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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo, 

 

ich habe, obwohl derzeit eine sehr komische Situation durch die Coronakrise vorliegt, eine neue Stelle gefunden, die mich nach meiner Ausbildung sofort einstellen würden.

 

Kurz zum Hintergrund:

 

Mein Unternehmen (Freie Wirtschaft), in welchem ich derzeit meine Ausbildung absolviere und Sommer 2020 meine Abschlussprüfung ablegen werde, hat mir demletzt ein Angebot über 29.250€ pro Jahr vorgelegt. Ich habe es noch nicht angenommen und noch nicht abgelehnt, da ich zu dem Zeitpunkt wusste, dass ich bald ein Vorstellungsgespräch im öffentlichen Dienst haben werde. Dieses hatte ich nun, der öffentliche Dienst hat mir ebenfalls ein Angebot über 37.700€ pro Jahr vorgelegt. Dieses werde ich selbstverständlich annehmen. 

 

Jetzt meine Frage:

 

Wann sage ich meinem Unternehmen bescheid, dass ich mich nicht übernehmen lassen werde? Ich stecke derzeit mitten in meiner Projektarbeit und habe Angst, dass wenn ich es jetzt Preis gebe, dies sich auf die Kollegen auswirken wird und sie anders auf mich reagieren werden, da sie ja nichtmehr denken, dass ich bleiben werde und mir dementsprechend auch weniger helfen.

 

Wie seht ihr das?

Du kannst deine Ausbildungsfirma frühzeitig bescheid geben, dass du nicht übernommen werden möchtest. Je nachdem werden SIe positiv o negativ reagieren. Du kannst einfach auch gar nichts sagen. Nach d. bestandenen Prüfung bist du fertig mit deiner Firma.

Je nachdem wie du die Firma magst kannst du das nötigste machen, o. frühzeitig bescheid geben.

Einige Firmen führen erst d. "Gespräch" kurz vor deiner mündlichen Prüfung, o. danach (was tödlich wäre wenn du keine Alternative hättest), o. wenn du es es mal erwähnst...

Bearbeitet von Zaroc

vor 3 Minuten schrieb Visar:

Im Zweifelsfall einfach die Kündigungsfrist einhalten, das müssten i.d.R. vier Wochen sein. 🤔

Ohne Arbeitsvertrag gibt es keine Kündigungsfrist.
Die Ausbildung endet am Tag der bestandenden Prüfung.

Fast. Gemeinhin wird so etwas erst einmal gesetzlich geregelt und x Stufen darunter regeln Verträge weitere Dinge.

Und die Frage ist am Ende ob sich § 22 BBiG dafür "zweckentfremden" ließe:

Zitat

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

 

@Visar: du bist ein Paragraph zu weit.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html

Zitat
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

 

Uff...

Es ging hier doch um die Frage, wann er seinem Betrieb seinen Wechselwunsch mitteilen sollte. Ich drücke es jetzt noch einmal anders aus, in der Hoffnung, dass es dadurch klarer wird: Persönlich hätte ich mich hier, auch ohne ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, wenigstens am Zeitrahmen für eine ordentliche Kündigung orientiert.

Dafür ist es unerheblich, ob § 22 BBiG noch Anwendung findet oder nicht oder wann genau das Ausbildungsverhältnis endet. Den § 22 BBiG habe ich ohnehin nur ausgepackt, da die Behauptung aufgestellt wurde, dass es keine Kündigungsfrist gäbe - was m.E. falsch ist.

In jedem Fall gibt er dem Unternehmen und sich selbst so genug Zeit, das noch einmal zu überdenken und nachzubessern.

vor 1 Minute schrieb Visar:

Den § 22 BBiG habe ich ohnehin nur ausgepackt, da die Behauptung aufgestellt wurde, dass es keine Kündigungsfrist gäbe - was m.E. falsch ist.

Den §22 BBiG auf das Ende der Ausbildung anzuwenden ist falsch. Der Ausbildungsvertrag endet komplett ohne jegliche Kündigungsfrist.

Der Azubi kann den Ausbildungsvertrag nur kündigen weil er die Ausbildung in diesem Beruf aufgeben will oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.

Eine Kündigung kurz vor der Abschlussprüfung ist kontraproduktiv, da man wegen der Aufgabe der Ausbildung in diesem Moment auch von der Zulassung zur Prüfung zurücktreten müsste. Kündigen und trotzdem prüfen lassen ist nicht.

vor 21 Minuten schrieb Visar:

Es ging hier doch um die Frage, wann er seinem Betrieb seinen Wechselwunsch mitteilen sollte. Ich drücke es jetzt noch einmal anders aus, in der Hoffnung, dass es dadurch klarer wird: Persönlich hätte ich mich hier, auch ohne ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, wenigstens am Zeitrahmen für eine ordentliche Kündigung orientiert.

