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Abbruch der Prüfung


Guel

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Heute ist was schlimmes im IHK Frankfurt Oder passiert, mitten im Mündlichen Prüfung hat der Prüfer meine schriftliche Prüfung Kontrolliert und hat das Prüfung abgebrochen Grund war, dass mir zu unrecht 10 punkte zu viel mehr gegeben wurde, aber das Prüfungsbogen habe ich nicht bekommen ich hatte schon 40 Punkte bei der mündlichen erreicht gehabt! Ich war unter Schock und musste gehen ! Erst zu Hause habe alles realisiert was passiert ist.

Meine Bekannte haben mir mitgeteilt ,dass nich im mündlichen Prüfung nochmal der schriftliche Prüfung kontrolliert wird.

hat jeman Erfahrung damit?

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Mich wundert dass ein Prüfer während Deiner Präsi soviel Zeit hat. Ich persönlich habe sowas noch nie gesehen, aber formal stehen die Noten erst mit der Übergabe des Zeugnisses fest. Wieso abgebrochen wurde erschliesst sich mir nicht, da auch bei Nichtbestehen alle Prüfungsteile durchlaufen werden.

Vlt schreibst Du nochmal ausführlicher was da passiert ist, die 40 Punkte versteh ich nicht

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Unabhängig von den Hinweisen die hier gegeben werden: Ruf deine IHK an, HEUTE!
Schildere die Situation und erkundige dich, wie es nun weitergeht. Ich würde im Anschluss auch für mich das Ergebnis des Gesprächs in einer Mail an die IHK dokumentieren:

"Ich habe heute mit Frau/Herrn XY gesprochen. Mir wurde mitgeteilt dass ... Korrigieren Sie mich bitte, falls ich etwas falsch verstanden habe."

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vor 13 Stunden schrieb Guel:

mitten im Mündlichen Prüfung hat der Prüfer meine schriftliche Prüfung Kontrolliert und hat das Prüfung abgebrochen Grund war, dass mir zu unrecht 10 punkte zu viel mehr gegeben wurde, aber das Prüfungsbogen habe ich nicht bekommen ich hatte schon 40 Punkte bei der mündlichen erreicht gehabt!

WELCHE mündliche Prüfung? Präsentation und Fachgespräch, oder die mündliche Ergänzungsprüfung, die man ablegen kann/darf wenn man schriftlich "gerade so" nicht genug Punkte bekommen hat, aber mit der Nachprüfung trotzdem noch bestehen könnte?

Was ich mir bei einer MEP vorstellen KÖNNTE:

Wenn die Prüfer in der MEP gucken möchte was man aus der Schriftlichen nachprüfen kann/sollte und ihnen auffällt dass falsch addiert wurde, damit die Grundlage für die MEP nicht mehr gegeben ist (zu wenig Punkte im schriftlichen Teil, man kann nicht mehr bestehen weil man nicht ausgleichen kann), die Prüfung abgebrochen werden kann. Hat ja eh keinen Wert weil es nichts am Endergebnis ändern würde.

Was sagen die Prüfer die das schon mal gemacht haben? Erzähl ich Blödsinn oder kann das sein?

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1. das Ergebnis wird erst NACH allen Prüfungsteilen festgelegt, auch die finalen Noten der schriftlichen Arbeiten und der Projektarbeit! Vorher sind das nur vorläufige Noten. Eine Korrektur der Ergebnisse - wenn saachlich korrekt - ist also bis zur Urkundenausgabe noch möglich und zulässig. Hier liegt also kein Fehler vor (bezogen auf die 10 Punkte kürzen, wenn wirklich falsch bewertet)

2. Eine Prüfung darf nicht abgebrochen werden (außer aus gesundheitlichen Gründen, Feuer, Erdbeben etc. oder Abbruch seitens des Prüflings), selbst bei einem Täuschungsversuch muss weiter geprüft werden.

3. Die Prüfer sollten sich während der Prüfung eigentlich auf den Prüfling und seine Aussagen konzentrieren, um auch eine Note gerecht feststellen zu können.

Aber:

Eine MEP darf nur dann durchgeführt werden, wenn sie zum Bestehen der Prüfung notwendig ist, nicht zur Ergebnisverbesserung! Wurde hier jetzt festgestellt, dass die MEP  durch die falsche und jetzt korrigierte Benotung der schriftlichen Arbeit nicht hätte durchgeführt werden sollen (wenn es sich denn um eine MEP gehandelt hat), so darf diese durchaus ohne Wertung beendet werden (Durchführungsirrtum), dann sollte dieses aber auch mit Begründung sachlich dem Prüfling mitgeteilt  und der Rest der Prüfung (wie das Fachgespräch, soweit noch nicht durchgeführt) unbedingt zu Ende geprüft werden.

Warum? Nach der Prüfung kann es ja jederzeit zu Einsprüchen gegen das Ergebnis kommen kommen, denen zwar selten dann auch stattgegeben wird, was dann aber bei Stattgabe zum nchträglichen Bestehen der Prüfung führen kann. Wenn aber die Prüfung abgebrochen wird, dann fehlen die restlichen Noten (der nicht durchgeführten prüfungsteile) und es kann kein nachträgliches Bestehen ausgesprochen werden --> dieses ist ein Formfehler --> man hätte bei nachträglich bestandener Prüfung Schadensersatzanspruch.

