ultimatum Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 Hallo liebe Community,  folgende Situation bei mir: FiSi Schriftliche PrĂŒfung nicht bestanden (Teil I: 52P, Teil II: 32P, WiSo: 39P), FachgesprĂ€ch inkl. PrĂ€sentation mit 56% bestanden. NachprĂŒfung gemacht allerdings war es nicht gut genug. Ich habe meinen Ausbildungsvertrag bei der Firma verlĂ€ngert obwohl wir auch ĂŒber einer Aufhebung "reden". In der Firma ist es relativ unangenehm, zusĂ€tzlich kommt ein neuer Auszubildender der alle meine Aufgaben ĂŒbernimmt. Ich wurde schon in die Zentrale versetzt, wo ich eigentlich keine IT mehr mache. Da ich die Schriftliche PrĂŒfung im November wiederholen möchte, haben sie mir die Vorbereitung dafĂŒr angeboten. Vorteilhaft bleibt nur der Besuch der Berufsschule von Mitte August bis Mitte November. Dazwischen liegen auch noch Herbstferien. Ich ziele auf die Aufhebung, da es mit der Arbeit kein Sinn fĂŒr mich macht. Vorbereiten kann ich mich auch Privat (Kurse, Nachhilfe, alte PrĂŒfungen) Meine Fragen an euch: Wie sieht ihr die Situation? WĂŒrdet ihr anders entscheiden? Welche Vorteile und Nachteile gibt es bei einer Aufhebung in der Ausbildung? Gibt es Dinge die ich unbedingt einhalten, beachten muss?  Danke im Voraus  Â
0x00 Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 Bei der Firma bleiben, sie freundlich an ihre Pflichten (Ausbildungsauftrag) erinnern und alles daran setzen beim nÀchsten Mal zu bestehen. Parser reagierte darauf 1
Brapchu Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb ultimatum: Ich ziele auf die Aufhebung, da es mit der Arbeit kein Sinn fĂŒr mich macht. Vorbereiten kann ich mich auch Privat (Kurse, Nachhilfe, alte PrĂŒfungen) Ehm.. korrigiert mich wenn ich falsch liege aber eine Aufhebung des Ausbildungsvertrags wĂŒrde deine Ausbildung hier und jetzt ohne Abschluss beenden. Bearbeitet 29. Juni 2022 von Brapchu
relox Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 3 Minuten schrieb 0x00: Bei der Firma bleiben, sie freundlich an ihre Pflichten (Ausbildungsauftrag) erinnern und alles daran setzen beim nĂ€chsten Mal zu bestehen. Wird dann sicherlich A ernst genommen und B umgesetzt. đ
Unbegabt Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 Ohne deine Situation nĂ€he zu kennen, ich wĂŒrde in der Firma bleiben. Zum einen haben sie eine Pflicht, zum anderen werden sie Dir ja die Zeit geben Dich weiter mit der PrĂŒfungsvorbereitung zu beschĂ€ftigen. Es gibt fĂŒr die alte und neue Ordnung gute BĂŒcher und auch Onlinekurse die man nutzen kann. Es ist alles eine Sache des lernens und das kann jeder. Wirst du da das aber tatsĂ€chlich machen wenn du nicht jeden Tag im Betrieb bist sondern daheim? Nicht vielleicht doch lieber ne Runde zocken oder mit Freunden treffen? Es geht dabei ja um Deine Zukunft. Und glaub mir, ich bin fast 39 und mache ne Umschulung, Du wirst es spĂ€ter bereuen es nicht gemacht zu haben. Mein Tip, Hintern zusammenkneifen, lernen und zwar alles und im November bestehen. Â
Brotzeitseidla Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 WĂŒrde ebenfalls die kurze Zeit bei der Firma noch durchziehen und diese darauf hinweisen, dass du einen IT-Beruf erlernst und somit auch gerne weiterhin IT machen wĂŒrdest. FĂŒr die Zeit erhĂ€ltst du dann ja auch noch deine AusbildungsvergĂŒtung weiter, das ist besser als Aufhebungsvertrag und 6 Monate ohne Job und Einkommen dazustehen. Macht sich auch spĂ€ter im Lebenslauf sicherlich besser.
