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Betrieb speist mich mit Hausmeistergehalt ab


Firefighter22

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Ich habe mal eine Frage und zwar komme ich aus dem schönen Hessen ich bin im Öffentlichen Dienst als Informatikkaufmann eingestellt worden. Diese Jahr habe ich erst meine Ausbildung abgeschlossen. Jetzt werde ich als Informatikkaufmann mit EG 5 abgespeist. Mein Kollege hat sich auf eine externe Ausschreibung beworben beim selben Arbeitgeber und bekommt EG 9 a. Was würdet ihr machen?

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Selbe Tätigkeitsbeschreibung? Selbe Erfahrung/Qualifikation?

Wenn ja: Es gibt im öD eine Stellenbewertung. Es gibt Mittel und Wege, eine Stellenneubewertung zu verlangen, wenn diese tatsächlich mit EG 5 ausgeschrieben ist, du aber dasselbe tust, wie eine EG 9


Ich habe leider keine Tätigkeitsbeschreibung erhalten.

Ich weiß nur das zwei Stellen ausgeschrieben waren und einen habe sie eingestellt.

Das deutet für mich darauf hin das ich auf der anderen sitze.
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Grundsätzlich ist mir eine Eingruppierung in EG6 für Angestellte mit einschlägiger IT-Ausbildung als niedrigste Bezahlung bekannt, alles darunter ist mMn. Tarifbruch = der AG irrt mit der Eingruppierung. 
 

Grundsätzlich ist das Thema Bezahlung quasi ein Dauerbrenner im öD. 
 

Auf die Gefahr hin die Antwort schon zu kennen: Bist du befristet oder unbefristet übernommen worden und noch in der Probezeit?

Falls befristet und/oder noch in Probezeit: Möchtest du dort dauerhaft bleiben? 
 

Abhängig von deinen Antworten gibt es mehrere Möglichkeiten:

Variante 1: Mit Deinem Vorgesetzten über die Diskrepanz sprechen und Nachfragen/verhandeln das Anzupassen. Im TV-H nachschauen ob in der Entgeltordnung für ITler eine EG5 überhaupt zulässig ist und ggf. argumentieren. 

Variante 2: Ohne Tätigkeitsdarstellung weißt du nicht, welche Aufgaben zu erledigen sind. Zurücklehnen und Zeit absitzen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist).

Variante 3: wie von den Vorrednern schon geschrieben: Tätigkeitsdarstellungen von dir und dem Kollegen vergleichen und falls identisch Entgelt einklagen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist).

Variante 4: Deine täglichen Aufgaben mindestens 6 Monate lang dokumentieren und dann auf Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen und Zahlung einfordern. 

Variante 5: Du suchst dir schleunigst einen neuen Arbeitgeber.

Variante 6: Du tust nichts und bist glücklich mit dem was du hast.
 

Wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Weg. Leider keine allzu leichte Entscheidung.

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Grundsätzlich ist mir eine Eingruppierung in EG6 für Angestellte mit einschlägiger IT-Ausbildung als niedrigste Bezahlung bekannt, alles darunter ist mMn. Tarifbruch = der AG irrt mit der Eingruppierung. 
 
Grundsätzlich ist das Thema Bezahlung quasi ein Dauerbrenner im öD. 
 
Auf die Gefahr hin die Antwort schon zu kennen: Bist du befristet oder unbefristet übernommen worden und noch in der Probezeit?
Falls befristet und/oder noch in Probezeit: Möchtest du dort dauerhaft bleiben? 
 
Ich habe keine Probezeit und bin unbefristet eingestellt.

Abhängig von deinen Antworten gibt es mehrere Möglichkeiten:
Variante 1: Mit Deinem Vorgesetzten über die Diskrepanz sprechen und Nachfragen/verhandeln das Anzupassen. Im TV-H nachschauen ob in der Entgeltordnung für ITler eine EG5 überhaupt zulässig ist und ggf. argumentieren. 

Es wird grundsätzlich erstmal jeder Azubi in die EG 5 gesteckt was ich eh schon schwachsinnig finde. Ich bin der Meinung das wenn man ausgelernt hat ja das selbe Gehalt wie die anderen bekommen kann die das selbe machen.

