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arlegermi

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  1. Bei den Anforderungen halte ich 40k als Einstieg für in Ordnung. Wenn du am Wochenende und im Urlaub(!) arbeitest, dann muss das entsprechend entlohnt werden (eigentlich dürfte Arbeit im Urlaub nur im absoluten Notfall eintreten).
  2. Einsicht würde ich auf jeden Fall beantragen, damit machst du nichts verkehrt und es kostet dich kaum Zeit und Aufwand. Weiterhin würde ich mir aber tatsächlich sehr eingehend überlegen, ob ein Einspruch wirklich sinnvoll ist. Gerade bei der mündlichen Prüfung kann ich mir kaum vorstellen, wie das praktisch laufen soll. Der PA wird kein Wort-für-Wort-Protokoll geführt haben, sondern stichpunktartig. Damit ist an der Stelle schonmal nicht mehr eindeutig belegbar, was gesagt wurde. Schlussendlich steht da Wort gegen Wort und ich bezweifle, dass sich durch einen Einspruch die Wertung an der Stelle so weit erhöhen lässt, wie du es dir (nehme ich an wünschst). Von 60% wirst du nicht mehr in einen 2er-Bereich kommen und für eine "bessere 3" lohnt sich der Aufwand wahrscheinlich kaum. Wenn du bereits eine Stelle hast oder vom Betrieb übernommen wurdest, ist das ganze nochmal eine Ecke unwichtiger. Wenn du in ein paar Jahren dich nach der nächsten Stelle umsiehst, wird das IHK-Zeugnis noch weniger Bedeutung haben als jetzt. Ich will dir nicht davon abraten, von deinem Recht Gebrauch zu machen, ich möchte dich nur - wie meine Vorredner - dazu veranlassen, dir im Vornherein darüber klar zu werden, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
  3. Was für 'ne Sauerei. Du hast deine Ausbildung bei denen gemacht (bzw. wirst sie bald fertig haben) und er ist so dreist, dir erzählen zu wollen, dass du dennoch nicht sinnvoll einsetzbar bist? Das heißt ja, dass die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Ich bitte dich inständig in Hinsicht auf deine Nachfolger, dass du deinen Betrieb bei der IHK meldest.
  4. Dann such' dir eine neue Stelle (hast du ja offenbar schon). "Keine Lust" ist nicht wirklich relevant. Wenn es nur nach "Lust" ginge, würde ich bestimmt auch keine Tickets zu irgendeinem blöden Fehler beheben, wenn ich stattdessen das schöne Feature da hinten implementieren könnte.
  5. Hast du dann mit den 10 Punkten auch weitergerechnet? Das ist ja schon eine ordentliche Differenz, die eigentlich auffallen sollte. Wenn sich dadurch für deine Bewertung nichts geändert hat, hast du Glück gehabt. Trotzdem (oder gerade bei so einem großen Unterschied) solltest du zum einen erklären können, wie es zu dem Fehler gekommen ist und zum anderen glaubhaft darlegen, dass du das eigentliche Prinzip verstanden hast. Du solltest jetzt nicht 10 (oder auch nur 5) Minuten deiner 15minütigen Präsentation drauf verwenden, deinen Fehler herauszustellen, aber es sollte dem Ausschuss schon klar werden, dass du weißt, wie es eigentlich richtig geht. Wenn du damit souverän umgehst, glaube ich nicht, dass sich das großartig negativ niederschlägt.
  6. Ist das ein Tippfehler oder ist der Fehler auch in die tatsächliche Berechnung eingeflossen? Im ersten Fall reicht ein kurzer Hinweis à la "mir ist da in der Dokumentation ein Tippfehler unterlaufen: statt der 5 hätte dort eine 4 stehen müssen. Die Berechnungen sind aber mit den korrekten Werten durchgeführt worden." Wenn sich der Fehler durch deine Rechnungen hindurchzieht ist das auch kein großes Problem. Hier würde ich an deiner Stelle ausführlicher werden, um zu demonstrieren, dass dir der Fehler klar geworden ist und du die korrekte Vorgehensweise verstanden hast (vllt. im Schnellverfahren die Bewertung nochmal durchführen und die Auswertung dazu). Ich würde in keinem Fall dazu raten, den Fehler zu verschweigen. Solche Fragen kommen hier ja öfter und meine Meinung ist, dass es immer besser ist, offen mit Fehlern umzugehen. So zeigst du, dass dir der Fehler selber aufgefallen ist. Wenn der Ausschuss dich hingegen auf den Fehler erst hinweisen muss, macht das einen schlechterern Eindruck. Jeder macht mal (Tipp- oder sonstige) Fehler. Wichtig ist, wie man mit ihnen umgeht.
  7. Nein, vor Abgabe des Antrags sollst du eigentlich noch nicht wissen, wie du etwas machst. Bei Abgabe des Antrags steht nur das Ziel in groben Zügen fest. Dieses auszuarbeiten, eine Zeit- und Ressourcenplanung zu erstellen, sowie einen Ist-Zustand zu erfassen ist Teil des Projekts. Natürlich hat man bereits vor Beginn des Projekts eine Idee vom Umfang (sowohl personell als auch zeitlich). Die tatsächliche Ausarbeitung findet aber im Projekt statt.
  8. Worauf muss man beim in-house-deployment von iOS Apps achten? Wo ist der Unterschied beim Deployment zwischen Windows, Android, iOS? Kann man das mischen? Wie sieht's mit Schutz der Privatsphäre aus (sprich: was ist zugänglich per MDM)? Kopplung mit AD / LDAP? Welche Produkte gibt es auf dem Markt? Sind so meine spontane Ideen...
  9. arlegermi