Wir prüfen bei uns im PA IMMER zu Ende aus diesem Grunde (auch wenn wir bisher noch nie betroffen waren von nachträglich stattgegebenen Einsprüchen 🙂 )

Bearbeitet von JMilanese
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vor 25 Minuten schrieb JMilanese:

dann sollte dieses aber auch mit Begründung sachlich dem Prüfling mitgeteilt [werden]

Ich denke (hoffe) dass die Prüfer das auch getan haben.

"Irgendwas" wurde ihm ja offensichtlich erklärt:

vor 14 Stunden schrieb Guel:

Grund war, dass mir zu unrecht 10 punkte zu viel mehr gegeben wurde

Da der Eingangsbeitrag sowieso schon viel Interpretationsspielraum zulässt und er laut eigener Aussage "unter Schock stand", könnte ich mir durchaus vorstellen dass das auch gemacht wurde, er das aber in dem Moment nicht realisiert/verstanden hat.

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vor 5 Stunden schrieb JMilanese:

2. Eine Prüfung darf nicht abgebrochen werden (außer aus gesundheitlichen Gründen, Feuer, Erdbeben etc. oder Abbruch seitens des Prüflings), selbst bei einem Täuschungsversuch muss weiter geprüft werden.

Die Aussage ist nicht ganz falsch aber auch nicht ganz richtig. Bei schwerwiegenden Täuschungsversuchen kann die Prüfung tatsächlich abgebrochen werden (ein entsprechender Passus wird in den Kammern in denen ich aktiv bin gar vor der Prüfung vorgelesen und die Prüfung startet erst, wenn das zur Kenntnis genommen wurde). Das wird häufig verwechselt mit dem Punkt, einen Prüfling immer bis zum Ende zu prüfen, auch wenn dieser nach 10 Minuten bereits durchgefallen sein sollte (fachl. Lücken). Hier muss die Prüfung bis zum Ende laufen, rein formal. 

Ohne genaueren Informationen kann ich mir aktuell auch nur vorstellen, dass es sich um eine MEP gehandelt hat. Sollte ihm (alte PO!) keine MEP zugestanden haben und dies fällt in der MEP erst auf, kann diese auch abgebrochen werden. Es wäre in der Konstellation kein anderer Ausgang möglich. Natürlich ist sowas peinlich für die IHK bzw. den PA, kann durchaus vorkommen, wenn sich jemand verrechnet.

Handelt es sich allerdings um die Präsentation&Fachgespräch würde ich Widerspruch einlegen und dieser wird zu einhundert Prozent stattgegeben, da die Präs/Fachgespr. nur unter ganz strengen Voraussetzungen unterbrochen bzw. abgebrochen werden darf: Dazu gehören schw. Täuschungshandlung, gesundheitlicher Zwischenfall/Notfall, längerer Stromausfall und co. 

Außerdem kann selbst nach der Übergabe eines 'bestanden'-Zettels diese Entscheidung auch revidiert werden wenn auffällt, dass die Berechnung der Endnote fehlerhaft war. Sowas ist allerdings mehr als selten. Mir ist vor Jahren z. B. einmal  in den Prüfungen passiert, dass ich das Kreuz (nicht bestanden) gesetzt habe, obwohl die Person bestanden hat. Das ist bei der Übergabe auch nicht aufgefallen, da ich ihm mündlich mitteilte, dass er bestanden hätte und die Person dann freudestrahlend aus dem Raum gegangen ist ohne den Zettel genauer zu betrachten. Erst eine Stunde später klingelte das Telefon bei der IHK und ein ganz aufgelöster Azubi war am Telefon 😑. Dann wird der Wisch entsprechend geändert. Umgekehrt funktioniert ebenfalls und habe ich auch schon erlebt. Das führt dann zu wesentlich mehr Dramen als der erste Fall.

 

 

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vor 22 Stunden schrieb MartinSt:

Unabhängig von den Hinweisen die hier gegeben werden: Ruf deine IHK an, HEUTE!
Schildere die Situation und erkundige dich, wie es nun weitergeht. Ich würde im Anschluss auch für mich das Ergebnis des Gesprächs in einer Mail an die IHK dokumentieren:

"Ich habe heute mit Frau/Herrn XY gesprochen. Mir wurde mitgeteilt dass ... Korrigieren Sie mich bitte, falls ich etwas falsch verstanden habe."

Heute habe ich die IHK angerufen, habe mit dem Vorgesetzten gesprochen und bevor ich meine Sache geschildert habe, habe ich ihn gefragt! Wie wahrscheinlich es ist, in der Schriftlichen Prüfung, 3 Prüfer, bei der Kontrolle, den selben Fehler machen ? Antworte war , sehr unwahrscheinlich…! Erst dann habe ich den Situationen erzählt, aber dann sagte , es kann zu solchen Fälle führen! 🧐

ich soll ein Widerspruch machen, dann soll es noch mal geprüft werden , ggf. soll ich nach Frankfurt O. fahren.
 

ich habe vergessen zu erwähnen, dass es Sachkunde 34A Prüfung war .

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OK, es geht hier um eine Prüfung, die den Bereich Fachinformatiker wohl "nur ganz entfernt" streift... denn, wenn mich nicht alles täuscht:

Bei der „Sachkundeprüfung nach §34a“ handelt es sich um die am weitesten verbreitete Legitimationsstufe im Bereich des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes.

https://www.sicherheitsschein.de/sachkundepruefung-34a.html#wozu

 

P.S.

Eine kleine Info, die viel Grübeln und Tippen erspart hätte... ;)

 

 

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