NoUserNameException Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 Hallo zusammen, ich sehe mich mit einer etwas komischen Situation konfrontiert: Ich bin seit letztem Jahr Ausbilder und habe vor ein paar Monaten einen Azubi von einem anderen Ausbilder hier im Unternehmen übernommen, der seine Ausbildertätigkeit nicht weiter fortführen möchte. Scheinbar hat mein Vorgänger die Berichtshefte dieses Azubis blank abgezeichnet ohne sie wirklich durchzulesen... Die beschriebenen Tätigkeiten werden in einem "Satz" beschrieben und sind oft so grob beschrieben, dass man nicht wirklich ersehen kann, was er denn nun an diesem Tag gemacht hat. Dazu kommt, dass die Rechtschreibung zu wünschen übrig lässt, genauso die Zeichensetzung und manchmal die Grammatik. Öfter verwechselt er z.B. die Wörter "denn" und "den". Ich habe ihn mittlerweile einige Male darauf hingewiesen und so langsam drängt sich mir die Vermutung auf, dass er es wirklich nicht besser kann und nicht fehlende Sorgfalt oder Unkonzentriertheit der Grund sind. Vielleicht hat er auch eine Lese-Rechtschreib-Schwäche... Bisher habe ich mich nicht getraut, ihn darauf offen anzusprechen. Falls er es aber wirklich nicht richtig gelernt hat, weiß ich nicht, wie ich damit umgehen soll... Auf der einen Seite kann ich ihn nicht guten Gewissens so in die Arbeitswelt entlassen, aber auf der anderen Seite kann ich ihm neben den ganzen anderen Ausbildungsinhalten nicht auch noch Schreibunterricht geben. Ich habe auch noch eine andere Auszubildende zu betreuen und muss meinen "eigentlichen" Job auch noch bewältigen. Wie würdet ihr damit umgehen? Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 (bearbeitet) Auto-Korrektur bei Word nutzen, das ganze mehrfach aufschreiben lassen bis es halbwegs richtig ist. Ansonsten nicht dein Fehler und du wirst es auch nicht beheben können Bearbeitet 7. September 2022 von be98 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chrishh85 Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 vor 7 Minuten schrieb be98: Auto-Korrektur bei Word nutzen, das ganze mehrfach aufschreiben lassen bis es halbwegs richtig ist. Ansonsten nicht dein Fehler und du wirst es auch nicht beheben können Word findet auch nicht alle Fehler. Ich finde es gut das er sich als Ausbilder dafür verantwortlich fühlt und probiert ihn zu Helfen. Den wenn es eine LRS ist, ist es nicht einfach auf Verständnis zu stoßen basdi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 (bearbeitet) Das ist vielleicht richtig. Er wird es nur nicht beheben. Wenn der Ausbilder denn meint es könnte was mit LRS zu tun haben, dann muss er den Klassenlehrer kontaktieren., natürlich nachdem mit dem Azubi gesprochen wurde. Bearbeitet 7. September 2022 von be98 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 Wenn es eine anerkannte LRS ist, dann sollte das auf seinen Schulzeugnissen auch entsprechend vermerkt worden sein, du müsstest einen Eintrag finden wie: "Die Rechtschreibung wurde bei der Erteilung der Fachnoten nicht berücksichtigt." Ansonsten hast du natürlich auch die Möglichkeit, dem Azubi Nachhilfe nahezulegen bzw. anzuordnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 Ich würde den azubi einfach fragen, wie das in der Schulzeit war. Wenn es keine ernste Probleme gab, dann ist das das entweder nicht aufgefallen, was ich aber für schwer möglich halte oder mehr Anstrengung muss her. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 als Ausbilder musst Du ihn fragen ob er Schreib/Leseschwäche hat um ggfs einen Nachteilsausgleich bei der Prüfung zu beantragen. Ansonsten kann ( je nach IHK ) Rechtschreibung mit in die Benotung einfliessen... concon und FBDIMM reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danie1896 Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 Moin, ich selbst habe im Juli mit dem Fisi angefangen als Umschüler. Bei uns ist deutsch allerdings kein Lehrfach. Nicht falsch verstehen, ich selbst finde Es super und ich begrüße sowas auch wenn sich der Ausbilder sich bemüht und auch versucht ihn in die richtige Richtung zu lenken. Die Frage ist, wie weit ist die Ausbildung und macht es jetzt noch Sinn, der oder denjenigen noch dazu zu bringen, die Rechtschreibung neu zu lernen?! hat er denn eine generelle Rechtschreibschwäche, oder ist die Person evtl. Legastheniker ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 Frag doch zuerst einmal den "alten" Ausbilder, ob ihm das bei der Kontrolle des Berichtshefts nicht aufgefallen ist, bzw was der Azubi dazu gesagt hatte. Vielleicht kannst auch bei HR nachfragen ob diesbezüglich etwas in den Zeugnissen steht/stand (Regelschule und BS). Vielleicht weißt du nach den beiden Gesprächen schon mehr. Auch in den aktuellen BS Zeugnissen sollte man diese Problematik ja sehen. Dann das Gespräch mit dem Azubi und ggf. seinen Eltern suchen und erklären warum es wichtig ist, dass Rechtschreibung und Grammatik passen und du das nicht nur aus "Grammarnazi" Gründen jetzt kritisierst, sondern weil das großen Einfluss auf den Abschluss und noch Größeren im weiteren Berufsleben hat. Und Unterstützung anbieten: Möglichkeiten aufzeigen sich auch als Erwachsener eine vorhandene LRS diagnostizieren zu lassen Schulung/Nachhilfe die ggf. sogar vom Betrieb (mit) getragen wird wenn es keine LRS sonder nur ein "nie richtig beigebracht" den Umgang mit den vorhandenen Tools zeigen (Rechtschreibprüfung etc.) schulen ich dabei aber auf jeden Fall auch klar machen, dass er nicht dumm ist, nur weil er das (noch) nicht richtig machen kann, dass es keine Schande ist etwas nicht zu können, man aber versuchen muss es dann bestmöglich zu lernen aber auch klar machen, dass er, sollte er alle Unterstützung "grundlos" ablehnen, seine Berichte so lange neu schreiben darf bis sie nicht mehr vor Fehlern strotzen vor 35 Minuten schrieb Danie1896: Die Frage ist, wie weit ist die Ausbildung und macht es jetzt noch Sinn, der oder denjenigen noch dazu zu bringen, die Rechtschreibung neu zu lernen?! Die Ausbildung soll das Handwerkszeug für das komplette spätere Berufsleben vermitteln, da gehört auch sorgfältiges Arbeiten dazu. Die Frage ist nicht, ob es noch Sinn macht (den macht es mMn. immer) sondern ob es zeitlich noch möglich ist. Rechtschreibung und Grammatik sind auch dem Kunden gegenüber wichtig, was meinst du wie es später irgendwann ankommt wenn die Doku von Fehlern nur so strotzt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellerKopf Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 (bearbeitet) Das wird wohl eine angeregte Diskussion. Grundsätzlich ist die Frage: Wie weit können wir ignorieren, das ein Betroffener nicht die Fähigkeiten erbringen kann, die für die Berufsausübung notwendig sind. 1.Welchen Schreib- und Ausdruckfähigkeiten braucht ein FI? Wäre er Gabelstaplerfahhrer, wäre meine Antwort, wenn es Zettel abzeichnen kann, dann ok. Aber der FI ? 2. Kann der Mangel beseitigt werden. Das kann nur mit dem Betroffenen und seinem Ausbilder geklärt werden. 