    Verhandlung

    Tatsache ist, dass es im jeweiligen Unternehmen schwerer wird, größere Gehaltserhöhungen zu erlangen, wenn man niedrig anfängt. Wenn man mit 25k reingeht und nach zwei Jahren merkt, dass man sich egtl. bei 40k einschätzt, dann wird das nichts werden - eine Gehaltserhöhung von ~60% ist einfach nicht drin. Darum ist es so, dass man beim Arbeitgeberwechsel drauf achten sollte, einen ordentlichen Sprung zu machen.
  10. arlegermi

    Verhandlung

    Wieviel du jetzt verdienst ist doch für den zukünftigen AG völlig egal. Dem musst du das ja nicht sagen. 40k nach zwei Jahren Berufserfahrung sind - je nach Region, Branche und Stelle - auch durchaus realistisch.
  11. Ich kenne das ja nur von "meiner" IHK. Da stand explizit, dass man so viele Versionen hochladen kann, wie man möchte und am Ende die zählt, die zum Ende der Frist aktuell ist. Finde ich auch absolut sinnvoll.
  12. Ich bezweifle, dass das in der Form sinnvoll ist. Dann ändere ich eben nicht die Code-Teile, die du ausnimmst, sondern grätsche dir irgendwo anders dazwischen, um die extra Funktionen zu bekommen. Ich würde an deiner Stelle deine frei zugängliche Version mit einer ordentlichen API ausstatten, in die dann deine erweiterten Funktionalitäten eingreifen. Du hättest also ein klar definiertes OSS-Projekt, zu dem du eine proprietäre Erweiterung bereitstellst, für die du Geld verlangen kannst. Ob das mit der GPL so einfach geht, weiß ich aber auch nicht; schließlich nutzt du dann ja ein GPL-Projekt und einer der Punkte, der GPL in der Hinsicht ja vorgeworfen wird, ist dass sie Projekte "infiziert", d.h. dass Projekte, die GPL-lizenzierte Software nutzen, ebenfalls unter der GPL veröffentlicht werden müssen (bitte korrigieren, wenn ich da etwas durcheinander bringe). Aber wieso muss es denn GPL sein? Hast du dir Alternativen wie MIT oder Apache angeguckt?
  13. Kann ich nicht. Ich kann dir nur sagen, dass ich während meines Studiums Leute getroffen habe, die einen 1.x-er Schnitt im Abi hatten und nach dem zweiten Semester aufgehört haben. Ich selber habe das Studium abgebrochen und hatte einen 2.0er Schnitt im Abi. Ich will damit nicht sagen, dass das Studium intelektuell zu anspruchsvoll ist (das ist es in den meisten Fällen nicht; war es für mich auch nicht) - es ist einfach etwas komplett anderes als Schule. Und manche Leute kommen damit besser zurecht als andere. Ich habe genauso auch Leute getroffen, die das Abi mit 3.x geschafft haben und die an der Uni aufgeblüht sind. Oder auch Kommilitonen, die gar kein Abi gemacht haben, sondern ihre Zugangsberechtigung auf anderem Weg erhalten haben. Ich will hier niemandem Angst vor dem Studium machen. Ich möchte nur drauf hinweisen, dass ein Studium auch wirklich Arbeit bedeutet.
  14. Woran mit beteiligt? Am Projekt? Oder an der Dokumentation? Die Dokumentation sollst du alleine erstellen, das Projekt eigentlich auch. Wenn du für bestimmte Aufgaben Kollegen hattest, die (z.B.) Vorarbeiten erledigt haben, so gehört das in die Beschreibung des Projektumfelds, bzw. in die Umsetzung à la "die genutzten Rechner wurden von der Fachabteilung vorkonfiguriert".
  15. Mit "Explorer" meinst du den Windows Explorer, ja? Dann ist das Sache des Benutzers, seine Standardprogramme entsprechend einzustellen. Du kannst einer XML-Datei jedenfalls nicht mitgeben, mit welchem Programm sie geöffnet werden soll. Innerhalb deines Programms kannst du natürlich ein anderes Programm zum Öffnen starten. Wenn es der Standard-Browser sein soll, dann such dir den in der Registry raus und öffne den mit den entsprechenden Parametern.
  16. Eine ansprechende Gestaltung des Deckblatts ist völlig in Ordnung. Muss ja nicht immer das dröge "Titel - Prüfling - Datum" fett, groß und in schwarz auf weißem Hintergrund sein. Ich wäre nur vorsichtig mit zu ausgefallenen Designs - das könnte (kommt auch drauf an) unseriös wirken.
  17. Du solltest m.M.n. noch ein wenig auf das jeweilige Unternehmen eingehen, wieso du denkst, dass die Ausbildung dort etwas für dich ist. Zumindest wäre es gut, wenn du signalisieren könntest, dass du mal geguckt hast, was das für ein Unternehmen ist und was die machen.
