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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Thema Lohn in der Ausbildung.

Ich bekomme meine Ausbildungsvergütung. Da ich volljährig bin, werden mir Überstunden zusätzlich als Zeitlohn vergütet. Aktuell beläuft sich dieser Stundenlohn bei mir auf 9,50€.

Da ich bei den Überstunden jedoch einen festen Stundenlohn erhalte, frage ich mich, ob mir nicht eigentlich der Mindestlohn zusteht. Kann mir jemand hierzu Klarheit verschaffen?

Vielen Dank im Voraus!

 

 

Warum schafft es der Ausbildungsbetrieb nicht, die Ausbildungsinhalte innerhalb der regulären Arbeitszeiten zu vermittelt? Oder anders gefragt, wofür genau werden diese Überstunden geleistet?

Wenn dir die Art der Vergütung (Höhe, oder du hättest lieber Freizeit statt Geld) nicht gefällt und dein Chef nicht mit sich reden lässt, dann mach keine Überstunden, dazu verpflichtet bis zu nämlich nicht!

Quelle

 

 

 

  • Autor
vor 45 Minuten schrieb Maniska:

Warum schafft es der Ausbildungsbetrieb nicht, die Ausbildungsinhalte innerhalb der regulären Arbeitszeiten zu vermittelt? Oder anders gefragt, wofür genau werden diese Überstunden geleistet?

Wenn dir die Art der Vergütung (Höhe, oder du hättest lieber Freizeit statt Geld) nicht gefällt und dein Chef nicht mit sich reden lässt, dann mach keine Überstunden, dazu verpflichtet bis zu nämlich nicht!

Quelle

Danke erstmal für die Antwort :)

Ich mache aber teilweise sogar gerne Überstunden, weil man nach Feierabend einfacher an die PC's der User rankommt etc..

Mich stört es also nicht, würde nur gerne wissen ob ich da Anspruch auf Mindestlohn hätte.

Solange die Überstunden nicht angeordnet sind hast du sowieso erstmal Anspruch auf nüchts und alles ist "Kulanz".

vor 3 Minuten schrieb lorqnz:

Ich mache aber teilweise sogar gerne Überstunden, weil man nach Feierabend einfacher an die PC's der User rankommt etc..

Warum fängst du dann nicht einfach später an?

  • Autor
vor 1 Minute schrieb Brapchu:

Solange die Überstunden nicht angeordnet sind hast du sowieso erstmal Anspruch auf nüchts und alles ist "Kulanz".

Warum fängst du dann nicht einfach später an?

Die Überstunden sind ja angeordnet mit dem Stundenlohn 9,50.

 

Ich muss ja nicht jeden Tag nach Feierabend an andere Rechner, das ergibt sich im Laufe des Tages.

vor 4 Minuten schrieb lorqnz:

Die Überstunden sind ja angeordnet mit dem Stundenlohn 9,50.

Ehm... nein? Nur weil Überstunden vergütet werden bedeutet das nicht automatisch das sie angeordnet sind. Was ist das denn für eine Logik?

vor 9 Minuten schrieb lorqnz:

Ich muss ja nicht jeden Tag nach Feierabend an andere Rechner, das ergibt sich im Laufe des Tages.

Und das kann nicht warten wenn die Person anscheinend den ganzen Tag weiter arbeiten konnte?

Ich sehe da keine Rechtfertigung für Überstunden.

vor 2 Minuten schrieb lorqnz:

Die Überstunden sind ja angeordnet mit dem Stundenlohn 9,50.

So wie das lese gibt es eine Vereinbarung das Überstunden mit 9,50 Euro verrechnet werden.
Da Überstunden in der Ausbildung eigentlich nicht üblich sind gibt es hierzu auch keine feste Regelung ( zumindest ist mir keine bekannt) bzgl der Vergütung bzw. sollte man im Sinne der Einhaltung von Arbeitszeitbestimmungen besser mit einem Zeitausgleich / Zeitkonto arbeiten.

Eine Anordnung wäre:
Du musst jeden Tag von 9-17Uhr deinen Job machen und wenn in dieser Zeit Probleme an Rechnern auftreten die nicht während der regulären Arbeitszeit behoben werden können, da Mitarbeiter xyz den Rechner bis 17Uhr benötigt, musst du den Fehler nach der Arbeitszeit fixen.

ABER, jetzt mal unabhängig davon dass sich dies in den meisten Fällen nur schwer mit dem Sinn einer Ausbildung decken würde, MUSS in der Zeit auch dein Ausbilder vor Ort sein oder jemand dem in der Zeit die Ausbildungsführsorge übertragen wurde. Schwer vorstellbar das dein Chef für so etwas banales zwei Mitarbeitern Überstunden bezahlt ...
 

vor 29 Minuten schrieb lorqnz:

Danke erstmal für die Antwort :)

Ich mache aber teilweise sogar gerne Überstunden, weil man nach Feierabend einfacher an die PC's der User rankommt etc..

Ok, und welche ausbildungsrelevanten Inhalte werden dir da nach Feierabend vermittelt?

Zitat

Mich stört es also nicht, würde nur gerne wissen ob ich da Anspruch auf Mindestlohn hätte.

