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    • Als jemand im TVÖD kann ich nur sagen: Versuch's einfach - ich selbst bin ohne abgeschlossenes Studium mit FISI-Abschluss mit E10 eingestiegen und mittlerweile in der E11 - die E12 ist prinzipiell anvisiert und du hast bei der Eingruppierung folgendes zu bedenken: 1.) Entsprechen die Tätigkeiten der Stelle auf die du dich bewirbst, überwiegend deinen Fähigkeiten, kannst du zumindest mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch rechnen. 2.) erfüllst du die objektiven Voraussetzungen (aka Studium) nicht, geh' davon aus, dass die ausgeschriebene Stelle E11/E12/E13 jeweils um eins reduziert wird: Erfahrungsstufe gibts - wie richtig erwähnt - nur bei berufsrelevanter Vorkenntnis, also bei dir 2 Jahre, was ggf. dann auch schon als Einstieg in Stufe 2 münden kann. Sprich Stelle wird auf E12 ausgeschrieben mit "Studium oder Arbeitserfahrung", kriegst du die E11, weil's Studium fehlt. Ist aber an sich auch kein Beinbruch, weil (zumindest bei uns) mittlerweile gut in die Weiterentwicklung investiert wird, sprich, da wird dir, wenn du entsprechende Ambitionen und Potential hast, auch das Studium in Teilzeit finanziert, was dann auch mal insgesamt ~12k EUR für den Bachelor sind. Was du noch bedenken solltest - je nachdem, wie gut das match mit der Stelle ist und wie hoch der Handlungsdruck auf einstellender Seite - es kann auch noch bis zu 1000 EUR Zulage geben. Hinsichtlich der Übernahme ins Beamtenverhältnis ist die magische Grenze wohl so um die 45 Jahre, alles drüber ist meines Wissens nach aussichtslos.
    • Je nach Behörde wirst du halt runtergestuft o kriegst vl. E10+. Viele die ich noch aus meiner öD Zeit kenne hängen bei E9 fest (ohne Studium), aber es gibt auch einige hier im Forum die auch ohne Studium E10/E11 erhalten haben. Bei meiner damaligen Behörde war es nur ein Standardspruch. Von 15 "ITler" waren nur 3 verbeamtet. Würde ich einfach im Vorstellungsgespräch nachfragen bzw. sogar schriftlich geben, falls man es dir garantiert. Hängt wieder von der Behörde ab. Gib hier sogar im Forum einige Leute die einen Meister/Techniker haben (Laut DQR gleichgestellt mit einem Bachelor) und es nicht anerkannt wurde. Was man mir damals noch gesagt hat: Nur weil du dein Bachelor nachgeholt hast heißt es immer noch nicht dass wir dich automatisch aufstufen.
    • Hallo zusammen, ich schaue regelmäßig in die gängigen Jobbörsen, u. a. auch in Interamt für den öffentlichen Dienst. Was mir dort immer wieder auffällt, ist die große unterschiedliche Spanne bei den Entgeltgruppen, bei doch sehr ähnlichen Tätigkeiten. Das reicht dann von E8 - E11, natürlich bei unterschiedlich geltenden Tarifverträgen (TVÖD VKA, TV-L, TVÖD Bund, usw.). Oft wird ein Studium gefordert, manchmal steht auch sowas wie "oder vergleichbare Fähigkeiten". Wenn ich danach gehe, dann hätte ich vergleichbare Fähigkeiten, da die Tätigkeiten sich oftmals mit meiner aktuellen Tätigkeit decken. Befähigt mich das dann zu einer Eingruppierung nach z. B. E11? Kurz zu mir: Ich habe eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Im Anschluss habe ich fast 12 Jahre im öD als Sachbearbeiter gearbeitet und habe dann nochmal eine Ausbildung zum Fisi gemacht (nicht öD). Eine Studium habe ich nicht. Ich komme jetzt auf ca. 2 Jahre Berufserfahrung. Die Erfahrungen aus der Zeit meiner Beschäftigung im öffentlichen Dienst sind sehr wahrscheinlich nicht relevant für zukünftige Bewerbungen (kein IT-Bezug). Lohnt sich eine Bewerbung bei einer Behörde auf eine E10er oder E11er Stelle oder wird man dort sofort aussortiert aufgrund des fehlenden Studiums? Rein finanziell betrachtet wäre alles unter E10 nicht interessant. Bei den Behörden, die nach TVÖD Bund vergüten findet sich auch oft ein passus wie z. B. "Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis von Tarifbeschäftigten angestrebt." Wie ist denn bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Ablauf wenn ich jetzt z. B. eine Stelle die nach E10 vergütet wird und mit der Besoldung A10 bewertet ist? Hab ich überhaupt Chancen in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden (jetzt mal unabhängig davon, ob es bestrebenswert ist oder nicht) und über welchen Zeitraum bis hin zu einer Verbeamtung spricht man da eigentlich? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Beste Grüße Biorr  
    • Jain. Du solltest ein Projekt machen, mit allem, was dazu gehört. Die Inhalte eines Projektes sollten von Berufsschule und/oder Ausbildungsbetrieb eigentlich vermittelt worden sein. Dazu gehören die Ist-Analyse, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Soll-Konzept, Umsetzung, Dokumentation. Wie schon @charmanta sagte, geht es nicht darum, nach Vorgabe V den Auftrag A umszusetzen, sondern darum alle Schritte, die zum Erreichen von Zielstellung Z notwengig sind auszuarbeiten und Entscheidungen, WARUM du dich für Produkt P statt Konkurrenzprodukt K entschieden hast, schlüssig darzulegen. Selbst wenn in deinem Betrieb Software S vorgegeben ist (wovon die IHK nichts wissen kann, sofern es nicht in deiner Doku genau so drin steht) kannst du über eine Nutzwertanalyse, deren Kriterien du festlegst, zeigen, dass deine Firma genau diese eine Software braucht. Das ist es, was die IHK sehen möchte.
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