  18. Gute Schulleistungen sind wahrlich kein Garant für ein gutes Studium. Gerade was die MINT-Studiengänge angeht, ist das ein völlig anderes Lernen und es werden ganz andere Ansprüche an die Studenten gestellt. Die Mathematik-Veranstaltungen an der Uni sind die, an denen die meisten scheitern, bzw. die größten Probleme haben. Natürlich kann man das schaffen; man muss kein Genie sein, um einen Bachelor-/Master-Abschluss zu erreichen. Man muss sich nur im Klaren drüber sein, dass es kein Selbstläufer ist, nur weil man ein ordentliches Abi hat.
  19. "Hacken" im Sinne von "Programmieren" deutet auf eine schnelle, möglicherweise unsaubere Lösung hin. Wenn man schnell ein Problem lösen muss, dann "hackt" man etwas zusammen. "Schreiben" hingegen impliziert meist eine methodische Herangehensweise. Wo das "gehackte" Programm oft nur einen speziellen Anwendungsfall im Sinn hat, versucht ein Entwickler beim "Schreiben" einen (soweit sinnvoll) generischen Zugang zum grundlegenden Problem zu finden und zu lösen. Ich denke, die wenigsten Softwareentwickler würden von sich behaupten, ihr Job sei es, Programme zu "hacken" (auch hier immer noch in der Bedeutung "entwickeln" oder "programmieren"). Mit "Hacken" oder "Cracken" im Sinne von "Schutzmaßnahmen umgehen" oder "in fremde Systeme eindringen" hat das nichts zu tun.
  20. Ohne dir zu nahe treten zu wollen: Das trieft dem Text aus allen Poren. Dein ganzer zweiter Absatz wirkt auf mich, als würdest du dich nicht bei einem möglichen neuen Arbeitgeber bewerben, sondern in einem Forum vorstellen. Da muss mehr Selbstbewusstsein rein. Außerdem fehlt komplett, wieso du überhaupt auf die Stellenanzeige reagierst: Was interessiert dich denn an dem Unternehmen? Das nur mal nach kurzem Drübergucken. Andere können da sicher ausführlicher werden.
  21. Das ist grundsätzlich sicher richtig, auf der anderen Seite lernt man die Software so natürlich auch kennen. Ich habe auch recht früh in der Ausbildung zwei Wochen manuelle QS gemacht; zum einen, weil's mit dem automatisierten Testen bei uns noch nicht so weit her ist, zum anderen, um mal einen Überblick über die Software zu bekommen. Fünf Wochen lang stupides Klicken ist allerdings schon hart - da würde ich tatsächlich mal nachforschen, ob man das nicht automatisieren kann bei euch.
  22. Ich sag ja: Mit Engagement bekommt man das wirklich problemlos hin. Und ich kann im Nachhinein wirklich sagen, dass ich in der Berufsschule nichts neues gelernt habe (ausgenommen selbstverständlich das formelle was die IHK, bzw. die Prüfung angeht). Und trotzdem bereue ich es nicht, hingegangen zu sein. @KeeperOfCoffee: Wenn du dir die Tabelle auf der Seite anguckst, dann wirst du sehen, dass spätestens mit 21 niemand mehr zur Berufsschule muss. Ein Kumpel von mir hat das auch so gemacht - fand's im Nachhinein aber auch nicht wirklich geschickt. Weil einem eben die konkrete Vorbereitung auf die Prüfung fehlt.
  23. Ich kann deinem Betrieb in soweit zustimmen, dass das, was man in der Berufsschule (im Rahmen einer "normalen" Ausbildung) gelehrt wird, tatsächlich auch im Selbststudium kein Problem darstellt. Ich bin trotzdem froh, dahin gegangen zu sein, weil es mir persönlich die Vorbereitung auf die Prüfung enorm erleichtert hat, weil man die Gelegenheit hat, von den Lehrern mitzubekommen, was denn nun relevant ist für die Prüfung. Das Gebahren deines Unternehmens macht mich aber schon ziemlich stutzig. Gut, dass man Umschüler vielleicht nicht zur Schule schicken will, weil man das intern gut abfängt, kann vielleicht noch sein. Jemanden nach erfolgter Umschulung aber noch mit Azubi-Gehalt abspeisen zu wollen, halte ich für eine Frechheit. Wenn du es irgendwie hinbekommst, würde ich mir einen anderen Betrieb suchen.
  24. Mir ist durchaus bewusst, dass die Aussage eines einzelnen Prüfers keine Allgemeingültigkeit für "die IHK" hat Dennoch fände ich die persönliche Erfahrung in der Hinsicht durchaus interessant. Worauf stützt du diese Aussage? Meines Empfindens nach (und mehr ist es nicht), ist das eben nicht der Fall. Wenn du da belastbare Aussagen hast, würde mich das auch sehr interessieren.

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