Maniska Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 11 Minuten schrieb ultimatum: Ich habe meinen Ausbildungsvertrag bei der Firma verlĂ€ngert obwohl wir auch ĂŒber einer Aufhebung "reden". In der Firma ist es relativ unangenehm, zusĂ€tzlich kommt ein neuer Auszubildender der alle meine Aufgaben ĂŒbernimmt. Ich wurde schon in die Zentrale versetzt, wo ich eigentlich keine IT mehr mache. Da ich die Schriftliche PrĂŒfung im November wiederholen möchte, haben sie mir die Vorbereitung dafĂŒr angeboten. Den Betrieb (nicht unbedingt) freundlich darauf hinweisen, dass du nur ausbildungsrelevante TĂ€tigkeiten durchfĂŒhren darfst, und sie die Pflicht haben dich auszubilden. EIGENTLICH sollte dein Ausbilder mit dir die LĂŒcken aufarbeiten und das gezielt noch einmal schulen. Was steht in deinem Berichtsheft was du gemacht hast und wie wahrheitsgemÀà wurde das gefĂŒhrt? Wenn dich dein Betrieb nachweislich (Berichtsheft) nicht ausgebildet hat ist er ggf jetzt schon Schadenersatzpflichtig. Plus, wenn nicht asap wieder IT TĂ€tigkeiten, ab zur IHK. ultimatum, allesweg und Unbegabt reagierten darauf 1 2
alex123321 Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 Meine persönliche Meinung: Du hast den Praxisteil deiner Ausbildung durch und musst nur noch durch die schulische kommen. Beim letzten Mal hats genau daran gelegen, also musst du den schulischen Teil jetzt lernen. Und das tut man am besten wenn man viel Zeit hat sich genau auf diese Theorie zu konzentrieren. Du warst 3 Jahre im Unternehmen in der IT tĂ€tig. WĂŒrden noch weitere 4 Monate in irgendeiner IT Abteilung helfen die Defizite auszugleichen? Ich finde du solltest die Zeit die du jetzt gewonnen hast nutzen und froh sein, dass die deine Aufgaben abgenommen wurden. Denn dort wĂŒrdest du eher nicht auf die schriftliche PrĂŒfung vorbereitet werden. Arbeite alle Defizite nochmal nach und ĂŒbe jede einzelne schriftliche PrĂŒfung der letzten 10 Jahre
Maniska Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 2 Minuten schrieb alex123321: Beim letzten Mal hats genau daran gelegen, also musst du den schulischen Teil jetzt lernen. Und das tut man am besten wenn man viel Zeit hat sich genau auf diese Theorie zu konzentrieren. Es gibt keinen "schulischen Teil". Es gibt Inhalte die auch(!!!) in der BS vermittelt werden, aber nur weil es Bestandteil des Unterrichts ist ist es nicht "das lernst ja in der Schule". Subnetting lernt man auch in der Schule, trotzdem sollte das Thema Netzwerk hauptsÀchlich im Betrieb vermittelt werden. Woran es genau in der schriftlichen gehapert hat ist auch nicht klar. Es gibt sehr wohl auch Theorie die nicht in der Schule drankommt. Erster Ansprechpartner ist aber in jedem Fall IMMER der Ausbilder. allesweg reagierte darauf 1
alex123321 Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 Ist meine Meinung. FĂŒr mich wĂ€re der Ansprechpartner nicht der Ausbilder, denn man weiĂ selbst wo man die Defizite hat. Und wenn man 40% in GA2 und Wiso hat, dann ist einfach weiterarbeiten in der IT nicht die Lösung. Den das zeigt dass viele Grundlagen fehlen und ich sehe nicht wie diese durch das arbeiten im Betrieb innerhalb weniger Monate nachgearbeitet werden. Es ist ja nichtmal GA1 was fehlt. Wo lernt man im Betrieb bitte die notwendigen Wiso Kenntnisse? Vielleicht einen kleinen Bruchteil davon. Genauso wie GA2. Und definitiv nicht in wenigen Monaten.