Variante 2: Ohne Tätigkeitsdarstellung weißt du nicht, welche Aufgaben zu erledigen sind. Zurücklehnen und Zeit absitzen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist).
Variante 3: wie von den Vorrednern schon geschrieben: Tätigkeitsdarstellungen von dir und dem Kollegen vergleichen und falls identisch Entgelt einklagen (nicht empfehlenswert wenn du befristet oder noch in Probezeit bist).
Variante 4: Deine täglichen Aufgaben mindestens 6 Monate lang dokumentieren und dann auf Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen und Zahlung einfordern. 
Variante 5: Du suchst dir schleunigst einen neuen Arbeitgeber.

Variante 6: Du tust nichts und bist glücklich mit dem was du hast.

Das auf keinen Fall. Ich muss da was machen und es nochmal klären. Ich werde mal eine Tätigkeitsbeschreibung mir geben. Es waren nämlich 2 Stellen ausgeschrieben mit EG 9 und mein Kollege wurde eingestellt und ich gehe mal stark davon aus das ich auf der anderen Stelle sitze.
 
Wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Weg. Leider keine allzu leichte Entscheidung.


Die Entscheidung ist echt schwer da hast du Recht.
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vor einer Stunde schrieb WYSIFISI:

1a. Nach schauen, ob Du als ITler eingestellt wurdest. Der ÖD stellt gerne mal als Techniker ein, um Geldnzu sparen.

@ChrisG123Der Arbeitgeber hat sich mit der EG5 schon mal ein Eigentor gelegt.

Gemäß Entgeltordnung TV-Hessen im Abschnitt 11 sind die Eingruppierungsrichtlinien für ITler beschrieben:

Zitat

11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik Vorbemerkungen:
1. 2.
Für die in diesem Abschnitt eingruppierten Beschäftigten gilt § 38b.
1
Unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die sich mit Systemen der Informations-
und Kommunikationstechnik (IKT) befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische
2
Eingliederung. Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische
Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten
der Kommunikationstechnik in lokalen IKT-Netzen und IKT-Weitverkehrsnetzen so-
3 wie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IKT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Betrieb, Optimierung und Tuning,
4
Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale.

5 Damit den
informations- und kommunikationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Tätigkeitsmerkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IKT-Servicemanagement.
6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden, oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations- und kommunikationstechnischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen.
Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Fallgruppe 2 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 16.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 7.)
Entgeltgruppe 12

1. Beschäftigte der Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierig- keit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Fallgruppe 2 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit langjähriger praktischer Erfahrung
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 7.)
4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2,
deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinie- rung mit anderen Stellen aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, denen fachliche Weisungsbefugnis durch ausdrückliche Anordnung übertragen ist.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
Entgeltgruppe 10

1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Be- schäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 14.)
Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a,
deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,
deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.
(Beschäftigte in dieser Entgeltgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.
(Beschäftigte in dieser Entgeltgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und Technische Systeminformatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Syste- melektronikerinnen und IT-Systemelektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
2. Beschäftigte,
deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 17.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Protokollerklärungen:
Nr. 1 Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse oder besondere praktische Erfahrung voraussetzt.
Nr. 2 Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgelt- gruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.
Nr. 3

1Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen 2usw. des Aufgabenkreises. Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des 3Betriebes], bei der die Beschäftigten tätig sind, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Die EG6 ist wie bereits erwähnt die kleinste Entgeltgruppe, die zulässig wäre. Man hat dich entweder nicht auf eine IT-Stelle gesetzt oder betreibt vorsätzlich einen Bewertungsirrtum. 
Das ist für dich eine ideale Grundlage um das ausbessern zu lassen. 
Ehemalige IT-Azubis in die EG5 zu stecken, nur weil es bei Verwaltungs-Azubis möglicherweise korrekt ist, macht die Situation nicht besser. 

