter benutzt haben.
  11. Also ich entnehme deinen Worten, dass du Teile aus dem Rahmenplan bereits erledisgt. Auf den ersten Blick erkenne ich Tätigkeiten aus § 10 Abs. 1 Nr. 1.4, Nr. 5.3, Nr 5.5/ Abs. 2 Nr. 8.1 und Abs 4 Nr. 9.1. Ich denke das Hauptproblem hier liegt daran, dass sie sich mit dem Lernen nicht so viel Zeit lassen können wie bei einem normalem Auszubilden. Und ihm in 8 Monaten alles beizubringen was andere Azubis in 3 Jahren lernen, würde ich auch als Utopisch ansehen. Es muss also ein guter Durchschnitt gefunden werden. Es ist vielleicht nicht mal annähernd, was er sich vorgestellt hat oder sich wünschen würde. Aber das Leben ist nunmal kein Ponyhof und Praktikumsplätze wachsen nicht auf Bäumen. Und das zählt gleich doppelt und dreifach für Umschüler. Ich erkenne jedes Jahr erneut wann die Praktikas anfangen, weil mich dann immer befreundete Dozenten und Verwaltungskräfte panisch kontaktieren, um zu Fragen ob ich nicht noch jemanden kenne, der noch einen nehmen würde oder ich nicht gerade selber einen nehmen könnte.
  12. Wie robotto7831a ja bereits geschrieben hat, muss BBiG §45 greifen. Und wenn ich es richtig verstehe, müssen Betrieb und Berufschule ihre Zustimmung geben. Und was deine Leistungen betrifft, liegt es im Ermessen der zuständigen Stelle (deiner IHK).
  13. Also ohne weitere Informationen zu haben, kann ich jetzt nur ziemlich wage Tipps geben, was mir zu deiner kleinen Liste einfällt: Bei eurem W-Lan, wie sieht es da mit der Authentifizierung aus? Wenn nur ein einfaches Passwort existiert, könntest du dir Gedanken darüber machen warum dies im Unternehmenseinsatz eher ein Sicherheitsrisiko darstellt und wie du dieses Sicherheitsrisiko minimieren oder komplett abstellen kannst. Bei einer gewissen Anzahl von Clients lohnt sich vielleicht ein Client-Management-System Ich könnte mir vorstellen, dass bei eurer Infrastruktur ein Server mit einem Konferenz-System wie z.B. BigBlueButton, OpenMeeting usw. gut einfügen würde. Wie sieht es mit einem Domain-, eigenem Mailserver o.ä. aus? Wie fein wurde euer Netzwerk bereits konfiguriert? Schöpft ihr bereits alle Möglichkeiten der Cisco-Hardware aus? (QoS, Spanning Tree, VLans sind da ja nur n winzig kleiner Teil der Möglichkeiten). Wie sieht es bei euch mit einem Dokumentenmanagementsystem aus? Wie sieht es bei euch mit einem vernünftig eingerichteten Proxy aus? Wie sieht es bei euch mit der Passwortsicherung aus? Habt ihr ein Team/Multiuser-Passwortsafe oder ähnliches zur Handhabung mit sensiblen Daten verschiedener Benutzer? In einigen Firmen wird das Thema IT-Dokumentation recht lax gehandhabt. Sollte es bei euch auch so sein, gibt es vielleicht Möglichkeiten die Erstellung zu vereinfachen durch Automatisation, Spracherkennungssyssteme usw.?
  14. Zu deiner Frage, ob du deinen Vertrag verlängern solltest, ein eindeutiges "JA". Es ist immer einfacher sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus zu bewerben. Bringt auch Vorteile bei den Verhandlungen, wenn du auf den Job nicht angewiesen bist. Es ist dann nämlich so, dass du jederzeit „NEIN“ sagen kannst, wenn du zu wenig Geld oder unzumutbare Bedingungen geboten bekommst. Man will sich ja auch nicht verschlechtern.