Asura Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 1 Minute schrieb alex123321: FĂŒr mich wĂ€re der Ansprechpartner nicht der Ausbilder, denn man weiĂ selbst wo man die Defizite hat. Der Ausbilder sollte aber spezialisiert darauf sein, einen Auszubildenden auszubilden und entsprechende Kenntnisse vermitteln zu können. Er sollte keiner sein, der 3 Jahre neben dir steht und nur zuschaut. Hast du Defizite und Fragen muss der Ausbilder dir zu VerfĂŒgung stehen und es dir möglich machen gewisse LĂŒcken aufarbeiten zu können. Wenn du nicht auf deinen Ausbilder bei Fragen zugehen kannst, dann ist das ein riesiger Fehler und sollte schnellstmöglich gemeldet werden. Selbststudium ist möglich, aber ein Ă€uĂert unangenehmer Prozess. In meinen Augen ist der erste Ansprechpartner immer dein Ausbilder und danach weitere Instanzen, im ganz groĂen Zweifel auch die IHK.   allesweg reagierte darauf 1
SR2021 Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor einer Stunde schrieb ultimatum: Ich ziele auf die Aufhebung, da es mit der Arbeit kein Sinn fĂŒr mich macht. Vorbereiten kann ich mich auch Privat (Kurse, Nachhilfe, alte PrĂŒfungen) Ich wĂŒrde mich mal genauer bei deiner IHK erkundigen, aber wenn ich mich nicht irre beendet ein Aufhebungsvertrag die Ausbildung. Die Voraussetzungen fĂŒr eine externe PrĂŒfung bringst du nicht mit, stehst dann also nach ĂŒber drei Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung da... Ich an deiner Stelle wĂŒrde mich auf meine 4 Buchstaben setzen, alte PrĂŒfungen pauken bis mir der SchĂ€del qualmt und ich alles auswendig kann. Wenn du die zeit dafĂŒr im Betrieb bekommst, ist doch super sparst du dir deine Freizeit und wirst dafĂŒr sogar noch bezahlt. win-win ... Das was in drei Jahren Ausbildung verpasst wurde holst du in den paar Wochen eh nicht mehr rein und wenn du die Ferienzeiten abziehst und hier und da ein wenig Krank feierst ist das eh im Nu rum.
ultimatum Geschrieben 29. Juni 2022 Autor Geschrieben 29. Juni 2022 Danke fĂŒr eure Antworten. Der Ausbilder hat sich schon bei unserer Besprechung geĂ€uĂert, dass sie den Fokus auf dem neuen Azubi haben werden. Die wollen nichts mehr mit der Vorbereitung mit mir zu tun haben und haben auf Eigeninitiative "motiviert". Ich kriege dann die Zeit bei der Arbeit mich vorzubereiten. Das einzige, wo ich was an der "IT" gelernt habe ist jetzt zuletzt bei meinem Abschlussprojekt und bei der Vorbereitung auf die Schriftliche. Im Betrieb waren TĂ€tigkeiten fĂŒr die man keine groĂe IT Kenntnisse braucht, Toner bestellen, ArbeitsplĂ€tze wĂ€hrend der Corona Zeit umbauen, Tastaturen/Monitore in der Produktion tauschen, diverse Dokumentationen fĂŒhren... In der Zentrale soll ich jetzt die Urlaubsvertretung machen. Ich habe so den GefĂŒhl, dass die mich auch nicht mehr hier wollen. vor 56 Minuten schrieb Brapchu: Ehm.. korrigiert mich wenn ich falsch liege aber eine Aufhebung des Ausbildungsvertrags wĂŒrde deine Ausbildung hier und jetzt ohne Abschluss beenden. Soweit ich verstanden habe, bekommt einer sein Ausbildungszeugnis von der IHK, wo steht was bestanden ist und was nicht. Die Wiederholung der Schriftlichen muss man extern beantragen und selber zahlen. vor 47 Minuten schrieb alex123321: u warst 3 Jahre im Unternehmen in der IT tĂ€tig. WĂŒrden noch weitere 4 Monate in irgendeiner IT Abteilung helfen die Defizite auszugleichen? Ich finde du solltest die Zeit die du jetzt gewonnen hast nutzen und froh sein, dass die deine Aufgaben abgenommen wurden. Denn dort wĂŒrdest du eher nicht auf die schriftliche PrĂŒfung vorbereitet werden. Ich finde schon, dass es Projekte und Aufgaben gibt, durch die ich relativ viel erlernen könnte. Solche gab es wĂ€hrend meiner Ausbildungszeit nicht viele. Mehr davon und weniger von dem TagesgeschĂ€ft kann gut funktionieren. Es gab keine MĂŒhe, mich so auszubilden.
