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Th0mKa

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Alle Inhalte von Th0mKa

  1. Bei einem Arbeitgeber mit solch zweifelhafter Moral würde ich aber nicht länger bleiben als unbedingt notwendig. Erpressung ist immer schäbig.
  2. Bei uns musste man vor Corona nicht ins Büro und man muss es danach auch nicht. Jeder arbeitet da wo es ihm lieb ist, die eigenen Tätigkeiten es erlauben, oder der Kunde einen gerne hätte.
  3. Auch wenn OT, aber mein Tipp an dich wäre deinem eigenen Ratschlag zu folgen und auch Prioritäten zu setzen. In deinem Fall sehe ich die ganz klar beim Abschluß.
  4. Ich würde jetzt schnellstmöglich das Gespräch mit meinem Vorgesetzten suchen und ihn fragen wie es seiner Meinung nach weitergeht. Je nach Antwort würde ich bleiben und gucken ob mit der gewachsenen Verantwortung (für die IT und die neuen Kollegen) auch eine spürbare Gehaltsverbesserung einhergeht oder mich auch schnellstmöglich bewerben.
  5. Weisungsbefugnis alleine reicht auch nicht, es muß der Ausbildende oder jemand mit Einstellungsbefugnis und Kenntnis der bestandenen Prüfung sowie der Weiterbeschäftigung sein. Alles in allem kompliziert...
  6. Nein, das ist nicht so. Die Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung. Was steht denn noch in dem Schreiben? Ist es an dich adressiert? Das der Ausbildungsberuf falsch ist kannst du ignorieren wenn der Rest des Inhalts eindeutig ist.
  7. ABE funktioniert nur über das Netzwerk da es ein Feature des SMB Protokolls ist. Es ist auch kein Sicherheitsfeature, es dient lediglich der besseren Übersicht für die Nutzer auf größeren Fileservern.
  8. Hier findest du eine Anleitung wie du das lösen kannst. Es ist eigentlich ganz einfach, wenn auch etwas Arbeit. Upgrading Failover Clusters on the same hardware
  9. Doch, dürfen sie. Aber das hier ist ein Diskussionsforum, da wirst du schon mit anderer Leute Meinung leben müssen. Jetzt unterstellst du schon wieder anderen Leuten das sie lügen nur weil ihre Erfahrungen andere sind als deine.
  10. Du läßt gerne wesentlich Teile der Aussage weg? Er schrieb es ist in einigen Regionen gängiges Einstiegsgehalt und brachte Hamburg als Beispiel. Du selbst hast zusätzlich München genannt, der TO bekommt es jetzt in BaWü. Im Moment muß man wirklich nicht darüber diskutieren das dies in einigen Regionen möglich ist. Und dann hast du geschrieben das der TO lügt, hast aber immer noch nicht verraten warum er das tun sollte oder was dich das annehmen läßt. Willst du das noch nachholen?
  11. Was hat er denn davon wenn er lügt? Und warum interessiert es dich so sehr?
  12. So nebulöse Aussagen sind in einem Diskussionsforum irgendwie suboptimal, zitiere doch mal die Aussagen die du für Lügen hälst. Und am besten begründest du deine Sicht auch noch, dann können die Betroffenen darauf antworten. Ich persönlich glaube ja hier lügt niemand und du versteckst dich jetzt hinter einer Platitüde weil nicht sein kann was nicht sein darf.
  13. Ja klar, du schreibst das nur. Dann verrate uns doch mal, was soll deine Aussage im Kontext dieses Threads konkret bedeuten?
  14. Mal abgesehen davon das ich es frech finde das du dem TO jetzt implizit unterstellst zu lügen, was hätte er denn davon? Er wollte eine Einschätzung, die hat er auf Basis seiner gelieferten Infomationen bekommen. Das Ergebnis spricht eindeutig für den TO und gegen deine "Das kann nicht sein" Haltung in diesem Thread.
  15. Genau, das ändert nichts an den Fakten:
  16. Naja, Ausnahmen bestätigen die Regel, schrieb er doch aber auch.
  17. Da er Donnerstag noch „demnächst mit der Ausbildung fertig“ sein wird, wird er Samstag wohl noch Azubi sein. Und Glückwunsch @fisi123451 , 47k + Bonus ist doch ein schöner Einstieg. Benötigst du den Firmenwagen auch beruflich?
  18. Der Friedhof ist voller unersetzbarer Menschen, auch für deine bald Ex-Firma wird es ohne dich weitergehen. Die Frage ist ob du dich wegen der paar Euros neben deinem neuen Job noch mit Zeit fressenden Altlasten belasten willst. Been there, done that - kann es aber nicht empfehlen. Und selbstständig hast du dann noch so Kram wie IHK, Berufshaftplicht, Steuern, etc. am Hacken.
  19. Ja sollte, aber der Chef wünscht ja explizit anderes.
  20. Na er fängt an und macht halt soweit wie er kommt. Mit der benötigten Sorgfalt natürlich würde ich sagen.
  21. Na das eine schließt das andere wohl aus, würde ich ihm schriftlich mitteilen und um Entscheidung bitten. Ansonsten dauert so eine Bilderanleitung halt etwas, wenn du für nen Serrver inklusive Diashow dann 3-4 Tage brauchst ist das halt so. Urlaub kannst du übrigens, anders als Überstunden, auch relativ schnell einklagen. Die Personalsituation ist da vor Gericht üblicherweise kein ausreichender Grund den nicht zu genehmigen.
  22. Erstens ist es ein Gerücht das man bei der zweiten oder dritten Abmahnung automatisch gekündigt wird und zweitens müßte er wegen des gleichen Sachverhalts abgemahnt werden. Wenn er das schafft dann herzlichen Glückwunsch. Das wird nicht passieren, man kann eine unberechtigte Abmahnung auch noch direkt im Kündigungsschutzprozess anfechten. Deshalb den Sachverhalt zuhause möglichst genau dokumentieren um sich später auch daran erinnern zu können. Auch vor Gericht gilt "Wer schreibt der bleibt". Man kann natürlich alternativ sofort auf Entfernung aus der Personalakte klagen, ist aber meist nicht so gut für die Stimmung.
  23. Wenn da ne Abmahnung kommt würde ich, außer sie mit einer persönlichen Stellungname damit ich mich später erinnern kann zuhause abheften, damit gar nichts tun und mir den Arsch abfreuen. Die abgemahnten Sachen können ja nur das lästern und die falsche Datenablage sein, auf beides sollte aus bekannten Gründen zukünftig sowieso vezichtet werden. Der Vorteil einer Abmahnung wäre das der AG damit seine Sanktionsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, also nichts weiter kommen kann. Sollte der AG die Abmahnung irgendwann mal vor Gericht verwenden wollen kann man sie immer noch prüfen lassen.

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