Bearbeitet von tTt
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Die EG6 ist wie bereits erwähnt die kleinste Entgeltgruppe, die zulässig wäre. Man hat dich entweder nicht auf eine IT-Stelle gesetzt oder betreibt vorsätzlich einen Bewertungsirrtum. 
Das ist für dich eine ideale Grundlage um das ausbessern zu lassen. 
Ehemalige IT-Azubis in die EG5 zu stecken, nur weil es bei Verwaltungs-Azubis möglicherweise korrekt ist, macht die Situation nicht besser. 


Meinst du ich sollte versuchen eine höhere Gruppierung zu bekommen?

Ich vermute wenn ich mich ruhig verhalte und nichts sage werde ich schön die EG 5 behalten und nur die Stufensteigerung bekommen und das war’s.
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vor 42 Minuten schrieb ChrisG123:

Meinst du ich sollte versuchen eine höhere Gruppierung zu bekommen?

Ich vermute wenn ich mich ruhig verhalte und nichts sage werde ich schön die EG 5 behalten und nur die Stufensteigerung bekommen und das war’s.

 

Wenn mich etwas stört, spreche ich darüber mit meinem Vorgesetzten und versuche eine für mich zufriedenstellende Lösung zu erhalten bzw. habe entsprechende Konsequenzen gezogen wenn es keine Lösung gab. 

Aber: Das musst du letztlich für dich selbst entscheiden, die kann ich nicht für dich treffen.

Die Entgeltordnung ist schon einmal auf deiner Seite. Aber Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe... 

Wie gesagt du hast viele Möglichkeiten. Ob der eingeschlagene Weg der richtige war, merkst du sowieso immer erst im Nachhinein.
Die Frage ist: Was willst du?

Offensichtlich warst du unzufrieden, denn sonst hättest du hier nicht nachgefragt.

Aber aus meiner Erfahrung heraus: 

Von allein hat sich eher selten etwas verändert.

Jeder ist seines Glückes Schmied.

Bearbeitet von tTt
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Mal eine Rückmeldung mehr als die EG5 ist nicht machbar laut Betrieb. Ich verstehe es halt nicht meinen Kollegen haben die mit EG9 eingestellt. Hat aber auch Berufserfahrung. Ich habe mir nochmal sagen lassen das es eigentlich zwei Stellen waren und auf einer sitze ich nur mit der schlechteren Bezahlung.

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Dann machst du einfach nur noch EG5-Tätigkeiten

(hast du dir die Tätigkeitsbeschreibung geben lassen? Wenn da Tätigkeiten sind, die über EG5 hinaus gehen muss entweder die Beschreibung und subsequent deine Tätigkeit angepasst werden, oder die Stelle wird neu bewertet)

und siehst dich nach was anderem um/interne Umbewerbung.

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Nur mal so als Verständnisfrage, wenn EG6 ja eigentlich schon das geringste ist was man mit einer einschlägigen IT-Berufsausbildung erhalten sollte und man bereits in EG7 eingestuft werden würde, wenn man Aufgaben ohne Anleitung erledigt: Was bitte macht man dann bei EG5? Pakete auspacken und den Inhalt in Regale räumen, aber nur, wenn man explizit dazu aufgefordert wird und ansonsten Däumchen drehen!? Das klingt für mich fast so, als ob man in der Stufe nicht einmal befähigt wäre einen PC selbstständig anzuschalten 😅

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Nur mal so als Verständnisfrage, wenn EG6 ja eigentlich schon das geringste ist was man mit einer einschlägigen IT-Berufsausbildung erhalten sollte und man bereits in EG7 eingestuft werden würde, wenn man Aufgaben ohne Anleitung erledigt: Was bitte macht man dann bei EG5? Pakete auspacken und den Inhalt in Regale räumen, aber nur, wenn man explizit dazu aufgefordert wird und ansonsten Däumchen drehen!? Das klingt für mich fast so, als ob man in der Stufe nicht einmal befähigt wäre einen PC selbstständig anzuschalten


Gute Idee ich sollte ab morgen meinen Vorgesetzten mal Fragen ob er den PC für mich einschalten kann

Ich bin momentan sehr unzufrieden, weil ich auch in keine Betriebsabläufe eingebunden werde.
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vor 10 Stunden schrieb ChrisG123:

Mal eine Rückmeldung mehr als die EG5 ist nicht machbar laut Betrieb. Ich verstehe es halt nicht meinen Kollegen haben die mit EG9 eingestellt. Hat aber auch Berufserfahrung. Ich habe mir nochmal sagen lassen das es eigentlich zwei Stellen waren und auf einer sitze ich nur mit der schlechteren Bezahlung.