Ala Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 12 Minuten schrieb Asura: Der Ausbilder sollte aber spezialisiert darauf sein, einen Auszubildenden auszubilden und entsprechende Kenntnisse vermitteln zu können. Er sollte keiner sein, der 3 Jahre neben dir steht und nur zuschaut. Hast du Defizite und Fragen muss der Ausbilder dir zu VerfĂŒgung stehen und es dir möglich machen gewisse LĂŒcken aufarbeiten zu können. Wenn du nicht auf deinen Ausbilder bei Fragen zugehen kannst, dann ist das ein riesiger Fehler und sollte schnellstmöglich gemeldet werden.    Naja, jemanden ausbilden kann ein Betrieb grundsĂ€tzlich, sobald eine Person dort einen Ausbilderschein besitzt und zumindest eine Person mit der abgeschlossenen Ausbildung beschĂ€ftigt ist. Bei uns ist es so: Der Chef hat den Ausbilderschein, hat eine Andere Grundedukation als IT (soll heiĂen: ist gar kein IT-ler), aber in der IT unterweist mich der Kollege ohne Ausbilderschein jedoch mit abgeschlossener Ausbildung. Das liegt also nicht gĂ€nzlich fern und findet in vielen Betrieben diese Anwendung. Der eine ist fĂŒr das PĂ€dagogische zustĂ€ndig, der andere fĂŒr die Fachspezifikation. Gar nicht so abwegig. @ Ultimatum: Ich wĂŒrde an deiner Stelle ebenfalls in dem Betrieb bleiben. Nach nicht bestandener PrĂŒfung verlĂ€ngert sich die Ausbildungszeit ohnehin automatisch. Das ist gesetzlich so. Haben wir vor den Ferien noch in der Schule gehabt. Das halbe schaffst du. Aber weise deine Leute unbedingt darauf hin, dass du bitte wieder in der IT arbeiten willst. Argumentiere zur Not so, dass ein Azubi im Ersten (du sagst, da kĂ€me ein neuer?) noch gar nicht alle Aufgaben ĂŒbernehmen kann, die man als Azubi im Dritten ĂŒbernimmt. Du bist ja auch schon viel eigenstĂ€ndiger. Ich wĂŒnsche dir jedenfalls viel Erfolg und Kraft fĂŒr die weitere Zeit. ultimatum und allesweg reagierten darauf 1 1
Brapchu Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 2 Minuten schrieb ultimatum: Im Betrieb waren TĂ€tigkeiten fĂŒr die man keine groĂe IT Kenntnisse braucht, Toner bestellen, ArbeitsplĂ€tze wĂ€hrend der Corona Zeit umbauen, Tastaturen/Monitore in der Produktion tauschen, diverse Dokumentationen fĂŒhren... Wenn das alles so Unterschrieben in deinen Ausbildungsnachweisen steht kannst du zu 100% auf Schadenersatz gegen den Betrieb klagen. Wenn es eh alles schon ins Wasser gefallen ist wĂ€re das eine Option.
Ala Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 2 Minuten schrieb ultimatum:  Das einzige, wo ich was an der "IT" gelernt habe ist jetzt zuletzt bei meinem Abschlussprojekt und bei der Vorbereitung auf die Schriftliche. Im Betrieb waren TĂ€tigkeiten fĂŒr die man keine groĂe IT Kenntnisse braucht, Toner bestellen, ArbeitsplĂ€tze wĂ€hrend der Corona Zeit umbauen, Tastaturen/Monitore in der Produktion tauschen, diverse Dokumentationen fĂŒhren... In der Zentrale soll ich jetzt die Urlaubsvertretung machen. Ich habe so den GefĂŒhl, dass die mich auch nicht mehr hier wollen. Also hast du in den drei Jahren effektiv kaum etwas Praxis gelernt? Ist das dein Defizit, welches du beschreibst? Hast du im Betrieb schonmal Server aufgesetzt, ĂŒberwacht, Updates eingeschoben, Firmenumgebungen geplant/ausgestattet, etc.?
