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Rienne

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  1. @Knot3n: Das ist vermutlich auch immer eine Frage der Stelle, auf die man sich bewirbt und dann kommt auch darauf an, was man selber fordert. Wenn man sagt "Hey, 2k € brutto im Monat reichen mir für 40h/Woche in FFM/Köln/München", bekommt man vermutlich SEHR SEHR schnell eine Stelle. Je mehr Berufserfahrung man jedoch nachweisen kann und je mehr Gehalt man sich entsprechend vorstellt, und auch die Stellenausschreibung einen anspruchsvolleren Eindruck macht, wird es vermutlich entsprechend schwerer einen vorbildlichen Bewerbungsprozess bis hin zur Vertragsunterzeichnung zu erleben.
  2. Also auch nicht z.B. Tabelle 1 aus Anlage 1? Bzw. die Lösung dazu? Ich vermute nämlich mal, dass es auch dadurch noch einmal einfacher wird. Aber das sind zum Beispiel schon einmal Informationen, mit denen es sich besser arbeiten lässt. Da steht nämlich sowohl die IP-Adresse + Subnetzmaske für das Unternehmen (192.168.1.x/24) als auch, dass bereits 4 Abteilungen ein Subnetz haben und wie groß diese mind. sein sollen. Nun fangen wir mal an zu überlegen: /29: Von der ursprünglichen Subnetzmaske bleiben also 29-24 = 5 Bit für Subnetze zur Verfügung. Das wären eigentlich 32 Subnetze. Jetzt sind allerdings ja schon 4 Firmensubnetze vorhanden. 192.168.1.00|xxxxxx kann durch das Subnetz mit den 31 Hosts beispielsweise nicht mehr genutzt werden. 192.168.1.010|xxxxx ist auch schon weg (Subnetz mit 15 Hosts). 192.168.1.0110|xxxx weg durch das 7 Host Subnetz und192.168.1.01110|xxx durch das 5 Host Subnetz. Damit bleiben dir also für das neue /29 Subnetz nur noch die ganzen Subnetze im Bereich x.x.x.1xxxx|xx (also die rot markierten Bit: 2^4 = 16 Subnetze) und die zwei Subnetze in 192.168.1.0111x|xxx. 16+2 = 18. Da du allerdings ein Subnetz ja gerade angelegt hast, hast du somit nur noch 17 weitere zur Verfügung. /28: Hier gilt auch erst einmal, dass dir alle Subnetze zur Verfügung stehen, bei denen das erste Bit im letzten Block mit 1 belegt ist, zur Verfügung steht (also alle Subnetze der Form 192.168.1.1xxx|xxxx) allerdings ist es hier so, dass durch die kleinere Subnetzmaske nicht mehr 2^4 sondern 2^3 Bit zur Verfügung hast, also 8 Subnetze. Zusätzlich dazu hast du auch noch den Bereich 192.168.1.011x|xxxx. Jetzt ist es aber so, dass durch das Netz mit den 5 Hosts bereits der Bereich 192.168.1.0110|xxxx belegt ist und nur noch ein weiteres Subnetz über bleibt. Insgesamt also 9 Subnetze. Minus dem einen gerade von dir erzeugten bleiben also noch maximal 8 weitere zur Verfügung. /27: Auch hier gilt 192.168.1.1xx|xxxxx ist komplett frei und 192.168.1.010|xxxxx ist durch das Subnetz mit den 15 Hosts belegt. Also bleiben dir hier 2^2+1 Netze übrig. Minus dem gerade erzeugten also 4. /26: selbes Spiel nur mit (2^1+1)verfügbar - 1 gerade erstelltes = 2 Subnetze. /25: Das hier verfügbare Bit wurde ja bisher gar nicht genutzt. Also hast du diese beiden Netze komplett verfügbar. Jetzt erstellst du eins, hast also noch das andere frei. So, das war jetzt meine Ich-bin-kein-FISI-Herangehensweise und ich hoffe es, ist zumindest halbwegs verständlich. So kommt man jedenfalls auf die angegebenen Netze. Das wäre übrigens ohne die weiteren Informationen nicht möglich gewesen @Nino9612 ;).