@ChrisG123
Wie gesagt, sprich mit deinem Chef, dass gemäß Entgeltordnung für ITler keine EG5 vorsehen kann!

Druck den Teil der Entgeltordnung aus (ist mit Hilfe von Google sehr leicht zu finden) und sag ihm, dass du sofort um Korrektur und Erklärung bittest. Wobei es klug wäre eine Tätigkeitsdarstellung zu bekommen. 
Sollte das nicht fruchten bzw. es weiterhin bei der v.g. Aussage bleiben, wäre ein anderer Weg der Personalrat. Die können sich das ja auch mal für dich anschauen.
 

Grundsätzlich würde ich dir aus der gesamten Situation empfehlen dich auch mal woanders zu bewerben, Stichwort Marktwert und Optionen prüfen.

Ich wiederhole mich: Eine EG5 ist eigentlich nicht möglich, andernfalls ist es nur eine Verwaltungsstelle mit weniger als 50% IT-Aufgaben. Wenn du dich also ausschließlich mit der IT beschäftigst, kann die Tätigkeitsbewertung nicht passen -> Bewertungsirrtum. 
 

Bitte argumentiere niemals mit einer anderen Stelle. Das funktioniert nur dann, wenn beide Stellen die gleichen Tätigkeitsdarstellungen haben. Das ist aber meistens nie der Fall. Du wirst bezahlt nach den auszuübenden Tätigkeiten (sprich, das was in der Tätigkeitsdarstellung festgehalten wurde).

Gibt es keine Tätigkeitsdarstellung, kannst du die Arbeit an IT-Systemen quasi einstellen. Mit der EG5 können es im Höchstfall nur 49,9% deiner Gesamtarbeitszeit sein. 

I.d.R. ist ausschließlich die Personalabteilung befugt, dir Aufgaben zuzuweisen oder zu entziehen, aber nicht deine Referatsleitung. Welche das in deinem Falle genau sind, steht inkl. Zeitaufteilung in der besagten Tätigkeitsdarstellung (Stellenbewertung).

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  • 2 Monate später...

What, du hängst da immer noch rum?!

Hast du wenigstens schon deine Bewerbungsunterlagen fertig oder versuchst du das irgendwie auszusitzen?

vor 8 Stunden schrieb ChrisG123:

Ich muss leider noch länger in dem Betrieb bleiben.

"Warum?"

Am 30.7.2020 um 12:13 schrieb ChrisG123:

Mal eine Rückmeldung mehr als die EG5 ist nicht machbar laut Betrieb.

Und hast du da mal nach Details gefragt? Diese Einschätzung muss ja auch von irgendwo kommen, wenn dich dein Boss so banal abspeisen will, dann frag in der nächst höheren Ebene nach.

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What, du hängst da immer noch rum?!
Hast du wenigstens schon deine Bewerbungsunterlagen fertig oder versuchst du das irgendwie auszusitzen?

Ja, klar habe ich schon Bewerbungen abgeschickt. Bewerbungsgespräche laufen auch langsam an. Ich muss halt warten bis ich erst eine neue Stelle habe. Ich mache halt kaum noch was mit IT. Also ehr so Kleinigkeiten wie mal einen AP einrichten oder so. Ich denke dafür habe ich keine Ausbildung gemacht.

Und hast du da mal nach Details gefragt? Diese Einschätzung muss ja auch von irgendwo kommen, wenn dich dein Boss so banal abspeisen will, dann frag in der nächst höheren Ebene nach.

Ich war in der Personalabteilung. Man muss halt eine Stellenbewertung durchführen lassen diese geht aber erst nach einem Jahr.

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