Unbegabt Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 @ultimatum Wenn es so festgefahren bzw. verhĂ€rtet ist, such das GesprĂ€ch mit der IHK. Bitte um einen zeitnahen Termin fĂŒr ein persönliches GesprĂ€ch und dokumentiere alles was "schief" lĂ€uft bzw. gelaufen ist damit du was in der Hand hast und nicht was vergisst. Unter UmstĂ€nden kann ja die IHK mal auf den Tisch hauen und mal daran erinnern das du einen Vertrag hast wenn man auf Dich nicht hört. Der Ausbilderschein ist ja kein Freifahrtschein sich nicht an Vorgaben zu halten. Nichts desto trotz, wirf die 3 Jahre nicht hin.
Asura Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 3 Minuten schrieb Ala: Der eine ist fĂŒr das PĂ€dagogische zustĂ€ndig, der andere fĂŒr die Fachspezifikation. Ich sehe immer noch keinen Grund, weshalb der Ausbilder nicht angesprochen wird. Noch immer ist er fĂŒr deine Ausbildung verantwortlich, der "Betreuer" fĂŒr die Fachspezifikation nur bedingt. Verantwortlich fĂŒr dich und deine Ausbildung ist der entsprechende Ausbilder. Wenn er dich nicht ausbilden kann, dann muss er dafĂŒr sorgen, dass du ordentlich ausgebildet wirst und wenn er "nur" dem technischen Typen die Dringlichkeit klar macht. Egal wie deine Ausbildung aussieht, bei Problemen ist und bleibt der Ausbilder der verantwortliche Ansprechpartner. Wenn jemand mit technischer Ahnung existiert, dann wird ebenfalls dieser angesprochen und gefragt, ist ja nicht so, als könnte man manche Situationen abwĂ€gen. Ein GesprĂ€ch muss auf jeden fall gesucht werden. Wenn der technische Typ dir nichts beibringt, muss der Ausbilder dafĂŒr sorgen, dass eine andere Person den Posten einnimmt oder dem Betreuer einen Einlauf verpasst. Mit "hast halt pech gehabt" verfehlt er seinen Job
allesweg Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 8 Minuten schrieb ultimatum: Das einzige, wo ich was an der "IT" gelernt habe ist jetzt zuletzt bei meinem Abschlussprojekt und bei der Vorbereitung auf die Schriftliche. Im Betrieb waren TĂ€tigkeiten fĂŒr die man keine groĂe IT Kenntnisse braucht, Toner bestellen, ArbeitsplĂ€tze wĂ€hrend der Corona Zeit umbauen, Tastaturen/Monitore in der Produktion tauschen, diverse Dokumentationen fĂŒhren... Das steht gegengezeichnet im Berichtsheft? Rechtssicher? Hast du eine Rechtschutzversicherung?  Und: warum ist dir vorher nie aufgefallen, dass du nichts lernst? Wie waren die Noten in der BS?
allesweg Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 10 Minuten schrieb Ala: Der eine ist fĂŒr das PĂ€dagogische zustĂ€ndig, der andere fĂŒr die Fachspezifikation. Und wer ist der rechtlich Verantwortliche, der als eingetragener Ausbilder auf dem Vertrag steht? Die DurchfĂŒhrung darf jeder ĂŒbernehmen...