Dafür ist es unerheblich, ob § 22 BBiG noch Anwendung findet oder nicht oder wann genau das Ausbildungsverhältnis endet. Den § 22 BBiG habe ich ohnehin nur ausgepackt, da die Behauptung aufgestellt wurde, dass es keine Kündigungsfrist gäbe - was m.E. falsch ist.

Also TL;DR du würdest es so machen, weil es "freundlicher" wäre? Sorry aber da wirst du hier im Forum vermutlich eher auf Unverständnis stoßen.

Bearbeitet von KeeperOfCoffee

Bei mir ging das relativ locker von der Hand. Man hat mich einfach gefragt ob ich dableiben will oder nicht. Und das Nein wurde auch vom Ausbildungsbetrieb akzeptiert. Dazu sei erwähnt das ich generell ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Ausbildungsbetrieb hatte. 

Ich denke wenn du erstmal dein Abschlussprojekt beendest und dann die Gepräche über die Zukunft führst bist du auf der sicheren Seite ;)

@KeeperOfCoffee

Sehe ich nicht ganz so und hängt meines Erachtens sehr vom Verhältnis zwischen AG und AN ab.

Wobei ich ja der Meinung bin, dass es von beiden Seiten einfach fairer ist, wenn rechtzeitig klare Verhältnisse herrschen. Ich möchte fair behandelt werden, also verhalte ich mich auch entsprechend.

 

@seergio

Das ist etwas naiv und kann man sich eigentlich nur leisten, wenn man noch zuhause wohnt oder über genug Reserven verfügt. So ein Einstellungsprozess kann sich über einige Wochen hinziehen, mit entsprechenden Verpflichtungen ist das ganz schnell nicht mehr so entspannend.

vor 1 Stunde schrieb Saheeda:

 

Das ist etwas naiv und kann man sich eigentlich nur leisten, wenn man noch zuhause wohnt oder über genug Reserven verfügt. So ein Einstellungsprozess kann sich über einige Wochen hinziehen, mit entsprechenden Verpflichtungen ist das ganz schnell nicht mehr so entspannend.

Wenn er doch schon ein Angebot hat? Wird die Beschäftigung sich doch nahtlos bzw. zeitnah an das Ende der Ausbildung anschließen. Sehe darin eigentlich kein Problem.

vor 8 Stunden schrieb bigvic:

Ich würde erstmal nichts sagen. Falls jemand nachfragt, dann würde ich sagen, dass du erstmal das Abschlussprojekt beenden möchtest und dir danach Gedanken über die Zukunft machen wirst. Vorher wirst du keine weitreichende Entscheidung treffen.

Was dann nicht der Wahrheit entspricht. 

vor 7 Stunden schrieb Visar:

Fast. Gemeinhin wird so etwas erst einmal gesetzlich geregelt und x Stufen darunter regeln Verträge weitere Dinge.

Und die Frage ist am Ende ob sich § 22 BBiG dafür "zweckentfremden" ließe:

 

Dann lies Dir mal alles zu dem Begriff Privatautonomie(Verträge) durch. Die kommt vor dem Gesetz und erst dann regelt ein Gesetz etwas.

Danke für die Antworten. Die meiste Frage. die ich gelesen habe war die, wie das Verhältnis allgemein ist und was vorher kommuniziert wurde:

 

Ich habe immer gesagt, dass ich im Grundsatz kein Problem damit hätte zu bleiben, dass aber mehr Faktoren als nur das "wollen" hinein spielen. Damals als das gesagt wurde, wurde mir noch kein finanzielles Angebot vorgelegt, nur der Wunsch, mich übernehmen zu wollen. Diesen habe ich erwidert, bis ich nun die finanziellen Rahmenbedingungen erfahren habe. Seitdem sage ich, dass ich bleibe, wenn ich nichts finde was mir wesentlich mehr Geld bringt (~500€ Brutto) ... wie ein Wunder habe ich nun eine Stelle gefunden, welche mir sogar ~700€ Brutto mehr einbringt. Das Verhältnis war immer gut, sehr Familiär und immer ein gutes Arbeitsklima. Man duzt sich, man versteht sich und unterhält sich hier und da mal auch über andere Dinge als die Firma.

Ich denke, dass ich erstmal mein Abschlussprojekt hinter mich bringe und dann meinen Wechsel "verkünden" werde

Hast du das Angebot überhaupt mal verhandelt?
Wenn du in der Firma bleiben willst und es sich pro Jahr dann auf vielleicht 1k ausschlägt, warum nicht? Natürlich auch davon abhängig wo du eher eine Zukunft siehst. Kannst ja mal mit dem konkreten Gegenangebot kommen und fragen "was bietet ihr mir, dass ich bleibe?" 29k sind halt ein Witz.

Sie wollten mir erst 26k bieten, um die 29k habe ich verhandelt, das ist das beste was der Chef mir geben kann

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