3. Was passiert, wenn man das Problem ignoriert? Dann ist da mangelnde Fürsorge, denn die Probleme, die der Betrroffene in der Prüfung und im Berif haben wird, sind vorhersehbar. PS:: vieleicvht kann es ior ja erpsaren hier imm mer mein Tippfehler zu korrigieren Bearbeitet 7. September 2022 von hellerKopf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoUserNameException Geschrieben 7. September 2022 Autor Teilen Geschrieben 7. September 2022 Grundsätzlich ist die Frage: Wie weit können wir ignorieren, das ein Betroffener nicht die Fähigkeiten erbringen kann, die für die Berufsausübung notwendig sind. Aus meiner Sicht kann/darf das eben nicht ignoriert werden. Bis zu fehlerhaften Dokumentation habe ich noch gar nicht gedacht (versteht mich nicht falsch - das ist auch ein gewaltiges Problem). Aber die Probleme beginnen viel früher. Zum Beispiel beim Mail-Kontakt mit Kunden...Ich habe hier schonmal viele gute Anregungen bekommen, wie ich das Problem angehen könnte - vielen Dank! allesweg und 0x00 reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 7. September 2022 Teilen Geschrieben 7. September 2022 Wenn es tatsächlich Lrs sein sollte, dann ist das 100% schon vorher aufgefallen. Such das Gespräch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 @NoUserNameException Ich kann dir aus reichhaltiger Erfahrung sagen, dass die Rechtschreibfähigkeiten der Azubis/Schüler von Jahr zu Jahr katastrophaler wird. Liegt vor allem an der Autovervollständigung diverser Programme. Natürlich ist das keine Rechtfertigung, ändern kannst du in der geringen Kontaktzeit allerdings nichts dagegen. Um die Rechtschreibung von 'Katastrophe' auf 'gut' zu ändern, bedarf es in dem Alter massiv viel Zeit und vor allem den Willen vom Azubi, der i.d.R. das nicht als weiter schlimm ansieht und einen Teufel tun wird, korrekte Rechtschreibung zu üben. Ich kann dich zumindest damit trösten, dass die Korrekturprogramme immer besser werden ... In einem Jahrgang bin ich mal dazu übergegangen, Noten für mangelnde Rechtschreibung herabzusetzen (ja das geht rechtlich) und das führte zu Frust auf meiner Seite, da plötzlich 3/4 der Klasse eine Note schlechter in den Klassenarbeiten bekam. Selbst in der Oberstufe ist die Rechtschreibung derartig schlimm, dass man meinen könnte, man korrigiert gerade einen Aufsatz eines Hauptschülers ... Wenn du pro geschriebener DIN A4 Seite 20+ Rechtschreibfehler und co. findest (und das sind nur die, die dich direkt anlachen), dann verlierst du schnell den Glauben an die Menschheit und unser Bildungssystem . Mudkip.wtf reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 Mal eine allgemeine Frage an die Ausbilder: Azubis dürfen ja i.d.R. keine Überstunden machen, die die sie machen müssen vergütet werden und das Führen des Berichtsheft zählt zur Arbeitszeit. Darf man einen Azubi der einfach nur "keinen Bock" auf korrekte Rechtschreibung hat dazu verdonnern, ein vor Fehlern nur so strotzendes Berichtsheft außerhalb der Arbeitszeit noch mal zu schreiben? So lange bis es i.O. ist? Also darf man einen Azubi in (vor)letzter Konsequenz quasi zum Nachsitzen/zu einer "Strafarbeit" verdonnern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tkreutz2 Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 Vielleicht sollte man eine externe Beratung (sofern es sich um LRS handelt) in Betracht ziehen. Dieser Verwand scheint hier Hilfestellung zu geben. https://www.bvl-legasthenie.de/ausbildung-beruf/ausbildung.