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FISI-I

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  1. Es kann doch vom Inhalt her nicht passen., da hier Tätigkeiten, vordergründig das Lernen in der Ausbildung und dann das Anwenden in der Arbeitssituation nicht getrennt wurden. Mir scheint es eher so, dass dieses Arbeitszeugnis weniger von dem Willen mittels Auslassungen eine Note zu vermitteln geprägt ist, als von der Unerfahrenheit des Verfassenden.
  2. Chief hats ja schon geschrieben. Einen Tipp für die Stellung der Prüfungsfragen kannst Du gerne bekommen: Interpretiere nichts in die Aufgabenstellung hinein oder such etwas, was dort nicht explizit aufgeführt ist.
  3. Der Berufsalltag steht bei der Prüfung nicht im Fokus. Das kann er auch nicht, da dieser zu vielfältig ist, als dass man diesen abbilden könnte. Es geht hier um die berufliche Handlungsfähigkeit und die beinhaltet in erster Linie Grundlagen bei Kenntnissen und Fertigkeiten und keine Abfragen zu Produkten. Sonst käme am Ende ein auf Produkte dressierter Arbeiter dabei heraus. Man kann sich ja mal vorstellen, wo der bei der Innovationsgeschwindigkeit in der IT bleibt, wenn er sich nicht fortbildet. In anderen Berufen mag das früher möglich gewesen sein, in der IT aber nie. Der zweite von Dir genannte Punkt wird ja von dem schriftlichen Teil der Prüfung abgedeckt. Letzterer Punkt, den Du hier benennst, ist und kann nur das Anwenden der gelernten Grundlagen speziell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Arbeitsplatzes sein, eben die Spezialisierung. Die kann die Ausbildung aus oben genannten Gründen gar nicht leisten.
  4. Nun, ein Maurer muss in der Prüfung kein Haus bauen, weil sich eben sehr viele Handlungsschritte wiederholen, bis ein Haus gebaut ist. Diese oft auftretende Wiederholung sehe ich bei einer Projektaufgabe, die der FI bearbeiten soll gerade nicht. Und alleine daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer anderen Herangehensweise, wenn man nicht die Prüfungsinhalte so vereinfachen will, dass sie zum Ende hin ihre Aussagekraft verlieren. Letztlich steht am Ende die Frage: Verfügt der Prüfling über die geforderte, berufliche Handlungsfähigkeit?
  5. Kannst Du mal erklären, wie der Prozess Deiner Meinung nach ablaufen soll?
  6. Ist das nicht ein bisschen naiv, zu glauben, dass da jemand den Link aufruft?
  7. Gegenfrage. Wird alles Wissen nur durch Ausbilder vermittelt?
  8. Könnte es sein, dass man ABC-Schützen aufgrund des Alters und der fehlenden Fähigkeit zu erkennen oder zu wissen, wie man sich gezielt Wissen aneignet, sich nicht selbst überlässt? Der TE ist ja nun nicht gerade mehr in dem Alter und hat wohl auch schon einige Schulzeit hinter sich. Es geht hier bei Grundwissen auch nicht um die Vermittlungsart "learning by doing", es gibt genügend Literatur anhand derer man sich das strukturiert aneignen kann.
  9. Das ist richtig und nun das Aber. Niemanden interessiert es auf dem Arbeitsmarkt nachher, aus welchem Grund Du Wissen nicht hast. Und im Speziellen erfordert ein Beruf in der IT sowieso das ständige Lernen.
  10. Aber das Grundwissen ist doch genau das, welches man sich eben selbst am besten aneignen kann. Es ist bekannt, um was es geht und setzt keine Erfahrung voraus. Wie soll denn das bei Deiner Forderung ablaufen? Dir überträgt man also eine Aufgabe, die Du dann selbstständig löst/lösen sollst. Um das zu tun, musst Du Dich also selbstständig informieren und Wissen aneignen. Das aber wiederum ist kein anderes Lernverhalten, welches man zum Erwerb des Grundwissens benötigt. Mal abgesehen davon, dass man sich fragen muss, wie Du die Aufgaben ohne das Grudnwissen überhaupt angehen, geschweige den lösen willst.