  15. Hallo zappenduster, ich muss hier mal einwerfen, dass du während einer Ausbildung sehr wohl Berufschulpflichtig bist und nicht "nur" berechtigt. Da ich jetzt keine Ahnung hast aus welchem Bundesland du kommst, hab ich dir mal das Niedersächsische und das Hessische Berufschulgesetz rausgesucht. In allen anderen Bundesländern wirst du etwas vergleichbares finden. § 65 Dauer der Schulpflicht (Auszug Niedersächsisches Schulgesetz) (1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. (2) 1 Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Berufsschulpflicht (Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz) § 62 - Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht (1) Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule und mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis. (2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  16. Hallo Gabberfan84, ich kann jetzt nichts über die Qualität der Umschulung oder die Kompetenz der Dozenten sagen. Aber ich kann einige deiner Probleme nicht nachvollziehen. Du hast keine Lehrstelle bekommen und stattdessen eine Umschulung angefangen um diesen Beruf doch noch zu erlernen. Du musst jedoch nun alles in 2 Jahren lernen, was andere in 3 Jahren lernen und wi sie ca. die Hälfte der Zeit praktische Erfahrung sammeln. Hier erfolgreich zu sein, setzt für mich schon mal eine sehr hohe Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative und Disziplin voraus. Und diese vermisse ich in deiner Erzählung etwas. Als Beispiel: Du sagtest die Hardware macht unter Linux nur Probleme. Im gleichem Absatz erklärst du aber, ihr habt teilweise 70%-80% Leerlauf. Warum setzt du dich also dann nicht in der Zeit hin und löst diese Probleme? Während andere nur jammern, könntest du der einzige sein, der in der Lage ist am Ende der Umschulung einen Linux-Kernel zu kompilieren. Und wenn du es noch nicht kannst, dann schnapp dir ein Buch oder schau bei Galileo in die OpenBooks und lerne es. Ein weiteres Beispiel: Deine Dozenten verweisen dich auf ein Script oder wissen die Antwort nicht? Steht die Antwort denn in dem Script? Wenn ja, warum liest du es dann nicht? Wenn nein, warum besorgst du dir nicht die Antwort und schreibst sie dazu? Und wenn du alles über diese Themen in Erfahrung gebracht hast, von denen deine Dozenten keine Ahnung haben - warum schreibst du dein Wissen nicht nieder und verfasst ein eigenes Script welches du den Dozenten und deinen Mitschülern zur Verfügung stellst? Und eine Meldung beim Kostenträger wird IMHO nichts bringen, solange der Großteil der Teilnehmer Ihre Abschlussprüfung besteht und einige einzelne Teilnehmer, welche die oben genannte Disziplin aufbringen, dann sogar über dem Durchschnitt liegen. Eine gute Freundin arbeitet bei einem Kostenträger und erzählte mir, dass diese Beschwerden jedes Jahr über nahezu jeden Bildungsträger eintrudeln aber man nie etwas Illegales oder ein Fehlverhalten feststellen konnte. Die meisten Bildungsträger bekommen sogar regelmäßig, ca. jedes halbe Jahr, Besuch von der IHK oder den verschiedenen Kostenträgern und auch hier ist ihres Wissens noch niemals etwas Negatives festgestellt worden.
  17. Krankmeldung muss vorliegen und dann die IHK verständigen. Dann solltest du auf der sicheren Seite sein. Denn letztendlich entscheidet dein PA.
  18. Ich kann hier keine eigene Entscheidung erkennen. Es wird eine bereits feststehende Firewall-Variante aufgestellt, gestartet und konfiguriert. Auch der Umfang und die Zeiteinteilung finde ich etwas zu gering. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Konfiguration in solch einer Größenordnung meist maximal 1-2 Stunden dauern. Mit einer Firewall, wie z.B. der Endian mit seinem eingebauten VPN-Funktionen sogar nur Minuten.