  3. Dann wäre aber ja keine Bearbeitung nötig, wenn die Lösung schon direkt in der Aufgabenstellung steht. o.o Oder es ist eine Teilaufgabe und es fehlen aufgabenübergreifende Informationen. (z.B. die IP Adresse der Firma o.ä., damit man weiß, wieviele Bit dieser insgesamt zur Verfügung stehen). Ich kann jedenfalls aufgrund der von dir gegebenen Informationen die Aufgabe nicht verstehen.
  4. Wir hatten IT-Recht in der Ausbildung und haben auch über Urheberrecht gesprochen. Und ich meine mich zu erinnern, dass es dort einige Besonderheiten (gerade in Hinblick auf das "Erschaffen" von Programmiercode) gibt, die als Angesteller zu beachten sind. Ich gehe mal stark davon aus, dass der Arbeitgeber sich mit diesen Klauseln entsprechend absichern möchte. Ob er allerdings wirklich verlangen kann, dass man alle bisher geschaffenen Werke auflistet (es geht dabei ja auch nicht darum den Code freizulegen), weiß ich nicht. Allerdings schützt diese Klausel je nach Sachlage ja auch den Arbeitnehmer. Hier ein paar entsprechende Auszüge aus einem Artikel dazu bezüglich Programmierer in einem Arbeitsverhältnis:
  5. Es wäre vielleicht nicht verkehrt, wenn du auch die entsprechende Tabelle aus der Anlage, die in der Aufgabenstellung erwähnt wird, mit angibst. Alleine mit der Lösung kann ich zumindest nicht viel bezüglich deiner Fragestellung anfangen.
  6. Ich habe meine Zwischenprüfung vor knapp 2 Jahren gemacht und durfte definitiv KEIN Handbuch verwenden. Und eigentlich sind diese Vorgaben auch zentral von der AkA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen) der IHK vorgegeben. Hier nachzulesen! Daher bin ich doch sehr verwundert, warum die IHK Siegen sich nicht daran hält.
  7. Man versucht dir zu helfen bzw. fragt bei Unklarheiten nach und du reagierst mit und ? Wow... Es ging lediglich darum, dass du bei dem einen Angebot die Anmerkung zu den Pausen gemacht hast und beim anderen nicht, was für Verwirrung gesorgt hat. Es könnte ja beispielsweise auch sein, dass du bei Angebot A 39 Stunden im Betrieb verbringst, davon dann aber 3,5h Pause hast und damit nur eine effektive Arbeitszeit von 35,5h.
  8. Hier ein kleiner Überblick, wie sich die Prozentsätze jeweils zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilen: Sozialversicherungsbeiträge - Beitragsberechnung Die Prozente stimmen jetzt nicht mit dem Beispiel überein, da das schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat und sich da ja immer mal wieder etwas ändert, aber als Faustregel gilt: Arbeitnehmer und -geber teilen sich die Beiträge 50:50. Ausnahmen: die Unfallversicherung, die allein vom Arbeitgeber getragen wird (wird daher auch nicht hier aufgeführt, da nichts vom Entgelt abgezogen wird) der Zuschlag (atm 0,25%) für die Pflegeversicherung, wenn man keine Kinder hat, den der Arbeitnehmer zahlt und der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung, den auch der Arbeitnehmer alleine trägt Mit den Hinweisen sollte es dir möglich sein die Aufgabe selber zu lösen.
  9. Die schriftliche Prüfung ist auch nur ein Teil. Die Projektarbeit ist etwas, was man auch nicht unterschätzen sollte. Vor allem, wenn der Betrieb einem dabei kaum unterstützt oder einem ein Thema aufzwingt, was per se schwer in einen IHK-Prüfungsrahmen zu stecken ist.
