Veröffentlicht 20. Oktober 20231 j Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Lohn in der Ausbildung. Ich bekomme meine Ausbildungsvergütung. Da ich volljährig bin, werden mir Überstunden zusätzlich als Zeitlohn vergütet. Aktuell beläuft sich dieser Stundenlohn bei mir auf 9,50€. Da ich bei den Überstunden jedoch einen festen Stundenlohn erhalte, frage ich mich, ob mir nicht eigentlich der Mindestlohn zusteht. Kann mir jemand hierzu Klarheit verschaffen? Vielen Dank im Voraus!
20. Oktober 20231 j Warum schafft es der Ausbildungsbetrieb nicht, die Ausbildungsinhalte innerhalb der regulären Arbeitszeiten zu vermittelt? Oder anders gefragt, wofür genau werden diese Überstunden geleistet? Wenn dir die Art der Vergütung (Höhe, oder du hättest lieber Freizeit statt Geld) nicht gefällt und dein Chef nicht mit sich reden lässt, dann mach keine Überstunden, dazu verpflichtet bis zu nämlich nicht! Quelle
20. Oktober 20231 j Autor vor 45 Minuten schrieb Maniska: Warum schafft es der Ausbildungsbetrieb nicht, die Ausbildungsinhalte innerhalb der regulären Arbeitszeiten zu vermittelt? Oder anders gefragt, wofür genau werden diese Überstunden geleistet? Wenn dir die Art der Vergütung (Höhe, oder du hättest lieber Freizeit statt Geld) nicht gefällt und dein Chef nicht mit sich reden lässt, dann mach keine Überstunden, dazu verpflichtet bis zu nämlich nicht! Quelle Danke erstmal für die Antwort Ich mache aber teilweise sogar gerne Überstunden, weil man nach Feierabend einfacher an die PC's der User rankommt etc.. Mich stört es also nicht, würde nur gerne wissen ob ich da Anspruch auf Mindestlohn hätte.
20. Oktober 20231 j Solange die Überstunden nicht angeordnet sind hast du sowieso erstmal Anspruch auf nüchts und alles ist "Kulanz". vor 3 Minuten schrieb lorqnz: Ich mache aber teilweise sogar gerne Überstunden, weil man nach Feierabend einfacher an die PC's der User rankommt etc.. Warum fängst du dann nicht einfach später an?
20. Oktober 20231 j Autor vor 1 Minute schrieb Brapchu: Solange die Überstunden nicht angeordnet sind hast du sowieso erstmal Anspruch auf nüchts und alles ist "Kulanz". Warum fängst du dann nicht einfach später an? Die Überstunden sind ja angeordnet mit dem Stundenlohn 9,50. Ich muss ja nicht jeden Tag nach Feierabend an andere Rechner, das ergibt sich im Laufe des Tages.
20. Oktober 20231 j vor 4 Minuten schrieb lorqnz: Die Überstunden sind ja angeordnet mit dem Stundenlohn 9,50. Ehm... nein? Nur weil Überstunden vergütet werden bedeutet das nicht automatisch das sie angeordnet sind. Was ist das denn für eine Logik? vor 9 Minuten schrieb lorqnz: Ich muss ja nicht jeden Tag nach Feierabend an andere Rechner, das ergibt sich im Laufe des Tages. Und das kann nicht warten wenn die Person anscheinend den ganzen Tag weiter arbeiten konnte? Ich sehe da keine Rechtfertigung für Überstunden.