Maniska Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 5 Minuten schrieb Ala: Naja, jemanden ausbilden kann ein Betrieb grundsĂ€tzlich, sobald eine Person dort einen Ausbilderschein besitzt und zumindest eine Person mit der abgeschlossenen Ausbildung beschĂ€ftigt ist. Falsch, der Ausbilder muss Fachlich und Persönlich geeignet sein, also: Selbst Fachkraft Ausbilderschein Der fachlich geeignete Ausbilder kann auch andere FachkrĂ€fte mit der Ausbildung betreuen (Azubi geht beim Gesellen mit statt beim Meister an der Hacke zu hĂ€ngen) vor 5 Minuten schrieb Ala: Bei uns ist es so: Der Chef hat den Ausbilderschein, hat eine Andere Grundedukation als IT (soll heiĂen: ist gar kein IT-ler), aber in der IT unterweist mich der Kollege ohne Ausbilderschein jedoch mit abgeschlossener Ausbildung. Das liegt also nicht gĂ€nzlich fern und findet in vielen Betrieben diese Anwendung. Der eine ist fĂŒr das PĂ€dagogische zustĂ€ndig, der andere fĂŒr die Fachspezifikation. Gar nicht so abwegig. Aber eigentlich nicht zulĂ€ssig... Quelle: § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen (1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. (2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der AusbildungsstĂ€tte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln. (3) Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die fĂŒr die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und FĂ€higkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. Absatz 3 entbindet nicht davon, einen fachlich geeigneten Ausbilder zu haben. Dass in der RealitĂ€t die IHKs froh sind wenn ĂŒberhaupt ausgebildet wird, das Problem mit "es gibt keinen fachlich geeigneten Ausbilder ein Randproblem ist (betrifft relativ wenige Berufe) vor 5 Minuten schrieb Ala: Ich wĂŒrde an deiner Stelle ebenfalls in dem Betrieb bleiben. Nach nicht bestandener PrĂŒfung verlĂ€ngert sich die Ausbildungszeit ohnehin automatisch. Das ist gesetzlich so. Das ist komplett FALSCH!!! Die Ausbildung verlĂ€ngert sich AUF ANTRAG DES AZUBIS. Macht der nichts, Endet die Ausbildung und man steht mit nichts da. Quelle Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 21 Beendigung (1) Das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die AbschlussprĂŒfung, so endet das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den PrĂŒfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die AbschlussprĂŒfung nicht, so verlĂ€ngert sich das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis auf ihr Verlangen bis zur nĂ€chstmöglichen WiederholungsprĂŒfung, höchstens um ein Jahr. vor 5 Minuten schrieb Ala: Haben wir vor den Ferien noch in der Schule gehabt. Dann hat der Lehrer Mist erzĂ€hlt, oder du nicht richtig aufgepasst. Unbegabt und allesweg reagierten darauf 2
Ala Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb Maniska: Falsch, der Ausbilder muss Fachlich und Persönlich geeignet sein, also: Selbst Fachkraft Ausbilderschein Der fachlich geeignete Ausbilder kann auch andere FachkrĂ€fte mit der Ausbildung betreuen (Azubi geht beim Gesellen mit statt beim Meister an der Hacke zu hĂ€ngen) Aber eigentlich nicht zulĂ€ssig... Quelle: § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen (1) Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. (2) Wer fachlich nicht geeignet ist oder wer nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen bestellt, die die Ausbildungsinhalte in der AusbildungsstĂ€tte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln. (3) Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die fĂŒr die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und FĂ€higkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. Absatz 3 entbindet nicht davon, einen fachlich geeigneten Ausbilder zu haben. Dass in der RealitĂ€t die IHKs froh sind wenn ĂŒberhaupt ausgebildet wird, das Problem mit "es gibt keinen fachlich geeigneten Ausbilder ein Randproblem ist (betrifft relativ wenige Berufe) Das ist komplett FALSCH!!! Die Ausbildung verlĂ€ngert sich AUF ANTRAG DES AZUBIS. Macht der nichts, Endet die Ausbildung und man steht mit nichts da. Quelle Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 21 Beendigung (1) Das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die AbschlussprĂŒfung, so endet das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den PrĂŒfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die AbschlussprĂŒfung nicht, so verlĂ€ngert sich das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis auf ihr Verlangen bis zur nĂ€chstmöglichen WiederholungsprĂŒfung, höchstens um ein Jahr. Dann hat der Lehrer Mist erzĂ€hlt, oder du nicht richtig aufgepasst. Dann hat vermutlich das Lehrpersonal Mist erzĂ€hlt. Denn ich habe bisher nur 1er und 2er als Noten đ FĂŒr die AufklĂ€rung und Info danke ich Dir. Ich war einfach nicht auf dem Stand. Super, dass du das falsche von mir schnell richtig gestellt hast Bearbeitet 29. Juni 2022 von Ala Unbegabt reagierte darauf 1