  10. Wir reden hier auch von gerade einmal 4 Wochen, die du bisher im Betrieb bist, abzüglich der Zeit, die du in der Berufsschule verbringst. Du musst dich dort auch erst einmal einleben und auch die Mitarbeiter müssen sich an dich gewöhnen. Du solltest mMn zumindest die Probezeit dort bleiben und dir die Entwicklung anschauen. Wenn du dich dann immernoch so unwohl fühlst, kannst du auch noch kurz vor Ende der Probezeit gehen. In einem Studium ist es übrigens auch so, dass du das Meiste erst durch selbstständiges Lernen verstehst. Da du noch recht jung bist, würde ich dir übrigens empfehlen die Ausbildung zu beenden und erst danach dann zu studieren. Es kann im Studium immer etwas dazwischen kommen, oder man kommt mit der Umstellung von "ich bekomme alles im Frontalunterricht vorgekaut" zu "lesen Sie bis zur nächsten Vorlesung bitte Kapitel 1-5, damit Sie ansatzweise verstehen, wovon ich hier vorne rede" nicht zurrecht und bricht ab. Ich habe übrigens auch einen Großteil der Zeit in meine Ausbildung keine produktiven Aufgaben durch meinen Betrieb bekommen. Aber ich habe die Zeit dann einfach genutzt um mich eben in diverse Themen einzulesen oder vor mich hin zu programmieren. Man findet eigentlich immer etwas, womit man seine Zeit im Betrieb sinnvoll gestalten kann. Die drei Jahre (oder sogar weniger) gehen schneller vorbei, als man denkt. Ob du zuhause wirklich mehr oder einfacher gelernt hättest, wage ich mal zu bezweifeln, da einem dort meist tausend andere Dinge einfallen, die man tun könnte, die mit Lernen mal so gar nichts am Hut haben. ^^ Das sind aber leider falsche Erwartungen. Du schreibst selber, dass die Mitarbeiter gut ausgelastet sind. Da wollen sie sicher nicht noch neben dieser Auslastung hingehen und jemandem, der neu ist und noch keine Ahnung hat, irgendetwas beibringen. Zumal die meisten nicht einmal wissen, wie man am besten Wissen vermittelt... Im Gegensatz zur Schule werden die Mitarbeiter auch nicht dafür bezahlt, dass sie dir etwas beibringen, sondern dafür, dass sie Umsatz erzeugen. (Ist im Studium übrigens meistens auch so - da halten die Professoren die Vorlesungen auch oftmals nur, weil sie es müssen und nicht, weil sie es wollen.) Und auch, neu Erlerntes direkt anwenden zu können, ist etwas, was in der betrieblichen Ausbildung und auch im späteren Berufsleben selten der Fall ist. Das ist etwas, das mMn nur in einer isolierten Umgebung wie einer Schule mit simulierten Problematiken funktioniert.
  11. Naja, dass UML-Diagramme nicht das Allheilmittel sind, ist ja hingehend bekannt. Sie dienen aber dazu technische Aspekte für Außenstehende verständlich machen und bietet eine Form der vereinfachten Darstellung. Die IHK hat ja auch schon mehr als einmal in ihren Prüfungen bewiesen, dass die, die die Prüfung entwerfen, selbst oftmals nicht wirklich Ahnung haben, was wo wie warum möglich ist.
  12. Das mit dem <<create>> habe ich mittels Bearbeitung schon versucht zu erklären. Das ist ja keine Annahme, sondern eine, aus dem Diagramm ersichtliche, Tatsache. Wenn ein Objekt mehr als einmal in einem anderen Objekt vorkommen kann, sollte dieses dort als Datentyp, der mehrere Elemente dieses Objektes enthalten kann, existieren.
  13. Das liegt an der Verbindung zwischen den beiden Klassen (Komposition und Aggregation). Die Reservierungsliste enthält Null bis beliebig viele Reservierungen. Daher werden die Reservierungen in Form einer Liste in die Reservierungsliste eingebunden. Und nein, das hat nichts mit dem <<create>> Reservierung() zu tun. Das ist nur der (bzw. ein) Konstruktor der Klasse Reservierung. Eigentlich muss dieser auch nicht explizit aufgeführt werden, zumal es der Standardkonstruktor ist, dem keine Parameter mitgegeben werden. Aber vermutlich ist er aufgeführt, damit er bei der Umsetzung berücksichtigt wird und die Variable reservierungsID initialisiert wird (bzw. eigentlich sollte dort eine ID vergeben werden, was durch den Kommentar angedeutet wird).
  14. Ich würde vermutlich noch die Motivation, warum du dich für die Ausbildung bewirbst, als erstes erwähnen und nicht in einem der letzten Absätze. Viele Personaler lesen nur die Sätze einer Bewerbung und entscheiden dort schon, ob sie weiter lesen oder aussortieren. Von daher ist es sehr wichtig direkt am Anfang zu überzeugen. Dort schon direkt den Migrationshintergrund zu erwähnen halte ich für kontraproduktiv.