20. Oktober 20231 j vor 2 Minuten schrieb lorqnz: Die Überstunden sind ja angeordnet mit dem Stundenlohn 9,50. So wie das lese gibt es eine Vereinbarung das Überstunden mit 9,50 Euro verrechnet werden. Da Überstunden in der Ausbildung eigentlich nicht üblich sind gibt es hierzu auch keine feste Regelung ( zumindest ist mir keine bekannt) bzgl der Vergütung bzw. sollte man im Sinne der Einhaltung von Arbeitszeitbestimmungen besser mit einem Zeitausgleich / Zeitkonto arbeiten. Eine Anordnung wäre: Du musst jeden Tag von 9-17Uhr deinen Job machen und wenn in dieser Zeit Probleme an Rechnern auftreten die nicht während der regulären Arbeitszeit behoben werden können, da Mitarbeiter xyz den Rechner bis 17Uhr benötigt, musst du den Fehler nach der Arbeitszeit fixen. ABER, jetzt mal unabhängig davon dass sich dies in den meisten Fällen nur schwer mit dem Sinn einer Ausbildung decken würde, MUSS in der Zeit auch dein Ausbilder vor Ort sein oder jemand dem in der Zeit die Ausbildungsführsorge übertragen wurde. Schwer vorstellbar das dein Chef für so etwas banales zwei Mitarbeitern Überstunden bezahlt ...
20. Oktober 20231 j vor 29 Minuten schrieb lorqnz: Danke erstmal für die Antwort Ich mache aber teilweise sogar gerne Überstunden, weil man nach Feierabend einfacher an die PC's der User rankommt etc.. Ok, und welche ausbildungsrelevanten Inhalte werden dir da nach Feierabend vermittelt? Zitat Mich stört es also nicht, würde nur gerne wissen ob ich da Anspruch auf Mindestlohn hätte. Das ist nicht die Frage, die Frage ist, ob die Tätigkeiten auch zu regulären Arbeitszeiten (ist dann blöd für den User, aber nicht dein Problem) gemacht werden können. vor 23 Minuten schrieb lorqnz: Die Überstunden sind ja angeordnet mit dem Stundenlohn 9,50. Dein Chef kann dich BITTEN Überstunden zu leisten, WENN in diesen Überstunden ausbildungsrelevante Inhalten vermittelt werden, ODER wenn eine Naturkatastrophe den Betrieb zerstört (zerstört hat/zu zerstören droht). Alles andere ist freiwillig! Und wenn du freiwillig nicht für 9,50€/h arbeiten willst, dann lass es. Bearbeitet 20. Oktober 20231 j von Maniska
20. Oktober 20231 j Ich glaube der TE fragt einfach nach der gesetzlichen Regelung, ob für Überstunden auch der Mindestlohn zu zahlen ist. Frag einen Juristen, der die komplizierten Regeln des MiLogG genau kennt. §2 Der Laie liest das so: "Durch die Höhe der Vergütung für die Überstunden darf der Durchschnitt aller geleisteten und bezahlten Stunden nicht unter den Mindestlohn fallen". Da gab es Beispielrechnungen : nehmen wir an die erhälst Zeitlohn 1200 Euro für 100 Stunden ( also 13/Std ) und für 15 Überstunden nochmal 125 Euro ( also 8,33/Std) dann wären das 1325 für 115 Std. und daher nur 11,74/Std insgesamt und zuwenig aber 1400 für die regulären 100 Stunden und die 125 für 15 Überstunden, dann scheint es ok, zu sein. https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mindestlohn-381-faelligkeit-von-mehrarbeit-und-ueberstunden-arbeitszeitkonto_idesk_PI13994_HI8704013.html Aber besser mal den Fachmann befragen Bearbeitet 20. Oktober 20231 j von hellerKopf
20. Oktober 20231 j Die Berechnung von @hellerKopf setzt aber voraus, dass in der Ausbildung Mindestlohn zu zahlen sei. Das ist aber falsch meine ich
20. Oktober 20231 j ja, deshalb Arbeitsrechtler fragen. Ich wollte aber darstellen, dass die Berechnung eben nicht trivial ist.