Das ist nicht die Frage, die Frage ist, ob die Tätigkeiten auch zu regulären Arbeitszeiten (ist dann blöd für den User, aber nicht dein Problem) gemacht werden können.

vor 23 Minuten schrieb lorqnz:

Die Überstunden sind ja angeordnet mit dem Stundenlohn 9,50.

Dein Chef kann dich BITTEN Überstunden zu leisten, WENN in diesen Überstunden ausbildungsrelevante Inhalten vermittelt werden, ODER wenn eine Naturkatastrophe den Betrieb zerstört (zerstört hat/zu zerstören droht).

Alles andere ist freiwillig! Und wenn du freiwillig nicht für 9,50€/h arbeiten willst, dann lass es.

Bearbeitet von Maniska

Ich glaube der TE fragt einfach nach der gesetzlichen Regelung, ob für Überstunden auch der Mindestlohn zu zahlen ist.
Frag einen Juristen, der die komplizierten Regeln des MiLogG genau kennt. §2

Der Laie liest das so:
"Durch die Höhe der Vergütung für die Überstunden darf der Durchschnitt aller geleisteten und bezahlten Stunden nicht unter den Mindestlohn fallen".
Da gab es Beispielrechnungen :       nehmen wir an die erhälst Zeitlohn     1200 Euro für 100 Stunden  ( also 13/Std )
                                                         und für 15 Überstunden  nochmal         125 Euro ( also 8,33/Std)
                                                        dann wären das 1325 für 115 Std.    und daher nur 11,74/Std insgesamt und zuwenig

 

aber    1400 für die regulären 100 Stunden und die 125 für 15 Überstunden, dann scheint es ok, zu sein.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mindestlohn-381-faelligkeit-von-mehrarbeit-und-ueberstunden-arbeitszeitkonto_idesk_PI13994_HI8704013.html
 

Aber besser mal den Fachmann befragen

Bearbeitet von hellerKopf

  • Autor
vor einer Stunde schrieb Brapchu:

Ehm... nein? Nur weil Überstunden vergütet werden bedeutet das nicht automatisch das sie angeordnet sind. Was ist das denn für eine Logik?

Und das kann nicht warten wenn die Person anscheinend den ganzen Tag weiter arbeiten konnte?

Ich sehe da keine Rechtfertigung für Überstunden.

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ich doch freiwillig die Überstunden mache, was ist dann daran schlimm? Ich mache das aus meinem persönlichen Interesse gerne, weil ich lieber nach Feierabend an den Rechnern arbeite

  • Autor
vor einer Stunde schrieb Maniska:

Ok, und welche ausbildungsrelevanten Inhalte werden dir da nach Feierabend vermittelt?

Das ist nicht die Frage, die Frage ist, ob die Tätigkeiten auch zu regulären Arbeitszeiten (ist dann blöd für den User, aber nicht dein Problem) gemacht werden können.

Dein Chef kann dich BITTEN Überstunden zu leisten, WENN in diesen Überstunden ausbildungsrelevante Inhalten vermittelt werden, ODER wenn eine Naturkatastrophe den Betrieb zerstört (zerstört hat/zu zerstören droht).

Alles andere ist freiwillig! Und wenn du freiwillig nicht für 9,50€/h arbeiten willst, dann lass es.

Wie gesagt ich wollte nur wissen ob ich Recht auf Mindestlohn habe.

  • Autor
vor 10 Minuten schrieb be98:

Die Berechnung von @hellerKopf setzt aber voraus,  dass in der Ausbildung Mindestlohn zu zahlen sei. Das ist aber falsch meine ich 

Die Ausbildungsvergütung wird eben nicht in Stunden bezahlt, deshalb gibt es dort auch keinen richtigen "Stundelohn"

vor 13 Minuten schrieb be98:

Ich würde einfach mal nachfragen ob sie es nicht erhöhen können. 

Warum sollten sie?

9,50€ werden jetzt schon erheblich höher sein als sein runtergebrochener normaler Azubistundenlohn.

1.Fragen kostet bekanntlich nichts. 2. Sie sind froh dass es der Azubi macht für Mindestlohn und nicht ein anderer Arbeitnehmer für einen ganz anderen Lohn. Insofern könnte man sich kulant zeigen 

Ts,, wie alle wieder komische Dinge antworten.

A) Auszubildende fallen nicht unter das MiLoG!

B ) die Vergütung von Auszubildenden wird im BBiG §17 festgelegt

c) Diese beträgt nach BBiG §17 Satz 2 (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html)

Zitat

(2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatliche Mindestvergütung unterschreitet:

1. im ersten Jahr einer Berufsausbildung

a) 515 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 begonnen wird,

b) 550 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 begonnen wird,

c) 585 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 begonnen wird, und

d) 620 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 begonnen wird,

2. im zweiten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 18 Prozent,

3. im dritten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 35 Prozent und

4. im vierten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 40 Prozent.

 

d) nach BBiG §17 Satz 7 (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html)

Zitat

(7) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.

 

Als Volljähriger Auszubildender gelten für dich die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Die des Jugendschutzgesetzes kommen nur für minderjährige Azubis zur Geltung.

Trotzdem gilt, einem Azubi können keine Überstunden angeordnet werden. Sie sind IMMER freiwillig.

 

 

etwas ausführlicher auch hier: https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/ueberstunden/

Bearbeitet von Enno

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