  15. Es werden genug 'ältere' Menschen in der Berufsschule sitzen. Ich selber habe auch erst mit 28 meine Ausbildung gestartet und war nicht die Älteste in meiner Berufsschulklasse. In manchen Bundesländern besteht für dich übrigens gar keine Berufsschulpflicht mehr, so dass du, wenn du es denn wollen würdest und der Betrieb zustimmt, ganz auf Berufsschule verzichten kannst. Was ich allerdings nicht empfehlen würde, da man durch den Austausch mit Mitschülern und Lehrkräften viel lernen kann, was sich vor allem für die Abschlussprüfung auszahlt. Oftmals kommt man über die Schulen auch an alte Abschlussprüfungen. Das kann man pauschal nicht beantworten und es kommt immer auf den potentiellen Ausbildungsbetrieb an. Allerdings ist es so, dass für eine Ausbildung keine Vorkenntnisse vorausgesetzt werden sollten. Oftmals sind die Betriebe, die so etwas fordern, auch nur an günstigen Arbeitskräften interessiert und die Ausbildung findet nicht wirklich statt. Da der TO bereits eine Ausbildung absolviert hat, erfüllt er die Voraussetzungen die Ausbildung auch zu verkürzen. Damit wären es gar keine 3 Jahre, sondern 2,5 oder 2. Außerdem kann man dann auch noch zusätzlich oder alternativ bei entsprechender Leistung die Abschlussprüfung vorziehen, so dass man die Ausbildung theoretisch in nur 1,5 Jahren abschließen kann - damit sogar kürzer als eine Umschulung. So lange man keinen allzu hohen Lebensstandard hat, sollte es mMn fast immer möglich sein, auch mit "familiären Verpflichtungen", eine Ausbildung zu machen. Zumal die Ausbildungsvergütungen in der Regel im IT-Bereich ja auch nicht allzu schlecht sind. Außerdem hat man (zumindest bei der ersten Ausbildung oder bei entsprechender Begründung) Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Auch Wohngeld kann man beantragen. Und die andere Familienmitglieder, neben dem Auszubildenden (also Partner und Kinder), haben auch bei entsprechend geringen Einkommen Anspruch auf ALG 2.
  16. Aber F0 + 60 ergäbe diese Lösung. Man muss halt immer schauen, wie die jeweiligen Bits bzw. Hexadezimalzahlen genutzt. Bei einer IP-Adresse ist es nunmal so, dass diese in 4x8 Bit dargestellt wird und somit immer hexadezimale Pärchen zu betrachten sind. Beim Source-Port steht ja dabei, dass es 16 Bit sind, also muss man die Hexadezimalzahl auch als 4er-Päckchen lesen. Also ergibt F060 folgendes: f(=15)*16^3+0*16^2+6*16^1+0*16^0 = 61536. Was so gesehen eigentlich auch nicht ganz korrekt ist. Siehe hier unter Portnummern. Im Bereich 1024-49151 liegen nämlich registrierte Ports. Erst ab 49152 hat man die dynamischen bzw. private Ports.
  17. Das bedeutet, dass sowohl der Betrieb als auch du innerhalb dieser Zeit ohne Angaben von Gründen und ohne Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden könnt.
  18. Offiziell nicht, aber meistens bieten die Berufsschulen einen Zugriff auf alte (Zwischen-)Prüfungen. Ansonsten kann man dir sicherlich hier weiterhelfen. Solange es lokal und ggf. noch in einer gesicherten Umgebung (VM) stattfindet, sollte es zu keinerlei Problemen mit dem Firmenserver kommen. Es sagt ja keiner, dass du mit den realen Daten arbeiten sollst. Du kannst dir auch selber eine simple Datenbank bauen.