20. Oktober 20231 j Autor vor einer Stunde schrieb Brapchu: Ehm... nein? Nur weil Überstunden vergütet werden bedeutet das nicht automatisch das sie angeordnet sind. Was ist das denn für eine Logik? Und das kann nicht warten wenn die Person anscheinend den ganzen Tag weiter arbeiten konnte? Ich sehe da keine Rechtfertigung für Überstunden. Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ich doch freiwillig die Überstunden mache, was ist dann daran schlimm? Ich mache das aus meinem persönlichen Interesse gerne, weil ich lieber nach Feierabend an den Rechnern arbeite
20. Oktober 20231 j Autor vor einer Stunde schrieb alex123321: Was lernt man bitte, dass man dafür an die Rechner der Nutzer muss? Fisi
20. Oktober 20231 j Autor vor einer Stunde schrieb Maniska: Ok, und welche ausbildungsrelevanten Inhalte werden dir da nach Feierabend vermittelt? Das ist nicht die Frage, die Frage ist, ob die Tätigkeiten auch zu regulären Arbeitszeiten (ist dann blöd für den User, aber nicht dein Problem) gemacht werden können. Dein Chef kann dich BITTEN Überstunden zu leisten, WENN in diesen Überstunden ausbildungsrelevante Inhalten vermittelt werden, ODER wenn eine Naturkatastrophe den Betrieb zerstört (zerstört hat/zu zerstören droht). Alles andere ist freiwillig! Und wenn du freiwillig nicht für 9,50€/h arbeiten willst, dann lass es. Wie gesagt ich wollte nur wissen ob ich Recht auf Mindestlohn habe.
20. Oktober 20231 j Autor vor 10 Minuten schrieb be98: Die Berechnung von @hellerKopf setzt aber voraus, dass in der Ausbildung Mindestlohn zu zahlen sei. Das ist aber falsch meine ich Die Ausbildungsvergütung wird eben nicht in Stunden bezahlt, deshalb gibt es dort auch keinen richtigen "Stundelohn"
20. Oktober 20231 j Ich würde, wie @hellerKopf schon schrieb, einen Juristen fragen. Wir sind hier mehr oder weniger gut informierte Laien.
20. Oktober 20231 j vor 35 Minuten schrieb lorqnz: Wenn ich doch freiwillig die Überstunden mache, was ist dann daran schlimm? Ich mache das aus meinem persönlichen Interesse gerne, weil ich lieber nach Feierabend an den Rechnern arbeite dann ist es doch egal, wie wenig man dir bezahlt?
20. Oktober 20231 j vor 55 Minuten schrieb lorqnz: Fisi Nein, welche Inhalte lernt man die einen in der Ausbildung vorwärts bringen? RAM Riegel aufrüsten und neue Monitore montieren gehören nicht dazu.
20. Oktober 20231 j vor 13 Minuten schrieb be98: Ich würde einfach mal nachfragen ob sie es nicht erhöhen können. Warum sollten sie? 9,50€ werden jetzt schon erheblich höher sein als sein runtergebrochener normaler Azubistundenlohn.
20. Oktober 20231 j 1.Fragen kostet bekanntlich nichts. 2. Sie sind froh dass es der Azubi macht für Mindestlohn und nicht ein anderer Arbeitnehmer für einen ganz anderen Lohn. Insofern könnte man sich kulant zeigen
21. Oktober 20231 j Während meiner Ausbildung wurde es so gehandhabt: Azubi macht Überstunden oder kommt auch mal Samstags = Facharbeiterentlohnung. Das waren noch Zeiten.
21. Oktober 20231 j Ts,, wie alle wieder komische Dinge antworten. A) Auszubildende fallen nicht unter das MiLoG! B ) die Vergütung von Auszubildenden wird im BBiG §17 festgelegt c) Diese beträgt nach BBiG §17 Satz 2 (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html) Zitat (2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatliche Mindestvergütung unterschreitet: 1. im ersten Jahr einer Berufsausbildung a) 515 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 begonnen wird, b) 550 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 begonnen wird, c) 585 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 begonnen wird, und d) 620 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 begonnen wird, 2. im zweiten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 18 Prozent, 3. im dritten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 35 Prozent und 4. im vierten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 40 Prozent. d) nach BBiG §17 Satz 7 (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html) Zitat (7) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen. Als Volljähriger Auszubildender gelten für dich die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Die des Jugendschutzgesetzes kommen nur für minderjährige Azubis zur Geltung. Trotzdem gilt, einem Azubi können keine Überstunden angeordnet werden. Sie sind IMMER freiwillig. etwas ausführlicher auch hier: https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/ueberstunden/ Bearbeitet 21. Oktober 20231 j von Enno
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