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoUserNameException Geschrieben 8. September 2022 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2022 vor 37 Minuten schrieb Maniska: Mal eine allgemeine Frage an die Ausbilder: Azubis dürfen ja i.d.R. keine Überstunden machen, die die sie machen müssen vergütet werden und das Führen des Berichtsheft zählt zur Arbeitszeit. Darf man einen Azubi der einfach nur "keinen Bock" auf korrekte Rechtschreibung hat dazu verdonnern, ein vor Fehlern nur so strotzendes Berichtsheft außerhalb der Arbeitszeit noch mal zu schreiben? So lange bis es i.O. ist? Also darf man einen Azubi in (vor)letzter Konsequenz quasi zum Nachsitzen/zu einer "Strafarbeit" verdonnern? Ich glaube nicht, dass das möglich ist... Noch schwieriger wird es (wie in meinem Fall), wenn der Azubi minderjährig ist. Das Problem ist auch gar nicht mal, dass ich Skrupel hätte, ihn das so lange neu machen zu lassen bis es passt. Ich befürchte, dass ich mit ihm soviel Zeit damit verliere, dass ich mit den fachlichen Inhalten nicht weiterkomme. Dann ist die Ausbildung zu Ende und er kann zwar richtig schreiben, hat aber keine (fachliche) berufliche Handlungsfähigkeit. Es einfach gut sein zu lassen bringe ich aber auch nicht übers Herz 😕 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 Finde heraus, woran es liegt und sobald du die Ursache hast. Persönliche Meinung: bevorzugt durch direktes Gespräch mit dem Betroffenen. Oder wie fändest du es, wenn jemand zu dir käme mit "Ich hab erfahren, dass du ProblemXY hast."? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 vor 3 Stunden schrieb Maniska: Mal eine allgemeine Frage an die Ausbilder: Leider nicht und er kommt damit auch durch die IHK-Prüfung, da diese ein Berichtsheft - aufgrund mangelnder Rechtschreibung - auch nicht ablehnen darf. Wir bekommen regelmäßig Berichtshefte hingeklatscht, bei denen ich am liebsten die Person direkt in eine Extrarunde schicken würde, dürfen wir nur leider nicht . Peinlicher finde ich es allerdings, wenn mir ein Ausbilder eine E-Mail schreibt und in dieser E-Mail ebenfalls dutzende orthographische Missgeschicke zu finden sind. Einmal war es derart extrem, dass ich jeden Rechtschreibfehler korrigierte (in rot und unterstrichen). Daraufhin beschwerte sich der Betrieb bei meinem Chef 🤣. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 vor 10 Minuten schrieb skylake: Leider nicht und er kommt damit auch durch die IHK-Prüfung, da diese ein Berichtsheft - aufgrund mangelnder Rechtschreibung - auch nicht ablehnen darf. Aber aufgrund fehlender Unterschriften des Ausbilders doch schon? Und der kann sich doch (in gewissem Maße) weigern ein schlampiges Berichtsheft zu unterschreiben. Wenn der unwillige Azubi dann die dritte, vierte fünfte Woche in Folge sein Berichtsheft übers Wochenende neu schrieben darf, wird hoffentlich irgendwann ein Lerneffekt einsetzen. vor 13 Minuten schrieb skylake: Peinlicher finde ich es allerdings, wenn mir ein Ausbilder eine E-Mail schreibt und in dieser E-Mail ebenfalls dutzende orthographische Missgeschicke zu finden sind. Einmal war es derart extrem, dass ich jeden Rechtschreibfehler korrigierte (in rot und unterstrichen). Daraufhin beschwerte sich der Betrieb bei meinem Chef 🤣. Wie kannst du nur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 vor 1 Minute schrieb Maniska: Wenn der unwillige Azubi dann die dritte, vierte fünfte Woche in Folge sein Berichtsheft übers Wochenende neu schrieben darf, wird hoffentlich irgendwann ein Lerneffekt einsetzen. solange das "Unwillen" ist hoffen wir dies. Ist dies gesundheitliche Unfähigkeit so muss der Betrieb hier Maßnahmen ergreifen vor 2 Minuten schrieb Maniska: Einmal war es derart extrem, dass ich jeden Rechtschreibfehler korrigierte (in rot und unterstrichen). Daraufhin beschwerte sich der Betrieb bei meinem Chef 🤣. Das würde ich nach wie vor so machen. Bei Beschwerde würde ich mir den Betrieb schnappen und fragen, ob so ein Dokument als Visitenkarte eines Unternehmens taugt. Wer nicht aneckt hat keine Kanten und rund gelullert will ich nicht sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 Also bei mir müssen die Azubis die Schriftstücke wie Berichtsheft und Dokus so lange neu bearbeiten, bis ich zufrieden bin. Das passiert aber meist nur regelmäßig die ersten paar Monaten. Wobei ich mir am Anfang auch wirklich Zeit nehme und ihnen erkläre was mir wichtig ist und worauf ich achte. Danach hatte ich meist nur noch isolierte Einzelfälle bei denen ich kleineres bemängelt habe. Die Azubis gewöhnen sich da ziemlich schnell dran. Und die fachliche Ausbildung leidet da bei uns kein Stück drunter. Also mein Tipp, lass es ihn ruhig so oft machen, bis du zufrieden bist. Ich habe diese Taktik inzwischen bei sechs fertigen Azubis und drei aktuellen Azubis angewendet. Ein Azubi mit Migrationshintergrund, dessen Berichtshefte ich am Anfang aufgrund von Rechtschreibung und Grammtik und kaum entziffern konnte (Und er von da an unsere IT-Dokus im Wiki pflegen musste), hat sich so verbessert, dass er am Ende sogar ein "Sehr gut" auf seine Doku bekommen hat. concon reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hellerKopf Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 (bearbeitet) Dieser Thread liest sich mittlerweile so: Schreibschwächen verhindern eine Aisbildung nicht. Auch die Prüfung wird dadurch nicht gefährdet. Ausbildung und Prüfungsausschuss sind kein verlässlicher Filter, der einen AG gegen einen solchen Mitarbeter abschirmt. Entweder entdecke ich die Schwächen im Bewrbungsprozess, oder muss dann damit leben. Bearbeitet 8. September 2022 von hellerKopf Tippfehler gesehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 vor 6 Minuten schrieb charmanta: solange das "Unwillen" ist hoffen wir dies. Ist dies gesundheitliche Unfähigkeit so muss der Betrieb hier Maßnahmen ergreifen Eine gesundheitliche Unfähigkeit sollte aber auch belastbar belegt sein/werden wenn man sich darauf berufen möchte. Deswegen ja erst einmal Verständnis und Hilfe anbieten, wenn das ins Leere läuft muss man aber auch Konsequenzen ziehen. Natürlich lege ich an eine Azubi mit attestierter(!) LRS an der Stelle nicht den selben Maßstab an. Nur, der Azubi muss den Nachweis erbringen dass er nicht "kann", ggf. mit meiner Hilfe, aber machen muss er es selbst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 vor 5 Minuten schrieb hellerKopf: Dieser Thread liest sich mittlerweile so: Schreibschwächen verhindern eine Aisbildung nicht. Auch die Prüfung wird dadurch nicht gefährdet. Ausbildung und Prüfungsausschuss sind kein verlässlicher Filter, der einen AG gegen einen solchen Mitarbeter abschirmt. Entweder entdecke ich die Schwächen im Bewrbungsprozess, oder muss dann damit leben. korrekt zusammen gefasst. Trotz Deines Tippfehlas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 8. September 2022 Teilen Geschrieben 8. September 2022 vor 25 Minuten schrieb Maniska: Eine gesundheitliche Unfähigkeit sollte aber auch belastbar belegt sein/werden wenn man sich darauf berufen möchte. für die Prüfung oder Doku wird die per Attest der IHK mitgeteilt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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