  19. Nicht zwingend. Ein Fernstudium zählt beispielsweise nicht als Nebentätigkeit und ist auch dementsprechend nicht anzeigepflichtig. Der Betrieb darf ja auch nicht untersagen, dass der Auszubildende Kinder hat, da diese sich negativ auf die Leistungsfähigkeit des Azubis auswirken können. Es war auch nur ein alternativer Vorschlag und es gibt auch Arbeitgeber, die dem zustimmen würden. Da das Semster bereits angefangen hat und viele Studiengänge sowieso meist nur zum Wintersemester starten, ist er dann sowieso im 2. Lehrjahr. Ich habe übrigens auch schon während meiner Ausbildung, die ich auch verkürzt habe, mit einem berufsbegleitenden Studium (kein Fernstudium) angefangen und dies auch mit meinem Betrieb abgesprochen. Eine Mitauszubildende hat beispielsweise auch an der Fernuni Hagen neben ihrer Ausbildung studiert. Und es gibt auch noch weitere Fälle hier im Forum, wo dies der Fall ist/war. Aber der TO hat ja bereits gesagt, dass dies nicht für ihn in Frage käme.
  20. Theoretisch spricht auch nichts dagegen, schon während der Ausbildung ein berufsbegleitendes Studium anzufangen. Nur so als kleinen, alternativen Denkanstoß! ^^ Sofern du dich nur langweilst und nicht grundsätzlich das Gefühl hast, dass dieser Beruf nichts für dich ist, würde ich auch dazu raten die Ausbildung nicht einfach zu schmeißen. Letzten Endes ist es jedoch deine Entscheidung. Die Frage ist aber auch, was du dann die ganze Zeit bis zum nächsten Wintersemester tun möchtest? Ist es nicht noch langweiliger so viel Leerlauf zu haben? Und wie finanzierst du die Zeit? Sofern du um ein Jahr verkürztst, bist du eigentlich auch schnell fertig mit der Ausbildung und hast immerhin, wie die anderen schon gesagt haben, etwas in der Hand, was dich bei einem eventuellen Studienabbruch auffängt. Zwei Jahre gehen schneller vorbei, als man denkt.
  21. Ich habe etwas mit BaWü, da der TO bezüglich dieser Abschlussprüfung fragt. Für ihn ist irrelevant, was in Bayern oder den Rest von Deutschland verlangt wird. Und wie gesagt: "Viel" ist vermutlich dein persönliches Empfinden. Mehr als 50% (und das ist schon viel) kommt eigentlich nie dran und, wie schon geschrieben, du kannst von 5 Aufgaben immernoch eine streichen, so dass der maximale Muss-Gehalt von DB bei 25% liegt. Ich hatte btw. bei meiner Prüfung (Winter 2016/2017) genau 0% DB in GA1, da ich mich lieber auf die UML- und Programmieraufgaben konzentriert habe, die übrigens beide mit 2 von 5 Aufgaben vertreten waren. Auch in den alten Prüfungen habe ich eigentlich keine Prüfung gesehen, bei der tatsächlich 3 oder sogar mehr Datenbankaufgaben vorhanden waren. Deine veranschlagten 75% sind für mich also nicht wirklich nachvollziehbar.
  22. Also wir hatten hier in NRW nicht eine einzige Stunde Religion. Und haben auch die verschiedenen UML Diagramme durchgearbeitet. Scheint also eher an der Schule und nicht am Bundesland zu liegen.
  23. Ist das in BaWü so? Woanders hast du in GA1 maximal zwei Datenbankaufgaben und immernoch die Möglichkeit eine der beiden zu streichen und auch in GA2 kommen Datenbanken meist nur sehr rudimentär dran. Also von 75% kann da definitiv nicht die Rede sein. Das Erstellen von Algorithmen ist mindestens genauso wichtig und die IHK ist auch mittlerweile oftmals dazu über gegangen mind. zwei Aufgaben dazu zu stellen, damit diese Art der Aufgabe nicht mehr von 70+% der Prüflinge gestrichen werden kann. Auch UML hat einen ähnlichen Stellenwert wie die anderen beiden Themen. Wenn nicht sogar einen höheren! Wie es allerdings in BaWü ist, kann ich nicht sagen. Ansonsten empfand ich den Rahmenlehrplan als gute Orientierung für die verlangte fachliche Tiefe der verschiedenen Themenbereiche.
  24. Was auch als Studiengang in Frage käme, wäre Elektrotechnik (z.B. mit Schwerpunkt Automatisierungstechnik). Viele meiner ehemaligen Kommilitonen arbeiten jetzt in der Automobilbranche oder deren Zulieferen.

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