alex123321 Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 Lösungsorientiertes Denken ist gefragt. Den Ausbildungsbetrieb jetzt erstmal verklagen ist nicht lösungsorientiert und die IHK wird hier sowieso nichts machen in der kĂŒrze der Zeit. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, aber durch Nachholen der Themen wird das noch was. Durch 4 Monate weiter in der IT arbeiten wird das nix. ultimatum reagierte darauf 1
bigvic Geschrieben 29. Juni 2022 Geschrieben 29. Juni 2022 vor 2 Stunden schrieb ultimatum: Wie sieht ihr die Situation? Ich wĂŒrde natĂŒrlich im Betrieb bleiben und da 100% meiner Arbeitszeit auf PrĂŒfungsvorbereitung setzen ggf. mit externen Hilfe. Alles andere ist doch nur zu deinem Nachteil. Denn Betrieb jetzt irgendwie zu irgendwas zwingen zu wollen kostet nur Energie und Nerven mit wahrscheinlich 0 Resultat fĂŒr dich. Daher frag nach Hilfe, wenn sie nicht bekommst, dann hilf dir selbst. Projekt ist ja durch, wenn ich das richtig verstanden habe - dann kannst den Rest auch allein machen/lernen. ultimatum reagierte darauf 1
ultimatum Geschrieben 29. Juni 2022 Autor Geschrieben 29. Juni 2022 vor 10 Minuten schrieb Ala: Also hast du in den drei Jahren effektiv kaum etwas Praxis gelernt? Ist das dein Defizit, welches du beschreibst? Hast du im Betrieb schonmal Server aufgesetzt, ĂŒberwacht, Updates eingeschoben, Firmenumgebungen geplant/ausgestattet, etc.? Es gab schon Aufgaben, die Ă€hnlich sind, aber nicht hĂ€ufig. Einen Server habe ich im drittem Lehrjahr fĂŒr meine Projektarbeit aufgesetzt, allerdings nur einmal und mit Beobachtung. Ich hatte TĂ€gliche Kontrollen von dem Server (nichts wildes). Windows 10 Updates manuell in der Produktion installiert usw. Das meiste IT Stoff habe ich dann wirklich in der Vorberereitungsphase der Schriftlichen PrĂŒfung gelernt - CSB Online Kurs, PrĂŒfungsvorbereitung aktuell (Buch) z.B. Die haben mich auch relativ unsicher gemacht (durch unterlachen wenn etwas nicht verstanden worden ist, wenn ich irgendwas falsch gemacht habe usw.), wo ich dann auch weniger Fragen gestellt habe, mich weniger beschwert habe. Irgendwann verliert man auch die Lust dazu. vor 14 Minuten schrieb Asura: Noch immer ist er fĂŒr deine Ausbildung verantwortlich, der "Betreuer" fĂŒr die Fachspezifikation nur bedingt. Verantwortlich fĂŒr dich und deine Ausbildung ist der entsprechende Ausbilder. Wenn er dich nicht ausbilden kann, dann muss er dafĂŒr sorgen, dass du ordentlich ausgebildet wirst und wenn er "nur" dem technischen Typen die Dringlichkeit klar macht. Wir haben mehrmals drĂŒber gesprochen, wir haben oft ĂŒber dem fehlenden IT wissen gesprochen, allerdings hat sich nichts verĂ€ndert. Meine TĂ€tigkeiten haben sich nicht geĂ€ndert. Und alleine habe ich die Sachen nicht auswendig lernen und verstehen können. vor 15 Minuten schrieb allesweg: Das steht gegengezeichnet im Berichtsheft? Rechtssicher? Genau, die IHK PrĂŒfer haben sich das ganze auch mal angeguckt. Da waren aber keine Kommentare. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht. vor 18 Minuten schrieb allesweg: Und wer ist der rechtlich Verantwortliche, der als eingetragener Ausbilder auf dem Vertrag steht? Der Ausbilder ist rechtlich Verantwortlich. Allerdings sitzt er seit Anfang Korona zu 75% im Homeoffice, dadurch ist der andere Kollege meistens fĂŒr mich verantwortlich.  vor 21 Minuten schrieb allesweg: warum ist dir vorher nie aufgefallen, dass du nichts lernst? Wie waren die Noten in der BS? 1. Ausbildungsjahr - alles ausreichend 2. Ausbildungsjahr - Anwendungsentwicklung mangelhaft 3. Ausbildungsjahr - Informations- und Telekommunikationssysteme und Anwendungsentwicklung mangelhaft gehe aber auf die NachprĂŒfung im August.
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