  11. Was steht denn in der Ausbildungs-/Prüfungsverordnung?
  12. Ein kleiner Hinweis: Es gibt keine stillschweigenden Verträge. Einzig das Zustandekommen eines Vertrages ist durch Stillschweigen möglich, allerdings auch nur dann, wenn vorher unter den Parteien das Stillschweigen als Zustimmung vereinbart wurde. Der Vertrag, der hier vorliegen könnte, ist entweder durch konkludentes Handeln oder aber durch eine vorherige Vereinbarung beider Parteien (Beginn, Dauer) zustandegekommen. Im ersten Fall ist es ein unbefristeteter Vertrag, der auch nach dem BBiG nicht den Mindestlohn, sondern eher dir branchenübliche Bezahlung vorsieht. Bei der zweiten Möglichkeit gelten eben die vereinbarten Konditionen.
  13. Ja, kann jemand, aber warum sollte jemand das für Dich tun?
  14. Da sollte die IHK Köln sich mal anschicken, einen Prozess aufzulegen, der eben genau diese Einladungen erst dann versendet, wenn auch das (vorläufige) Bestehen der Projektarbeit bekannt ist. Alle Informationen liegen bei der IHK und die meint nun die Entscheidung zu Erscheinen/Nicht zu erscheinen dem Prüfling aufzuerlegen. Seltsame Ansichten der IHK.
  15. Erfüllst Du denn die Voraussetzungen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung?
  16. Dann überlege doch einmal, ob das Problem ohne die Nutzung eines Accesspoints überhaupt zu einem Hidden Station Problem werden kann und wie es sich davon unterscheidet, wenn sich zwei Geräte nicht erreichen können. Anhand des Scnaubildes auf der verlinkten Seite von Elektrokompendium ist das Problem doch gut zu erkennen. Beider erreich den AP, aber keinen von beiden den anderen, so dass diese die Kanalbelegung selbst nicht feststellen können, außer, dass eben vom AP nichts zurückkommt, da sich bei diesen die Sendungen überlagern.
  17. Lies Dir mal etwas zu Browser Fingerprinting an.
  18. Schon mal ping/tracert/pathping versucht? Was sagen die Policies des Servers aus? Firewalleinstellungen geprüft?
  19. Die Prüflinge sollten doch aber den Ausbildungsrahmenplan kennen und damit auch wissen, was in der Prüfung abgefragt werden kann. Du willst also quasi eine Aufstellung der Themen, die in den Prüfungen behandelt werden. Was heißt dass in toto? Genau, man muss ja nur für die Prüfung lernen und nicht für das spätere Berufsleben. So ist es nichts anderes als eine Wette auf die Themen der nächsten Prüfung als Schwerpunkt der Ausbildung statt sich auf die Berufsinhalte zu fokussieren. Und das bedeutet auch, dass man weder in sein Berichtsheft hineischreibt, was man gelernt haben will, obwohl (es) im Unternehmen nicht ausgebildet wurde, als auch das man sich aktiv hinsetzt und mit Themen beschäftigt, die zur IT gehören. Die Zeiten, in denen einem das Wissen herangetragen wurde, gibt es nicht mehr und hats wohl auch in der IT nicht gegeben. Gibt eine Begriff dafür und nennt sich Eigeninititiave. Das Schlüsselargument ist das von @ickevondepinguin, nämlich, dass es hier um einen Berufsabschluss geht und nicht um einen Zettel, wo draufsteht, was man sein sollte. Die Vorgabe nachdem die Prüfung und die Prüfer sich ein Bild von dem Prüfling machen, ist ob der Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit vorliegt.
  20. Ist die zuständige IHK zufällig in Hannover?

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