  19. Ich finde dieses Projekt etwas gering für ein Abschlussprojekt. Das hat mein Azubi aus dem ersten Lehrjahr letzten Monat in ca. einem Drittel der Zeit gemacht. Nur hat er zusätzlich zur neuen Firewall auch noch Hardware für eine Notfall-Firewall rausgesucht, diese auch zusammengebaut und ebenfalls noch konfiguriert. Und warum erstellst du zum Abschluss noch einen Netzwerkplan? Sollte nicht bereits einer vorliegen und ausschlaggebend für die Firewall-Regeln sein? Und selbst wenn nicht, warum wird er nicht am Anfang des Projektes angelegt
  20. Vorläufig bedeutet wirklich "vorläufig" und kann sich danach noch ändern. Ich habe damals auf dem IHK-Zeugnis bei einer Prüfung auch 4 Punkte weniger als in den vorläufigen Ergebnissen erhalten. Es war damit zwar immer noch eine 1, aber eben nur noch sehr knapp.
  21. Es ist nicht so, dass du keine Produktnamen nennen sollst. XP ist Teil deines IST-Zustand und 7 ist Teil deines Soll-Zustandes. Der Weg dahin ist dein Projekt. Und du sollst nun nicht nur dokumentieren, wie du es umgesetzt hast, sondern auch wieso du es so umgesetzt hast. Welche kaufmännischen und technischen Überlegungen haben dich dazu gebracht, dieses Produkt zu nutzen, welches du letztendlich genutzt hast. Und da eben diese Entscheidungsfindung Teil deines Projektes ist, kannst du am Anfang ja noch nicht gewusst haben, mit welchen Produkt du von XP zu 7 kommst.
  22. Ich würde hier zwischen Beruf und gelernter Beruf entscheiden. Und wenn man nicht explizit nach dem "gelernten" Beruf gefragt wird, ist IMHO immer der aktuelle Beruf gemeint. Womit du in deinem Bekanntenkreis eine IT-Administrator und einen Arbeitslosen hast.
  23. Wie wäre es mit HL7 oder DICOM- Lehrgängen ? z.B.: Lehrgänge bei ICSMED Lehrgänge von imbus Und ich bin mir sicher, dass es solche Lehrgänge auch für allerlei-KIS-Systeme gibt. Ansonsten gibt es die Möglichkeiten sich in einer Uni als Gasthörer anzumelden und dort einige Vorlesungen zum Thema zu besuchen.
  24. BBiG § 28: Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer fachlich geeignet ist, steht ziemlich eindeutig im BBiG - § 30 Fachliche Eignung
  25. Ich habe bei meinem ersten Azubi von der IHK eine Frist von einem Jahr bekommen in dem ich nach Beginn des Azubis die Ausbilderberechtigung zu machen habe. Der betreffende Azubi war bereits 3 Monate im Betrieb, als ich meinen Schein dann erlangt habe. Da es hier nur ca. alle 3 Monate Kurse gibt und diese oft bereits über ein halbes Jahr im voraus ausgebucht sind, macht es auch Sinn. Sonst würden viele Lehrstellen einfach wegfallen, nur weil der Betrieb, der Ausbilden möchte im ersten Halbjahr keinen Termin mehr für einen Kurs bekommen hat. Ich glaube mich aber auch zu erinnern, dass Ausbilder vor 2009 keinen Ausbilderschein benötigten. Und Personen, die vor 2009 bereits erfolgreich ausgebildet haben, benötigen auch keinen ADA-Schein und es wird wohl einfach davon ausgegangen, dass dieser Personenkreis laut § 28 des BBiG entsprechend geeignet ist. Also wenn einer der beiden FiSi bereits vor 2009 ausgebildet hat, kann es sehr gut sein, dass derjenige auch ohne Schein bei der IHK als Ausbilder eingetragen ist und somit voll Ausbildungsberechtigt ist. Und wenn dein Ausbilder den Betrieb verlässt, muss der Arbeitgeber für Ersatz sorgen. Das steht IMHO auch im BBiG, aber ich finde es gerade nicht.

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